Inhaltsverzeichnis

    Ärztliche Untersuchung in der BU

    Bei größeren Berufsunfähigkeitsrenten wird ein Arztbesuch obligatorisch

    Kurz zusammengefasst: Kombinieren wir mehrere BU-Policen so, dass bei keinem einzelnen Versicherer die Untersuchungsgrenze überschritten wird, lässt sich Ihre gewünschte Absicherungshöhe erreichen, ohne dass eine ärztliche Untersuchung nötig wird.

    Ab rund 3.000 Euro monatlicher Berufsunfähigkeitsrente verlangen die meisten Versicherer eine ärztliche Untersuchung, bevor sie den Antrag annehmen. Betroffen sind davon vor allem unsere Kunden aus den Berufsgruppen Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und MINT-Berufe, denn ohne die jeweiligen Studiengänge mitgerechnet liegt die empfohlene Berufsunfähigkeitsrente in diesen Berufen meist bei 3.000 Euro und mehr. Bei Berufseinsteigern kann sie in den ersten ein bis zwei Jahren etwas niedriger liegen, steigt aber schnell in diese Größenordnung und darüber hinaus.

    Wie umfangreich diese Untersuchung ausfällt, hängt unmittelbar von der gewünschten Rentenhöhe ab: Je höher der Absicherungswunsch, desto aufwändiger die Untersuchung. Ja nach Versicherer kann es da schon zur Blutabnahme, EKG, Blutdruck, Belastungs-EKG und mehr kommen. 

    Bei dieser Untersuchung kann ein Befund auftauchen, von dem Sie bisher nichts wussten. Das kann den Abschluss Ihrer BU-Versicherung erschweren, deutlich verteuern oder im Einzelfall sogar unmöglich machen. Für den Versicherer ist das kein Nachteil, für Sie dagegen schon: Ein solcher Befund ist nicht nur bei dieser einen Gesellschaft ein Ausschlussgrund, Sie müssen ihn ab diesem Zeitpunkt auch jedem weiteren Versicherer angeben.

    Als Alternative bieten manche Versicherer einen mobilen Untersuchungsdienst an, der zu Ihnen nach Hause oder ins Büro kommt. Das klingt zunächst praktisch, weil ein eigener Arzttermin entfällt. Nach unserer Erfahrung mit Diensten wie M-Check hat sich das jedoch als unzuverlässig erwiesen: In einem Fall wurden nachweislich falsche Werte ermittelt und so an den Versicherer weitergetragen. Unser Kunde musste dann zusätzlich an zwei Tagen in die Apotheke gehen und doch noch einmal seinen Blutdruck messen lassen - erst danach konnten wir die Versicherung davon überzeugen, dass diese Werte falsch waren. 
    In einem anderen Fall wurden von unserem Kunden Angaben verwendet, die bereits 6 Jahre über dem eigentlichen Abfragezeitraum lagen. Dies führte in seinem Fall sogar zur Ablehnung. 
    Daher raten wir ausdrücklich von solchen mobilen Untersuchungsdiensten ab. 

    BU-Ablehnung bei hoher Rente 

    Die Ergebnisse der Risikovoranfragen sind nicht mehr bindend

    Kurz zusammengefasst: Ab bestimmten BU-Rentenhöhen spricht der Rückversicherer bei der Risikoprüfung mit, wodurch die Ergebnisse einer vorab durchgeführten Risikovoranfrage nicht mehr verbindlich sind.

    Neben der Möglichkeit, dass bei einem Arztbesuch bisher unbekannte Erkrankungen und Gesundheitsstörungen ans Licht kommen können, die den Abschluss der BU-Versicherung danach erschweren, gibt es noch weitere Herausforderungen.

    Eine davon ist, dass die Ergebnisse der pseudonymisierten Risikovoranfrage, die wir im Vorfeld für Sie durchführen, nicht mehr bindend sind. Stellen Sie nämlich einen Antrag, bei dem gewisse BU-Renten überschritten werden, dann hat der Rückversicherer auch ein Wörtchen mitzureden. Und die Risikoprüfer der meisten Rückversicherer sind erheblich strenger und 'ängstlicher' als die von guten Erstversicherern.

    Damit kann aus einer knappen Normalannahme schnell eine Ausschlussklausel werden, und aus einer Annahme mit Ausschlüssen kann eine Ablehnung werden.

    Maximale BU-Rente je Versicherer

    Zu hohe Einzelrisiken können schnell scheitern

    Kurz zusammengefasst: Ab bestimmten Rentenhöhen kann Ihr Antrag allein wegen der Höhe scheitern, unabhängig von Ihrer Gesundheit, weil entweder der Erstversicherer das verbleibende Risiko oder die Rückversicherungsprämie scheut oder der Rückversicherer selbst sein Zeichnungslimit erreicht sieht.

    Auch wenn keine gesundheitlichen Probleme vorliegen, kann eine sehr hohe Berufsunfähigkeitsrente Ihnen einen Strich durch die Rechnung machen. Dies betrifft noch nicht diejenigen, die sich mit 4.000 Euro absichern möchten, aber in unserem Kundenkreis haben wir mehrere Kundinnen und Kunden, bei denen 6.000 Euro bis 8.000 Euro keine Seltenheit sind. Einen Kunden haben wir sogar mit 12.000 Euro BU-Rente ausgestattet.

    Praxisbeispiel: Dieser Kunde hatte es zuvor bei einem anderen Vermittler mit 10.000 Euro bei einem einzelnen Versicherer versucht. Trotz einwandfreier ärztlicher Untersuchung wurde der Antrag allein wegen der Höhe abgelehnt. Über die Aufteilung auf mehrere Verträge konnten wir für ihn anschließend sogar 12.000 Euro Gesamtabsicherung realisieren.

    Der Hintergrund: Erstversicherer schließen mit ihren Rückversicherern Verträge, die unterschiedlich ausgestaltet sind. Je nach Vereinbarung beteiligt sich der Rückversicherer prozentual an jeder BU-Zahlung, oder er übernimmt erst ab einer bestimmten Rentenhöhe einen Teil oder das gesamte Risiko. Davon hängt auch die Prämie ab, die der Erstversicherer an den Rückversicherer zahlen muss. Bei einer sehr hohen Einzel-BU kann es deshalb sein, dass entweder dem Erstversicherer die Rückversicherungsprämie zu hoch ist, oder dass der Rückversicherer selbst nicht allein in das höhere Risiko gehen möchte.

    Selbst bei den ganz großen Versicherungskonzernen wie Allianz, ERGO oder AXA kommen Sie nicht um diese Mitwirkung des Rückversicherers herum. Sieht einer der beiden Beteiligten ein zu großes Risiko, wird der Vertrag abgelehnt, ganz egal, was der jeweils andere dazu sagt, und selbst dann, wenn bereits ein ärztliches Zeugnis vorliegt, das Ihnen beste Gesundheit bescheinigt.

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    Arglist bei der BU-Aufteilung

    Die Prüfung der finanziellen Angemessenheit

    Kurz zusammengefasst: Ob die Aufteilung Ihrer BU-Rente rechtlich unproblematisch ist, hängt von der exakten Formulierung der Antragsfrage ab, entfällt bei einigen unserer speziellen Ärzte- und Anwaltskonzepte ohnehin, und selbst im ungünstigsten Fall lässt sich Arglist in der Praxis kaum nachweisen.

    Um das subjektive Risiko einzugrenzen, setzen die Versicherungen unterschiedlich früh oder spät Grenzen, wie hoch Ihre maximale Berufsunfähigkeitsrente bezogen auf Ihr Einkommen sein darf. Anders als bei der Untersuchungsgrenze, bei der immer nur die BU-Rente dieser einen Gesellschaft zählt, geht es bei der finanziellen Angemessenheit um Ihre Gesamtabsicherung über alle Verträge hinweg.

    Ein Beispiel: Versicherung A lässt eine Absicherung von 60% Ihres Einkommens ohne weitere Begrenzung zu. Versicherung B sichert 60% bis zu einem Einkommen von 60.000 Euro ab, den darüberliegenden Teil nur noch zu 30%. Da jede Versicherung im Antrag danach fragt, ob bereits eine weitere Berufsunfähigkeitsversicherung besteht, kann Versicherung B die maximal mögliche Absicherung blockieren, die über Versicherung A eigentlich möglich wäre. Dasselbe gilt bei pauschalen Höchstsummen: Versichert Gesellschaft C Studierende nur bis 1.500 Euro und Gesellschaft B bis 2.000 Euro, blockiert die falsche Reihenfolge der Antragstellung wieder die höhere Summe.

    Ist eine zeitversetzte Antragstellung arglistig? Manche Versicherungsvermittler vertreten die Auffassung, eine gezielte Reihenfolge zum Zweck der höheren Gesamtabsicherung sei arglistig und könne den Vertrag rückwirkend zu Fall bringen. Diese Sorge ist grundsätzlich nachvollziehbar, greift aus unserer Sicht aber zu pauschal, aus mehreren Gründen.

    Erstens gilt nach der sogenannten Frageobliegenheit (§19 VVG), dass Sie im Antrag nur das angeben müssen, was tatsächlich konkret gefragt wird. Fragt ein Versicherer, ob bereits weitere Verträge bestehen oder beantragt sind, fragt er nicht danach, ob Sie in den kommenden Tagen einen weiteren Antrag planen. Wer diese Frage wahrheitsgemäß beantwortet, hat seine Anzeigepflicht erfüllt, auch wenn kurz darauf ein weiterer Antrag folgt.

    Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte oder Rechtsanwälte kommt hinzu, dass wir über spezielle BU-Konzepte verfügen, bei denen weder nach dem Einkommen noch nach bereits bestehenden BU-Versicherungen gefragt wird. Damit gibt es für Ärzte und Rechtsanwälte, die eine BU abschließen wollen, eine rechtssichere und einfache Lösung bei uns. 

    Zweitens hilft die Frageobliegenheit selbst dann nicht mehr weiter, wenn ein Versicherer ausdrücklich nach geplanten weiteren Absicherungen fragt, denn hier liegt der eigentliche Knackpunkt: Arglist setzt eine nachweisbare Täuschungsabsicht im Zeitpunkt der Antragstellung voraus. Genau diesen Nachweis kann ein Versicherer im Leistungsfall praktisch kaum führen. Aus unserer eigenen Beratungspraxis wissen wir, dass Entscheidungen sich tatsächlich ändern: Kundinnen und Kunden, die unserer Empfehlung zur Aufteilung zunächst nicht folgen und alles bei einem Versicherer abschließen, kommen nicht selten ein bis zwei Wochen später auf uns zu, weil sie es sich anders überlegt haben. Diese Praxis zeigt, dass ein zeitlicher Abstand zwischen zwei Anträgen für sich genommen kein Beleg für eine von Anfang an bestehende Täuschungsabsicht ist, und im Zweifel gilt bei einem Vorwurf wie Arglist die Unschuldsvermutung zugunsten des Versicherten.

    Wir haben diese Einschätzung mit mehreren Versicherungsjuristen sowie mit Leistungsprüfungen der Versicherungsgesellschaften selbst besprochen. Uns ist wichtig, hier offen und transparent zu informieren: Als unabhängiger Versicherungsmakler stehen wir auf der Seite unserer Kundinnen und Kunden, nicht auf der Seite der Versicherer, und genau deshalb ordnen wir Behauptungen wie die pauschale Arglist-Unterstellung kritisch ein, statt sie unwidersprochen zu übernehmen.

    Nachversicherungsgarantie in der BU

    Mehr Nachversicherungen ohne erneute Risiko- und Gesundheitsprüfung

    Kurz zusammengefasst: Über die Kombination mehrerer BU-Verträge lässt sich sowohl die Gesamtgrenze der Nachversicherungsgarantie als auch die maximale Erhöhung je Ereignis mindestens verdoppeln, weil sich die jeweiligen Höchstgrenzen der einzelnen Verträge addieren.

    Die Versicherungsgesellschaften gehen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Verpflichtung für häufig 30, 40 oder mehr Jahre ein, ein Zeitraum, der sich nur schwer kalkulieren lässt. Deshalb werden bei den Erhöhungsmöglichkeiten ohne erneute Risiko- und Gesundheitsprüfung auch Grenzen gezogen.

    Diese Höchstgrenzen sind in den letzten Jahren zwar deutlich gestiegen, doch in der Regel folgen sie nur der bereits eingetretenen Inflation. Selbst die Verträge, die sich maximal erhöhen lassen, ziehen oft bei 6.000 Euro eine Grenze, für Ärzte und Rechtsanwälte auch mal bei 7.500 Euro oder selten bei 8.000 Euro. Wenn Sie heute schon mit einer Berufsunfähigkeitsrente von 4.500 Euro starten, bleiben Ihnen gerade einmal noch weitere 1.500 Euro, um die Sie Ihre Absicherung über die Nachversicherungsgarantie steigern können. In den meisten Fällen reicht das nicht.

    Die zweite Herausforderung: Bei den meisten Versicherungen ist jede einzelne Erhöhung auf eine bestimmte Summe begrenzt, in der Regel 500 Euro je Nachversicherungsereignis, etwa Heirat, Geburt eines Kindes, Scheidung oder eine Gehaltssteigerung von 10% oder mehr. Benötigen Sie in einer Summe mehr als diese 500 Euro, wird das mit nur einem Vertrag schwierig, es sei denn, Sie heiraten und bekommen kurz danach ein Kind. Das lässt sich aber kaum planen.

    Was das in der Praxis bedeuten kann, zeigen zwei Beispiele aus unserer Beratung, bei denen sich Mandantinnen und Mandanten bewusst gegen eine Aufteilung entschieden haben:

    Praxisbeispiel: Eine strategische Einkäuferin hat sich 2020 gegen die Aufteilung entschieden und ihre BU-Rente allein bei der Baloise abgeschlossen, mit damals maximal 2.500 Euro Nachversicherungsgarantie. Gestartet mit 2.000 Euro, konnte sie drei Jahre später nur noch um rund 100 Euro erhöhen, weil die Dynamik-Steigerungen bereits auf diese Grenze angerechnet wurden. Ein zweiter Vertrag war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, weil zwischenzeitlich gesundheitliche Beschwerden hinzugekommen waren. Die Kundin ist seither trotz gestiegenem Einkommen nicht mehr bedarfsgerecht abgesichert.

    Praxisbeispiel: Ein Student hat sich 2021 bei der LV1871 mit 2.000 Euro BU-Rente abgesichert, ebenfalls ohne Aufteilung. Nach dem Studium wollte er die Rente zum Berufsstart als IT-Security-Consultant erhöhen, die Nachversicherungsgarantie ließ jedoch nur eine Erhöhung auf 3.000 Euro zu. Für eine bedarfsgerechte Absicherung fehlen ihm inzwischen rund 1.300 Euro. Ein zweiter Vertrag ist mittlerweile keine Option mehr, sowohl wegen veränderter gesundheitlicher Umstände als auch, weil er ins Ausland gezogen ist.

    Wie es besser funktioniert, zeigt ein drittes Beispiel: Ein Personalleiter in einem Krankenhaus hat seine BU-Rente von Anfang an auf die Alte Leipziger und die LV1871 aufgeteilt. Als sein Einkommen Ende 2025 von rund 120.000 auf 150.000 Euro stieg, konnten wir diese Gehaltssteigerung ausschließlich wegen der Kombination beider Verträge auffangen. Er ist dadurch trotz der deutlichen Einkommenssteigerung weiterhin bedarfsgerecht abgesichert.

    In einem gut ausgearbeiteten BU-Konzept lässt sich diese Grenze über die Kombination von zwei oder mehr Berufsunfähigkeitsverträgen deutlich erhöhen: Die jeweiligen Höchstgrenzen addieren sich, und auch die Grenze je Erhöhung verdoppelt sich mindestens. In MINT-Berufen sowie bei Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern und den entsprechenden Studiengängen ist eine solche Aufteilung aus unserer Sicht deshalb obligatorisch, wenn Sie Ihren Lebensstandard langfristig absichern wollen.

    Häufige Einwände gegen das BU-Splitting

    Gibt es auch Nachteile bei der Aufteilung auf mehrere BU-Versicherer?

     

    Wird die BU-Versicherung durch eine Aufteilung teurer?

    Kurz zusammengefasst: Nur geringfügig, durch wenige Euro zusätzliche Stückkosten pro Vertrag und Jahr, während der Beitrag insgesamt eher von der gewählten Kombination der Versicherer abhängt als von der reinen Anzahl der Verträge.

    Die meisten Versicherungsverträge enthalten Stückkosten, die bei mehreren Policen entsprechend mehrfach anfallen. Das sind in der Regel ein bis zwei Euro im Monat, die kaum ins Gewicht fallen. Der übrige Beitrag verhält sich weitgehend linear zur Rentenhöhe: 1.000 Euro BU-Rente kosten somit in den meisten Fällen ungefähr die Hälfte von 2.000 Euro.

    Hinzu kommt, dass nicht alle kombinierten Versicherer denselben Beitrag verlangen. Kostet Versicherung X bei 2.000 Euro monatlich 100 Euro und Versicherung Y für dieselbe Höhe nur 80 Euro, läge der Beitrag bei einer Aufteilung zu gleichen Teilen bei rund 90 Euro, aus Sicht von Versicherung X sogar günstiger, aus Sicht von Versicherung Y teurer.

    Verliere ich durch mehrere BU-Verträge den Überblick?

    Kurz zusammengefasst: Nein, über unsere kostenfreie Kundenapp Simplr haben Sie alle Unterlagen zu Ihren BU-Verträgen jederzeit gebündelt griffbereit.

    Je mehr BU-Verträge Sie abschließen, desto mehr Anträge, Policen und später auch Nachträge kommen zusammen, das lässt sich nicht bestreiten. Genau deshalb erhalten alle unsere Kundinnen und Kunden mit simplr ihre persönliche Kundenapp, in der sämtliche Unterlagen rund um Ihre BU-Verträge hinterlegt sind. Im Hintergrund aktualisieren wir Dokumente und Beiträge laufend. Simplr können Sie zudem kostenfrei für alle weiteren Versicherungen nutzen, sofern Sie bei uns Kunde sind.

    Bedeutet die Aufteilung mehr Aufwand im Leistungsfall?

    Kurz zusammengefasst: Nur geringfügig, da lediglich der formale Antrag bei mindestens zwei Gesellschaften eingereicht werden muss, während Tätigkeitsbeschreibung und ärztliche Befunde nur einmal erstellt werden.

    Im Leistungsfall wenden wir uns an mindestens zwei Versicherungsgesellschaften, um Ihre BU-Leistung zu beantragen. Sowohl das Erstellen Ihrer Tätigkeitsbeschreibung als auch das Sammeln der ärztlichen Befunde fällt dabei jedoch nur einmal an. Der zusätzliche Aufwand hält sich damit in klar überschaubaren Grenzen.

    Was passiert, wenn eine Versicherung zahlt und die andere nicht?

    Kurz zusammengefasst: Diesen Fall haben wir in unserem gesamten Kundenkreis bislang kein einziges Mal erlebt, und selbst theoretisch wäre er kein Argument gegen die Aufteilung, sondern für sie.

    Wir tun alles dafür, dass berechtigte Leistungsfälle nicht ins Leere laufen, und haben diesen Fall in der Praxis bisher nicht erlebt. Selbst wenn wir ihn für die Zukunft nicht vollständig ausschließen könnten: Schon heute, beim Abschluss, lässt sich nicht vorhersehen, welcher von mehreren Verträgen sich im Leistungsfall schwertut, Versicherung X oder Versicherung Y. Weil sich das nicht vorhersehen lässt, vermeidet auch der Verzicht auf eine Aufteilung dieses Risiko nicht. Im Gegenteil: Bei nur einem Vertrag hätten Sie im ungünstigen Fall gar keine Leistung, bei zwei Verträgen wenigstens von einer Seite.

    Zwei-Vertrags-Strategie bei der BU

    Nicht jeder BU-Versicherer lässt sich gut mit jedem kombinieren

    Kurz zusammengefasst: Bei der Aufteilung Ihrer BU-Rente kommt es entscheidend auf die richtige Versicherer-Kombination, die passende Verteilung der Rentenhöhe und aufeinander abgestimmte Nachversicherungsgrenzen an, eine 50:50-Aufteilung ist dabei nur selten die beste Lösung.

    Haben Sie sich für eine Aufteilung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung auf mehrere Versicherungsgesellschaften und Verträge entschieden, kommt es jetzt auf die richtige Umsetzung an. Achten Sie darauf, welche Versicherungen Sie dafür verwenden und wie hoch die BU-Rente jeweils beim Abschluss sein sollte. Eine 50:50-Aufteilung macht in der Regel nur bei Studentinnen und Studenten Sinn, und selbst da nicht immer.

    Zu beachten ist, dass sich sowohl die maximale Nachversicherungssumme als auch die mögliche Erhöhung je Nachversicherungsereignis von Versicherer zu Versicherer deutlich unterscheiden. Auch die individuellen Obergrenzen und Auslöser der Erhöhungsmöglichkeiten sollten dabei berücksichtigt werden.

    Wenn Sie hierbei alles richtig machen wollen, lassen Sie sich von uns als auf die Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisierten Versicherungsmakler für die Zielgruppen Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater und MINT-Berufe Ihr optimales BU-Konzept erstellen und tragen sich direkt Ihren Termin bei unseren Fachleuten ein.

     

    Fazit zur BU-Aufteilung

    Überwiegen die Vorteile oder die Nachteile einer Aufteilung der BU-Rente?

    Kurz zusammengefasst: Den deutlich überwiegenden Vorteilen der BU-Aufteilung, von höheren Renten ohne ärztliche Untersuchung bis zu mehr Flexibilität bei Nachversicherungen, stehen als Nachteile nur ein geringer Mehrbeitrag und etwas mehr Verwaltungsaufwand gegenüber.

    Wir haben nachfolgend einmal die Vor- und Nachteile einer BU-Aufteilung gegenübergestellt. Bei den Kontra-Punkten können unsere Kunden größtenteils gelassen bleiben, denn über unsere Kundenapp simplr und unsere Betreuung im Leistungsfall unterstützen wir Sie so gut wie möglich und lassen Sie nicht mit diesen Dingen allein.

    Pro

    Höhere BU-Renten ohne ärztliche Untersuchung möglich
    Geringeres oder kein Mitspracherecht des Rückversicherers, dadurch bessere Annahme bei Vorerkrankungen
    Kein Scheitern der Risikovoranfrage am Veto des Rückversicherers, da keine Vorlagepflicht
    Bessere Ausgangslage bei der finanziellen Angemessenheitsprüfung
    Höhere Nachversicherungssummen ohne erneute Gesundheitsprüfung
    Mehr Flexibilität bei Dynamiken und Nachversicherungen

    Kontra

    Beitrag steigt um einen bis zwei Euro im Monat
    Mehr Anträge, Policen und Nachträge als bei nur einem Vertrag
    Im Leistungsfall müssen mindestens zwei Versicherungsgesellschaften kontaktiert werden

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