Altersvorsorge planen
Das AVD als Baustein: So bauen wir ein Gesamtkonzept
Die Grundlage jeder Altersvorsorge ist eine ausreichende BU-Absicherung, erst danach planen wir die Sparbausteine. Denn ohne eigenes Einkommen lässt sich keine Altersvorsorge weiterführen. Wie hoch Ihre BU-Rente dafür sein sollte, erklären wir unter die richtige Höhe Ihrer BU-Versicherung.
- BU-Versicherung mit einer BU-Rente von möglichst 100 % Ihres Nettoeinkommens. Ist mehr möglich, versichern Sie zusätzlich den Krankenversicherungsbeitrag. Nicht immer lässt sich das voll umsetzen, genau deshalb ist Beratung so wichtig.
- ETF-Fondspolice mit Beitragsübernahme bei BU, inklusive Weiterführung der Dynamik und Erhöhungsoptionen.
- AVD als Ergänzung, höchstens 150 Euro im Monat, um die volle Förderung mitzunehmen.
Das ETF-Depot planen wir für Ziele vor dem 62. Lebensjahr. Für die Altersvorsorge fehlen ihm Halbeinkünfteverfahren und Beitragsübernahme, und die Vorabpauschale bremst den Zinseszins schon in der Ansparphase. Die Basisrente lassen wir bewusst weg: Sie bietet zwar einen hohen Steuervorteil, ist aber nicht kündbar, nicht vererbbar, nicht beleihbar und zahlt nur als lebenslange Rente aus. Die Basisrente macht dann Sinn, wenn bereits ausreichend flexible Vorsorge besteht und zusätzliche Fördermöglichkeiten gesucht werden – insbesondere bei Freiberuflern und Selbstständigen.
Reicht das Budget nicht für alles, starten Sie mit der Fondspolice und erhöhen sie jedes Jahr über die Dynamik, mindestens um 3 %. In unserem Musterfall läge der volle Sparbedarf bei rund 909 Euro im Monat, gespart werden 250 Euro. Die meisten unserer Kunden starten mit 150 bis 350 Euro im Monat und nutzen die Dynamik regelmäßig. So wächst die Vorsorge mit dem Einkommen, und jede Erhöhung ist im BU-Fall mit abgesichert.
Eine gute Fondspolice erkennen Sie an fünf Merkmalen:
- Beitragsbefreiung bei BU mit Weiterführung der Dynamik
- niedrige Kosten auf den Beitrag und das Vertragsvermögen
- breite Auswahl an ETF und Fonds von Dimensional für eine weltweite Streuung über große und kleine Unternehmen
- Halbeinkünfteverfahren bei Auszahlung ab 62 nach mindestens 12 Jahren Laufzeit
- freie Wahl ab 62 zwischen lebenslanger Rente, Einmalauszahlung, Teilauszahlungen und Auszahlungsplan, möglichst bis 88 oder länger und danach mit dem Rest als Rente oder Einmalzahlung
Empfehlenswert sind nach unserer Prüfung (Stand: Oktober 2026) zum Beispiel AXA mit JustInvest, für den öffentlichen Dienst über die DBV als JustInvestÖD Fonds-Rente, die Bayerische mit Hallo Zukunft und Helvetia (ehemals Baloise) mit Best Invest.
Transparenzhinweis: Als Versicherungsmakler erhalten wir für die Vermittlung dieser Verträge eine Vergütung (Courtage) vom jeweiligen Versicherer. Sie ist im Beitrag bereits enthalten, eine zusätzliche Gebühr fällt für Sie nicht an. Alternativ können wir auch sogenannte Nettotarife anbieten und Sie zahlen uns ein Honorar für unsere Arbeit. Diese Möglichkeit bieten aber nicht alle Versicherer an. Ob dies in Ihrem Fall sinnvoll ist, besprechen wir gerne vorab in unserer Beratung.
Unsere Auswahl richtet sich nach den fünf oben genannten Merkmalen.
Leistungsfall aus der Praxis
Zwei Kunden, zwei Wege: mit und ohne Beitragsübernahme
Eine Kundin Mitte 30 aus einem kaufmännischen Beruf erhält aktuell rund 2.000 Euro BU-Rente, und der Versicherer übernimmt zusätzlich über 150 Euro Monatsbeitrag für ihre Fondspolice. Ursache der Berufsunfähigkeit sind schwere Depressionen und Fibromyalgie, eine Rückkehr in den Beruf ist unwahrscheinlich.
Weil die Beiträge zur Fondspolice weiterlaufen, ohne ihre BU-Rente zu belasten, kann sie auch ihre übrigen Sparpläne aus der BU-Rente weiterführen. Ihre Altersvorsorge bleibt damit trotz BU auf Kurs. Ohne Beitragsübernahme hätte sie mit Mitte 30 vor der Wahl gestanden, ihre Vorsorge stillzulegen oder vom Lebensunterhalt abzuzweigen.
Wie es ohne Beitragsbefreiung aussieht, zeigt ein privat krankenversicherter Kunde mit ME/CFS, einem chronischen Erschöpfungssyndrom nach einer COVID-Infektion. Er spürt die Einschnitte schon jetzt: Seine BU-Rente ist etwas zu niedrig, und statt einer Fondspolice mit Beitragsübernahme hat er ein vermeintlich günstigeres ETF-Depot gewählt. Die Sparrate und den vollen PKV-Beitrag muss er nun aus der BU-Rente bezahlen.
Der erste Fall ist typisch: Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. In einer Auswertung der Debeka für 2022 gingen 47,5 % der neuen Leistungsfälle auf psychische Störungen zurück. Unsere eigenen Zahlen bestätigen das: Von 12 Leistungsfällen, die 2026 bei unseren Kunden eingetreten sind, gehen 9 auf psychische und neurologische Erkrankungen zurück, 2 auf Post-COVID bzw. ME/CFS und einer auf eine Autoimmunerkrankung. Das sind 75 % psychische und neurologische Ursachen.
Nur 2 dieser 12 Kunden haben eine Rentenversicherung mit Beitragsbefreiung. Die meisten anderen beziehen derzeit noch Krankengeld neben ihrer BU-Rente, ihre Krankenversicherungsbeiträge laufen in dieser Zeit weiter. Die Probleme zeigen sich erst, wenn das Krankengeld nach 18 Monaten endet: Dann müssen sie Krankenversicherung und Altersvorsorge allein aus der BU-Rente tragen.
Die Zahlen haben wir zum Schutz unserer Kunden leicht verändert.