Müssen Sie sich nun beim BU-Abschluss Sorgen machen, wenn Sie etwas vergessen haben?
Urteil sorgt für Klarheit – wer ehrlich antwortet, hat nichts zu befürchten
Meiner Ansicht nach ändert dieses Urteil rein gar nichts, es stellt aber etwas sehr Wichtiges klar.
Wer die Angaben in seinem BU-Antrag vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet, der hat nach wie vor nichts zu befürchten. Auch dann nicht, wenn Dinge nicht angegeben werden, nach denen nicht gefragt wird (zum Beispiel bei Anträgen mit vereinfachten Gesundheitsfragen).
Es ändert sich auch nichts daran, dass der Versicherer nach 10 Jahren ab Abschluss des Vertrags keine Überprüfung der Anzeigepflichtverletzung mehr vornehmen kann.
In diesem Fall kommt auch noch hinzu, dass der Leistungsfall nicht nach Ablauf der zehn Jahre, sondern bereits vorher eingetreten ist und lediglich der Leistungsantrag nach den zehn Jahren gestellt wurde.
Wie der gleiche Fall ausgesehen hätte, wenn der BU-Fall erst nach den zehn Jahren und drei Tagen eingetreten wäre und der Versicherer anhand der ärztlichen Unterlagen festgestellt hätte, dass diese BU aufgrund einer Erkrankung eingetreten ist, die bereits vor über 10 Jahren bestanden hat und abgefragt wurde, darüber sagt dieses Urteil nichts aus.
Was wir auf jeden Fall festhalten können:
Auch wenn das Urteil gerade wegen der Bestätigung durch den BGH die Runde in der Fachpresse macht, ist es aus meiner Sicht doch keine so große Neuigkeit.
Und weiterhin ist unser dringender Rat, die Gesundheitsfragen aufmerksam und korrekt zu beantworten und vor allem nichts zu verschweigen, was offensichtlich abgefragt wird und wo man mit normalem Menschenverstand merkt „das wäre jetzt Betrug, wenn ich dieses oder jenes verschweige“. Denn gerade für diese Fälle zeigt das Urteil doch glücklicherweise, dass sich Betrug in den allermeisten Fällen nicht lohnt.
Wenn Sie sicher gehen wollen, dass auch schon vor Ablauf von zehn Jahren in keine Fettnäpfchen getreten sind, melden Sie sich gerne und wir helfen Ihnen bei der Aufbereitung Ihrer Gesundheitshistorie und beim sauberen Abschluss Ihrer BU-Versicherung.