BU-Option in Kinder- und Grundfähigkeitsversicherungen
Wie lässt sich eine BU ganz ohne Gesundheitsfragen neu abschließen?
Kurz zusammengefasst: Eine BU-Option ist ein in einem anderen Vertrag eingebettetes Recht, später eine eigenständige, vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsfragen abzuschließen. Diese Option findet sich vor allem in Grundfähigkeitsversicherungen und in speziellen Kinderrenten, die teilweise schon ab der Geburt abschließbar sind.
Wichtig zur Einordnung: Eine spätere Erhöhung einer bereits bestehenden BU-Rente über eine Nachversicherungsgarantie ist kein eigener Weg ohne Gesundheitsfragen, sie setzt bereits eine bestehende BU voraus und ist reine Erhöhung, kein Neuabschluss. Die BU-Option ist etwas anderes: Sie ermöglicht den kompletten Neuabschluss einer eigenständigen BU-Versicherung, ohne dass zu diesem späteren Zeitpunkt erneut Gesundheitsfragen gestellt werden.
Zwei Varianten sind am Markt relevant. Erstens die BU-Option innerhalb einer Grundfähigkeitsversicherung: Diese ist bereits ab dem 6. Lebensmonat abschließbar und lässt sich später in eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung wandeln, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Wer den frühestmöglichen Einstieg für sein Kind ab dem 6. Lebensmonat sichern möchte, kann dies über die Alte Leipziger oder BarmeniaGothaer tun.
Bei älteren Kindern kommen dann weitere Grundfähigkeitsversicherungen von unter anderem der Helvetia, der Hannoverschen, der Bayerischen, der Nürnberger und weiterer Anbieter hinzu.
Wichtig dabei: Im Detail unterscheiden sich die Optionen bei der späteren Ausübung teilweise deutlich, bei der Frage, wann die Umwandlung möglich ist (das ist oftmals beitragsrelevant), und wie hoch die maximale BU-Rente zum Beginn sein darf.
Zweitens die BU-Option innerhalb einer Kinderrente: bei der LV 1871 etwa im Tarif 'MEIN Plan Kids', über die Universa im Tarif 'Tip-Top Tabaluga', bei der Nürnberger in der Kinderrente 'Vermögensaufbau4Kids', früher unter dem Namen 'Biene Maja' bekannt. Diese Verträge sind teilweise bereits ab der Geburt abschließbar, die eingebettete BU-Option lässt sich zu einem späteren, vertraglich definierten Zeitpunkt ziehen und führt dann zu einer eigenständigen BU-Versicherung ohne neue Gesundheitsfragen.
Dabei gibt es teilweise deutliche Unterschiede beim Zeitpunkt der Ausübung der BU-Option, bei der Höhe der BU-Rente zu Beginn und sogar bei den dann enthaltenen Nachversicherungsgarantien, die in einigen Konzepten eingeschränkt sind.
Unser Urteil: Von allen Wegen dieser Seite ist die BU-Option der einzige, der potenziell zu einer wirklich vollwertigen, hohen BU-Rente ganz ohne Gesundheitsfragen führen kann, nicht nur zu einem kleinen Baustein wie die Beitragsübernahme für die Altersvorsorge im Fall der BU.
Der Preis dafür ist Zeit: Die Entscheidung müssen Sie für Ihr Kind treffen, und die Gesundheitsfragen fallen bereits bei Abschluss der Option oder der Grundfähigkeitsversicherung an. Hat Ihr Kind dann schon Vorerkrankungen, kann der Abschluss einer solchen Option unmöglich werden.
Ein positiver Nebeneffekt bei den Optionen im Rahmen der Rentenversicherung: Nach Umwandlung in eine spätere BU-Police ist der Großteil der zehnjährigen Prüfungszeit für die vorvertragliche Anzeigepflicht schon abgelaufen, sodass es im Leistungsfall erheblich schneller geht, als wenn Ihr Kind erst später eine BU abschließt und die Gesundheitsfragen dann von Grund auf neu beantworten muss.