Mehr Sicherheit im Leistungsfall?
Finanzielle Unterstützung zur Überprüfung von Ablehnungen
Das ist mit Sicherheit das größte Schreckensszenario: Sie haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung, Sie werden berufsunfähig und trotzdem zahlt die Versicherung nicht. Ja, das kommt in der Praxis wirklich vor. Die meisten Fälle davon hätten sich vermeiden lassen, wenn Sie einige Dinge beachtet hätten:
Beantworten Sie die Gesundheits- und Risikofragen gewissenhaft und lassen sich von einem spezialisierten Versicherungsmakler helfen (z. B. auch bei der anonymen Risikovoranfrage). Die Versicherungsbedingungen sollten passen (insbesondere sollten alle BU-Profi MUST HAVES erfüllt sein).
Der Leistungsantrag sollte nicht mal eben so gestellt werden. Beachten Sie dabei unsere 5 wichtigen Tipps für den BU-Leistungsfall. Wenn Sie diese drei goldenen Regeln beachten, lassen sich schon einmal die mit Abstand meisten Ablehnungen vermeiden. Ausnahmslos alle durch uns vermittelten Berufsunfähigkeitsversicherungen wurden im Leistungsfall anstandslos anerkannt.
Doch natürlich kann es dann auch mal dazu kommen, weswegen ich immer höre, dass zu jeder BU auch eine Rechtsschutzversicherung verkauft werden muss. Das sehe ich nicht so – wenn Sie sich an die drei obigen Regeln halten. Aber weil sich eben nicht jeder daran hält, stellt sich nun die Frage, was zu tun ist.
Unsere Empfehlung: Gehen Sie jetzt zu einem spezialisierten Versicherungsberater. Dieser prüft, ob die Ablehnung gerechtfertigt ist oder ob die Versicherung hier zu einem falschen Ergebnis gekommen ist. Ähnlich wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Generali oder der Hannoversche BU-Versicherung führt nun auch die Baloise in ihrer BU-Police eine Finanzhilfe für Beratungen nach einer Leistungsablehnung ein.
Sie können sich nun von den Beratungskosten bis zu 75 Prozent (maximal 500 Euro) erstatten lassen und der Hamburger Versicherer gibt auf Ihren Wunsch auch sämtliche Unterlagen, die bei der Leistungsprüfung geprüft wurden, an den Berater weiter. Sollte es sich um eine Ablehnung aufgrund der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht handeln, dann gibt es maximal 250 Euro erstattet.
Interessant ist, dass die Kostenbeteiligung auch dann gilt, wenn die Baloise die Berufsunfähigkeitsrente über die Nachprüfung eingestellt hat, weil sie der Ansicht ist, dass Sie nicht mehr berufsunfähig sind oder dass Sie über die konkrete Verweisung (nicht mit der abstrakten Verweisung zu verwechseln, denn die gibt es hier nicht) verwiesen werden können.
Insgesamt finde ich diese neue Regelung gut. Sie schafft zusätzliche Sicherheit und Vertrauen. Das macht aber nur dann Sinn, wenn auch die sonstigen Bedingungen passen (was bei der Baloise definitiv der Fall ist) und die Gesundheitsfragen und Risikofragen im Antrag entsprechend vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt wurden.