Guido Lehberg

Autor:Guido Lehberg

Erstellt am:07. Mai 2026

Inhaltsverzeichnis

    Das steckt hinter dem Begriff

    Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist in § 172 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt. Dort heißt es: '(2) Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. (3) Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.'

    Von dieser gesetzlichen Definition können die Versicherungsgesellschaften ausschließlich zum Vorteil der Kunden abweichen. Und das tun sie in der Regel auch: Einige moderne Tarife leisten bereits bei altersentsprechendem Kräfteverfall und schon ab einer BU von mindestens sechs Monaten. Auch die in Absatz 3 mögliche abstrakte Verweisung (eine andere Tätigkeit ausüben kann) ist aus modernen Bedingungswerken fast vollständig verschwunden. Und sogar auf die konkrete Verweisung (eine andere Tätigkeit ausübt) wird in einigen Berufsgruppen wie bei Ärzten oder Rechtsanwälten schon länger verzichtet, und die ersten Versicherungen bieten diesen Verzicht bereits für alle Berufe an.

    In Abgrenzung zur Erwerbsminderungsrente bezieht sich die Prüfung der BU nicht auf die allgemeine Erwerbsfähigkeit, sondern auf den tatsächlich ausgeübten Beruf in seiner ganz konkreten Ausgestaltung. Und im Gegensatz zur Rente wegen Erwerbsminderung geht es nicht ausschließlich um die noch leistbare Stundenzahl. In der Berufsunfähigkeit lässt sich zwischen einer quantitativen Berufsunfähigkeit und einer qualitativen Berufsunfähigkeit unterscheiden. Bei der quantitativen Betrachtung geht es um die noch leistbare Arbeitszeit, bezogen auf 50% der letzten Tätigkeit. In der qualitativen Betrachtungsweise hingegen werden die einzelnen Tätigkeiten unterschiedlich gewichtet. Sogenannte Kerntätigkeiten nehmen dabei eine übergeordnete Rolle ein. Ein Chirurg, der nicht mehr operieren kann oder darf, ist auch dann berufsunfähig, wenn Operationen nur 10% seiner Tagesarbeit einnehmen. Auch die physische Anwesenheit allein bringt nichts, wenn Sie wegen Ein- und Durchschlafproblemen nicht mehr konzentriert arbeiten können. Wie ein echter Leistungsfall aus unserer Beratung zeigt, kann genau das auch eine Verwaltungsbeamtin Anfang 40 treffen – und zwar nur drei Monate nach Abschluss der Versicherung.

    Die Versorgungswerke berücksichtigen anders als die Erwerbsminderungsrente zwar die konkrete Tätigkeit, der Grad der Berufsunfähigkeit muss dort jedoch 100% betragen, was gerade einmal auf rund jeden 20. Versicherten zutrifft, der nach den Kriterien einer privaten BU-Versicherung seine Leistung anerkannt bekommt. Dies legt ein Vergleich der Geschäftsberichte nahe.

    Die drei Voraussetzungen für Ihre BU-Rente

    Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

    Damit Sie als berufsunfähig gelten, müssen Sie wegen einer Krankheit, einer Körperverletzung oder eines (mehr als altersentsprechenden) Kräfteverfalls zu mindestens 50% voraussichtlich über mindestens sechs Monate außerstande sein, Ihre letzte berufliche Tätigkeit auszuüben.

    Aber was heißt das nun konkret?

    Bei Körperverletzungen sind sowohl physische (zum Beispiel Unfälle oder Angriffe) wie auch psychische Verletzungen (wie zum Beispiel Mobbing) gemeint.

    Und beim Begriff der Krankheit sind auch die Folgen einer Erkrankung und die Folgen der Behandlung einer Erkrankung gemeint. Ein Beispiel dafür sind Krebserkrankungen, die durch eine Vorsorgeuntersuchung entdeckt wurden und nun mit einer Chemotherapie behandelt werden. Die Erkrankung an sich war ja bisher unbemerkt und asymptomatisch und kann demnach noch gar keine Berufsunfähigkeit auslösen. Die Chemotherapie hingegen, die zur Behandlung notwendig ist, führt in der Regel dazu, dass Sie Ihre Tätigkeit nicht mehr weiterführen können. Auch in diesem Fall gelten Sie als berufsunfähig.

    Das fiktive Anerkenntnis

    Was ist, wenn Sie Ihren Beruf wegen einer Krankheit nicht mehr ausüben können, eine Prognose für die kommenden sechs Monate medizinisch aber nicht möglich ist? Gründe dafür gibt es einige, wie zum Beispiel bei ME/CFS (Post-Covid) oder zahlreichen psychischen Krankheiten oder auch bei Erkrankungen der Nerven wie einem Schlaganfall mit neurologischen Einschränkungen. Per Definition des § 172 VVG würden Sie bei einer fehlenden Prognose keine Leistung erhalten.

    Deswegen ist es wichtig, dass die Versicherung in ihren AVB klarstellt, dass in dem Fall, dass zwar keine Prognose möglich war, tatsächlich aber bereits sechs Monate Berufsunfähigkeit vorliegen, die BU fiktiv ab Beginn anerkannt wird. Sie erhalten Ihre BU-Rente dann rückwirkend mit dem Monat, der auf den Beginn der Berufsunfähigkeit folgt.

    Weitere Leistungsauslöser zur Vereinfachung

    Neben der eigentlichen BU-Definition gibt es mittlerweile je nach Tarif zahlreiche obligatorische und optionale Leistungsauslöser, die die Leistungsprüfung vereinfachen sollen. Zum Beispiel versprechen viele Versicherungen eine BU-Rente im Fall einer Pflegebedürftigkeit, auch wenn eine Berufsunfähigkeit nicht nachgewiesen werden kann. Sind wir ehrlich: Wer pflegebedürftig ist, ist in aller Regel auch berufsunfähig.
    Dann gibt es Tarife, die eine schnelle Leistung schon bei Diagnose einer Krebserkrankung versprechen, sofern die Behandlung mittels Chemotherapie bereits begonnen hat oder unmittelbar bevorsteht. Auch hier gibt es im Detail Unterschiede, denn einige Versicherer zahlen erst dann, wenn es nachgewiesene Metastasen gibt oder der Krebs eine bestimmte Größe hat. Auch dabei können Sie jedoch recht gelassen bleiben: Die meisten Krebsleiden werden wegen der Chemotherapie wohl auch zur Berufsunfähigkeit führen.
    Ein weiterer Zugang zur Leistung für Beamte kann die Dienstunfähigkeitsklausel sein, die wir ausführlich in einem gesonderten Artikel behandeln.

    Bei vielen BU-Tarifen kann gegen einen Mehrbeitrag noch die sogenannte AU-Klausel hinzugewählt werden, bei der Sie über den vereinfachten Nachweis einer mindestens sechsmonatigen Krankschreibung zu Ihrer BU-Leistung kommen. Die AU-Klausel dient dabei ausschließlich als Hilfsmittel, um an die Berufsunfähigkeitsrente zu kommen, und ist kein Ersatz für ein Krankentagegeld, wie es oft behauptet wird.

     

    Den Leistungsfall richtig dokumentieren

    Was passiert im Leistungsfall?

    Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente beantragen möchten, müssen Sie Ihre Berufsunfähigkeit im Rahmen der Erstprüfung nachweisen. Hierfür sind in der Regel ausführliche Unterlagen zu Ihrer letzten konkret ausgeübten Tätigkeit und den medizinischen Befunden notwendig. In den ersten fünf Jahren nach Abschluss kann die Versicherung zudem die vorvertragliche Anzeigepflicht sehr genau prüfen. Im Zeitraum zwischen fünf und zehn Jahren beschränkt sich diese Prüfung noch auf den Verdacht einer grob fahrlässigen, vorsätzlichen oder arglistigen Verletzung.

    Ist diese Prüfung abgeschlossen und die Versicherung hat die Leistung anerkannt, erhalten Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente in der Regel unbefristet. Je nach Tarifbedingungen können einige Versicherungen eine befristete Leistung anbieten, wenn es hierfür triftige und nachweisbare Gründe gibt. Eine unbefristete BU-Rente kann nur im Rahmen der sogenannten Nachprüfung eingestellt werden, in der die Versicherung Ihnen nachweisen muss, dass keine BU mehr vorliegt.

    Im Leistungsfall gibt es in nahezu jedem Bedingungswerk neben der Zahlung der BU-Rente auch die Beitragsbefreiung für die Dauer des Leistungsfalls.

     

    Für jeden, der seine Lebensstellung schützen will

    Wer braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

    Häufig ist der Satz 'Jeder, der von seiner Arbeitskraft lebt, braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung' zu lesen. Doch dieser Satz basiert auf einem grundlegenden Fehler: Deutschland verfügt über ein sehr starkes Sozialsystem, in dem niemand verhungern muss und jeder ein Dach über dem Kopf finden wird. Auch im Fall einer schweren Krankheit oder eines folgenschweren Unfalls ist für eine medizinische Versorgung und ein Leben im einfachen Standard gesorgt.

    Wer allerdings in Schule, Ausbildung, Studium und späterem Beruf Karriere macht, sich einen Lebensstandard erarbeitet hat und für die spätere Altersvorsorge spart, der hat zunehmend mehr zu verlieren, wenn er sich auf das soziale Netz verlässt. Bevor es Sozialhilfe gibt, muss – je nach Haushaltsgröße – zunächst das eigene Vermögen, bis zum Schonvermögen, weitestgehend aufgebraucht werden.

    Daraus lässt sich ableiten: 'Jeder braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung, der im Fall einer Krankheit oder nach einem schweren Unfall seinen hart erarbeiteten Lebensstandard weiterhin aufrechterhalten will.' Dieser Aussage schließen wir uns vollumfänglich an.

    Und damit trifft der Bedarf einer BU-Versicherung insbesondere auf unsere Zielgruppen – Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, MINT-Berufe und die jeweiligen Studiengänge – in besonderem Maße zu.

    Informatiker und MINT-Berufe

    Ein 30-jähriger Informatiker verdient laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit im Median rund 55.000 € brutto im Jahr.. Mit einer konservativen jährlichen Lohnsteigerung von 3% – aus Karriereprogression und allgemeiner Lohnentwicklung – ergibt sich bis zum 67. Lebensjahr ein kumuliertes Brutto-Lebenseinkommen von rund 3,6 Millionen Euro. Bei einer realistischeren Lohnentwicklung von 3,5% sind es über 4 Millionen Euro.

    Zum Vergleich: Das Bürgergeld liegt aktuell bei 563 Euro monatlich – rund 6.750 Euro im Jahr. Die Lücke zwischen dem, was Sie aufgebaut haben, und dem, was der Staat zahlt, beläuft sich auf mehrere Millionen Euro.

    Ingenieure

    Für einen 30-jährigen Ingenieur mit drei Jahren Berufserfahrung liegt das typische Jahresgehalt laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit bei rund 53.000 € brutto. Auf 37 Berufsjahre bis zur Rente gerechnet, mit 3% jährlicher Lohnsteigerung, ergibt das ein kumuliertes Lebenseinkommen von 3,5 Millionen Euro – bei 3,5% Steigerung knapp 3,9 Millionen Euro.

    Ingenieure, die Führungsverantwortung übernehmen, erreichen ab 45 Jahren regelmäßig Gehälter zwischen 70.000 und 90.000 Euro. Das reale Lebenseinkommen liegt dann entsprechend höher.

    Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

    Ein 30-jähriger Rechtsanwalt – zwei Jahre nach dem zweiten Staatsexamen, mit ersten Berufsjahren in einer Kanzlei – verdient laut Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer im Median rund 58.000 € brutto im Jahr. Bis zum 67. Lebensjahr ergibt das bei 3% jährlicher Steigerung ein kumuliertes Lebenseinkommen von 3,8 Millionen Euro, bei 3,5% Steigerung rund 4,3 Millionen Euro.

    Fachanwälte und Partner in Großkanzleien, die auf Jahresgehälter von 120.000 Euro und mehr kommen, liegen deutlich darüber.

    Ärztinnen und Ärzte

    Für Ärzte rechnen wir in zwei Phasen: In den ersten fünf Jahren als Assistenzarzt in der Weiterbildung liegt das Startgehalt nach den Entgelttabellen des TV-Ärzte (Marburger Bund) bei rund 67.500 € brutto im Jahr. Ab dem 36. Lebensjahr – mit Facharzt-Abschluss – steigt das Einkommen auf typischerweise 100.000 € brutto und mehr.

    Das kumulierte Brutto-Lebenseinkommen beläuft sich bei dieser Karriere auf mindestens 5,3 Millionen Euro. Für Ärzte mit leitender Funktion oder eigener Praxis liegt die Zahl noch deutlich höher. Der Eintritt in das ärztliche Versorgungswerk ändert daran nichts: Die Versorgung des Werks zahlt erst bei 100% Berufsunfähigkeit – ein Schwellenwert, den nach unseren Erkenntnissen aus dem Abgleich der Versorgungswerk-Geschäftsberichte nur rund jede zwanzigste Person erreicht, die nach den Kriterien einer privaten BU-Versicherung bereits ihre Leistung bekäme.

    Berufseinsteiger nach dem Studium

    Wer mit 30 Jahren frisch ins Berufsleben einsteigt – nach Bachelor oder Master in einem beliebigen Studienfach –, kann sein Startgehalt über den Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit für den eigenen Beruf nachschlagen.

    Als Orientierung: Der Median aller Akademikerinnen und Akademiker in Vollzeit liegt laut Destatis 2025 bei rund 60.500 Euro brutto im Jahr. Für einen konservativen Einstieg mit 30 Jahren rechnen wir mit 48.000 € brutto. Über ein volles Berufsleben bis 67, mit 3% jährlicher Lohnsteigerung, ergibt das ein kumuliertes Lebenseinkommen von 3,2 Millionen Euro.

    Auch ohne Spitzengehalt: Die Lücke zwischen diesem Lebenseinkommen und dem, was der Staat im Berufsunfähigkeitsfall zahlt, ist so groß, dass der Lebensstandard ohne private Absicherung nicht annähernd zu halten wäre.

    Berufsgruppe Startgehalt (Alter 30) Lebenseinkommen bis 67
    Berufseinsteiger / Studium 48.000 Euro / Jahr ab 3,2 Mio. Euro
    Ingenieur 53.000 Euro / Jahr ab 3,5 Mio. Euro
    Informatiker / MINT 55.000 Euro / Jahr ab 3,6 Mio. Euro
    Rechtsanwalt 58.000 Euro / Jahr ab 3,8 Mio. Euro
    Arzt 67.500 -> 100.000 Euro / Jahr ab 5,3 Mio. Euro

    Berechnung DER BU-Profi auf Basis Destatis Verdienststatistik, Entgeltatlas Bundesagentur für Arbeit, TV-Ärzte Marburger Bund; 3% jährliche nominale Lohnsteigerung (historischer Durchschnitt Destatis)

    Die häufigsten Gründe für Berufsunfähigkeit

    Weshalb werden Menschen berufsunfähig?

    In unserer Beratung hören wir immer wieder Aussagen wie: 'Was soll mir schon passieren? Ich habe einen reinen Bürojob und kann zur Not sogar im Rollstuhl weiterarbeiten.' Dass einer unserer Kunden mit genau dieser Überzeugung – glücklicherweise trotzdem versichert – seine Berufsunfähigkeitsrente heute wegen ALS erhält, ist zum Glück eine Ausnahme.

    Tatsächlich ist die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, alles andere als gering. Und das gilt auch und gerade in den Berufen, in denen man am wenigsten damit rechnet – und die zugleich aufgrund ihres hohen Einkommens besonders gut abgesichert werden sollten.

    Allein im Jahr 2026 haben wir bis zum Stand Mai sechs Leistungsfälle im Kundenkreis: einen wegen Krebs, zwei wegen Post-Covid und drei aus psychischen Gründen. Auch in Bürojobs und Berufen mit hohem Anteil geistiger Tätigkeiten können diese Krankheiten schnell und kompromisslos zur Berufsunfähigkeit führen.

    Was sagen die Statistiken – und was sagen sie nicht?

    Konkrete Zahlen zu den Ursachen von Berufsunfähigkeit sind schwieriger zu belegen, als es auf den ersten Blick scheint. Die am häufigsten zitierten Quellen – der GDV und die Ratingagentur Morgen & Morgen – veröffentlichen ihre Daten auf Basis freiwilliger Umfragen unter Mitgliedsunternehmen. Der GDV weist selbst darauf hin, dass seine Leistungsgrund-Daten auf einer Marktabdeckung von lediglich 44% basieren. Morgen & Morgen erhebt ausschließlich bei teilnehmenden Versicherern – ohne veröffentlichte Methodik und ohne Vollständigkeitsanspruch. Beide Quellen fassen zudem psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Nervensystems in einer gemeinsamen Kategorie zusammen, was medizinisch nicht korrekt ist: Psychische Erkrankungen betreffen die 'Software', neurologische Erkrankungen wie ALS, MS oder ein Schlaganfall die 'Hardware'.

    Die methodisch sauberste verfügbare Quelle ist die Deutsche Rentenversicherung, die auf Basis vollständiger Verwaltungsdaten und ICD-10-Kodierung arbeitet und Psyche und Neurologie korrekt trennt.

    Allerdings erfasst sie Erwerbsminderungsrenten – und diese sind mit der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nicht unmittelbar vergleichbar. Die EM-Rente greift erst, wenn jemand keinen einzigen Beruf mehr für drei bis sechs Stunden täglich ausüben kann. Eine Krebserkrankung mit Chemotherapie etwa macht viele Menschen berufsunfähig im Sinne der privaten BU-Versicherung – führt aber oft nicht zur Erwerbsminderungsrente, weil entweder noch leichte Tätigkeiten möglich sind oder die Erkrankung nach erfolgreicher Behandlung nicht als dauerhaft eingestuft wird. Deshalb erscheinen psychische Erkrankungen in der DRV-Statistik mit rund 40% überproportional hoch: Sie verlaufen häufig chronisch und gelten damit öfter als dauerhaft. Die private BU-Versicherung leistet bereits ab einer voraussichtlichen Dauer von sechs Monaten – unabhängig davon, ob eine vollständige Genesung später möglich ist. Genau deswegen wäre es fatal diesen Wert einfach auf die BU-Versicherung umzulegen. 

    Unsere eigene Einschätzung aus der Beratungspraxis: Der Anteil 'reiner' psychischer Erkrankungen – also ohne neurologische Erkrankungen – an den Berufsunfähigkeitsfällen in der privaten BU-Versicherung liegt nach unserer Erfahrung bei rund 20 bis 25%. Krebs- und Tumorleiden nehmen einen weiteren großen Bereich ein, gefolgt von Erkrankungen des Bewegungsapparats und Herzkreislauferkrankungen.
    Unfälle sind – entgegen der herrschenden Meinung – nur zu einem sehr geringen Teil Auslöser für eine Berufsunfähigkeit. Wer sich ausschließlich über eine Unfallversicherung absichert, schützt sich damit vor dem kleinsten Teil des tatsächlichen Risikos.
    Das heißt übrigens nicht, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung die Unfallversicherung ersetzt. Eine Unfall-Police hat ein gänzlich anderes Absicherungsziel und ist immer eine sehr sinnvolle Ergänzung zur BU.

    Kein Einheitspreis – zu viele Faktoren entscheiden

    Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der teuersten Absicherungen überhaupt. Nur die Krankenversicherung und gegebenenfalls die Wohngebäudeversicherung sind im Einzelfall noch teurer.

    Da stellt sich unweigerlich die Frage, was so ein BU-Vertrag denn überhaupt kostet.

    Vorweg: Es ist aus unserer Sicht unseriös, mit Beiträgen oder Beitragsbeispielen à la 'BU ab 15 Euro im Monat' zu hantieren, denn bei der Berufsunfähigkeitspolice gibt es zahlreiche Faktoren, die den Beitrag positiv wie negativ beeinflussen können.

    Das sind zum Beispiel:

    • Ihr Eintrittsalter – je jünger, desto günstiger. Wer mit 25 abschließt, zahlt oft weniger als die Hälfte des monatlichen Beitrags dessen, was jemand mit 40 für denselben Schutz zahlen würde. Wir haben einmal berechnet, dass die Gesamtkosten einer BU-Versicherung in der Summe in etwa gleich sind, unabhängig davon, ob Sie mit 15, 25 oder 30 Jahren abschließen – denn niedrigere Monatsbeiträge laufen einfach länger. Der frühe Abschluss ist also in der Regel nicht teurer, schützt Sie aber von Anfang an – und sichert den besseren Gesundheitszustand ein.
       
    • Ihr Beruf – Versicherer stufen Berufe in Risikogruppen ein. Ein Rechtsanwalt oder Ingenieur zahlt deutlich weniger als ein Dachdecker oder Krankenpfleger.
       
    • Ihr Gesundheitszustand – Vorerkrankungen können zu Beitragszuschlägen, Leistungsausschlüssen oder in seltenen Fällen zur Ablehnung führen.
       
    • Die gewünschte BU-Rente – je höher die monatliche Rente, desto höher der Beitrag. Eine angemessene Absicherungshöhe ist entscheidend und sollte nicht aus Kostengründen zu niedrig angesetzt werden.
      Wie hoch Ihre BU-Rente sein sollte, lesen Sie hier.
       
    • Die Laufzeit – in der Regel bis zum 67. Lebensjahr. Kürzere Laufzeiten senken den Beitrag, hinterlassen aber eine Versorgungslücke. Was die richtige Laufzeit für Ihre BU ist, erklären wir auf einer eigenen Seite.
    • Der gewählte Versicherer und Tarif – bei gleichen Eckdaten können die Beiträge je nach Anbieter erheblich voneinander abweichen. In unseren Versicherertests sehen Sie, wie stark die Unterschiede im Detail sein können.

    Was ein Vergleich von Beitragsbeispielen aus dem Internet außerdem verschweigt: Der günstigste Tarif ist wertlos, wenn er im Leistungsfall nicht zahlt. Und ob ein Versicherer Sie überhaupt zu den angegebenen Konditionen annimmt, weiß man erst nach einer anonymen Risikovoranfrage. Erst danach lässt sich seriös über Beiträge sprechen.

    BU, EU-Rente, GF, Unfallversicherung – was leistet was?

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung im Vergleich

    Häufig wird mit dem Begriff der 'Arbeitskraftabsicherung' geworben und dann werden gleich mehrere Versicherungsprodukte in einen Topf geworfen und gegeneinander bewertet. Dabei kommt dann immer heraus, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung das beste aller dieser Produkte sei und die anderen dahinter stehen.

    Das ist aus unserer Sicht fachlich falsch – und schon der Begriff der 'Arbeitskraftabsicherung' führt in die Irre. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat nämlich nicht das Ziel, die Arbeitskraft zu versichern, sondern dient der Sicherstellung Ihrer Lebensstellung. Am ehesten könnte noch die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung als Ergänzung zur staatlichen Erwerbsminderungsrente in diese Kategorie passen.

    Auch die Grundfähigkeitsversicherung und die Unfallversicherung haben unterschiedliche Absicherungsziele und sind in keinem Fall gegen die BU-Police zu bewerten – weder positiv noch negativ.
    Die folgende Tabelle zeigt, welches Produkt welches Ziel verfolgt, ab wann es leistet und für wen es gedacht ist:

      BU-Versicherung EU-Versicherung GF-Versicherung Unfallversicherung
    Auslöser 50% Berufsunfähigkeit im zuletzt konkret ausgeübten Beruf unter 3 Stunden arbeitsfähig täglich in irgendeinem Beruf Verlust von Fähigkeiten Invalidität nach Gliedertaxe
    Prognosezeitraum sechs Monate sechs Monate sechs Monate dauerhaft (3 Jahre)
    Absicherungsziel Absicherung der Lebensstellung Ergänzung zur EM-Rente der GRV Absicherung unabhängig der Berufsfähigkeit Finanzielle Hilfe bei dauerhaften Invalidität

    Welche dieser Versicherungen am Ende – gegebenenfalls sogar in Kombination – am besten zu Ihnen passt, lässt sich nach Klärung Ihrer individuellen Situation und Präferenzen im Rahmen einer ausführlichen Beratung entscheiden.

    Was gute Tarife von schlechten unterscheidet

    Die wichtigsten Klauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Versicherungsschutz bei Krankheit und Körperverletzung

    Der Versicherungsschutz sollte bei allen Arten von Krankheiten und Körperverletzungen gelten. Dazu zählen sowohl bereits bekannte Erkrankungen als auch heute noch unbekannte Krankheiten. Außerdem ist eine Berufsunfähigkeit auch dann versichert, wenn nicht die Erkrankung selbst, sondern die Behandlung zu Einschränkungen im Berufsalltag führt. Zur Körperverletzung zählt auch der Unfall sowie psychische Verletzungen wie zum Beispiel Mobbing.

    Antwort erstellt am: 11. May 2026

    (Altersentsprechender) Kräfteverfall

    Nach dem VVG ist ein mehr als altersentsprechender Kräfteverfall versichert. Die Einschränkung 'mehr als altersentsprechend' sollte jedoch aus den Bedingungen gestrichen sein, da ein Kräfteverfall nicht klar nach Altersgruppen definiert ist. Im Leistungsfall könnte die Versicherung sonst darauf beharren, dass die Einschränkungen nicht ausreichend über das für Ihr Alter übliche Maß hinausgehen.

    Antwort erstellt am: 11. May 2026

    Prognosezeitraum von 6 Monaten

    Die Versicherung sollte in den Bedingungen klarstellen, dass eine prognostizierte Dauer der Berufsunfähigkeit von sechs Monaten bereits ausreicht, damit die Leistung anerkannt wird. Das VVG spricht von einer 'dauerhaften' Berufsunfähigkeit, die nach Gesetzgeber und Rechtsprechung drei Jahre betragen müsste. Einen Arzt zu finden, der eine solche Langzeitprognose trifft, wäre in vielen Fällen kaum möglich – und würde den Leistungsfall unnötig erschweren.

    Antwort erstellt am: 11. May 2026

    Fiktives Anerkenntnis und rückwirkende Leistung

    Da es Krankheiten und Unfallfolgen gibt, bei denen auch eine Sechs-Monats-Prognose schwer zu stellen ist – insbesondere bei psychischen Erkrankungen oder ME/CFS –, ist es wichtig, dass die Versicherung in den Bedingungen die Möglichkeit eines fiktiven Anerkenntnisses einräumt (alle Hintergründe dazu erklären wir weiter oben auf dieser Seite). Außerdem sollte eine rückwirkende Leistung ab Beginn des Eintritts der Berufsunfähigkeit enthalten sein. Die meisten Versicherer zahlen dabei mindestens 36 Monate rückwirkend – es gibt jedoch bereits Versicherer, die unbefristet rückwirkend leisten.

    Antwort erstellt am: 11. May 2026

    Verzicht auf die Umorganisation für leitende Angestellte

    Grundsätzlich könnte eine BU-Versicherung auch bei Angestellten mit Leitungsfunktion die Möglichkeit einer Umorganisation im Leistungsfall prüfen. Das könnte jedoch zu einer schwierigen Situation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen, wenn der Arbeitgeber eine Umorganisation nicht duldet – in diesem Fall erhielten Sie keine Leistung, obwohl Sie berufsunfähig sind. Zwar ist diese Klausel bei den meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen mittlerweile verschwunden, es gibt jedoch noch vereinzelte Tarife, die sie in ihre Bedingungen aufnehmen.
    Bei Selbstständigen und Freiberuflern ist eine Umorganisation aufgrund der Selbstbestimmung im eigenen Betrieb wesentlich eher zuzumuten. Daher ist ein Verzicht darauf keines unserer BU-Profi MUST HAVES. Allerdings gilt es auch hierbei darauf zu achten, dass die Umorganisationsklausel kundenfreundlich formuliert ist.

    Antwort erstellt am: 11. May 2026

    Verzicht auf Maßnahmen und Empfehlungen (Arztanordnungsklausel)

    In den Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten ist beschrieben, was Sie im Leistungsfall tun müssen. Unter anderem gehört dazu, dass Sie gewisse Dinge tun oder unterlassen, um eine Berufsunfähigkeit zu vermeiden oder – wenn dies nicht möglich ist – dabei mitzuwirken, dass Sie wieder berufsfähig werden.
    Dazu zählen Hilfsmittel des täglichen Lebens sowie ärztliche Verordnungen und Heilbehandlungen, die gefahrlos und ohne besondere Schmerzen durchführbar sind. Gemeint sind damit zum Beispiel Seh- und Hörhilfen, die Einnahme unbedenklicher Medikamente wie Schilddrüsenhormone sowie die Durchführung von Physiotherapie oder Gesprächstherapie.
    Einige BU-Versicherer halten sich über den Begriff 'Maßnahmen' anstelle von 'Heilbehandlungen' jedoch weitere Optionen offen. Streng genommen ist es bereits eine Maßnahme, wenn Sie jeden Morgen eine Stunde Yoga oder Stretching gegen Ihre Rückenschmerzen machen – das öffnet Tür und Tor für Missbrauch. Deswegen sollte das Wort 'Maßnahmen' im Bedingungswerk idealerweise gar nicht auftauchen und wenn, dann ausschließlich im Bezug auf ärztlich angeordnete Behandlungen.

    Antwort erstellt am: 11. May 2026

    Dauerhafter Verzicht auf die abstrakte Verweisung

    Dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf die abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf verzichten sollte, hat sich seit vielen Jahren herumgesprochen und in allen Top-Tarifen am Markt etabliert. Einen Versicherer ohne Verzicht auf die abstrakte Verweisung findet man heute nur noch sehr selten.
    Aber auch hier halten sich viele Versicherungen Hintertüren offen: Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung bleibt bei vielen Tarifen nur dann erhalten, wenn Sie zum Zeitpunkt des Leistungsfalls aktiv im Beruf sind. Nach einer längeren Arbeitslosigkeit oder einer Elternzeit gilt bei vielen Versicherern nach Ablauf von drei bis fünf Jahren kein konkreter Beruf mehr als versichert – und Sie können auf jede beliebige Tätigkeit abstrakt verwiesen werden.
    Besonders dramatisch: Anders als bei der klassischen abstrakten Verweisung haben Sie in diesem Fall auch keine Lebensstellung mehr, die geschützt wäre – es gilt buchstäblich jeder Job als zumutbar.
    Der BU-Tarif sollte daher dauerhaft – auch nach dem Ausscheiden aus dem Beruf – die zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit und die damit verbundene Lebensstellung absichern.

    Antwort erstellt am: 11. May 2026

    Klare Regeln bei der konkreten Verweisung

    Ein Verzicht auf die konkrete Verweisung ist sicherlich die beste Lösung für Sie als Kunden – am Markt gibt es aktuell jedoch nur sehr wenige Anbieter, die sich darauf einlassen.
    Eine sehr hohe Sicherheit bieten allerdings bereits klare Regeln. So sollte die Versicherung in ihren Bedingungen sicherstellen, dass Sie im Leistungsfall in einem anderen Beruf mindestens 80% des letzten Bruttoeinkommens hinzuverdienen müssen, bevor eine konkrete Verweisung überhaupt möglich ist.
    Wichtig: Die 80% sollten sich auf das letzte Einkommen unmittelbar vor Eintritt der Berufsunfähigkeit beziehen – nicht auf den Durchschnitt der letzten drei Jahre. Eine Durchschnittsberechnung führt gerade bei Schülern, Azubis und Studenten sowie bei Berufsgruppen mit stark gestiegenem Einkommen zu erheblichen Nachteilen.

    Antwort erstellt am: 11. May 2026

    Weltweiter Versicherungsschutz

    In den nächsten 20, 30 oder mehr Jahren kann sich die Lebensplanung deutlich verändern. Wichtig ist daher, dass sich Ihre BU-Police Ihrem Leben anpasst. Dazu gehört auch ein vollständiger Versicherungsschutz im Ausland – und zwar weltweit. So können Sie Ihr Leben so führen, wie Sie es möchten, und sind überall auf der Welt versichert.
    Weltweiter Versicherungsschutz bedeutet allerdings nicht automatisch, dass die Versicherung auf eine Leistungsprüfung in Deutschland verzichtet. Wenn Sie heute schon absehen können, dass Sie Ihren Lebensmittelpunkt außerhalb Deutschlands und Europas verlegen könnten, lohnt es sich zu prüfen, bei welchen Tarifen eine Leistungsprüfung auch ohne Rückkehr nach Deutschland möglich ist – zum Beispiel über eine Untersuchung in der zuständigen Botschaft.

    Antwort erstellt am: 11. May 2026

    Eingeschränkter Verzicht auf Kündigung nach §19 VVG

    Wenn Sie im Antrag Falschangaben machen, kann die Versicherung in den ersten fünf Vertragsjahren eine Vertragsanpassung oder sogar eine Kündigung durchführen – auch wenn die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht unverschuldet erfolgt ist. Zum Beispiel weil Sie von Ihrem Arzt nicht vollständig über eine Diagnose informiert wurden.
    Um eine möglichst hohe Sicherheit zu erhalten, sollte die Versicherung in ihren Bedingungen mindestens auf eine Kündigung bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung verzichten – besser noch auch auf sonstige Vertragsanpassungen.

    Welche Folgen Falschangaben im BU-Antrag haben können, erklären wir in unserem Blogartikel zur vorvertraglichen Anzeigepflicht.

    Antwort erstellt am: 11. May 2026

    Nachversicherungsgarantie

    Die Nachversicherungsgarantie sichert Ihren Absicherungsbedarf für die Zukunft ab. Bei bestimmten Ereignissen – wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Scheidung – besteht die Möglichkeit, die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Die wichtigsten Anlässe sind dabei der Abschluss von Schule, Studium oder Berufsausbildung sowie eine Einkommenssteigerung.
    Mittlerweile bietet jeder Versicherer eine Nachversicherung an – die sich jedoch im Detail marktweit stark unterscheidet. Achten Sie darauf, dass ausreichend Erhöhungspotenzial enthalten ist und dass im besten Fall nicht nur auf die Gesundheitsprüfung, sondern vollständig auf die Risikoprüfung verzichtet wird. Dann sind auch Angaben zu einem neuen Beruf oder neuen Hobbys nicht erforderlich.

    Antwort erstellt am: 12. May 2026

    Beitragsdynamik

    Kein Antrag verlässt uns ohne eine eingeschlossene Beitragsdynamik. Diese sichert einen Inflationsausgleich über die gesamte Laufzeit. Im Gegensatz zur Nachversicherungsgarantie setzt die Dynamik einen Automatismus in Gang, dem der Kunde jedoch jährlich widersprechen kann.
    Wichtig ist dabei, dass die Dynamik möglichst lange mitläuft und nicht bereits ab einem bestimmten Alter – zum Beispiel dem 55. Lebensjahr – ausläuft. Außerdem sollte sie in der Höhe unbegrenzt ausgestaltet sein. Ist eine Obergrenze vorhanden, sollte diese möglichst hoch angesetzt sein – und Sie sollten bereits beim Abschluss über eine Zweivertragslösung nachdenken.

    Antwort erstellt am: 12. May 2026

    Sinnvolle Ergänzungen je nach Situation

    Optionale Leistungsbausteine in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten immer mehr zu einer 'Konfigurationslösung' entwickelt und ähnelt heute eher der Ausstattungswahl eines neuen Autos als einer klassischen Versicherung. Auf der einen Seite schafft das mehr Flexibilität und bedarfsgerechteren Schutz – auf der anderen Seite wird die BU dadurch zunehmend komplexer. Selbst für nicht spezialisierte Versicherungsmakler und andere Vermittler wird es immer schwieriger, zwischen sinnvollen und überflüssigen Bausteinen für den jeweiligen Kunden zu unterscheiden.
    Damit Sie Ihre passende BU-Absicherung bekommen, erklären wir hier die wichtigsten Zusatzbausteine und klären über Mythen und Wahrheiten auf.
     

    Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel)

    Die AU-Klausel wurde einst als obligatorischer Leistungsauslöser von der Condor Lebensversicherung eingeführt und über einige Jahre von der übrigen Versicherungsbranche bekämpft – bis sich schließlich der erste weitere Versicherer aus der Deckung wagte und einen AU-Baustein als optionale Klausel ins Angebot aufnahm. Seitdem gibt es kaum noch einen Tarif, der diese Klausel nicht anbietet.
    Aus unserer Sicht ist die AU-Klausel kein Must-have: Nach sechs Monaten Krankschreibung liegt in nahezu jedem Fall auch bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor. Wer jedoch den Leistungsprozess verkürzen möchte und bereit ist, dafür einen höheren Beitrag zu zahlen, für den kann dieser Baustein sinnvoll sein.
    Achten Sie beim Abschluss darauf, dass die AU-Leistung separat geprüft wird und der BU-Leistungsantrag nicht gleichzeitig eingereicht werden muss – das würde den Geschwindigkeitsvorteil und die einfachere Handhabung wieder eliminieren. Mehr zur AU-Klausel und zum Unterschied zum Krankentagegeld erklären wir in unserem Blogartikel zur AU-Klausel.

    Garantierte Rentensteigerung / Leistungsdynamik

    Viele Versicherungsvermittler verkaufen die garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall als Must-have. Dem widersprechen wir klar.
    Das Wichtigste bei der BU-Versicherung ist, dass im Leistungsfall ab dem ersten Tag die Lebensstellung vor Eintritt der Berufsunfähigkeit gesichert ist. Das lässt sich ausschließlich über eine angemessene Absicherungshöhe und Laufzeit erreichen. Sind diese Parameter geregelt, lässt sich die Leistungsdynamik gegen einen Mehrbeitrag ergänzen.

    Ein Tausch im Sinne von 'niedrigere BU-Rente gegen garantierte Rentensteigerung' ergibt jedoch keinen Sinn. Nach unseren Berechnungen liegt der Break-Even-Point erst nach 14 bis 16 Jahren. Je nach Auswertung wird die durchschnittliche Dauer einer Berufsunfähigkeit mit sechs bis acht Jahren angegeben – laut einer aktuellen Auswertung der Zurich Gruppe Deutschland aus dem April 2026 sind es knapp acht Jahre, ältere Auswertungen nennen sechs bis sieben Jahre. Unabhängig vom genauen Wert: Der Break-Even-Point liegt nach unseren Berechnungen deutlich jenseits jedes verfügbaren Durchschnittswerts – der Tausch geht in den meisten Fällen nicht auf.

    Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass die Leistungsdynamik falsch ist – sie sollte jedoch richtig priorisiert werden. Entscheiden Sie sich für die garantierte Rentensteigerung, beachten Sie, dass einige Versicherer nach Ende des Leistungsfalls auf die ursprünglich versicherte BU-Rentenhöhe zurücksetzen. Andere bieten zumindest die Option auf eine Erhöhung – und nur sehr wenige führen die erhöhte Rente für einen neuen Leistungsfall kostenfrei fort. Letzteres ist unsere Empfehlung.

    Einmalleistung bei erstmaliger Berufsunfähigkeit

    Die Berufsunfähigkeitsrente soll Ihr letztes Einkommen absichern, damit Sie so weiterleben können wie vor Eintritt des Leistungsfalls. Gleichzeitig gibt es weitere Herausforderungen, die neben Ihrer Gesundheit auch Ihre Finanzen betreffen. Damit Sie sofort über das Kapital verfügen, um diese Herausforderungen zu meistern, bieten einige wenige Versicherer optional eine Einmalleistung bei erstmaliger Berufsunfähigkeit an.
    Aus unserer Sicht ist das einer der sinnvollsten Bausteine überhaupt – es lohnt sich in fast jedem Fall, ihn hinzuzuwählen.

    Pflegebaustein

    Eine Absicherung für einen etwaigen Pflegefall ist wichtig und sollte keinesfalls unterschätzt werden. Daher bieten viele BU-Tarife mittlerweile einen optionalen Pflegebaustein an. Aus unserer Sicht ist dieser jedoch nur in wenigen Fällen zu empfehlen.
    Der Grund: Der Pflegebaustein hat dieselbe Versicherungsdauer wie die Berufsunfähigkeitsversicherung – längstens bis zum 67. Lebensjahr. Die mit Abstand meisten Pflegefälle treten jedoch erst danach auf. Laut Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes ist in der Altersgruppe der 85- bis 90-Jährigen mehr als die Hälfte der Bevölkerung pflegebedürftig – ab 95 Jahren sind es fast 95%. Zum Zeitpunkt, an dem der Pflegebaustein am dringendsten gebraucht wird, bietet er keinen Versicherungsschutz mehr.
    Zwar besteht beim Ablauf des BU-Vertrags die Möglichkeit, eine Pflegeversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung abzuschließen – die Rentenhöhe ist dabei jedoch stark begrenzt, meist auf maximal 2.000 Euro. In 30 oder 40 Jahren wird dieser Betrag bei weitem nicht ausreichen.
    Hinzu kommen erhebliche Unterschiede zwischen den Tarifen: Einige Versicherer bieten beim Pflegebaustein eine zusätzliche Pflegerente zur BU-Rente an, die auch nach Ablauf der BU-Rente lebenslang weiterläuft. Andere bieten lediglich eine lebenslange BU-Rente im Pflegefall an – ohne echte Pflegeleistung darüber hinaus.
    Unsere Empfehlung: Das Thema Pflegeabsicherung sollte stets über einen separaten Vertrag geregelt werden.

    Einmalleistung bei schwerer Krankheit (Dread-Disease-Baustein)

    Neben der Einmalleistung bei erstmaliger Berufsunfähigkeit bieten einige Versicherer auch eine zusätzliche Leistung im Fall einer schweren Erkrankung an. Das Besondere dabei ist, dass diese Leistung auch dann gezahlt wird, wenn trotz der schweren Krankheit keine Berufsunfähigkeit vorliegt. Wird gleichzeitig eine BU-Leistung anerkannt, wird beides ausgezahlt.
    Was als schwere Krankheit gilt, ist in den Versicherungsbedingungen definiert. Achten Sie dabei nicht nur auf die Überschrift – wie zum Beispiel 'Krebs', 'Herzinfarkt' oder 'Schlaganfall' –, sondern auch darauf, ab wann diese Erkrankungen als schwer genug gelten, um die Leistung auszulösen. Oftmals reicht die Diagnose allein nicht aus: Bei einem Herzinfarkt oder Schlaganfall müssen häufig dauerhafte Folgen vorliegen, wie eine geminderte Herzpumpfunktion oder neurologische Schäden. Auch beim Thema Krebs ist die Diagnose allein nicht ausreichend – entscheidend ist, ob bereits eine Chemotherapie ausreicht oder ob der Krebs eine bestimmte Größe erreicht haben und Metastasen vorhanden sein müssen.
    Aktuell gibt es aus unserer Sicht nur einen Versicherer, der in der Qualität hervorsticht: Die Nürnberger.

     

    Was stimmt – und was nicht?

    Die häufigsten Mythen über die Berufsunfähigkeitsversicherung

    'Im Bürojob kann mir nichts passieren'
    Diese Aussage erscheint auf den ersten Blick logisch – schließlich könnten Sie theoretisch selbst im Rollstuhl noch am Schreibtisch sitzen. Tatsächlich sind Sie berufsunfähig, sobald Sie Ihren zuletzt konkret ausgeübten Beruf über mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben können. Die häufigsten Ursachen sind psychische Erkrankungen, Krebs und Post-Covid – alles Erkrankungen, die Büromenschen genauso treffen wie jeden anderen. Allein im Jahr 2026 haben sich bis zum Stand Mai bereits sechs unserer Kundinnen und Kunden mit einem BU-Leistungsantrag gemeldet: eine Unternehmensberaterin, ein Softwareentwickler, ein Controller, eine Lehrerin – alles Bürojobs. Dreimal wegen psychischer Erkrankungen, einmal wegen Krebs, zweimal wegen Post-Covid.

    'Die Versicherung zahlt im Ernstfall sowieso nicht'
    Richtig ist: Die Leistungsprüfung einer BU ist komplex. Berufsbild und Krankheitsbild müssen sinnvoll zusammengebracht werden – das ist nicht mit einem einzigen Telefonat erledigt. Unsere Erfahrung zeigt: Ein Leistungsfall muss strukturiert angegangen werden. Dazu braucht es einen fachlich versierten Versicherungsmakler, der seine juristischen Grenzen kennt und im Bedarfsfall einen Versicherungsberater hinzuzieht. Bisher haben wir so jeden Leistungsfall zur Auszahlung gebracht – ohne Probleme und ohne Klageweg.

    'Eine BU ist zu teuer'
    Die BU-Versicherung ist nach der Krankenversicherung tatsächlich eine der teuersten Versicherungen, die Sie haben können. Auf der anderen Seite kostet eine gute BU-Police in der Regel maximal 5% Ihres Nettoeinkommens. Sie zahlen also fünf Prozent dafür, dass Sie im Ernstfall 100% Ihres Einkommens absichern. Vergleichen Sie diesen Kosten-Nutzen-Effekt mit Ihrer Kfz- oder Wohngebäudeversicherung, ist die BU im Verhältnis zum Gegenwert meist deutlich günstiger.

    'Stiftung Warentest oder Finanztip finden meinen besten Tarif'
    Stiftung Warentest, Finanztip, Focus Money und Co. haben alle eines gemeinsam: Keiner davon hat sich zuvor mit Ihnen darüber unterhalten, welche Anforderungen Sie an einen BU-Vertrag haben. Es wurde keine anonyme Risikovoranfrage zur Versicherbarkeit durchgeführt und kein Konzept auf Basis Ihrer aktuellen und zukünftigen Situation entwickelt. Und noch etwas haben alle Magazine, KI-Systeme, Vergleichsportale und Artikel im Internet gemeinsam – und eingeschränkt sogar Versicherungsvertreter: Im Gegensatz zu uns als spezialisierten Versicherungsmaklern unterliegen diese keiner Maklerhaftung.

    'Ich spare lieber das Geld, anstatt eine BU abzuschließen'
    Die Idee, Geld zu sparen statt eine BU abzuschließen, funktioniert in 100% aller Fälle – in denen keine Berufsunfähigkeit eintritt. In allen anderen Fällen scheitert sie.
    Ein Rechenbeispiel: Eine BU-Rente von 3.000 Euro monatlich kostet je nach Beruf und Alter rund 100 Euro Beitrag im Monat. Wer stattdessen 100 Euro monatlich bei 6% Rendite anlegt – ohne Steuerabzug auf die Rendite –, hat nach 20 Jahren rund 46.200 Euro angespart. Wer in diesem Jahr für zwei Jahre berufsunfähig wird, erhält aus der BU-Versicherung 72.000 Euro – fast das Doppelte. Und das, obwohl die Versicherung nur einen Bruchteil davon an Beiträgen erhalten hat.
    Das Sparmodell funktioniert nur dann, wenn Sie niemals berufsunfähig werden. Die BU funktioniert auch dann, wenn Sie es werden – und zwar vom ersten Tag an. Ähnlich verhält es sich übrigens mit der BU-Versicherung mit Geld-zurück-Garantie – auch dort steckt mehr Schein als Sein dahinter.

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    Jede Tätigkeit und jede Berufsstellung hat andere Anforderungen an eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure und MINT-Berufe haben dabei einen besonders hohen Beratungsbedarf – denn sowohl der aktuelle Stand als auch mögliche Karrierewege erfordern eine optimale Tarifabstimmung und ein ganzheitliches Konzept. Die Aufteilung auf mehrere BU-Versicherungen, die richtige Vertragslaufzeit und die passende BU-Rentenhöhe müssen dabei individuell besprochen und geprüft werden.

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