Ablehnung und Anfechtung
Wann kann eine BU-Versicherung die Leistung verweigern?
Wenn Sie im Antrag Fragen nach Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer Risikosituation falsch beantworten, kann der Versicherer nach §19 VVG den Vertrag rückwirkend anpassen, kündigen oder vom Vertrag zurücktreten.
Das OLG Karlsruhe stellte im genannten Urteil klar: Sie müssen als Kundin oder Kunde nur beantworten, wonach Sie vom Versicherer in Textform gefragt werden und was Ihnen zu diesem Zeitpunkt bekannt ist. Es gibt keine 'spontane Anzeigepflicht' mehr, auf die sich die Versicherungsgesellschaft berufen kann.
Es gibt jedoch die Arglist. Bei einer Anfechtung wegen Arglist nach §22 VVG ist der verschwiegene Umstand zweitrangig. Es geht ausschließlich um die Absicht.
Aus der Ferne lassen sich die genannten Gerichtsfälle nicht abschließend bewerten – dies bleibt ein Fall für Juristen, nicht für Versicherungsmakler. Der Verdacht einer arglistigen Täuschung liegt hier aber sehr nahe. Wenn den Kunden schon bei Abschluss klar war, dass sie aufgrund der bestehenden Erkrankung berufsunfähig werden, stellt dies einen eindeutigen Tatbestand dar. Wer beim Antrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung etwas verschweigt, um sich Versicherungsschutz zu sichern, den er wissentlich sonst nicht bekommen hätte, handelt arglistig.
Lassen Sie uns nicht vergessen: Es ist nicht nur die Versicherung, die die Zeche zahlt, sondern die Versichertengemeinschaft – also jeder Versicherte, der keine Leistungen beansprucht und regelmäßig seine Beiträge zahlt.
Ein Beispiel macht dies deutlich: Stellen Sie sich vor, Sie bauen eine Holzhütte mitten im Wald. Sie halten das Haus für sicher und verzichten auf eine Feuerversicherung. Eines Tages brennt der Wald. Sie wissen, worauf das hinausläuft, rennen zum Makler und suchen nach einer Lösung mit 'vereinfachten Gesundheitsfragen'. Die Fragen lauten beispielsweise: 'War Ihr Gebäude in den letzten 5 Jahren von Schäden betroffen oder befindet sich Ihr Gebäude neben einem feuergefährlichen Betrieb?'
Diese Fragen können Sie wahrheitsgemäß verneinen. Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass Sie bewusst eine Versicherung abschließen, weil Sie wissen, dass Ihr Haus in den nächsten zehn Stunden lichterloh brennt. Ist das fair?
Keine Angst: Solange Sie bei der Wahrheit bleiben und nicht sehenden Auges in den Leistungsfall rennen, kann Ihnen nichts Böses passieren. Der Versicherer muss sich anrechnen lassen, dass er eine vollständige Gesundheitsprüfung hätte durchführen können und bewusst darauf verzichtet hat.
Dennoch sollten Sie gut aufpassen und sich einen bundesweit tätigen, spezialisierten Experten zur Unterstützung suchen. BU-Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen sind nicht immer einfacher oder besser. Manchmal bergen sie eine große Gefahr. Wenn Sie den sicheren Weg gehen möchten und saubere, geprüfte Tarife suchen, finden Sie hier unsere aktuelle Übersicht für eine sichere BU mit vereinfachten Gesundheitsfragen.