Arglist bei der BU-Aufteilung
Die Prüfung der finanziellen Angemessenheit
Kurz zusammengefasst: Ob die Aufteilung Ihrer BU-Rente rechtlich unproblematisch ist, hängt von der exakten Formulierung der Antragsfrage ab, entfällt bei einigen unserer speziellen Ärzte- und Anwaltskonzepte ohnehin, und selbst im ungünstigsten Fall lässt sich Arglist in der Praxis kaum nachweisen.
Um das subjektive Risiko einzugrenzen, setzen die Versicherungen unterschiedlich früh oder spät Grenzen, wie hoch Ihre maximale Berufsunfähigkeitsrente bezogen auf Ihr Einkommen sein darf. Anders als bei der Untersuchungsgrenze, bei der immer nur die BU-Rente dieser einen Gesellschaft zählt, geht es bei der finanziellen Angemessenheit um Ihre Gesamtabsicherung über alle Verträge hinweg.
Ein Beispiel: Versicherung A lässt eine Absicherung von 60% Ihres Einkommens ohne weitere Begrenzung zu. Versicherung B sichert 60% bis zu einem Einkommen von 60.000 Euro ab, den darüberliegenden Teil nur noch zu 30%. Da jede Versicherung im Antrag danach fragt, ob bereits eine weitere Berufsunfähigkeitsversicherung besteht, kann Versicherung B die maximal mögliche Absicherung blockieren, die über Versicherung A eigentlich möglich wäre. Dasselbe gilt bei pauschalen Höchstsummen: Versichert Gesellschaft C Studierende nur bis 1.500 Euro und Gesellschaft B bis 2.000 Euro, blockiert die falsche Reihenfolge der Antragstellung wieder die höhere Summe.
Ist eine zeitversetzte Antragstellung arglistig? Manche Versicherungsvermittler vertreten die Auffassung, eine gezielte Reihenfolge zum Zweck der höheren Gesamtabsicherung sei arglistig und könne den Vertrag rückwirkend zu Fall bringen. Diese Sorge ist grundsätzlich nachvollziehbar, greift aus unserer Sicht aber zu pauschal, aus mehreren Gründen.
Erstens gilt nach der sogenannten Frageobliegenheit (§19 VVG), dass Sie im Antrag nur das angeben müssen, was tatsächlich konkret gefragt wird. Fragt ein Versicherer, ob bereits weitere Verträge bestehen oder beantragt sind, fragt er nicht danach, ob Sie in den kommenden Tagen einen weiteren Antrag planen. Wer diese Frage wahrheitsgemäß beantwortet, hat seine Anzeigepflicht erfüllt, auch wenn kurz darauf ein weiterer Antrag folgt.
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte oder Rechtsanwälte kommt hinzu, dass wir über spezielle BU-Konzepte verfügen, bei denen weder nach dem Einkommen noch nach bereits bestehenden BU-Versicherungen gefragt wird. Damit gibt es für Ärzte und Rechtsanwälte, die eine BU abschließen wollen, eine rechtssichere und einfache Lösung bei uns.
Zweitens hilft die Frageobliegenheit selbst dann nicht mehr weiter, wenn ein Versicherer ausdrücklich nach geplanten weiteren Absicherungen fragt, denn hier liegt der eigentliche Knackpunkt: Arglist setzt eine nachweisbare Täuschungsabsicht im Zeitpunkt der Antragstellung voraus. Genau diesen Nachweis kann ein Versicherer im Leistungsfall praktisch kaum führen. Aus unserer eigenen Beratungspraxis wissen wir, dass Entscheidungen sich tatsächlich ändern: Kundinnen und Kunden, die unserer Empfehlung zur Aufteilung zunächst nicht folgen und alles bei einem Versicherer abschließen, kommen nicht selten ein bis zwei Wochen später auf uns zu, weil sie es sich anders überlegt haben. Diese Praxis zeigt, dass ein zeitlicher Abstand zwischen zwei Anträgen für sich genommen kein Beleg für eine von Anfang an bestehende Täuschungsabsicht ist, und im Zweifel gilt bei einem Vorwurf wie Arglist die Unschuldsvermutung zugunsten des Versicherten.
Wir haben diese Einschätzung mit mehreren Versicherungsjuristen sowie mit Leistungsprüfungen der Versicherungsgesellschaften selbst besprochen. Uns ist wichtig, hier offen und transparent zu informieren: Als unabhängiger Versicherungsmakler stehen wir auf der Seite unserer Kundinnen und Kunden, nicht auf der Seite der Versicherer, und genau deshalb ordnen wir Behauptungen wie die pauschale Arglist-Unterstellung kritisch ein, statt sie unwidersprochen zu übernehmen.