BU-Versicherung: Recht auf Vergessenwerden sinnvoll?
Wie sinnvoll ist das Recht auf Vergessen einer Krebserkrankung bei BU-Antrag?
Krebserkrankungen sind nicht nur häufig eine Ursache für einen Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern Sie können dem einen oder anderen auch den BU-Abschluss erschweren oder sogar unmöglich machen.
Damit soll jetzt Schluss sein. Zumindest, wenn es nach einem Vorschlag der SPD geht. Kommt diese Idee ins Gesetzt, dann müssen Krebserkrankungen nach fünf Jahren nicht mehr im Antrag auf eine BU-Versicherung angegeben werden.
Würde eine solche Änderung wirklich einen Vorteil bringen?
Und wenn ja, für wen?
Was würde das für die Praxis in der Beratung und beim Abschluss der BU bedeuten?
Ist das wirklich so leicht umsetzbar, wie die Politiker sich das vorstellen?
Mit diesen und weiteren Fragen habe ich mich im Detail beschäftigt. Aus unserem Alltag als auf die BU spezialisierter Versicherungsmakler kennen wir außerdem einige Fälle mit Krebsvorgeschichte und können ganz gut Beurteilen, ob es hierbei ein anderes Ergebnis gegeben hätte.

