Qualitätsmerkmale
Woran erkennen Sie eine gute BU für Schüler?
Kurz zusammengefasst: Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler braucht eine ausführliche Schülerklausel, Schutz für Ausbildung und Studium mindestens ab der zweiten Hälfte der Regelzeit, eine Nachversicherung auf mindestens 6.000 Euro ohne Risikoprüfung, eine Berufsgruppenüberprüfung, eine Dynamik ohne Höhenlimit sowie eine lange Verlängerungsgarantie bei Verlängerung der Regelaltersgrenze. Nur wenn alle sechs Kriterien erfüllt sind, ist Ihr Kind langfristig verlässlich abgesichert.
Welche Kriterien eine gute BU-Versicherung für Schüler ausmachen, sehen wir uns nun im Detail an:
1. Eine ausführliche Schülerklausel
Die Tätigkeit als Schüler gilt nicht als Beruf im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung. Daher sind Schülerinnen und Schüler ohne Ausnahme nur dann überhaupt versichert, wenn der Versicherer in den Bedingungen mindestens klarstellt, dass Schüler auch als Beruf gelten.
Das allein reicht allerdings noch lange nicht aus, damit die Versicherung für Schüler gut geeignet ist.
Zusätzlich sollten die Bedingungen regeln, dass der konkrete Schulalltag versichert ist, der Leistungsanspruch der jeweiligen Schulform gewürdigt wird, die Ausstattung des Schulgebäudes Berücksichtigung findet, bestimmten Wahlpflichtfächern eine besondere Rolle zukommt und auch die Möglichkeit, überhaupt zur Schule hin- und zurück zu kommen - die Wegefähigkeit - mitversichert ist.
Die BU sollte dabei mindestens auf die abstrakte Verweisung auf eine andere Schulform verzichten. Noch besser, wenn es einen zusätzlichen Verzicht auf die konkrete Verweisung gibt, zum Beispiel vom Gymnasium auf die G-Kurse der Gesamtschule.
2. Absicherung unmittelbar nach der Schulzeit
Für die meisten Kinder geht es nach der Schule in eine Berufsausbildung oder ins Studium. Auch in dieser Ausbildungsphase sollte der Versicherungsschutz passen, denn sowohl die Berufsausbildung wie auch das Studium gelten, wie schon die Schulzeit, nicht pauschal als versichert und müssen gesondert geregelt sein.
Außerdem sollte die BU-Versicherung während des Studiums oder der Ausbildung mindestens ab der zweiten Hälfte der Regelstudien- bzw. Ausbildungszeit im Leistungsfall auf die Lebensstellung der Tätigkeit abstellen, die unmittelbar nach Studium oder Berufsausbildung folgt.
Im Fall der Berufsausbildung empfehlen wir, dass diese Regelung bereits ab Beginn der Ausbildung gilt.
3. Ausreichend Nachversicherungsgarantien (inkl. Karrieregarantie)
Für Schüler lässt sich maximal 1.500 Euro BU-Rente versichern. Das reicht schon während der Schulzeit kaum aus, danach erst recht nicht. Genau deswegen muss die BU-Versicherung eine Erhöhungsmöglichkeit ohne erneute Gesundheitsprüfung anbieten, die auch in der Höhe auf mindestens 6.000 Euro erhöht werden kann.
Da bei Kindern noch nicht sicher ist, welche Karriere sie später einschlagen, besteht immer das Risiko, dass der spätere Beruf teurer wird. Das gilt insbesondere für das Handwerk und die Pflege, aber auch schon ein Büroangestellter mit kaufmännischer Ausbildung kann teurer sein als der 'Schüler'.
Daher sollte die Versicherung nicht nur auf neue Gesundheitsfragen bei der Nachversicherungsgarantie verzichten, sondern im besten Fall vollständig auf die Risikoprüfung. Damit lässt sich der Beitrag dauerhaft zum Beitragsniveau des Schülers erhöhen.
4. Die Berufsgruppenüberprüfung
Nicht zwingend notwendig, aber hilfreich ist als Ergänzung die Überprüfung der Berufsgruppe. Sollte Ihr Kind nach der Schule einen beruflichen Weg einschlagen, der günstiger ist als der Schülerbeitrag, dann gibt es einige Versicherungen, die den Beitrag ohne Gesundheitsprüfung dauerhaft auf den neuen Beruf umstellen.
In der Kombination mit einer Nachversicherung ohne Risikoprüfung kann es also immer günstiger, aber nie teurer werden.
5. Ausreichend Beitragsdynamik
Neben der Nachversicherung ist die Beitragsdynamik der wichtigste Schlüssel für eine dauerhaft bedarfsgerechte Absicherung. Achten Sie darauf, dass die Dynamik nach Möglichkeit keine Obergrenze in der Höhe hat und zusätzlich möglichst bis zum Ablauf der Versicherung oder mindestens bis 5 Jahre vor Ablauf läuft.
6. Die Verlängerungsgarantie
Wenn Sie heute eine BU für Ihr Kind abschließen, dann beträgt die Laufzeit in vielen Fällen über 50 Jahre. In dieser Zeit ist davon auszugehen, dass sich die Regelaltersgrenze mindestens einmal verlängert.
Selbst wenn Sie sich heute für die maximale Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr entscheiden, wird das wahrscheinlich nicht ausreichen.
Die Berufsunfähigkeitspolice sollte daher über eine Verlängerungsmöglichkeit verfügen, die Ihr Kind bei der Verschiebung der Regelaltersgrenze ohne erneute Gesundheitsprüfung nutzen kann.
Diese sollte sinnvollerweise sowohl bei einer Veränderung der gesetzlichen Rentenversicherung wie auch für die berufsständische Versorgung bei Kammerberufen gelten.