BU-Aktionen im Schnellcheck

BU mit vereinfachten Gesundheitsfragen: das Wichtigste auf einen Blick

  • Vereinfachte Gesundheitsfragen gibt es für verschiedene Berufsgruppen wie Ärzte, Medizinstudenten, Rechtsanwälte, Ehepartner und Kinder von Rechtsanwälten, MINT-Berufe und Ingenieure sowie für junge Leute unter 30 (U30-Aktionen). Einige Aktionen gelten sogar unabhängig vom Beruf und bis zum 50. Lebensjahr.
  • Die maximale BU-Rente hängt von Aktion und Beruf ab: Berufsunabhängige Aktionen sind teils auf rund 1.800 Euro Monatsrente begrenzt, Kinder von Rechtsanwälten erhalten bis zu 2.000 Euro, Ärzte erreichen bis zu 7.000 Euro. Möglich macht das unser Mehr-Vertrags-Modell: Die Aufteilung auf mehrere BU-Verträge kombiniert die Aktionen verschiedener Versicherer und hebelt so die Grenze des einzelnen Anbieters aus.
  • Preislich machen die Aktionen in der Regel keinen Unterschied zum normalen Antrag - es gibt jedoch auch BU-Aktionen, die sogar günstiger sind.
  • Weniger Fragen sind nicht automatisch besser: Eine einzige offene Frage nach allen Erkrankungen der letzten 10 Jahre ist gefährlicher als drei präzise Fragen mit kurzem Abfragezeitraum. Auf die Formulierung kommt es an.
  • Bei einigen Aktionen ist Vorsicht geboten: Schon eine einzige Ja-Antwort beendet dort den vereinfachten Antragsweg - dann müssen die normalen Gesundheitsfragen vollständig beantwortet werden. Andere Aktionen bleiben dagegen auch bei einer Ja-Antwort bei den vereinfachten Fragen.
  • Die meisten BU-Versicherungen mit vereinfachten Gesundheitsfragen sind zeitlich nicht befristet. Sollte der Versicherer jedoch merken, dass eine Aktion zum Verlustgeschäft wird, endet sie erfahrungsgemäß schnell.

Inhaltsverzeichnis

    Grundlagen der Risikoprüfung

    Was sind vereinfachte Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

    Kurz zusammengefasst: Vereinfachte Gesundheitsfragen sind Sonderaktionen der Versicherer mit deutlich weniger und enger gefassten Fragen als im normalen Antrag. Ohne Mehrbeitrag. Gut ist eine Aktion aber nur, wenn ihre Fragen präzise formuliert sind: Unser BU-Profi Fragen-Check prüft das anhand von fünf Kriterien.

    Von vereinfachten Gesundheitsfragen sprechen wir dann, wenn die Antragsfragen im Vergleich zum Normalantrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung so abweichen, dass zum Beispiel kürzere Abfragezeiträume gelten oder bestimmte Vorerkrankungen oder Arztbesuche nicht mehr abgefragt werden. In der Praxis bedeutet das: Statt der sonst üblichen 15 bis 20 Gesundheitsfragen enthält der Aktionsantrag einer solchen Sonderaktion meist nur 2 bis 5 Fragen. Auch die Zeiträume, nach denen gefragt wird, werden häufig von 5 bis 10 Jahren auf 2 bis 3 Jahre verkürzt. Damit fallen viele Erkrankungen und Behandlungen deutlich früher aus dem Abfragezeitraum. Umgangssprachlich ist dabei oft von 'Verjährung' die Rede, juristisch verjähren Gesundheitsfragen allerdings nicht, sie werden schlicht nicht mehr abgefragt. Ob Falschangaben nach 10 Jahren wirklich egal sind, klären wir in einem eigenen Beitrag. Die Risikoprüfung entfällt also nicht, sondern sie wird verkürzt und der Versicherer trägt das Restrisiko bewusst selbst.

    Bei den Aktionsanträgen ist der Beitrag in den meisten Fällen identisch mit dem Beitrag ohne Vereinfachung. Bei einigen Versicherungen bringen die Sonderaktionen sogar Vergünstigungen mit sich, weil auf bestimmte Kollektivtarife zurückgegriffen wird. Teurer wird es jedoch nach unseren Erfahrungen nie. Auch die Versicherungsbedingungen sind durch die Bank weg identisch und bieten vollständigen Versicherungsschutz. Zwei Ausnahmen gibt es in der Regel: die maximal mögliche BU-Rente zu Beginn und die Nachversicherungsgarantie. Bei den Erhöhungsmöglichkeiten ohne erneute Gesundheitsfragen reicht die Spanne von Aktionen, die sämtliche Garantien vollständig behalten, über die Streichung nur der anlasslosen Nachversicherung bis zu Aktionen ganz ohne Nachversicherungsmöglichkeit; die Beitragsdynamik bleibt dagegen in vollem Umfang erhalten.

    Dabei ist es wichtig, darauf zu achten, dass nicht jede Reduzierung der Anzahl von Gesundheitsfragen eine Vereinfachung darstellt. Dazu ein Beispiel: Wenn eine Versicherung die Frage stellt, ob Sie in den letzten 5 Jahren wegen einer Erkrankung beim Arzt gewesen sind oder sich in dieser Zeit unwohl gefühlt haben, dann greift diese Formulierung sehr großflächig alles ab. Theoretisch müssten Sie diese Frage bejahen, wenn Sie nur eine Nacht innerhalb dieser 5 Jahre schlecht geschlafen haben und am folgenden Morgen müde waren.

    Damit Sie bei uns in der Beratung maximale Sicherheit erhalten, haben wir den BU-Profi Fragen-Check eingeführt, bei dem wir folgende Punkte prüfen:

    1. Geschlossene, konkrete Fragen: Gefragt wird nach benannten Fachrichtungen oder Diagnosen - nicht offen nach 'allen Erkrankungen' oder 'sämtlichen Beschwerden'. Nur geschlossene Fragen können Sie abschließend und rechtssicher beantworten.
    2. Kurzer Abfragezeitraum: 2 bis 3 Jahre statt 5 oder 10. Je kürzer der Zeitraum, desto geringer das Risiko, etwas zu übersehen.
    3. Behandlungen wegen einer Erkrankung - nicht pauschal: Gute Aktionen fragen nach Arztbesuchen sowie ärztlichen oder therapeutischen Behandlungen, die wegen einer Erkrankung erfolgten oder verordnet wurden. Die pauschale Frage nach 'Therapeuten' macht dagegen auch die Sportmassage, die monatliche Massage vom Arbeitgeber oder die Wellness-Anwendung in der Sauna angabepflichtig - Behandlungen, die mit einer Erkrankung nichts zu tun haben.
    4. Klar definierte Bagatell-Ausnahmen: Was als Bagatelle nicht angegeben werden muss, ist konkret benannt. Schwammige Bagatell-Klauseln sind im Leistungsfall brandgefährlich.
    5. Keine Catch-all-Rückholfragen: Manche Aktionen nehmen Erkrankungen erst aus - und holen sie über eine pauschale Medikamentenfrage wieder herein. Ein Antrag, der das tut, ist nur scheinbar vereinfacht.

    Damit eine Frage für uns als vereinfacht gilt, muss sie klar und interpretationsfrei formuliert sein. Genau das prüft unser BU-Profi Fragen-Check.

    Unser Urteil: Eine gute Aktion erkennen Sie nicht an der Anzahl der Fragen, sondern daran, wie viele der fünf Kriterien sie erfüllt. In den Aktions-Urteilen weiter unten bewerten wir jede vorgestellte Aktion genau nach diesem Raster.

    Berufsunfähigkeitsversicherung mit Verzicht auf Risikoprüfung

    Was ist der Unterschied zwischen einer BU mit vereinfachten und ganz ohne Gesundheitsfragen?

    Kurz zusammengefasst: Vereinfachte Gesundheitsfragen bedeuten wenige, verkürzte Fragen bei voller Rentenhöhe von bis zu 3.000 Euro und mehr, ohne Wartezeit. Ganz ohne Gesundheitsfragen geht es dagegen nur über eng definierte Sonderwege: unser BU-Profi Heilberufe-Konzept für ausgewählte Heilberufe, eine früh abgeschlossene BU-Option für Kinder, die später in eine BU-Versicherung ohne Gesundheitsfragen umgewandelt werden kann, oder Wartezeit-Modelle mit maximal 400 Euro.

    Alle Aktionen auf dieser Seite arbeiten mit vereinfachten Gesundheitsfragen und nicht mit vollständigem Verzicht. Sie beantworten also weiterhin einige wenige Fragen, erhalten dafür aber eine vollwertige BU-Rente ohne Wartezeit. Welche Wege es ganz ohne Gesundheitsfragen gibt, für wen sie sich lohnen und wo ihre Grenzen liegen, erklären wir Ihnen verständlich, ehrlich und umfangreich in unserem Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen.

    Unser Urteil: Für alle, die die Gesundheitsfragen beantworten können, ist der vereinfachte Weg fast immer der bessere: volle Rentenhöhe, keine Wartezeiten, unabhängig vom Beruf. Sollten Sie unsicher sein, welcher Weg zu Ihrer Situation passt, klären wir das gerne gemeinsam mit Ihnen im persönlichen Gespräch.

     

    Kalkulation der Versicherer

    Wieso können Versicherer eine BU-Versicherung fast ohne Gesundheitsfragen anbieten?

    Kurz zusammengefasst: Nach 8 bis 10 Jahren Vertragslaufzeit ist die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, bei Kunden mit und ohne Gesundheitsprüfung nahezu identisch. Das erhöhte Risiko der Versicherer ist also zeitlich begrenzt und wird durch Zielgruppen-Eingrenzung und gezielte Ausschlüsse zusätzlich reduziert.

    Auf diesem Wissen basieren die Aktionsanträge mit vereinfachter Gesundheitsprüfung. Mit Fahrlässigkeit seitens der Versicherer hat das also nichts zu tun.
    Im Umkehrschluss bedeutet es: Bei vollständigem Verzicht auf alle Gesundheitsfragen ist lediglich in den ersten 8 bis 10 Jahren ein erhöhtes Risiko für die Versicherung messbar. Da bei den Aktionsanträgen und Dienstobliegenheitserklärungen gezielt ganz naheliegende Leistungsfälle ausgeschlossen werden und die meisten Angebote nur bestimmten Berufsgruppen zur Verfügung stehen, wird dieses Risiko stark eingegrenzt.

    Unser Urteil: Wir vermitteln BU-Versicherungen seit rund 20 Jahren und können aus unserem Kundenkreis bestätigen, dass es nicht auffällig mehr Leistungsfälle bei Verträgen mit vereinfachten Gesundheitsfragen gibt. Die Aktionen sind kein Lockangebot, sondern sauber kalkuliert. Entscheidend ist, dass die Fragen unseren BU-Profi Fragen-Check bestehen.

    Sonderaktionen für alle Berufe

    Welche BU-Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen gibt es für alle Berufe?

    Für alle Berufe bieten aktuell unter anderem Helvetia, HDI, die Hannoversche, die Nürnberger, ERGO, Canada Life, Volkswohl Bund und die LV 1871 sowie unser BU-Profi Sonderkonzept eine BU-Versicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen, mit Startrenten zwischen 1.500 Euro und 3.000 Euro (Stand: Juli 2026).
    Für Ärzte, Rechtsanwälte und technische Berufe gibt es zusätzliche, noch stärkere Aktionen.

    Jede Aktion auf dieser Seite haben wir nach unserem BU-Profi Fragen-Check bewertet. Die Aktionen unterscheiden sich häufig in der Frage, ob es bei einer 'Ja-Antwort' mit den vereinfachten Fragen weitergeht oder ob bereits ein 'Ja' zurück zu den regulären Gesundheitsfragen führt. Im zweiten Fall klären wir die Fragen vorab per pseudonymisierter Risikovoranfrage.

    Alle Angaben beruhen auf den uns vorliegenden Antrags- und Bedingungsständen, zuletzt geprüft im Juli 2026.

    Aktionen bis 30 Jahre

    Diese Aktionen richten sich an junge Leute mit einer festen Altersgrenze.
    Sehen Sie beim Abschlussalter genau hin: Die Versicherer legen unterschiedlich aus, ob ein Abschluss mit 30 noch möglich ist. Die einen stellen auf das Alter zum Abschluss ab, die anderen auf einen späteren Stichtag zum Versicherungsbeginn. In solchen Grenzfällen lässt sich der Versicherungsbeginn bei einigen Tarifen zurückdatieren, sodass ein jüngeres Eintrittsalter gilt und der Abschluss doch noch gelingt. Wir prüfen das für Sie im Einzelfall.

    Volkswohl Bund: Schüler, Studenten, Azubis und Berufstätige bis einschließlich 25, bis 2.000 Euro BU-Rente

    Zuletzt geprüft am: 07.2026

    • Zielgruppe: Schüler, Studenten, Auszubildende und Berufstätige, Abschluss bis einschließlich Alter 25; maßgeblich ist das tatsächliche Geburtsdatum, nicht das versicherungstechnische Alter
    • Maximale BU-Rente: 2.000 Euro monatlich, zusätzlich erhöhbar über die Bonusrente
    • Nachversicherung: ohne erneute Gesundheitsprüfung bis 3.000 Euro Monatsrente, über die Karrieregarantie maximal zusätzliche 1.500 Euro; unverändert gegenüber dem Normalantrag
    • Befristung: keine, ein dauerhafter Tarifbestandteil
    • Ja-Antwort: beendet den vereinfachten Weg nicht; die betreffende Frage lässt sich vorab per pseudonymisierter Risikovoranfrage klären
    • Schüler aufgepasst: bei der Nachversicherung kann der Volkswohl Bund nach dem neuen Beruf fragen. Wer sich als Schüler versichert, kann also nicht dauerhaft den günstigen Beitrag für die Erhöhungen sichern
    Wie sind Ihre derzeitigen Körpermaße?

    Größe in cm, Gewicht in kg

    Stationäre Aufenthalte und Operationen der letzten 5 Jahre

    Wurden Sie in den letzten 5 Jahren operiert oder stationär behandelt (auch Kuren, Reha-, Entzugsbehandlungen, Strahlen-, Chemotherapie) oder ist ein stationärer Aufenthalt angeraten oder geplant?

    Behandlungen und Untersuchungen der letzten 3 Jahre

    Wurden Sie in den nachfolgend genannten Zeiträumen wegen Erkrankungen oder Beschwerden ärztlich oder therapeutisch beraten, untersucht oder behandelt?
    In den letzten 3 Jahren hinsichtlich:
    Verdauungstrakt, andere Bauchorgane, Gehirn, Nerven, Wirbelsäule, Knochen, Gelenke, Muskeln, Schwindel, Krebs, Tumore oder Gewebsneubildungen, Autoimmunerkrankungen, Verletzungen, Vergiftungen, Infektionen, Alkohol- oder Drogenkonsum, Herz, Kreislauf, Blut, Gefäße, Stoffwechsel, Nieren- und Harnwege, Allergien, Atmungsapparat, Augen, Ohren, Haut, Drüsen

    Psychische Erkrankungen der letzten 5 Jahre

    Psyche (z.B. Depressionen, Ängste, Essstörungen, Schlafstörungen), Lernschwierigkeiten oder Entwicklungsstörungen

      Medikamenteneinnahme und Drogen in den letzten 3 Jahren

      Nahmen Sie in den letzten 3 Jahren mit oder ohne ärztliche Verordnung A) mehr als 30 Tage lang täglich ein Medikament, B) an mehr als 30 Tagen im Jahr ein Medikament, C) Drogen?

      Körperliche oder geistige Einschränkungen

      Sind Sie dauerhaft körperlich oder geistig beeinträchtigt, ohne diesbezüglich ärztlich oder therapeutisch behandelt zu werden?

      Freizeitrisiken

      Üben Sie in Ihrer Freizeit ein Hobby mit erhöhter Unfallgefährdung oder Verletzungsgefahr aus (z.B. Kampfsport, Tauchen, Flugsport, Fallschirmspringen, Pferdesport, Motorsport, Bergsport oder Extremsport)?

      Auslandsaufenthalte in den kommenden 2 Jahren

      Planen Sie für die nächsten 2 Jahre einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten außerhalb der Europäischen Union, Islands, Norwegens, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs, Kanadas oder der USA?

      Unser Urteil: 
      Diese Aktion ist im Kern der reguläre Volkswohl-Bund-Antrag mit verkürzten Abfragezeiträumen: 5 Jahre bei stationären sowie psychischen Behandlungen und Untersuchungen, sonst 3 Jahre bei allen übrigen Gesundheitsfragen. Ansonsten bleiben Fragen zu Hobbys, Körpermaßen und Auslandsaufenthalten unverändert bestehen.
      Auch bei der Nachversicherung gilt der Standardtarif: bis 3.000 Euro ohne erneute Gesundheitsprüfung, jedoch mit Prüfung eines eventuell neu ausgeübten Berufs, was gerade bei der Absicherung von Schülern besonders berücksichtigt werden sollte. Darüber hinaus kann bis maximal 6.000 Euro versichert werden, was durch die konkrete Formulierung der Nachversicherung jedoch kaum erreichbar ist: Möglich ist eine Erhöhung auf maximal 4.500 Euro, zuzüglich bereits durchgeführter Dynamiken.
      Ja, das ist bei den Dortmundern sehr kompliziert gestaltet. Damit sind die Erhöhungsmöglichkeiten deutlich schlechter als bei vergleichbaren Aktionen, zumal die Gesundheitsfragen selbst unverändert bleiben und lediglich der Abfragezeitraum verkürzt wurde.


      Helvetia U30: alle Berufe bis einschließlich 29, bis 2.000 Euro BU-Rente

      Zuletzt geprüft am: 07.2026

      • Zielgruppe: alle Berufe, Abschluss bis einschließlich Alter 29
      • Maximale BU-Rente: 2.000 Euro monatlich zu Beginn
      • Nachversicherung: alle Garantien bleiben vollständig erhalten
      • Befristung: unbefristet
      • Ja-Antwort: beendet den vereinfachten Antragsweg nicht
      Wie sind Ihre derzeitigen Körpermaße?

      Größe in cm, Gewicht in kg

      Medikamenteneinnahme

      Wurden Ihnen in den letzten 12 Monaten apotheken- und/oder verschreibungspflichtige Medikamente verordnet, verabreicht oder empfohlen? (Erkältungsmittel, die Pille oder Vitaminpräparate müssen nicht genannt werden)

      Krankschreibungen (Arbeitsunfähigkeit)

      Waren Sie in den letzten 2 Jahren mehr als zwei Wochen zusammenhängend aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, Ihrer schulischen, studentischen oder beruflichen Tätigkeit nachzugehen, oder sind Sie aktuell arbeitsunfähig?

      Erkrankungen der letzten 3 Jahre

      Bitte geben Sie an, ob Sie in den letzten 3 Jahren Erkrankungen oder Störungen hatten, derentwegen Beratungen, Behandlungen oder Untersuchungen bei Ärzten, Heilpraktikern oder nichtärztlichen Therapeuten stattfinden/stattgefunden haben oder derzeit geplant sind:
      a) Erkrankungen des Bewegungsapparates (z.B. Rückenschmerzen, Gelenkprobleme, Unfallfolgen),
      b) Psychische Erkrankungen, Störungen der Psyche oder Entwicklungsstörungen (z.B. Depressionen, AD(H)S, Burn-out, Essstörungen, berufliche und/oder private Belastungssituationen, Autismus-Spektrum-Störungen),
      c) Erkrankungen des Herz-/Kreislaufsystems (z.B. Myokarditis, Herzfehler, Thrombosen),
      d) Tumorerkrankungen (z.B. Krebs, Leukämie, nicht sicher gutartige Hautbefunde),
      e) Neurologische Erkrankungen (z.B. Schwindel, Epilepsie, Migräne),
      f) Erkrankungen oder Fehlfunktionen des Immunsystems (z.B. Rheuma, Multiple Sklerose, chronisch entzündliche Darmerkrankungen),
      g) Erkrankungen der Leber (z.B. Lebervergrößerung, Hepatitis) oder der Nieren (z.B. eingeschränkte Nierenfunktion, Zystennieren), h) Erkrankungen und/oder Beeinträchtigungen der Sinnesorgane (z.B. dauerhafte Hörminderung, Tinnitus, Fehlsichtigkeit von mehr als -8 Dioptrien, Schuppenflechte, Neurodermitis)

        Gesundheitsstörungen oder Beschwerden

        Bestehen oder bestanden bei Ihnen darüber hinaus in den letzten 6 Monaten Gesundheitsstörungen oder Beschwerden? (Hierzu zählen Engegefühl im Brustraum, Atemnot, Ohnmacht, Gleichgewichtsstörungen, Sehstörungen, Blut im Stuhl, im Urin oder im Auswurf (Husten), psychische Erschöpfungszustände, Angstzustände, wiederkehrende Schmerzzustände ungeklärter Ursache, Lymphknotenschwellungen, Brustknoten (Selbsttastung), Geschwürbildung, Veränderungen der Haut bzw. der Leberflecken, Schluckstörungen, Gefühlsstörungen oder Lähmungen, Abnahme der körperlichen bzw. psychischen Belastbarkeit oder ungewollte Gewichtsabnahme von mehr als fünf Kilogramm)

        Drogenkonsum

        Konsumieren oder konsumierten Sie in den letzten 5 Jahren Drogen (z.B. Cannabis), drogenähnliche Substanzen oder Betäubungsmittel oder wurden Sie wegen der Folgen des Konsums von Alkohol beraten oder behandelt?

        Stationärer Aufenthalt

        Waren Sie in den letzten 5 Jahren für mindestens eine Nacht in einem Krankenhaus, einer Rehabilitationsklinik, einer Entzugsklinik oder einer anderen Einrichtung der medizinischen Versorgung oder ist ein Aufenthalt innerhalb der nächsten 6 Monate geplant oder angeraten? (Es müssen keine Angaben zu Schwangerschaften und Geburten gemacht werden)

        Bereits beantragte Leistungen

        Erhalten, erhielten oder beantrag(t)en Sie in den letzten 5 Jahren eine Rente wegen Erwerbs-, Berufs- oder Grundunfähigkeit, einer Erwerbsminderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen oder besitzen oder beantrag(t)en Sie die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) oder liegt Ihnen ein Feststellungsbescheid vor? (Bitte fügen Sie Kopien der Bescheide bei: Rentenbescheid mit Begründungsteil, GdB-Feststellungs- oder Ablehnungsbescheid, Schwerbehindertenausweis)

        Unser Urteil:
        Erfüllt drei der fünf Kriterien unseres BU-Profi Fragen-Checks voll. Die zwei Schwachstellen sind die Beschwerden-Frage (nur 6 Monate) und die Medikamentenfrage (nur 12 Monate, mit klaren Ausnahmen). Beide sind durch die kurzen Zeiträume deutlich entschärft. Dafür der Trumpf: Alle Nachversicherungsgarantien bleiben vollständig erhalten und die Aktion steht jedem Beruf offen.


        HDI Future2Go: alle Berufe bis einschließlich 29, bis 2.000 Euro BU-Rente

        Zuletzt geprüft am: 07.2026

        • Zielgruppe: alle Berufe, Abschluss bis einschließlich Alter 29
        • Maximale BU-Rente: 2.000 Euro monatlich zu Beginn
        • Nachversicherung: anlasslose Erhöhung gestrichen; anlassbezogene Nachversicherung und Karrieregarantie bleiben vollständig erhalten, bis 6.000 Euro Gesamtrente
        • Befristung: unbefristet
        • Ja-Antwort: beendet den vereinfachten Antragsweg nicht, es bleibt bei genau diesen Fragen
        Freizeitrisiken

        Betreiben Sie in Ihrer Freizeit eine der folgenden Sportarten: Flugsport, Kampfsport, Tauchsport, Motorsport, Reitsport, Bergsport, Radsport?

        Auslandsaufenthalt

        Planen Sie in den nächsten 12 Monaten einen Auslandsaufenthalt außerhalb der EU, Großbritannien, USA, Kanada, Liechtenstein, Australien, Neuseeland oder Japan von mehr als 6 Monaten? (Wann, wo, wie lange, beruflicher oder privater Anlass?)

        Körpergröße und -Gewicht

        Wie groß und wie schwer sind Sie?

        Krankschreibungen (Arbeitsunfähigkeit)

        Waren Sie in den letzten 2 Jahren länger als 14 Kalendertage durchgehend aus gesundheitlichen Gründen außer Stande, Ihre schulische, studentische oder berufliche Tätigkeit auszuüben, oder üben Sie derzeit Ihre schulische, studentische oder berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt aus? (Eine Einschränkung Ihrer konkreten schulischen, studentischen oder beruflichen Tätigkeit liegt vor, wenn Sie diese aus gesundheitlichen Gründen nur noch zu weniger als 50% Ihrer gewöhnlichen Arbeitszeit ausüben können.)

          Schwere Krankheiten der letzten 10 Jahre

          Besteht oder bestand bei Ihnen in den letzten 10 Jahren ein Hirntumor, eine Krebserkrankung, Diabetes, eine HIV-Infektion, Multiple Sklerose, Epilepsie, Rheuma, Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn oder ein Schlaganfall oder wurden Sie wegen einer dieser Erkrankungen von Ärzten oder sonstigen Behandlern (z.B. Heilpraktiker, Psychotherapeuten, Psychologen, Physiotherapeuten, Sozialarbeiter in Schulen und pädiatrischen Zentren oder Lern-, Ergo-, Sprachtherapeuten) in den letzten 10 Jahren behandelt, oder besteht derzeit oder wurde bei Ihnen in den letzten 10 Jahren ein Grad der Behinderung (GdB), ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS), eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit zuerkannt, bzw. ein solcher Antrag in den letzten 2 Jahren gestellt?

          Aktuelle Behandlungen

          Werden Sie derzeit oder wurden Sie in den letzten 5 Jahren untersucht, beraten oder behandelt:

          • von einem Kardiologen?
          • Von einem Psychiater, Psychologen oder Psychotherapeuten oder wegen psychischer Beschwerden von einem Arzt?
          • Von einem Orthopäden?
             
          • Wurden Ihnen in den letzten 5 Jahren wegen einer Erkrankung des Bewegungsapparates mehr als 12 Behandlungen beim Therapeuten (Physiotherapeut, Ergotherapeut, Osteopath, Chiropraktiker) verordnet?
          Drogenkonsum

          Werden Sie derzeit oder wurden Sie in den letzten 5 Jahren wegen einer Suchterkrankung (z.B. Konsum von Drogen, drogenähnlichen Substanzen, Medikamenten oder Alkohol) untersucht, beraten oder behandelt von Ärzten oder sonstigen Behandlern (z.B. Heilpraktiker, Psychotherapeuten, Psychologen, Physiotherapeuten, Sozialarbeiter in Schulen und pädiatrischen Zentren oder Lern-, Ergo-, Sprachtherapeuten)?

          Medikamenteneinnahme

          Wurden Ihnen in den letzten 12 Monaten für mindestens 20 Tage im Jahr apothekenpflichtige Medikamente verschrieben oder verabreicht? Nicht anzugeben sind Allergiemittel, Schilddrüsenmittel oder die Anti-Baby-Pille.

          Unser Urteil:
          Erfüllt vier der fünf Kriterien unseres BU-Profi Fragen-Checks und hat die präzisesten Fragenformulierungen aller Aktionen auf dieser Seite: keine pauschale Beschwerden-Frage, die Medikamentenfrage greift erst ab 20 Verschreibungstagen im Jahr und nennt klare Ausnahmen, die Therapeuten-Frage bindet an verordnete Behandlungen mit einer Bagatellschwelle von 12 Behandlungen.
          Der Zeitraum von 10 Jahren in Frage 2 ist außergewöhnlich lang, betrifft aber ausschließlich namentlich benannte schwere Erkrankungen.
          Bei der Nachversicherung ist nur die anlasslose Erhöhung gestrichen, anlassbezogene Nachversicherung und Karrieregarantie bleiben bis 6.000 Euro Gesamtrente vollständig erhalten.


          Nürnberger: alle Berufe bis einschließlich 29, bis 2.000 Euro BU-Rente

          Zuletzt geprüft am: 07.2026

          • Zielgruppe: alle Berufe, Abschluss bis einschließlich Alter 29
          • Maximale BU-Rente: 2.000 Euro monatlich zu Beginn
          • Nachversicherung: anlasslose Erhöhung gestrichen; anlassbezogene Nachversicherung und Karrieregarantie bleiben vollständig erhalten, bis 6.000 Euro Gesamtrente
          • Befristung: unbefristet
          • Ja-Antwort: beendet den vereinfachten Antragsweg nicht, es bleibt bei genau diesen Fragen
          Für alle Fragen gilt: Dies ist nicht anzugeben

          Nicht angegeben werden müssen (in abschließender Aufzählung) Beschwerden, Behandlungen und Medikamenteneinnahmen wegen: Magen-, Darm- und Harnwegsinfekten, die folgenlos ausgeheilt sind; Pilzerkrankungen; zahnärztlicher Behandlungen; Erkältungskrankheiten, die folgenlos ausgeheilt sind; Schwangerschaften, Untersuchungen zu Schwangerschaften, Geburten ohne Komplikationen mit Aufenthalt im Krankenhaus; Vorsorgeuntersuchungen, die ohne krankhaften Befund blieben; Schürfwunden oder Prellungen ohne Folgen; Operationen ohne Komplikationen und Folgen an Blinddarm, Mandeln oder Nasenscheidewand; Impfungen ohne Komplikationen und Folgen; evtl. vorbeugend durchgeführter Gentests. Verhütungsmittel allgemein sind ebenfalls nicht anzugeben.

          Freizeitrisiken und Berufsrisiken

          Sind Sie im Beruf oder in der Freizeit Gefahren ausgesetzt (z.B. Umgang mit explosiblen oder radioaktiven Stoffen, Motorsportaktivitäten, Fallschirmspringen, Flugsport einschließlich Gleitschirmfliegen oder Hängegleiten, Kampfsport, Tauchsport, Reitsport oder Bergsport, ausgenommen Wandern)?

          Auslandsaufenthalt

          Sind in den nächsten 12 Monaten Auslandsaufenthalte von mehr als 3 Monaten Dauer oder in Krisengebieten vorgesehen? (Krisengebiete sind Länder und Regionen, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht.) Falls ja, wo, Zeitraum und Grund?

          Körpergröße und -Gewicht

          Bitte nennen Sie uns Ihre Körpermaße (Größe, Gewicht)

          Krankschreibungen (Arbeitsunfähigkeit)

          Sind oder waren Sie in den letzten 12 Monaten ununterbrochen mehr als 14 Tage aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, Ihrer schulischen, studentischen oder beruflichen Tätigkeit nachzugehen?

            Krankheiten und Behandlungen der letzten 3 Jahre

            Bestehen oder bestanden in den letzten 3 Jahren Beschwerden, Krankheiten oder Funktionsstörungen, wegen derer Sie durch Ärzte oder andere Behandler (z.B. Heilpraktiker, Psychotherapeuten) untersucht, beraten oder behandelt wurden, die die folgende Aufzählung betreffen:

            • Herz, Kreislauf, Gefäße (z.B. ärztlich festgestellter erhöhter Blutdruck, Herzinfarkt, Herzfehler, Rhythmusstörung, Schlaganfall, Krampfadern, Durchblutungsstörungen, Thrombose)?
            • Lunge, Bronchien, Luftröhre (z.B. Asthma, chronische Bronchitis, Schlafapnoe) oder der Haut oder Allergien (z.B. Abszess, Ekzem, Neurodermitis, Schuppenflechte, Hausstaub-, Pollen-, Tierhaar- oder berufsbedingte Allergie)?
            • Stoffwechsel, Blut, Lymphknoten, Schilddrüse (z.B. Zuckerkrankheit, erhöhte Blutfettwerte, Gicht, Anämie, Gerinnungsstörung, Leukämie)?
            • Gehirn, Nervensystem (z.B. Multiple Sklerose, Epilepsie, Migräne, Lähmung, chronische Schmerzen, Parkinson)?
            • Funktionsstörung bzw. -einschränkung des Bewegungsapparates, der Organe/Sinnesorgane (z.B. dauerhafte Hörminderung, Sehminderung mehr als 8 Dioptrien, Herzfehler, Bewegungseinschränkung, Gelenkfehlstellung)?
            • Psyche (z.B. Depression, Angststörung, Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom, Essstörung, chronisches Müdigkeitssyndrom, psychosomatische Störung), Therapie wegen Verhaltensauffälligkeiten/Sprachstörungen, Suchterkrankungen (z.B. Folgen von Alkoholgenuss)?
            Krankheiten und Behandlungen der letzten 5 Jahre

            Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Beschwerden oder Funktionsstörungen, wegen derer Sie durch Ärzte oder andere Behandler (z.B. Heilpraktiker, Psychotherapeuten) untersucht, beraten oder behandelt wurden, die die folgenden Aufzählungen betreffen:

            • Erkrankungen des Immunsystems (z.B. Rheuma, Morbus Bechterew, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, Multiple Sklerose, Lupus)?
            • Bösartige Tumorerkrankungen (z.B. Krebs), schwere Infektionen (z.B. Hepatitis B oder C, HIV, Tuberkulose, Borreliose), Selbsttötungsversuch?
            Beschwerden der letzten 12 Monate

            Bestehen oder bestanden innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung in einem der vorstehend abgefragten Bereiche Beschwerden oder Funktionsstörungen, ohne dass ein Arzt oder nichtärztlicher Therapeut aufgesucht wurde?

            Operationen und stationäre Aufenthalte

            Erfolgten in den letzten 5 Jahren Operationen, Krankenhaus- bzw. Kuraufenthalte oder Aufenthalte in einer Rehabilitations- oder Entzugsklinik?

            Bereits beantragte Leistungen

            Besteht oder bestand bei Ihnen in den letzten 5 Jahren eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), Wehrdienstbeschädigung (WDB), ein Pflegegrad, ein Grad der Behinderung (GdB) oder wurde ein entsprechender Antrag gestellt?

            Unser Urteil:
            Die Nürnberger BU kombiniert drei Stärken:
            den höchsten Nachversicherungs-Endausbau aller uneingeschränkt empfohlenen Aktionen (7.500 Euro inklusive anlassloser Erhöhung und Karrieregarantie), einen sehr kurzen Psyche-Abfragezeitraum (nur 3 Jahre) und eine rechtlich stärkste Bagatell-Konstruktion. Die Ausnahmenliste gilt in abschließender Aufzählung und ist damit verbindlich statt beispielhaft.

            Die Schwächen: Die Medikamentenfrage läuft über 12 Monate ohne Bagatellschwelle, die 12-Monats-Restfrage erfasst auch unbehandelte Beschwerden (allerdings begrenzt auf die zuvor abgefragten Bereiche), und Risikohobbys werden über eine offene Gefahrenfrage vollständig abgefragt.


            ERGO: alle Berufe bis einschließlich 30, bis 3.000 Euro BU-Rente

            Zuletzt geprüft am: 07.2026

            • Zielgruppe: alle Berufe, Abschluss bis einschließlich Alter 30
            • Maximale BU-Rente: 3.000 Euro monatlich zu Beginn, gemeinsam mit der Helvetia U40 der höchste Wert der Seite
            • Nachversicherung: keinerlei Einschränkung; anlasslose Erhöhung, anlassbezogene Nachversicherung und Karrieregarantie bleiben vollständig erhalten, bis insgesamt 6.000 Euro
            • Befristung: unbefristet
            • Ja-Antwort: öffnet keine weiteren Fragen über das gedruckte Set hinaus
            Körpergröße und -Gewicht

            Bitte nennen Sie uns Ihre Körpermaße (Größe, Gewicht)

            Krankheiten und Behandlungen der letzten 5 Jahre

            Sind Sie aktuell oder waren Sie in den letzten 5 Jahren bei Ärzten oder Therapeuten (Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Osteopathen, Heilpraktiker) in Behandlung, Untersuchung oder Beratung?

            Nicht anzugeben sind: Vorsorgeuntersuchungen ohne krankhaften Befund (z.B. Krebsvorsorge, gynäkologische und urologische Vorsorgeuntersuchungen), vorübergehende Atemwegsinfekte/Erkältungskrankheiten, akute Mittelohrentzündungen, Magen-, Darm- und Harnwegsinfekte, Prellungen und einfache Frakturen ohne Gelenkbeteiligung, die folgenlos ausgeheilt sind; zahnärztliche Behandlungen; stationäre Aufenthalte/Operationen wegen Mandelentfernung, Blinddarmentfernung, einmalige Nasenpolypenentfernung, die folgenlos ausgeheilt sind; Impfungen; Einnahme von Verhütungsmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln oder Schilddrüsenhormonpräparaten.
            Wird die Frage mit 'ja' beantwortet, dann müssen die Fragen C.1.1 bis C.1.6 auch beantwortet werden.

            C.1.1 Besteht aktuell oder bestand eine zusammenhängende Arbeitsunfähigkeit von mindestens 2 Wochen?
            C.1.2 Wurden Sie in den letzten 3 Jahren wegen einer Herz-Kreislauferkrankung, Nierenerkrankung, Augenerkrankung, Ohrenerkrankung oder wegen Asthma, Allergie, Schlafapnoe, Diabetes untersucht, beraten oder behandelt? (z.B. Herz-Kreislauferkrankung: Bluthochdruck, Herzfehler (auch angeboren), Rhythmusstörungen, Herzkranzgefäßerkrankung, Aneurysma; Nierenerkrankung: eingeschränkte Nierenfunktion, Niereninsuffizienz, Zystennieren)
            C.1.3 Wurden Ihnen in den letzten 3 Jahren Medikamente verordnet oder verabreicht, die über einen Zeitraum von mehr als 14 Tagen eingenommen oder angewandt wurden? Unter Medikamenten verstehen wir: Tabletten, Kapseln, Dragees, Salben, Spritzen, Infusionen oder Sprays. Nicht anzugeben sind: Einnahme von Verhütungsmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Schilddrüsenhormonpräparaten.
            C.1.4 Wurden Sie in den letzten 5 Jahren wegen Erkrankungen, Störungen des Nervensystems oder des Bewegungsapparats untersucht, beraten oder behandelt? (z.B. Rücken- und HWS-Beschwerden, Kopfschmerzen, Multiple Sklerose, Parkinson, Epilepsie bzw. Anfallsleiden)
            C.1.5 Wurden Sie in den letzten 5 Jahren wegen einer Tumorerkrankung oder Krebs untersucht, beraten oder behandelt oder finden derzeit Tumor-/Krebs-Nachsorgeuntersuchungen statt oder steht ein Untersuchungsergebnis hierzu aus? (z.B. Leukämie, vergrößerte Lymphknoten, Knoten in der Brust, Hautkrebs)
            C.1.6 Verwenden Sie Hilfsmittel oder wurden Ihnen solche in den letzten 5 Jahren verordnet? (z.B. Hörgerät, CPAP-Maske, Gehhilfe, Stützstrümpfe, medizinische Einlagen, Orthesen/Schienen/Bandagen) Nicht anzugeben sind: Sehhilfen unter 8 Dioptrien, Zahnprothesen

            Psychische Erkrankungen der letzten 5 Jahre

            Sind Sie aufgrund der Psyche in den letzten 5 Jahren von Ärzten oder Therapeuten (Psychologen, Psychotherapeuten, Heilpraktiker, sonstige nicht ärztliche Therapeuten) untersucht, beraten oder behandelt worden? (z.B. Depressionen, Angststörung, Anpassungsstörung, psychosomatische Störung, Essstörung, Schlafstörung, Erschöpfungszustände, Burn-out, Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom, Stress-Syndrom).

            Beschwerden in den letzten 6 Monaten

            Bestehen oder bestanden bei Ihnen in den letzten 6 Monaten vor Antragstellung anhaltende oder wiederkehrende Beschwerden bzw. Gesundheitsstörungen, auch wegen derer Sie nicht in Behandlung waren? Wenn ja, welche und seit wann? (Hierzu zählen z.B. Lymphknotenschwellungen, Knoten in der Brust, auffällige Haut-/Gewebeveränderungen, Gang-/Gleichgewichts-/Schluck-/Sehstörungen, Druck-/Engegefühl, Schmerzen im Brustraum, Herzrhythmusstörungen, Herzrasen, Empfindungsstörungen, Lähmungen, Taubheitsgefühl, Blut im Stuhl, Urin oder im Auswurf (Husten), wiederkehrende Schmerzen ungeklärter Ursache, Krächzen/Heiserkeit, Atemnot, Schwellungen, ausgeprägte Tagesmüdigkeit, Angst-/Panikzustände, Gefühl der Antriebslosigkeit oder Hoffnungslosigkeit)

            Operationen und stationäre Aufenthalte

            Erfolgten in den letzten 5 Jahren Operationen, Krankenhaus- bzw. Kuraufenthalte oder Aufenthalte in einer Rehabilitations- oder Entzugsklinik?

            Stationäre Behandlungen in den letzten 10 Jahren

            Wurden Sie in den letzten 10 Jahren in einer Klinik behandelt oder wurden Sie operiert oder ist ein Klinikaufenthalt oder eine Operation in den nächsten 12 Monaten geplant? (Unter Klinikaufenthalt fallen: Aufenthalte im Krankenhaus, in einer Praxis-, REHA-, Kur- oder Entwöhnungsklinik, Aufenthalte wegen Strahlen- oder Chemotherapie, Suizidversuch.)

            Nicht anzugeben sind: folgenlos ausgeheilte Mandel- oder Nasenpolypen-Operation, Blinddarm-Operation, Schönheitsoperationen ohne gesundheitliche Folgen, komplikationslose Geburten/Entbindungen oder Sterilisation

            Drogen und Alkohol (10 Jahre)

            Wurden Sie in den letzten 10 Jahren wegen Alkoholkonsum oder abhängig machenden Substanzen ärztlich beraten oder behandelt oder nehmen oder nahmen Sie in den letzten 10 Jahren Drogen oder Aufputschmittel? (Unter Behandlung und Beratung wegen Alkoholkonsum verstehen wir auch Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen. Unter abhängig machenden Substanzen verstehen wir z.B. Lachgas, Klebstoff. Unter Drogen oder Aufputschmitteln verstehen wir z.B. Cannabis/Marihuana, Kokain, Ecstasy, Heroin, LSD, Spice, Amphetamine, Fentanyl, Halluzinogene Pilze.)

            HIV / AIDS

            Wurde bei Ihnen eine HIV-Infektion festgestellt?

            Bereits beantragte Leistungen

            Ist ein(e) Erwerbsminderung (MdE), Wehrdienstbeschädigung (WdB), Grad der Behinderung (GdB) oder Grad der Beschädigungsfolge (GdS) beantragt oder anerkannt oder beziehen Sie eine Rente wegen eines Unfalls? 

            Unser Urteil:
            Die ERGO bietet gemeinsam mit der Helvetia U40 eine der höchsten Startrenten an  (3.000 Euro) und lässt als eine von drei Aktionen den Abschluss noch mit 30 zu.

            Bei der Nachversicherung ist sie ohne jede Einschränkung: anlasslose Erhöhung, anlassbezogene Nachversicherung und Karrieregarantie bleiben bis 6.000 Euro vollständig erhalten. Ihre Bagatell-Ausnahmen ist sehr umfangreich und was nicht angegeben werden muss, ist hier je Frage präzise definiert.
            Dem stehen zwei Formulierungsschwächen gegenüber: die Beschwerden-Frage über 6 Monate, die ausdrücklich auch unbehandelte Beschwerden erfasst und das breite 5-Jahres-Einstiegstor über alle Arzt- und Therapeutenkontakte (mit Ausnahme der definierten Bagatellerkrankungen). Nach unserer Erfahrung werden rund 95% aller Interessenten diese Frage bejahen müssen. 
            Risikohobbys werden vollständig abgefragt; der Hobby-Vorteil mancher Aktionen gilt hier nicht.


            Canada Life 'BU & YOU': Berufstätige bis einschließlich 30, bis 2.000 Euro BU-Rente, befristet bis 31.12.2026

            Zuletzt geprüft am: 07.2026

            • Zielgruppe: Berufstätige von 18 bis einschließlich 30; Studenten und Schüler sind ausgeschlossen, die einzige Aktion mit Berufstätigen-Pflicht
            • Maximale BU-Rente: 2.000 Euro monatlich
            • Nachversicherung: uneingeschränkt inklusive anlassloser Erhöhungen (ereignisbezogen beliebig oft sowie in den ersten 5 Jahren und zum 10. und 15. Jahrestag), Endausbau bis 10.000 Euro; eine Karrieregarantie gibt es nicht
            • Befristung: Kampagne bis 31.12.2026 
            • Ja-Antwort: Eine oder mehrere Ja-Antworten beenden den vereinfachten Antragsweg nicht; zur jeweiligen Frage werden Angaben gemacht, ohne dass der Fragenkatalog wächst
            • Besonderheit: Zusatzoption 'Schwere Krankheiten' ist nicht wählbar
            Körpergröße und -Gewicht

            Bitte nennen Sie uns Ihre Körpermaße (Größe, Gewicht)

            Medikamenteneinnahme

            Wurden Ihnen apotheken- oder verschreibungspflichtige Medikamente (in Form von z.B. Tabletten, Spritzen, Salben) verordnet, verabreicht oder empfohlen? Antibabypille, Vitaminpräparate und Erkältungsmittel müssen nicht angegeben werden. 

            Krankschreibungen (Arbeitsunfähigkeit)

            Waren Sie aus gesundheitlichen Gründen zusammenhängend mehr als 2 Wochen nicht in der Lage, Ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, oder sind Sie aktuell arbeitsunfähig?

              Krankheiten und Behandlungen der letzten 3 Jahre

              Sind oder waren Sie in den letzten 3 Jahren bei Ärzten, Heilpraktikern, Physio-, Psychotherapeuten oder sonstigen nicht ärztlichen Therapeuten in Beratung, in Behandlung (auch ambulante Operationen) oder zur Untersuchung oder sind solche Maßnahmen derzeit wegen Krankheiten oder Beschwerden in den folgenden Bereichen vorgesehen:

              • Bewegungsapparat (Knochen, Sehnen, Bänder, Gelenke, Wirbelsäule, z.B. Rückenschmerzen, Fraktur, Bandscheibenschaden, Abnutzung, Unfallverletzung, Lähmung, Amputation, Gelenkschmerzen/Arthrose)?
              • Psyche (z.B. Depression, Angststörung, Zwangsstörung, Essstörung, Suchterkrankung, AD(H)S)?

               

              Besteht oder bestand bei Ihnen in den letzten 3 Jahren eine dauerhafte (chronische) Erkrankung oder eine dauerhafte (chronische) Infektion (z.B. Krebserkrankung, Diabetes, Multiple Sklerose, Epilepsie, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn, Einschränkung der Nierenfunktion, Hepatitis B/C, HIV) oder wurden Sie wegen einer dieser Erkrankungen von einem Kardiologen, Orthopäden, Psychiater, Onkologen, Neurologen oder von einem anderen Facharzt oder sonstigen Behandler untersucht, behandelt oder beraten? 

              Stationäre Aufenthalte der letzten 5 Jahre

              Haben in den letzten 5 Jahren stationäre Aufenthalte (Krankenhaus, Operation, Rehabilitation, Kur, Entzugsklinik (Alkohol, Drogen), psychosomatische Klinik) stattgefunden oder wurden Ihnen solche aktuell angeraten?

              Drogen und Alkohol

              Konsumieren oder konsumierten Sie Drogen (z.B. Cannabis) oder Betäubungsmittel oder wurden Sie wegen der Folgen von Alkoholkonsum beraten oder behandelt?

              Bereits beantragte Leistungen

              Beziehen, bezogen oder beantragten Sie eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, Unfallinvalidität oder aus anderen gesundheitlichen Gründen? Besteht eine anerkannte Behinderung (GdB)/Erwerbsminderung (MdE) oder ist/wurde die Feststellung beantragt?

              Unser Urteil:
              In der Gesamtbewertung gibt es aus unserer Sicht wichtige Besonderheiten: Die Canada Life betreibt ihr Deutschlandgeschäft aus Irland und gehört keinem Sicherungsfonds an, weder dem deutschen Protektor noch einem vergleichbaren System, wie es sie etwa in Großbritannien gibt. Geht der Versicherer insolvent, ist der Vertrag im Zweifel verloren.
              Zweite Besonderheit der Kalkulation, unabhängig vom Antragsweg: Der Tarifbeitrag ist zugleich der Zahlbeitrag. Überschüsse fließen weder in eine Beitragsverrechnung noch in eine Bonusrente und im Leistungsfall erhöht sich die laufende Rente nicht durch Überschüsse. Die garantierte Rentensteigerung ist hier deshalb kein optionales Extra, sondern ein Muss.
              Deshalb gilt bei uns in der Beratung: Wir empfehlen die Canada Life nur dort, wo es wirklich keine weitere sinnvolle Lösung gibt.
              Dann allerdings bietet sie ein unschlagbar schlankes Fragenset (lediglich stationäre Aufenthalte über 5 Jahre, Psyche nur 3 Jahre, keine pauschale Beschwerden-Frage) und den höchsten Nachversicherungs-Endausbau aller Aktionen: bis 10.000 Euro, ohne KarrieregarantieZu beachten: Die Kampagne läuft nur bis zum 31.12.2026.

              Aktionen bis 40 Jahre

              Diese Aktionen reichen im Abschlussalter höher als die Alters-Aktionen bis 30.

              Welche Berufe konkret zugänglich sind und welche Rente möglich ist, unterscheidet sich hier je Aktion deutlich, achten Sie daher auf die Angaben im jeweiligen Steckbrief.

              LV 1871 Golden BU: vereinfachte Risikoprüfung bis einschließlich 34, bis 2.500 Euro BU-Rente

              Zuletzt geprüft am: 07.2026 

              • Zielgruppe: Großteil der Berufe, Abschluss bis einschließlich Alter 34; Voraussetzung sind Körpergröße und Gewicht im Normalbereich
              • Maximale BU-Rente nach Berufsgruppe gestaffelt: bis 2.500 Euro für Kammerberufe und einige Ingenieur- und MINT-Berufe, bis 2.000 Euro für die meisten Ingenieur- und MINT-Berufe, bis 1.500 Euro für eine Vielzahl weiterer Berufe wie Technikerberufe
              • Nachversicherung: Nachversicherungsgarantien und Karrieregarantie bleiben vollständig erhalten, mit und ohne Ereignis
              • Befristung: keine; die vereinfachte Risikoprüfung ist fester Tarifbestandteil der Golden BU und Golden BU Start
              • Ja-Antwort: Erkrankungen und Sportarten werden direkt eingegeben, die automatisierte Risikoeinschätzung erfolgt sofort; die vereinfachte Prüfung bleibt auch dann erhalten
              • Beitragsdynamik: bis 5% möglich
              Körpergröße und -Gewicht

              Wie groß und wie schwer sind Sie?

              Untersuchungen und Behandlungen der letzten 5 Jahre

              Wurden Sie in den letzten 5 Jahren von Ärzten, Heilpraktikern, Physio-, Psychotherapeuten oder sonstigen nichtärztlichen Therapeuten untersucht oder behandelt? (Nicht anzugeben sind: akute Erkältungskrankheiten, akute Magen-, Darm- und Harnwegsinfekte, unauffällige Vorsorgeuntersuchung, zahnärztliche Behandlungen, Schwangerschaft/Geburt, Impfungen)

              Die folgenden fünf Fragen sind nur zu beantworten, wenn die vorherige Frage nach Behandlung durch Ärzte oder sonstige Heilbehandler bejaht wurde:

              Wurden Ihnen in den letzten 6 Monaten Medikamente (Tabletten, Salben/Cremes, Sprays oder Spritzen) verschrieben oder verabreicht? (Nicht anzugeben sind Behandlungen von: akuten Erkältungskrankheiten, akuten Magen-, Darm- und Harnwegsinfekten sowie Impfungen und Mittel zur Empfängnisverhütung)

              Waren Sie in den letzten 5 Jahren für mehr als 20 Kalendertage durchgehend aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, Ihre übliche Tätigkeit (berufliche Tätigkeit, Studium, Teilnahme am Schulunterricht oder Schulsport) auszuüben, oder sind Sie derzeit dazu nicht in der Lage?

              Wurden bei Ihnen im Rahmen von einer der folgenden ärztlichen Untersuchungen innerhalb der letzten 12 Monate kontroll- oder behandlungsbedürftige Befunde festgestellt: Laboruntersuchungen, Röntgen/CT/MRT, Ultraschall, EKG? (Ein positiver Covid-19-Test muss hier nicht angegeben werden, wenn seit mindestens 5 Wochen keine Beschwerden mehr bestehen.)

              Sind Sie in den letzten 5 Jahren untersucht oder behandelt worden wegen einer Herzerkrankung, Nierenerkrankung, Diabetes oder psychischer Beschwerden (z.B. Depression, Angststörung, Essstörung)?

              Wurden Sie in den letzten 5 Jahren untersucht oder behandelt wegen Erkrankungen oder Beschwerden des Rückens, der Wirbelsäule, der Bandscheiben, der Knochen oder der Gelenke?

              Operationen und stationäre Aufenthalte (mit Ausnahmen)

              Haben innerhalb der letzten 10 Jahre Operationen, stationäre Krankenhaus- oder Kuraufenthalte stattgefunden bzw. sind solche für die nächsten 12 Monate ärztlich angeraten oder vorgesehen? (Nicht zu berücksichtigen sind Operationen ohne Komplikationen und Folgen an Blinddarm, Mandeln oder der Nasenscheidewand; Maßnahmen der Reproduktionsmedizin; zahnärztliche Behandlungen, Schwangerschaft/Geburt.)

              Krebserkrankungen ohne zeitliche Eingrenzung

              Wurde bei Ihnen jemals eine Krebserkrankung (z.B. bösartiger Tumor, Leukämie, Melanom) festgestellt?

              Beschwerden in den letzten 6 Monaten

              Hatten Sie in den letzten 6 Monaten psychische Beschwerden, Beschwerden des Nervensystems oder des Gehirns, des Bewegungsapparates oder der Sinnesorgane? (Dazu gehören: Nervensystem/Gehirn: z.B. Lähmungen, Gefühlsstörungen; Bewegungsapparat: z.B. Folgen von Knochenbrüchen, Verletzungen, Rückenschmerzen, Gelenkschmerzen; Sinnesorgane: z.B. Sehstörung, Hörminderung, Fehlsichtigkeit größer als 5 Dioptrien)

              Drogenkonsum und Alkoholmissbrauch

              Haben Sie in den letzten 5 Jahren Drogen (z.B. Heroin, Kokain, Ecstasy) oder Betäubungsmittel eingenommen oder wurden Sie innerhalb dieses Zeitraums wegen Alkoholkonsum ärztlich beraten oder behandelt? (Der Konsum von Cannabis muss hier nicht angegeben werden.)

              Cannabiskonsum (nur 3 Monate)

              Haben Sie innerhalb der letzten 3 Monate Cannabis konsumiert?

              Freizeitrisiken

              Üben Sie in Ihrer Freizeit Sportarten mit erhöhter Verletzungsgefahr aus? (Motorradsport: z.B. Motocross, Enduro, Rundstreckenrennen; Automobilsport; Bergsport: z.B. Bergsteigen, Downhill, Klettern; Flugsport: z.B. Fallschirmspringen, Paragliding, Segelflug; Tauchsport: z.B. Pressluft-, Apnoe-, Mischgastauchen; Wassersport: z.B. Kajak, Kitesurfen, Segeln; Reitsport: z.B. Dressur, Military, Springreiten; Kampfsport: z.B. Boxen, Judo, Karate; gefährliche Mannschaftssportarten: z.B. American Football, Rugby, Eishockey; sonstige Sportarten: z.B. Kraftsport, Radsport, Parkour)

              Auslandsaufenthalte außerhalb der EU

              Planen Sie innerhalb der nächsten 12 Monate einen mehr als dreimonatigen Auslandsaufenthalt außerhalb der EU?

              Unser Urteil:
              Die Golden BU ist keine befristete Aktion, sondern fester Tarifbestandteil; die vereinfachte Risikoprüfung kann also nicht über Nacht verschwinden.
              Drei Merkmale hat sonst niemand: sehr kurze Medikamentenfrage (nur 6 Monate, mit Ausnahmen), die liberalste Cannabis-Regelung (bei der Drogenfrage ausgenommen, separat nur über 3 Monate abgefragt) und die automatisierte Sofortprüfung mit direktem Votum, die auch nach einer Ja-Antwort im vereinfachten Verfahren bleibt.
              Wichtig aus unserer Praxis: Bei Grenzfällen führt das Sofort-Votum am Point of Sale regelmäßig zu schlechteren Ergebnissen als die pseudonymisierte Risikovoranfrage vorab; wir empfehlen deshalb den Weg über die Voranfrage.
              Die Schwächen: die Beschwerden-Frage über 6 Monate, die Jemals-Frage zu Krebserkrankungen ohne zeitliche Grenze und die nach Berufsgruppen gestaffelte, für viele Berufe niedrigere Maximalrente.

              Hannoversche Junge-Leute-SBU: Schüler, Studenten und Berufstätige bis einschließlich 35, bis 2.000 Euro BU-Rente

              Zuletzt geprüft am: 07.2026 

              • Zielgruppe: Schüler, Studenten und Berufstätige, Abschluss bis einschließlich Alter 35
              • Maximale BU-Rente: 2.000 Euro monatlich zu Beginn; für Schüler und Auszubildende 1.500 Euro
              • Nachversicherung: ohne erneute Gesundheitsprüfung bis 4.000 Euro Monatsrente; ereignisunabhängig zu jedem 5. Versicherungsstichtag und einmalig in den ersten fünf Jahren; über die Karrieregarantie bei steigendem Einkommen bis 6.000 Euro Monatsrente
              • Befristung: keine; der Kurzantrag ist ein dauerhaftes Angebot
              • Ja-Antwort: Schon eine einzige Ja-Antwort bei den drei Gesundheitsfragen beendet den Kurzantrag, dann ist die ausführliche Gesundheitserklärung erforderlich. Ausgenommen ist die Sport- und Hobby-Frage: Dort führt ein Ja nur zu näheren Angaben, nicht zum Abbruch. Deshalb gilt hier wie beim BU-Profi Sonderkonzept: vorher die pseudonymisierte Risikovoranfrage.
              Gefahren in der Freizeit

              Sind Sie Gefahren bei Sport oder Hobby ausgesetzt? Hierzu zählen Tauchsport (außer reines Schnorcheln), Bergsport (außer Bouldern, Klettern an künstlichen Wänden sowie reine Bergwanderungen auf gekennzeichneten Wanderwegen bis zu einer Höhe von 5.300 m), Flugsport (z.B. Drachen-, Gleitschirm-, Segelfliegen, Motorflug, Ultraleichtflug, Fallschirmspringen), Motorsport, Kampfsport, Kitesurfen, Pferdesport (außer Freizeitreiten, Wanderreiten, Westernreiten, Islandpferdesport). Falls ja, machen Sie nähere Angaben zur Art des Hobbies und reichen nach Möglichkeit den entsprechenden Detailfragebogen ein.

              Körpergröße und -Gewicht

              Wie groß und wie schwer sind Sie? (Größe in cm, Gewicht in kg)

              Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeit) in den letzten 3 Jahren

              Sind Sie aktuell oder waren Sie in den letzten drei Jahren länger als 3 Wochen ununterbrochen nicht in der Lage, aus gesundheitlichen Gründen Ihrer schulischen, studentischen oder beruflichen Tätigkeit nachzugehen (z.B. durch Arbeitsunfähigkeit)?
              Nur für Studierende: Bestand in den letzten 3 Jahren eine Prüfungsunfähigkeit (wegen Krankheit)?

              Behandlungen in den letzten 3 Jahren

              Wurden Sie in den letzten drei Jahren zu folgenden Erkrankungen durch Ärzte, andere Heilbehandler oder Therapeuten untersucht, beraten oder behandelt?

              Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs, Schlaganfall, Leber-/Nierenerkrankungen, Autoimmunerkrankungen, chronische Erkrankungen (z.B. Rheuma, Multiple Sklerose, Epilepsie), Diabetes, Asthma, psychische oder neurologische Erkrankungen, HIV-Infektion / AIDS, Erkrankungen oder Beschwerden des Bewegungsapparates (z.B. Rücken, Knie, Hüfte) oder der Sinnesorgane (z.B. Augen, Ohren, Haut).

              Mit Behandlung ist auch jede Art der medikamentösen Therapie (ärztlich verordnete Medikamente außer Verhütungsmittel) gemeint, ebenso Kontroll-/Nachsorgeuntersuchungen.)

              Hinweis: Nicht angegeben werden müssen: Fehlsichtigkeit von weniger als +/-8 Dioptrien, Covid19-Infektion oder Covid19-Erkrankung, die nicht länger als 3 Monate dauerte und seit mindestens 4 Wochen vollständig ohne Folgen ausgeheilt ist, Erkältungskrankheiten (z.B. Erkältungsschnupfen, Halsentzündung, Nasennebenhöhlenentzündung, Kehlkopf- oder Luftröhrenentzündung, grippaler Infekt), die folgenlos ausheilten, Magen-, Darm- und Harnwegsinfekte, die folgenlos ausheilten, Vorsorgeuntersuchungen (z.B. Hautkrebsvorsorge, gynäkologische Vorsorgeuntersuchung), die ohne krankhaften Befund blieben, Über-/Unterfunktion der Schilddrüse ohne Beschwerden, Nahrungsmittelunverträglichkeiten.

              Beschwerden in den letzten 3 Monaten

              Bestehen oder bestanden darüber hinaus bei Ihnen in den letzten drei Monaten eine der folgenden Gesundheitsstörungen oder Beschwerden? (Bitte machen Sie auch eine Angabe, wenn Sie wegen der u.g. Gesundheitsstörungen oder Beschwerden weder beraten, untersucht noch behandelt wurden.) Ungewollte Gewichtsabnahme, Brustschmerzen in Verbindung mit Herz-Kreislaufstörungen oder Kaltschweißigkeit, Atemnot, Blut im Stuhl, im Urin oder im Auswurf (Husten), Kopfschmerzen in Verbindung mit Lähmungserscheinungen, Sehstörungen, Gefühlsstörungen in den Gliedmaßen, regelmäßigem Erbrechen oder Ohnmachtsanfällen, Lymphknotenschwellungen, Brustknoten (Selbstertastung) oder Geschwürbildung, Veränderung der Haut bzw. Leberflecken, wiederkehrende Schmerzzustände ungeklärter Ursache, wiederkehrende Angstzustände, Panikattacken oder Erschöpfungszustände.

              Unser Urteil: 
              Die Hannoversche hat ein Fragen-Profil mit sehr kurzen Zeiträumen: durchgängig 3 Jahre, auch bei der Psyche, und die Bes
              Bchwerden-Frage reicht nur 3 Monate zurück, mit einer abschließend definierten Liste statt einer Pauschalformel; allerdings zählt dort jede ungewollte Gewichtsabnahme, ohne Bagatellschwelle.

              Die Bagatell-Hinweise sind ansonsten stark, sogar Schilddrüsen-Fehlfunktionen ohne Beschwerden sind ausgenommen, und Risikohobbys beenden den Kurzantrag nicht, sondern werden nur näher abgefragt.

              Die zwei Haken gibt es allerdings: Schon eine einzige Ja-Antwort bei den Gesundheitsfragen beendet den Kurzantrag, und dasselbe gilt, wenn die Hannoversche einen früheren Antrag aus Gesundheitsgründen abgelehnt, zurückgestellt oder erschwert angenommen hat. Diese Aktion ist damit die richtige Wahl für alle, die die drei Fragen sicher mit Nein beantworten und keine Vorgeschichte bei der Hannoversche haben; für jeden Grenzfall klären wir vorab per pseudonymisierter Risikovoranfrage oder wählen eine der Aktionen, bei denen ein Ja nicht sprengt.


              Helvetia U40: Kammerberufe, MINT, IT und Ingenieure bis einschließlich 39, bis 3.000 Euro BU-Rente

              Zuletzt geprüft am: 07.2026

              • Zielgruppe: Kammerberufe sowie MINT-Berufe, IT-Berufe und Ingenieure, Abschluss bis einschließlich Alter 39
              • Maximale BU-Rente: 3.000 Euro monatlich zu Beginn, gemeinsam mit der ERGO der höchste Wert der Seite
              • Nachversicherung: alle Garantien bleiben vollständig erhalten
              • Befristung: unbefristet
              • Ja-Antwort: beendet den vereinfachten Antragsweg nicht
              Körpergröße und -Gewicht

              Bitte nennen Sie uns Ihre Körpermaße (Größe, Gewicht)

              Medikamenteneinnahme 12 Monate

              Wurden Ihnen in den letzten 12 Monaten apotheken- und/oder verschreibungspflichtige Medikamente verordnet, verabreicht oder empfohlen? (Erkältungsmittel, die Pille oder Vitaminpräparate müssen nicht genannt werden)

              Krankschreibungen (Arbeitsunfähigkeit)

              Waren Sie in den letzten 2 Jahren mehr als zwei Wochen zusammenhängend aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, Ihrer schulischen, studentischen oder beruflichen Tätigkeit nachzugehen, oder sind Sie aktuell arbeitsunfähig?

                Krankheiten und Behandlungen der letzten 3 Jahre

                Bitte geben Sie an, ob Sie in den letzten 3 Jahren Erkrankungen oder Störungen hatten, derentwegen Beratungen, Behandlungen oder Untersuchungen bei Ärzten, Heilpraktikern oder nichtärztlichen Therapeuten stattfinden/stattgefunden haben oder derzeit geplant sind:

                • Erkrankungen des Bewegungsapparates (z.B. Rückenschmerzen, Gelenkprobleme, Unfallfolgen),
                • Erkrankungen des Herz-/Kreislaufsystems (z.B. Myokarditis, Herzfehler, Thrombosen),
                • Tumorerkrankungen (z.B. Krebs, Leukämie, nicht sicher gutartige Hautbefunde),
                • Neurologische Erkrankungen (z.B. Schwindel, Epilepsie, Migräne),
                • Erkrankungen oder Fehlfunktionen des Immunsystems (z.B. Rheuma, Multiple Sklerose, chronisch entzündliche Darmerkrankungen),
                • Erkrankungen der Leber (z.B. Lebervergrößerung, Hepatitis) oder der Nieren (z.B. eingeschränkte Nierenfunktion, Zystennieren),
                • Erkrankungen und/oder Beeinträchtigungen der Sinnesorgane (z.B. dauerhafte Hörminderung, Tinnitus, Fehlsichtigkeit von mehr als -8 Dioptrien, Schuppenflechte, Neurodermitis)
                Psychische Erkrankungen der letzten 5 Jahre

                Bestehen oder bestanden bei Ihnen in den letzten 5 Jahren psychische Erkrankungen, Störungen der Psyche oder Entwicklungsstörungen? (z.B. Depressionen, AD(H)S, Burn-out, Essstörungen, berufliche und/oder private Belastungssituationen, Autismus-Spektrum-Störungen)

                Beschwerden in den letzten 6 Monaten

                Bestehen oder bestanden bei Ihnen darüber hinaus in den letzten 6 Monaten Gesundheitsstörungen oder Beschwerden? (Hierzu zählen Engegefühl im Brustraum, Atemnot, Ohnmacht, Gleichgewichtsstörungen, Sehstörungen, Blut im Stuhl, im Urin oder im Auswurf (Husten), psychische Erschöpfungszustände, Angstzustände, wiederkehrende Schmerzzustände ungeklärter Ursache, Lymphknotenschwellungen, Brustknoten (Selbsttastung), Geschwürbildung, Veränderungen der Haut bzw. der Leberflecken, Schluckstörungen, Gefühlsstörungen oder Lähmungen, Abnahme der körperlichen bzw. psychischen Belastbarkeit oder ungewollte Gewichtsabnahme von mehr als fünf Kilogramm)

                Drogenkonsum und Alkoholmissbrauch

                Konsumieren oder konsumierten Sie in den letzten 5 Jahren Drogen (z.B. Cannabis), drogenähnliche Substanzen oder Betäubungsmittel oder wurden Sie wegen der Folgen des Konsums von Alkohol beraten oder behandelt?

                Stationäre Aufenthalte

                Waren Sie in den letzten 5 Jahren für mindestens eine Nacht in einem Krankenhaus, einer Rehabilitationsklinik, einer Entzugsklinik oder einer anderen Einrichtung der medizinischen Versorgung oder ist ein Aufenthalt innerhalb der nächsten 6 Monate geplant oder angeraten? (Es müssen keine Angaben zu Schwangerschaften und Geburten gemacht werden)

                Bereits beantragte Leistungen

                Erhalten, erhielten oder beantrag(t)en Sie in den letzten 5 Jahren eine Rente wegen Erwerbs-, Berufs- oder Grundunfähigkeit, einer Erwerbsminderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen oder besitzen oder beantrag(t)en Sie die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) oder liegt Ihnen ein Feststellungsbescheid vor? (Bitte fügen Sie Kopien der Bescheide bei: Rentenbescheid mit Begründungsteil, GdB-Feststellungs- oder Ablehnungsbescheid, Schwerbehindertenausweis)

                Unser Urteil:
                Erfüllt drei der fünf Fragen-Check-Kriterien voll, mit denselben zwei entschärften Schwachstellen wie die U30-Variante. Der wichtige Unterschied: Psychische Erkrankungen werden über 5 statt 3 Jahre abgefragt. Wer hier eine Historie hat, prüft zuerst eine Aktion mit kürzerem Psyche-Zeitraum oder stellt eine pseudonymisierte Risikovoranfrage.
                Mit dem Abschluss bis einschließlich 39 hat die Helvetia U40 das höchste Alter aller namentlich benannten Aktionen und alle Nachversicherungsgarantien bleiben vollständig erhalten.

                Unser Exklusivkonzept

                Diese Aktion gilt für alle Berufe und kann bis zum einschließlich 50. Lebensjahr abgeschlossen werden. 

                Aus Gründen der Anonymität dürfen wir den Versicherer nicht öffentlich nennen und auch die Gesundheitsfragen nicht auf unserer Seite veröffentlichen. 

                Im Beratungsgespräch erhalten Sie von uns alle wichtigen Informationen und wir können Ihnen direkt beantworten, ob Sie im Rahmen des BU-Profi Sonderkonzepts versichert werden können. 

                BU-Profi Sonderkonzept: alle Berufe bis einschließlich 50, aktuell rund 1.800 Euro BU-Rente

                Zuletzt geprüft am: 07.2026

                • Zielgruppe: alle Berufe (einzelne Hochrisiko-Berufe ausgenommen, die auch außerhalb des Konzepts kaum versicherbar sind), Abschluss bis einschließlich Alter 50, das höchste Abschlussalter aller Aktionen
                • Maximale BU-Rente: aktuell rund 1.800 Euro monatlich
                • Nachversicherung: Alle Nachversicherungsgarantien und die Karrieregarantie bleiben vollständig erhalten
                • Befristung: unbefristet
                • Ja-Antwort: führt zurück zu den regulären Gesundheitsfragen; in diesem Fall ist vorab eine pseudonymisierter Risikovoranfrage hilfreich und empfehlenswert

                Die Gesundheitsfragen dieses Konzepts sind die schlanksten, die wir am Markt kennen, mit dem kürzesten Abfragezeitraum aller hier vorgestellten Aktionen und einer verbindlichen Positivliste dessen, was nicht angegeben werden muss.

                Welche Fragen es genau sind und welcher Versicherer dahintersteht, erfahren Sie im Gespräch.
                Diese Aktion vermitteln wir exklusiv und veröffentlichen die Details bewusst nicht.

                Sonderkonzept im Gespräch prüfen

                BU ohne Altersgrenze

                Eine Aktion auf dieser Seite kennt keine eigene Altersgrenze: die BU-Rente des HDI im Rahmen einer Basisrente.
                Es gilt lediglich das reguläre Höchstalter des Tarifs, das für jeden Antrag gilt, auch mit vollständigen Gesundheitsfragen.
                Diese Aktion ist bewusst kein Weg für jedermann, sondern für zwei klar umrissene Gruppen: für alle, die ohnehin eine Basisrente mit BU-Schutz kombinieren und die Beiträge steuerlich absetzen wollen, und für alle, die sonst keine BU oder nur eine mit Erschwernissen bekommen und weder in die Altersaktionen noch in die Aktionen für Ärzte oder Rechtsanwälte passen.

                HDI über die Basisrente: alle Berufe ohne eigene Altersgrenze, bis 2.000 Euro BU-Rente

                Zuletzt geprüft am: 07.2026

                • Zielgruppe: alle Berufe, keine eigene Altersgrenze der Aktion; es gilt nur das reguläre tarifliche Höchstalter des HDI
                • Besonderheit: Die BU-Rente ist Baustein einer Basisrente (Rürup-Rente), nicht einer selbstständigen BU
                • Maximale BU-Rente: 2.000 Euro monatlich
                • Nachversicherung: bis 3.000 Euro Endausbau, der niedrigste Wert der Seite; die Beitragsdynamik bis 5% bleibt vollständig erhalten
                • Befristung: unbefristet
                • Ja-Antwort: beendet den vereinfachten Antragsweg nicht; zur jeweiligen Frage werden Angaben gemacht, weitere als die verkürzten Fragen folgen nicht

                 

                Die Gesundheitsfragen entsprechen der Future2Go-Aktion des HDI, sind aber noch einmal verkürzt: Es bleiben drei Fragenkomplexe. Gefragt wird nach namentlich benannten schweren Erkrankungen der letzten 10 Jahre, nach einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 14 Tagen in den letzten 24 Monaten und nach Untersuchungen oder Behandlungen der letzten 3 Jahre bei Kardiologen und Orthopäden sowie wegen des Bewegungsapparates oder der Psyche. Die Medikamentenfrage und die Suchtfrage der Future2Go-Aktion entfallen komplett. Auch nach Körpergröße und Körpergewicht wird nicht gefragt. 

                 

                Krankschreibungen (Arbeitsunfähigkeit)

                Waren Sie in den letzten 2 Jahren länger als 14 Kalendertage durchgehend aus gesundheitlichen Gründen außer Stande, Ihre schulische, studentische oder berufliche Tätigkeit auszuüben, oder üben Sie derzeit Ihre schulische, studentische oder berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt aus?

                  Schwere Erkrankungen der letzten 10 Jahre und bereits beantrage Leistungen

                  Besteht oder bestand bei Ihnen in den letzten 10 Jahren ein Hirntumor, eine Krebserkrankung, Diabetes, eine HIV-Infektion, Multiple Sklerose, Epilepsie, Rheuma, Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn oder ein Schlaganfall oder wurden Sie wegen einer dieser Erkrankungen von Ärzten oder sonstigen Behandlern (z.B. Heilpraktiker, Psychotherapeuten, Psychologen, Physiotherapeuten, Sozialarbeiter in Schulen und pädiatrischen Zentren oder Lern-, Ergo-, Sprachtherapeuten) in den letzten 10 Jahren behandelt, oder besteht derzeit oder wurde bei Ihnen in den letzten 10 Jahren ein Grad der Behinderung (GdB), ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS), eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit zuerkannt, bzw. ein solcher Antrag in den letzten 2 Jahren gestellt?

                  Behandlungen und Erkrankungen der letzten 3 Jahre

                  Werden Sie derzeit oder wurden Sie in den letzten 3 Jahren untersucht, beraten oder behandelt:

                  • von einem Kardiologen?
                  • Von einem Psychiater, Psychologen oder Psychotherapeuten oder wegen psychischer Beschwerden von einem Arzt?
                  • Von einem Orthopäden? 

                  Hatten Sie in den letzten 3 Jahren wegen einer Erkrankung des Bewegungsapparates mit Verordnung mehr als 12 Behandlungen (z.B. bei einem Physiothrapeuten)?

                  Unser Urteil:
                  Diese Aktion hat einige wichtige Besonderheiten: keine eigene Altersgrenze, nur drei Fragenkomplexe ohne Medikamenten- und ohne Suchtfrage, und beim Facharzt-Zeitraum mit 3 Jahren noch einmal kürzer als die Future2Go-Aktion desselben Anbieters. Dafür gibt es diese BU nur im Rahmen einer Basisrente (auch Rürup-Rente genannt), und somit müssen mindestens 51% des Gesamtbeitrags für die Altersvorsorge und maximal 49% für die BU aufgewendet werden.
                  Einfach gesagt verdoppelt sich Ihr Beitrag dadurch.
                  Fairerweise geht aber auch die Hälfte in Ihre Altersvorsorge, und der gesamte Beitrag ist bis zum jährlichen Höchstbetrag zu 100% steuerlich absetzbar.
                  Die Kehrseite gehört auch dazu: Als Baustein der Basisrente ist die BU-Rente im Leistungsfall nachgelagert zu versteuern. Wer 2026 berufsunfähig wird, muss 84% der Rente versteuern, während die Rente einer selbstständigen BU nur mit dem deutlich niedrigeren Ertragsanteil besteuert wird. Was von der Berufsunfähigkeitsrente nach Abzügen übrig bleibt, haben wir in einem eigenen Beitrag detailliert aufgeschlüsselt.

                  Beachten Sie deshalb bei der Höhe: Wegen der höheren Besteuerung sollte eine BU über die Basisrente rund 20 bis 25% höher abgesichert werden. Die 2.000 Euro dieser Aktion entsprechen netto also eher einer 1.600 Euro Absicherung aus einer selbstständigen BU, und der Nachversicherungs-Endausbau von 3.000 Euro ist nicht besonders hoch, lässt sich aber durch die Beitragsdynamik um 5% jährlich weiter ausbauen.
                  Der HDI bietet jedoch eine charmante Lösung: Nach drei Jahren Laufzeit kann die BU vom Basisrenten-Vertrag getrennt bzw. dieser beitragsfrei gestellt werden und Sie beantragen eine selbstständige BU ohne erneute Gesundheitsfragen, mit der bis dahin erreichten Rente. Wer heute nur über diesen Weg an eine BU kommt, sitzt also nicht dauerhaft im Basisrenten-Korsett fest.

                  BU nach Berufsgruppen

                  Welche BU-Aktionen gibt es speziell für Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure und MINT-Berufe?

                  Kurz zusammengefasst: Für Ärzte, Rechtsanwälte samt Familie sowie Ingenieure und MINT-Berufe gibt es eigene BU-Aktionen mit noch stärkeren Konditionen als die Aktionen für alle Berufe: für Ärzte bis zu 7.000 Euro BU-Rente, teilweise sogar ganz ohne Gesundheitsfragen. Alle Details stehen auf den jeweiligen Zielgruppen-Seiten.

                  Neben den Aktionen für alle Berufe gibt es spezielle Zielgruppen-Aktionen in der BU-Versicherung, die wir hier nur kurz anreißen. Sofern Sie zu einer dieser Zielgruppen gehören, finden Sie alle Details auf der jeweils verlinkten Seite.

                   

                  Mehr-Vertrags-Modell

                  Wie sind bis zu 7.000 Euro BU-Rente mit vereinfachten Gesundheitsfragen versicherbar? 

                  Kurz zusammengefasst: Über die Verteilung der Berufsunfähigkeitsrente auf mehrere BU-Aktionen lässt sich die mögliche Gesamtabsicherung deutlich erhöhen. Bei höheren Einkommen lassen sich sogar drei oder vier verschiedene Versicherer und Aktionen miteinander kombinieren.

                  Da die maximal versicherbare BU-Rente bei den Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen in einigen Fällen geringer ist als bei den Normalanträgen, reicht ein einzelner Vertrag meist nicht zur vollwertigen Absicherung aus. Genau für solche Fälle gibt es eine gute Lösung: Wir kombinieren mehrere BU-Aktionen miteinander und bauen so die für Sie passende BU-Absicherung auf. Theoretisch lassen sich beliebig viele Versicherer kombinieren; in unserer Praxis waren es bislang bis zu vier Aktionen gleichzeitig, etwa bei besonders gut verdienenden Ärzten.

                  Fallbeispiel Ärztin: 7.000 Euro über drei Versicherer

                  Durch die Aufteilung auf drei Versicherer konnten wir kürzlich eine junge Ärztin, die gerade erst eine eigene Praxis gegründet hat, mit gut 7.000 Euro BU-Rente versichern. Dabei mussten nur sehr wenige Fragen zur Gesundheit beantwortet werden und sämtliche Fragen zum Versorgungswerk und zum Einkommen, die aufgrund der frischen Neugründung eine große Hürde gewesen wären, entfielen ebenfalls.

                  Fallbeispiel Rechtsanwältin: 4.175 Euro trotz Vorerkrankung

                  In einem ähnlichen Fall konnten wir für eine Rechtsanwältin eine Absicherung von 4.175 Euro darstellen, indem wir zwei Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen kombiniert haben. Da die vorhandenen Vorerkrankungen in den BU-Aktionen nicht abgefragt wurden, konnten wir ihr ohne weiteren Aufwand direkt Versicherungsschutz zusagen, und zwar ohne Ausschlussklausel.

                  Unser Urteil: Das Mehr-Vertrags-Modell ist der einzige Weg, mit vereinfachten Gesundheitsfragen deutlich über die Einzelgrenzen der Aktionen hinauszukommen. Für Ärzte sind so bis zu 7.000 Euro BU-Rente erreichbar, für andere Berufsgruppen entsprechend weniger, aber ebenfalls deutlich mehr als über eine einzelne Aktion. Der Preis dafür ist etwas mehr Verwaltungsaufwand, weil mehrere Verträge parallel laufen; dafür bleibt jede einzelne Aktion in ihrem eigenen, meist deutlich vereinfachten Rahmen.

                  Pseudonymisierte Risikovoranfrage

                  Was passiert bei einer Ja-Antwort in der Aktion?

                  Kurz zusammengefasst: Bei einigen Aktionen führt eine Ja-Antwort nur dazu, dass Sie diese eine Frage näher erläutern müssen, bei anderen ist der vereinfachte Zugang dann komplett gestrichen und es gelten die regulären Gesundheitsfragen. In beiden Fällen empfehlen wir eine pseudonymisierte Risikovoranfrage, mit der wir vorab klären, zu welchen Konditionen Sie versichert werden können.

                  Wenn Sie bei einem Aktionsantrag mindestens eine Frage mit Ja beantworten müssen, entscheidet der jeweilige Versicherer über den weiteren Weg. Bei manchen Anbietern ist der vereinfachte Zugang dann nicht mehr möglich und es bleiben nur die regulären, deutlich umfangreicheren Gesundheitsfragen. Bei anderen bleibt es trotz der Ja-Antwort bei der verkürzten Abfrage, Sie machen lediglich zu dieser einen Frage nähere Angaben. Auch für diesen zweiten Fall lässt sich gezielt eine Risikovoranfrage stellen: Selbst bei einem Ausschluss oder einem Risikozuschlag kommen dadurch keine weiteren Fragen hinzu.

                  Ein Praxistipp, den viele nicht kennen: Da die Abfragezeiträume bei Aktionen meist deutlich verkürzt sind, reicht es manchmal, ein bis zwei Monate mit der Antragstellung zu warten, damit eine frühere Behandlung oder Beschwerde bereits aus dem Abfragezeitraum fällt und die betreffende Frage gar nicht mehr mit Ja beantwortet werden muss.

                  Aus diesen Gründen raten wir dringend dazu, vorab im gemeinsamen Gespräch zu prüfen, welche gesundheitlichen Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen und welches Konzept sich am besten eignet. Eine Risikovoranfrage macht dabei nichts kaputt: Da wir sie ausschließlich pseudonymisiert stellen, wird selbst im Fall einer Ablehnung, eines Ausschlusses oder eines Zuschlags nichts verbaut.

                  Fallstricke bei Sonderaktionen

                  Wann sind vereinfachte Gesundheitsfragen die schlechtere Wahl?

                  Kurz zusammengefasst: 
                  Vereinfachte Gesundheitsfragen können in der Berufsunfähigkeitsversicherung auch am Ziel vorbeischießen und sogar zum Nachteil werden, insbesondere dann, wenn sie nicht in Ihr gesamtes Absicherungskonzept passen und im Leistungsfall eine zu geringe Absicherungshöhe bieten. Auch bei den Gesundheitsfragen können Sie Fehler machen, denn weniger Fragen bedeuten nicht automatisch mehr Sicherheit.

                  Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen bietet neben den zahlreichen Vorteilen auch einige Nachteile. Wichtig ist, dass Sie diese kennen und wissen, worauf bei der Auswahl und Antragstellung zu achten ist.

                  Die fünf größten Fallstricke

                  • Weniger ist nicht immer besser: Bei einigen Versicherungen, die mit Aktionen werben, werden zwar weniger Fragen gestellt, die dafür aber sehr offen sind und im Prinzip doch alles abfragen. Gefährlich wird es, wenn Sie das nicht erkennen, weil Sie sich von 'vereinfachten Fragen' haben verleiten lassen.
                  • Weniger BU-Rente: Die Absicherungshöhe ist bei vielen Aktionen eingeschränkt. Überlegen Sie daher vorher genau, wie hoch Ihr Bedarf ist und ob Sie diesen sinnvoll über Aktionen decken können. Prüfen Sie zusätzlich, wie Ihre Möglichkeiten mit normalen Anträgen aussehen.
                  • Eingeschränkte Nachversicherungen: Auch die Nachversicherungsmöglichkeiten ohne erneute Gesundheitsprüfung können eingeschränkt sein. Das sollten Sie ebenfalls bei der Überlegung einer Aktion einplanen. Eine BU-Versicherung soll heute und in Zukunft zu Ihrem Leben passen.
                  • Falschangaben sind tabu: Auch bei Aktionsanträgen gilt, dass die dort gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Lesen und prüfen Sie die gestellten Fragen daher genau.
                  • Nicht mehr angeben als nötig: Gleichzeitig bringt es nichts, wenn Sie mehr angeben, als gefragt wird. Das bringt keine zusätzliche Sicherheit, hat aber den Nachteil, dass der Versicherer diese zusätzlichen Angaben verwertet und einen Antrag dadurch gegebenenfalls doch noch ablehnt oder nur mit Erschwernis annimmt.

                  So sehen diese Fallstricke bei Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen in der Praxis aus:

                  Bei der Qualität der Fragen gilt: Ein Antrag mit drei Fragen wirkt einfacher als einer mit neun, sagt aber nichts über die Verbindlichkeit der Formulierung aus. Wie stark sich die Aktionen hier unterscheiden, zeigen unser BU-Profi Fragen Check.

                  Bei der Absicherungshöhe gilt: Viele Aktionen begrenzen die mögliche Startrente. Wer einen höheren Bedarf hat, kommt über eine einzelne Aktion nicht ans Ziel, dafür gibt es das Mehr-Vertrags-Modell.

                  Bei der Nachversicherung gilt: Eine Aktion vereinfacht nur die Gesundheitsfragen, nicht zwangsläufig die spätere Erhöhungsmöglichkeit. Beim Volkswohl Bund etwa gilt dieselbe eng gefasste Nachversicherungsregelung wie im Normaltarif, unabhängig davon, ob Sie über die Aktion oder auf dem regulären Weg abschließen. Bei der BU über die Basisrente des HDI ist der Endausbau dagegen aktionsbedingt auf nur 3.000 Euro begrenzt, während die Nürnberger unter den Aktionen dieser Seite den höchsten Endausbau bietet.

                  Bei den Angaben gilt Vorsicht in beide Richtungen: Zu wenig anzugeben verletzt die Anzeigepflicht, zu viel anzugeben kann eine Ablehnung oder Erschwernis auslösen, die bei exakter Beantwortung nicht entstanden wäre. Beides klärt sich am sichersten vorab im Beratungsgespräch.

                  Unser Urteil: 
                  Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen sind ein Werkzeug, kein Allheilmittel, ihr Wert entscheidet sich an der richtigen Anwendung. In unseren Beratungen erleben wir häufig, dass Interessenten mit vielen Vorurteilen zu Aktionen auf uns zukommen und deshalb großes Misstrauen entwickeln.
                  Wenn wir dann alle hier genannten Fallstricke der Reihe nach geprüft haben, lassen sich die meisten danach bedarfsgerecht und oft komplett ohne Ausschlüsse versichern. Es kommt aber auch immer wieder vor, dass wir aktiv von einer Aktion abraten und stattdessen den regulären Weg mit den Standardfragen und einer pseudonymisierten Risikovoranfrage gehen.

                  Es ist dabei wie mit jedem anderen Werkzeug: Mit einem Hammer kann man keine Schraube in die Wand drehen, aber einen Nagel einschlagen. Wenn beides dazu führt, dass wir ein schönes Bild aufhängen können, führt beides zum Erfolg. Möchten Sie hingegen eine Lampe aufhängen, ist der Hammer wahrscheinlich das falsche Werkzeug. Ob und welche Aktion infrage kommt, sollte deshalb am besten ein spezialisierter Versicherungsmakler prüfen, der nach Möglichkeit auf alle Konzepte Zugriff hat.

                  Kompromisslösungen bei Aktionen

                  Gelten die BU-Profi Must-haves auch bei Aktionsanträgen?

                  Kurz zusammengefasst: 
                  Ja, unsere BU-Profi Must-haves, die festen Mindestkriterien für jeden BU-Tarif, gelten auch bei Aktionsanträgen. Gleichzeitig kann eine 95%-Lösung am Ende immer noch besser sein, als gar keinen Versicherungsschutz oder nur einen mit einem durch eine Aktion vermeidbaren Ausschluss zu bekommen.

                  An unseren BU-Profi Must-haves messen wir jeden Tarif zuerst, auch jeden Aktionstarif. Es gibt allerdings eine wichtige Ausnahme: In den Fällen, in denen wir einen Kunden über eine Aktion versichert bekommen, der sonst nicht oder nur mit einem Leistungsausschluss versicherbar gewesen wäre, prüfen wir gemeinsam, welche BU-Profi Must-haves in dieser Konstellation nicht umsetzbar sind.

                  Auch diese Prüfung folgt einer klaren Reihenfolge: Zuerst prüfen wir die insgesamt beste Lösung und nur wenn diese nicht realisierbar ist, erweitern wir die Auswahl schrittweise auf Tarife, die nicht die erste Wahl gewesen sind.

                  Am Ende geht es dabei immer um die bestmögliche Gesamtlösung für unsere Kunden. Wie das konkret aussehen kann, zeigt unser Fallbeispiel der Rechtsanwältin: Durch die Kombination zweier Aktionen erreichten wir eine Absicherung ganz ohne Ausschlussklausel, obwohl das über einen Normalantrag mit den vorhandenen Vorerkrankungen so nicht möglich gewesen wäre.

                  Unser Urteil: Ein Must-have, das eine Aktion strukturell nicht bieten kann, ist kein Grund, die Aktion pauschal abzulehnen, es ist ein Grund, genauer hinzuschauen. Unser BU-Profi Fragen-Check  bewertet dafür jede Aktion einzeln, und wo eine Aktion an ihre Grenzen stößt, prüfen wir, ob sich diese Grenze durch eine andere Aktion, eine Kombination mehrerer Verträge oder im Zweifel doch über den regulären Weg auflösen lässt. Sie bekommen bei uns nie eine Lösung, die nur deshalb gewählt wurde, weil sie die einfachste war, sondern die, die für Ihre gesundheitliche und berufliche Situation tatsächlich die beste ist.

                  Absicherungshöhe im Überblick

                  Welche BU-Rente ist in welchem Alter mit vereinfachten Gesundheitsfragen möglich?

                  Kurz zusammengefasst: 
                  Eine BU-Rente mit vereinfachten Gesundheitsfragen ist ab dem 6. Lebensjahr und regulär bis zum 50. Lebensjahr möglich, bei einzelnen Aktionen sogar ganz ohne eigene Altersgrenze. Je nach Alter und Zielgruppe reicht die maximale Absicherung von 1.100 Euro bis zu 7.000 Euro monatlich.

                  Die folgende Tabelle zeigt für jede Lebensphase, welche Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen infrage kommen und wie hoch die maximale Absicherung dabei jeweils ausfällt. Aufgeführt sind ausschließlich Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen, nicht der reguläre Weg mit vollständiger Gesundheitsprüfung. Alle Details zu den Aktionen für alle Berufe finden Sie unter den Sonderaktionen für alle Berufe.

                  Für Ärzte und Zahnärzte lesen Sie mehr in unserem Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte mit vereinfachten Gesundheitsfragen, für Rechtsanwälte in unserem Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Rechtsanwälte.

                  Lebensphase Zielgruppe / Aktion Anbieter / Aktion Maximale Absicherung
                  Ab dem 6. Lebensjahr Kinder und Jugendliche LV 1871 bis zu 1.100 Euro
                  Bis zum 25. Lebensjahr alle Berufe Volkswohl Bund bis zu 2.000 Euro
                  Bis zum 30. Lebensjahr alle Berufe Helvetia U30, HDI Future2Go, Nürnberger, ERGO, Canada Life bis zu 3.000 Euro
                  Bis zum 35. Lebensjahr breite Berufs- und Altersspanne LV 1871 Golden BU, Hannoversche Junge-Leute-BU, Helvetia U40 bis zu 3.000 Euro
                  ohne eigene Altersgrenze alle Berufe HDI über Basisrente bis zu 2.000 Euro
                  bis zum 50. Lebensjahr Ärzte, Zahnärzte, Medizinstudenten Allianz, HDI, BU-Profi Heilberufe-Konzept bis zu 7.000 Euro (über Kombination alle drei Versicherungen)
                  bis zum 50. Lebensjahr Rechtsanwälte und Familie Allianz und HDI bis zu 4.175 Euro (Familienangehörige bis zu 2.000 Euro)
                  Bis zum 50. Lebensjahr alle Berufe BU-Profi Sonderkonzept (exklusiv) bis zu 1.800 Euro

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