Konkrete medizinische Fallbeispiele zur Risikoprüfung
Risikoprüfung in der Praxis: Beispiele für Ärzte
Hier sind fünf typische Fallkonstellationen aus unserer Beratung, wie sich reale Gesundheits- und Berufssituationen von Ärztinnen und Ärzten auf die BU-Risikoprüfung auswirken, und wie eine pseudonymisierte Risikovoranfrage das Ergebnis verändert hat.
Fall 1: Anästhesistin mit Allergien, Haut- und Rückenbeschwerden
Eine 29-jährige Ärztin in der Anästhesie mit einer gesundheitlichen Vorgeschichte aus Allergien, Haut- und Rückenbeschwerden wollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Ohne Risikovoranfrage: Bei einem direkten Antrag bei nur einem Versicherer hätte sie das volle Risiko getragen, ausgerechnet bei dem Anbieter zu landen, der den Antrag komplett abgelehnt hätte. Eine solche Ablehnung bleibt im Risikoprüfungssystem (HIS) für künftige Anträge bei anderen Gesellschaften sichtbar und kann spätere Abschlüsse erschweren.
Mit pseudonymisierter Risikovoranfrage: Die parallele, anonyme Anfrage bei mehreren Gesellschaften zeigte bei identischer Gesundheitshistorie die volle Bandbreite möglicher Ergebnisse: von der vollständigen Ablehnung über unterschiedlich weit gefasste Ausschlüsse (ein Versicherer schloss die gesamte Wirbelsäule samt Bändern, Bandscheiben und Nerven aus, ein anderer nur allergische und entzündliche Hauterkrankungen) bis hin zur Normalannahme ohne gesundheitsbedingten Leistungsausschluss oder Risikozuschlag bei einem weiteren Anbieter. Da keine dieser Anfragen in ihrer Antragshistorie sichtbar wurde, konnte sie sich gezielt für die Normalannahme entscheiden.
Fall 2: Medizinstudentin mit operierter Sprunggelenkfraktur
Eine 27-jährige Studentin der Humanmedizin mit einer operierten Sprunggelenkfraktur in der gesundheitlichen Vorgeschichte suchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ohne Risikovoranfrage: Ein direkter Antrag hätte sie an einen der beiden Versicherer binden können, die das betroffene Sprunggelenk ohne jede Ausnahme oder spätere Überprüfungsmöglichkeit ausgeschlossen hätten: ein Ausschluss, der dann dauerhaft Bestand gehabt hätte, ohne Aussicht auf spätere Korrektur.
Mit pseudonymisierter Risikovoranfrage: Bei keinem der vier angefragten Versicherer gab es eine Normalannahme, aber die Ausschlüsse unterschieden sich erheblich: zwei Anbieter schlossen das Sprunggelenk weitreichend und ohne Überprüfungsmöglichkeit aus, ein dritter bot nach drei Jahren eine Überprüfung an (ohne Zusage auf Aufhebung). Und der vierte schloss nur bestimmte Minderbelastbarkeiten und Bewegungsstörungen aus, während Tumorerkrankungen, Tuberkulose, rheumatische Erkrankungen und Folgen neuer Frakturen ausdrücklich mitversichert blieben. Durch den Vergleich ließ sich der inhaltlich günstigste Ausschluss identifizieren, statt sich mit dem erstbesten (und in diesem Fall ungünstigsten) Angebot zufriedenzugeben.
In solchen Fällen können auch unsere BU-Profi Heilberufe-Konzepte mit vereinfachten Gesundheitsfragen eine mögliche Lösung sein. Wir prüfen, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind und wie die konkrete Vorgeschichte in den jeweiligen Fragen erfasst wird. So kann sich unter Umständen eine Absicherung ohne den sonst verlangten Ausschluss ergeben. Eine automatische Zusage ist damit nicht verbunden.
Fall 3: Assistenzärztin mit Schulterfraktur, Schultersteife und Enchondrom
Eine 34-jährige Assistenzärztin in der Radiologie mit ausgeheilter Schulterfraktur, einer behandelten Frozen Shoulder und einem operierten, durch ein Enchondrom verursachten Fingerbruch wollte sich absichern. Für beide Beschwerden war zum Zeitpunkt der Voranfrage Beschwerdefreiheit angegeben.
Ohne Risikovoranfrage: Ein Antrag bei nur einem Versicherer hätte sie dem Risiko ausgesetzt, einen Schulterausschluss ohne jede Ausnahme und ohne spätere Überprüfungsmöglichkeit zu erhalten; obwohl bei zwei der fünf angefragten Anbieter tatsächlich eine Normalannahme möglich war.
Mit pseudonymisierter Risikovoranfrage: Die Ergebnisse reichten von einem Schulterausschluss ohne Ausnahmen und ohne Überprüfung über einen Ausschluss mit Überprüfungsmöglichkeit nach zwei Jahren und einen dritten mit inhaltlich günstigeren Ausnahmen (Tumorerkrankungen, rheumatische Erkrankungen und Infektionen blieben mitversichert, Überprüfung nach drei Jahren) bis zur Normalannahme ohne jeden Ausschluss oder Risikozuschlag bei zwei der fünf Versicherer. Die Anfrage machte sichtbar, dass eine vollständige Annahme ohne jede Einschränkung real möglich war.
Fall 4: Assistenzärztin mit beschwerdefreier knotiger Schilddrüsenvergrößerung
Eine 30-jährige Assistenzärztin in der Radiologie mit einer jodbehandelten, halbjährlich kontrollierten und beschwerdefreien knotigen Schilddrüsenvergrößerung suchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine mögliche Feinnadelpunktion zur weiteren Abklärung war mit dem Hausarzt besprochen worden.
Ohne Risikovoranfrage: Ein direkter Antrag hätte sie an den Versicherer binden können, der die Schilddrüse einschließlich aller Folgen und Komplikationen vollständig ausgeschlossen hätte; ohne zu wissen, dass bei einem anderen Anbieter eine Normalannahme ohne Einschränkungen möglich war.
Mit pseudonymisierter Risikovoranfrage: Die Rückmeldungen reichten von keiner Annahmeentscheidung (ein Versicherer konnte kein Votum abgeben), einer zunächst offenen Entscheidung (ein zweiter Versicherer wollte erst das Ergebnis der Feinnadelpunktion abwarten und eine endgültige Ablehnung war damit nicht ausgesprochen) über einen weitreichenden Schilddrüsenausschluss. Weiter wurde eine bedingte Normalannahme unter Befundvorbehalt der Feinnadelpunktion angeboten bis zur Normalannahme ganz ohne gesundheitsbedingten Leistungsausschluss oder Risikozuschlag bei einem weiteren Anbieter. Der Fall zeigt zugleich, dass ein bedingtes Votum genau gelesen werden muss, da eine Normalannahme unter Vorbehalt keine uneingeschränkte Zusage ist.
Der Fall zeigt auch, warum ein bedingtes Votum genau gelesen werden muss: Eine Normalannahme unter Befundvorbehalt ist noch keine uneingeschränkte Zusage.
Was diese Beispiele zeigen: In keinem der Fälle war die Ausgangslage bei allen angefragten Versicherern gleich. Genau deshalb lohnt sich vor jedem BU-Antrag als Arzt oder Ärztin eine pseudonymisierte Risikovoranfrage bei mehreren Gesellschaften gleichzeitig — Sie erfahren das realistische Ergebnis, ohne dass eine Ablehnung oder ein Ausschluss bei einem Versicherer im Antragsregister vermerkt wird und damit auch die Chancen bei anderen Anbietern verschlechtert.