Schneller Überblick für Eltern

Das Wichtigste zur BU für Schüler auf einen Blick

 

  • Ab wann: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler funktioniert wie eine BU für Berufstätige und ist frühestens ab dem 6. Lebensjahr abschließbar, exklusiv bei der LV1871, die meisten anderen Versicherer erst ab dem 10. Lebensjahr.
  • Warum früh: Ein früher Abschluss sichert dauerhaft den heutigen Gesundheitszustand, einen günstigen Mischbeitrag fürs gesamte Arbeitsleben und vor allem Ihre eigene finanzielle Sicherheit, falls Ihr Kind länger nicht am Schulunterricht teilnehmen kann.
  • Worauf achten: Eine gute Schüler-BU erfüllt sechs Kriterien, eine ausführliche Schülerklausel, Schutz für Ausbildung und Studium, eine unbegrenzte Dynamik, eine lange Verlängerungsgarantie, eine hohe Nachversicherung ohne Risikoprüfung und eine Berufsgruppenüberprüfung.
  • Nicht jede gute Klausel überzeugt: Auch ein Versicherer mit sehr guter Schülerklausel kann an anderer Stelle, etwa bei der Dynamik oder der Übergangsregelung, so viele Schwächen zeigen, dass wir keine Empfehlung aussprechen.
  • Kosten: Für 1.000 Euro BU-Rente liegt der Beitrag je nach Schulform und Alter des Kindes zwischen rund 21 und 78 Euro im Monat.
  • Zubuchoptionen: Sinnvoll ist vor allem die garantierte Rentensteigerung (Leistungsdynamik), allerdings erst, wenn die maximale BU-Rente bereits ausgeschöpft ist. Die meisten anderen Zusatzbausteine lohnen sich für Schüler nur in Ausnahmefällen.
  • Versicherer im Vergleich: Der ausführliche Vergleich weiter unten zeigt, welche Anbieter die sechs Kriterien wirklich erfüllen, und welche trotz einzelner Stärken keine Empfehlung von uns bekommen.
  • Häufige Fragen: Antworten zu Themen wie Vorerkrankungen, Vertragsübernahme, Steuer oder einem Schulwechsel finden Sie in der FAQ am Ende der Seite.

Inhaltsverzeichnis

Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler: der Überblick

    Abgrenzung zu anderen Kinder-Versicherungen

    Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler?

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler funktioniert exakt so, wie eine BU-Versicherung für Berufstätige und unterscheidet sich damit von anderen Vorsorgemöglichkeiten wie der Schulunfähigkeitsversicherung, der Grundfähigkeitsversicherung und sogenannten Kinder-Invaliditätsversicherungen. 
    Dabei ist es wichtig, dass die Tätigkeit als Schüler in den Versicherungsbedingungen mindestens genannt ist und als Beruf gewertet wird. 

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die vereinbarte BU-Rente, sofern Ihr Kind für mindestens 6 Monate aus einem gesundheitlichen Grund nicht mehr in der Lage ist, am bisherigen Schulunterricht teilzunehmen. 
    Die Berufsunfähigkeitsrente wird dann so lange ausgezahlt, wie der Zustand der Berufsunfähigkeit bei Ihrem Kind andauert oder bis es je nach Versicherungsbedingungen auf eine andere Tätigkeit abstrakt oder konkret verwiesen werden kann

     

    Vorteile des frühen Abschlusses

    Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Schüler sinnvoll? 

    Kurz zusammengefasst: Ein früher Abschluss sichert Ihrem Kind dauerhaft den heutigen Gesundheitszustand, einen günstigeren Mischbeitrag fürs gesamte Arbeitsleben und schützt vor allem Ihre eigene finanzielle Sicherheit, falls Ihr Kind länger nicht am Schulunterricht teilnehmen kann.

    Drei Gründe sprechen für den frühen Abschluss:

    1. Beim Abschluss einer BU-Versicherung werden Gesundheitsfragen und Risikofragen gestellt. Je gesünder Ihr Kind ist, desto einfacher ist der Abschluss. Je eher Sie sich für den BU-Abschluss entscheiden, desto gesünder wird Ihr Kind im Regelfall noch sein.
      Außerdem wird der Gesundheitszustand mit dem Abschluss 'eingefroren' und Ihr Kind kann im späteren Verlauf den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsfragen an den jeweiligen Bedarf anpassen. Sie sichern Ihrem Kind somit dauerhaft den Gesundheitszustand.
      Viele beispielsweise ADS- und ADHS-Diagnosen werden erst nach dem 10. Lebensjahr gestellt und können dann den BU-Abschluss bis zum Berufsstart unmöglich machen. Bei früherem Abschluss ist das kein Problem mehr.
       
    2. Der Beitrag einer Berufsunfähigkeitspolice beim Abschluss als Schüler ist relativ günstig, da es sich hierbei um einen Mischbeitrag handelt. Übt Ihr Kind später einen teureren Beruf aus, behält er oder sie den günstigeren Beitrag für sein gesamtes Arbeitsleben.
      Wechselt er oder sie jedoch in einen günstigeren Beruf, ist in vielen BU-Tarifen eine Überprüfung und ein Wechsel in den günstigeren Beitrag ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.
       
    3. Einer der am meisten unterschätzten Gründe für den frühzeitigen Abschluss einer BU-Versicherung als Schüler ist jedoch Ihre finanzielle Absicherung. In dem Fall, dass Ihr Kind schwer erkrankt oder einen Unfall hat und deswegen für mindestens 6 Monate nicht am Schulunterricht teilnehmen kann und Sie bei Ihrem Kind bleiben wollen, fällt in den meisten Familien ein Einkommen (teilweise) weg. Dies lässt sich nur auffangen, wenn Ihr Kind ausreichend gegen Berufsunfähigkeit als Schüler versichert ist.
      Kommt es ganz schlimm und Ihr Kind wird zum Pflegefall, benötigen Sie spätestens finanzielle Unterstützung. Hier reicht die BU zwar meistens nicht ganz aus, ist aber eine sehr wertvolle Ergänzung.

    Wichtig: auch bei Kindern kann es schon Herausforderungen bei den Gesundheitsfragen geben, wenn in den letzten 5 Jahren Vorerkrankungen bestanden haben bzw. aktuelle Krankheiten bestehen. Speziell für Schüler können wir daher prüfen, welche BU-Tarife für Schüler vereinfachte Gesundheitsfragen bieten und über eine pseudonymisierte Risikovoranfrage prüfen, wie Ihr Kind versichert werden kann. Je nach Versicherer ist dieses Votum dann für einen begrenzten Zeitraum bindend. Ob und wie lange, hängt vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ab. 

    Eintrittsalter

    Ab welchem Alter ist eine Schüler-BU abschließbar?

    Kurz zusammengefasst: Eine Schüler-BU ist frühestens ab dem 6. Lebensjahr abschließbar, aktuell exklusiv bei der LV1871. Ab dem 8. Lebensjahr kommt die AXA/DBV hinzu, allerdings ohne Empfehlung, da Dynamik und Nachversicherung eingeschränkt sind. Erst ab dem 10. Lebensjahr öffnet sich eine breite Auswahl an guten BU-Tarifen.

    Sie können für Ihr Kind frühestens ab dem Eintritt in die Grundschule eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler abschließen. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Kind bereits das 6. Lebensjahr vollendet hat.
    Für diesen frühen Abschluss gibt es allerdings aktuell mit der Lebensversicherung von 1871 a.G. (kurz LV1871) nur einen BU-Versicherer, der einen so frühen Abschluss möglich macht.

    Als Nächstes folgt die AXA/DBV, die Kindern ab Vollendung des 8. Lebensjahres eine BU-Versicherung anbietet. Dabei handelt es sich zwar um einen echten BU-Schutz, die Absicherung während der Schulzeit ist im Vergleich zu guten Schüler-Tarifen jedoch stark eingeschränkt und entspricht eher der Qualität einer Schulunfähigkeitsversicherung als einer echten BU.

    Ab dem 10. Lebensjahr Ihres Kindes bietet der BU-Markt dann eine breite Auswahl an Möglichkeiten zur BU-Absicherung an. Es gibt allerdings auch noch ein paar Exoten, die vor Vollendung des 15. Lebensjahres kein Angebot bereithalten.

    Qualitätsmerkmale

    Woran erkennen Sie eine gute BU für Schüler?

    Kurz zusammengefasst: Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler braucht eine ausführliche Schülerklausel, Schutz für Ausbildung und Studium mindestens ab der zweiten Hälfte der Regelzeit, eine Nachversicherung auf mindestens 6.000 Euro ohne Risikoprüfung, eine Berufsgruppenüberprüfung, eine Dynamik ohne Höhenlimit sowie eine lange Verlängerungsgarantie bei Verlängerung der Regelaltersgrenze. Nur wenn alle sechs Kriterien erfüllt sind, ist Ihr Kind langfristig verlässlich abgesichert.

    Welche Kriterien eine gute BU-Versicherung für Schüler ausmachen, sehen wir uns nun im Detail an:

    1. Eine ausführliche Schülerklausel

    Die Tätigkeit als Schüler gilt nicht als Beruf im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung. Daher sind Schülerinnen und Schüler ohne Ausnahme nur dann überhaupt versichert, wenn der Versicherer in den Bedingungen mindestens klarstellt, dass Schüler auch als Beruf gelten.
    Das allein reicht allerdings noch lange nicht aus, damit die Versicherung für Schüler gut geeignet ist.

    Zusätzlich sollten die Bedingungen regeln, dass der konkrete Schulalltag versichert ist, der Leistungsanspruch der jeweiligen Schulform gewürdigt wird, die Ausstattung des Schulgebäudes Berücksichtigung findet, bestimmten Wahlpflichtfächern eine besondere Rolle zukommt und auch die Möglichkeit, überhaupt zur Schule hin- und zurück zu kommen - die Wegefähigkeit - mitversichert ist.
    Die BU sollte dabei mindestens auf die abstrakte Verweisung auf eine andere Schulform verzichten. Noch besser, wenn es einen zusätzlichen Verzicht auf die konkrete Verweisung gibt, zum Beispiel vom Gymnasium auf die G-Kurse der Gesamtschule.

    2. Absicherung unmittelbar nach der Schulzeit

    Für die meisten Kinder geht es nach der Schule in eine Berufsausbildung oder ins Studium. Auch in dieser Ausbildungsphase sollte der Versicherungsschutz passen, denn sowohl die Berufsausbildung wie auch das Studium gelten, wie schon die Schulzeit, nicht pauschal als versichert und müssen gesondert geregelt sein.

    Außerdem sollte die BU-Versicherung während des Studiums oder der Ausbildung mindestens ab der zweiten Hälfte der Regelstudien- bzw. Ausbildungszeit im Leistungsfall auf die Lebensstellung der Tätigkeit abstellen, die unmittelbar nach Studium oder Berufsausbildung folgt.
    Im Fall der Berufsausbildung empfehlen wir, dass diese Regelung bereits ab Beginn der Ausbildung gilt.

    3. Ausreichend Nachversicherungsgarantien (inkl. Karrieregarantie)

    Für Schüler lässt sich für die meisten Schüler maximal 1.500 Euro BU-Rente versichern; bei einem einzigen Versicherer sind Gymnasiasten bis 1.800 Euro Monatsrente versicherbar. Das reicht schon während der Schulzeit kaum aus, danach erst recht nicht. Genau deswegen muss die BU-Versicherung eine Erhöhungsmöglichkeit ohne erneute Gesundheitsprüfung anbieten, die auch in der Höhe auf mindestens 6.000 Euro erhöht werden kann.
    Da bei Kindern noch nicht sicher ist, welche Karriere sie später einschlagen, besteht das Risiko, dass der spätere Beruf teurer wird. Das gilt insbesondere für das Handwerk und die Pflege, aber auch schon ein Büroangestellter mit kaufmännischer Ausbildung kann teurer sein als der 'Schüler'.
    Daher sollte die Versicherung nicht nur auf neue Gesundheitsfragen bei der Nachversicherungsgarantie verzichten, sondern im besten Fall vollständig auf die Risikoprüfung. Damit lässt sich der Beitrag dauerhaft zum Beitragsniveau des Schülers erhöhen.

    4. Die Berufsgruppenüberprüfung

    Nicht zwingend notwendig, aber hilfreich ist als Ergänzung die Überprüfung der Berufsgruppe. Sollte Ihr Kind nach der Schule einen beruflichen Weg einschlagen, der günstiger ist als der Schülerbeitrag, dann gibt es einige Versicherungen, die den Beitrag ohne Gesundheitsprüfung dauerhaft auf den neuen Beruf umstellen.

    In der Kombination mit einer Nachversicherung ohne Risikoprüfung kann es also nur günstiger, aber nie teurer werden.

    5. Ausreichend Beitragsdynamik

    Neben der Nachversicherung ist die Beitragsdynamik der wichtigste Schlüssel für eine dauerhaft bedarfsgerechte Absicherung. Achten Sie darauf, dass die Dynamik nach Möglichkeit keine Obergrenze in der Höhe hat und zusätzlich möglichst bis zum Ablauf der Versicherung oder mindestens bis 5 Jahre vor Ablauf läuft.

    6. Die Verlängerungsgarantie

    Wenn Sie heute eine BU für Ihr Kind abschließen, dann beträgt die Laufzeit in vielen Fällen über 50 Jahre. In dieser Zeit ist davon auszugehen, dass sich die Regelaltersgrenze mindestens einmal verlängert.
    Selbst wenn Sie sich heute für die maximale Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr entscheiden, wird das wahrscheinlich nicht ausreichen.
    Die Berufsunfähigkeitspolice sollte daher über eine Verlängerungsmöglichkeit verfügen, die Ihr Kind bei der Verschiebung der Regelaltersgrenze ohne erneute Gesundheitsprüfung nutzen kann.
    Diese sollte sinnvollerweise sowohl bei einer Veränderung der gesetzlichen Rentenversicherung wie auch für die berufsständische Versorgung bei Kammerberufen gelten.

    Anbieter im Vergleich

    Schüler-BU Vergleich 2026: Welche Versicherer sind empfehlenswert und welche nicht?

    Kinder und insbesondere Schüler sind für BU-Versicherer eine besondere Zielgruppe. Wegen der sehr langen Laufzeiten und weil beim Abschluss in frühen Jahren häufig Krankheiten noch nicht bekannt sind, die später zur Berufsunfähigkeit führen können, ist das Risiko für die Versicherer schwer kalkulierbar. Um dieses Risiko zu begrenzen, setzen viele Versicherungsgesellschaften in den Versicherungsbedingungen für Schüler Grenzen beim Umfang des BU-Schutzes oder bei den Erhöhungs- und Verlängerungsmöglichkeiten.

    Damit Sie für Ihr Kind eine gute Entscheidung treffen können, führen wir Ihnen hier die verschiedenen BU-Tarife auf und bewerten diese nach einheitlichen und transparent offengelegten Kriterien.

    Wichtig: Da jede Situation individuell ist, kann auch diese umfangreiche Übersicht für die Schüler-BU nur als Orientierung gelten. Deswegen legen wir Ihnen eine Beratung bei einem unserer BU-Experten ans Herz, damit Sie für Ihr Kind auf jeden Fall die richtige Entscheidung treffen.

    Versicherer Einstieg / max. BU-Rente Wichtigster Punkt Unser Urteil
    LV1871 ab 6 / bis 1.800 Euro Sehr starke Schüler-Klausel; Nachversicherung später berufsabhängig Empfehlung
    HDI ab 10 / bis 1.500 Euro gute Schülerklausel; sehr starker Schutz nach der Schulzeit Empfehlung
    Helvetia / Baloise ab 10 / bis 1.500 Euro Sehr starke Schülerklausel; sehr hohe Nachversicherungen (insbesondere für Kammerberufe) Empfehlung
    Die Bayerische ab 10 / bis 1.500 Euro sehr starke Schülerklausel; DU-Klausel enthalten; sehr gute Nachversicherungen; Verzicht auf konkrete Verweisung möglich Empfehlung
    ERGO ab 10 / bis 1.500 Euro gute Schülerklausel; Schwächen bei Azubis; hohe Nachversicherung und Dynamik Empfehlung
    Nürnberger ab 10 / bis 1.500 Euro sehr starke Schülerklausel; Schwächen bei Azubis; Nachversicherung und Dynamik nur mittelmäßig bedingt
    Alte Leipziger ab 10 / bis 1.500 Euro mittelmäßiger Schutz in Schule, Ausbildung, Studium; eingeschränkte Nachversicherung; insgesamt aber gute Bedingungen bedingt
    Stuttgarter ab 10 / bis 1.500 Euro sehr starker Versicherungsschutz als Schüler, Azubi, Student; gute Nachversicherungen; Schwächen bei der Dynamik bedingt
    AXA / DBV / DÄV ab 8 / bis 1.250 Euro; Oberstufe 1.500 Euro Früher Eintritt, aber frühe Grenzen der Dynamik keine Empfehlung
    R+V ab 10 / bis 1.000 Euro; Oberstufe 1.500 Euro sehr starke Schülerklausel; Azubi und Studenten mittelmäßig; frühe Grenze der Dynamik keine Empfehlung
    Allianz ab 10 / bis 1.500 Euro mittelmäßiger Schutz in Schule, Ausbildung, Studium; Dynamik endet mit 55 Jahren keine Empfehlung
    Debeka nicht öffentlich ausgewiesen schlechte Absicherung in der Schulzeit; sehr schwache Dynamik und Nachversicherung keine Empfehlung
    HUK ab 15 / bis 1.000 Euro schlechte Absicherung in der Schule, Ausbildung, Studium; schwache Erhöhungsmöglichkeiten keine Empfehlung
    LVM ab 10 / bis 1.000 Euro mittelmäßige Schülerklausel; kaum Nachversicherungsmöglichkeiten keine Empfehlung
    Continentale ab 10 / bis 1.500 Euro schlechte Schülerklausel; Meldepflicht des Berufs nach Abschluss der Schule keine Empfehlung

    So bewerten wir die Schüler-BU-Tarife

    Grundlage unserer Bewertung: Wir prüfen die BU-Tarife anhand der aktuellen Versicherungsbedingungen, die uns vom Versicherer zur Verfügung gestellt werden oder auf den öffentlichen Seiten der Versicherer auffindbar sind. 

    Entscheidend sind sechs Bereiche: Schülerklausel, Versicherungsschutz während Ausbildung und Studium, Bedingungen der Nachversicherung, Beitragsdynamik, Verlängerungsgarantie und Berufsgruppenüberprüfung. 

    Empfehlung: Der Tarif bietet aus unserer Sicht insgesamt einen sehr guten und langfristig flexiblen Versicherungsschutz für Schüler. Einzelne Schwächen können vorhanden sein, werden in der Gesamtbetrachtung aber durch starke Regelungen in anderen Bereichen ausgeglichen. 

    Bedingt: Einige der sechs Bereiche sind sehr gut, die Empfehlungen für Schüler sind aber insgesamt besser. Im Einzelfall kann ein solcher Tarif trotzdem die erste Wahl sein, zum Beispiel aufgrund einer günstigeren Annahme bei Vorerkrankungen oder wegen einer bereits bestehenden BU-Option. 

    Keine Empfehlung: Der Tarif weist für Schüler aus unserer Sicht relevante Schwächen auf. Das beudeutet nicht pauschal, dass der Tarif schlecht ist, aber für eine Schüler-BU gibt es in unserem Marktvergleich deutlich bessere Lösungen. 

    Stand der Prüfung: 08.2026. Änderungen in den Versicherungsbedingungen oder in den Annahmerichtlinien können unsere Bewertung verändern.

    LV1871 Golden BU: Schüler ab dem 6. Lebensjahr, bis 1.800 Euro BU-Rente

    Zuletzt geprüft am: 08.2026

    • Zielgruppe: Schüler ab Vollendung des 6. Lebensjahres (mit Eintritt in die Grundschule), einziger Versicherer im Markt mit diesem frühen Einstiegsalter
    • Maximale BU-Rente: 1.100 Euro monatlich für Grundschüler, 1.500 Euro für die meisten weiterführenden Schulformen, 1.800 Euro für die gymnasiale Oberstufe oder die Fachoberschule (FOS)
    • Schülerklausel: Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung, inklusive Schulweg, Ausstattung des Schulgebäudes und typischer Schulfächer
    • Übergang Ausbildung/Studium: Lebensstellung der nach Abschluss ausgeübten Tätigkeit, bei Studierenden ab der zweiten Hälfte der Regelstudienzeit und bei Azubi ab Beginn der Berufsausbildung
    • Dynamik: bis 3%, läuft bis ein Jahr vor Vertragsablauf, keine Obergrenze; nach Berufseintritt kann die Dynamik in vielen Berufen auf 5% erhöht werden
    • Verlängerungsgarantie: Option ohne Altersgrenze auf Verlängerung der Versicherungs- und Leistungsdauer für gesetzliche Rentenversicherung und berufsständische Versorgung bei Kammerberufen
    • Nachversicherung inkl. Zukunftsgarantie: individuelle Festlegung nach Tätigkeit, bei Berufen wie Handwerk oder Pflege inklusive Karrieregarantie oft nicht über 3.000 bis 4.000 Euro; bei vielen Akademischen Berufen steigt die maximale Absicherung auf 7.000 bis 8.000 Euro
    • Abschlussfrist im Schuljahr: bis zum 31.07. eines jeden Jahres

    Die LV1871 ist bislang der einzige Versicherer, der eine Schüler-BU schon ab dem 6. Lebensjahr anbietet. Bei der Schülerklausel verzichtet sie sowohl auf die abstrakte als auch auf die konkrete Verweisung und deckt zusätzlich den Schulweg, die Ausstattung des Schulgebäudes sowie typische Schulfächer ab. Nach der Schulzeit gilt für Azubis ab Beginn der Ausbildung die Lebensstellung des ausgelernten Berufs und bei Studenten immerhin ab der 2. Hälfte der Regelstudienzeit. Bei der Nachversicherung zeigt sich dagegen die größte Schwäche des Tarifs, dazu mehr im Urteil.

    Unser Urteil: Die Golden BU der LV1871 ist definitiv einer der ernstzunehmendsten Tarife, wenn es um eine BU für Schüler geht. Die Versicherungsbedingungen sind durchweg stark und der Abschluss ist bereits ab dem Start der Grundschule möglich und damit so früh wie aktuell bei keinem anderen Versicherer.
    Trotzdem ist die LV1871 nicht für jeden Schüler die erste Wahl. Anstelle einer pauschalen Obergrenze für die Nachversicherungsgarantie wird die maximale Erhöhung der BU-Rente ohne Risikoprüfung vom ausgeübten Beruf abhängig gemacht. Schüler starten mit einer geringen maximalen Obergrenze, und wer sich später für einen Beruf im Handwerk oder der Pflege entscheidet, wird inklusive der Karrieregarantie oft nicht über 3.000 bis 4.000 Euro BU-Rente kommen. Anders sieht das Bild in vielen akademischen Berufen aus: Hier kann die Nachversicherungs- und Karrieregarantie auf bis zu 8.000 Euro steigen, zum Beispiel bei Ärzten, und die LV1871 bietet damit für diese Berufsgruppen eine der höchsten Obergrenzen am Markt. Die Beitragsdynamik läuft zwar ohne Obergrenze und bis ein Jahr vor Ablauf der Versicherung, ist allerdings auf maximal 3% begrenzt, das ist zu wenig für eine langfristige Planung. Die gute Nachricht ist, dass die Höhe der Dynamik nach Berufseinstieg überprüft und auf bis zu 5% erhöht werden kann. Damit stellt die LV1871 die ehemaligen Schüler sogar besser dar, als Neukunden, die realistisch maximal 3% Dynamik bei Neuabschluss bekommen und später nicht erhöhen können. 
    Der Nachteil ist jedoch, dass die Erhöhung vom neuen Beruf abhängig gemacht wird und es ein paar Berufe gibt, die bei den 3% bleiben. 

    Daraus folgt: wer also schon absehen kann, eine Karriere im Handwerk oder in der Pflege machen zu wollen, und schon über 10 Jahre alt ist, findet am Markt bessere Lösungen. Das Gleiche gilt auch für alle, die später eine Laufbahn im öffentlichen Dienst anstreben und für den Fall einer Verbeamtung eine Dienstunfähigkeitsklausel haben möchten, hierfür bietet die LV1871 keine Möglichkeit.
    Zukünftige Akademiker finden hingegen bei der Lebensversicherung von 1871 eine der aktuell weitreichensten Lösungen am Markt. 

    Stuttgarter BUV-Plus: Schüler ab dem 10. Lebensjahr, bis 1.500 Euro BU-Rente

    Zuletzt geprüft am: 08.2026

    • Zielgruppe: Schüler ab Vollendung des 10. Lebensjahres
    • Maximale BU-Rente: bis zu 1.500 Euro monatlich
    • Schülerklausel: Versichert ist der konkret zuletzt besuchte Unterricht einschließlich Hausaufgaben, Schulweg und Ausstattung des Schulgebäudes, Verzicht auf abstrakte Verweisung, nicht aber auf die konkrete Verweisung auf eine andere Schulform
    • Übergang Ausbildung/Studium: bei Azubis wird ab Beginn der Berufsausbildung die Lebensstellung angenommen, die mit dem angestrebten Beruf verbunden ist; bei Studenten wird diese Lebensstellung ab der zweiten Hälfte der Regelstudienzeit angenommen
    • Dynamik: bis 5% bis 5 Jahre vor Ablauf; bis maximal 10.000 Euro
    • Verlängerungsgarantie: Option, die Versicherungsdauer bis zur jeweils gültigen gesetzlichen Regelaltersgrenze zu verlängern; das auslösende Ereignis muss vor dem 55. Lebensjahr eingetreten sein; gilt sowohl für die gesetzliche Rentenversicherung als auch für die berufsständische Versorgung bei Kammerberufen
    • Nachversicherung inkl. Karrieregarantie: bis 6.000 Euro erreichbar
    • Berufsgruppenüberprüfung: für Schüler, die bei Abschluss unter 20 Jahre alt sind, gilt in den ersten 10 Vertragsjahren eine Überprüfungsoption ohne Gesundheitsfragen bei Wechsel der Schulform, Beginn von Ausbildung oder Studium und bei Berufsstart
    • Abschlussfrist im Schuljahr: liegt uns aktuell nicht vor

    Unser Urteil: Die Stuttgarter macht für Schüler mit ihrer BU-Versicherung eine Menge richtig. Dazu gehört eine ausführliche Schülerklausel, die Besserstellung der Lebensstellung ab Beginn der Berufsausbildung und ab der zweiten Hälfte der Regelstudienzeit und auch die gute Nachversicherungs- und Karrieregarantie bis zu 6.000 Euro ohne erneute Risikoprüfung. Die Verlängerungsgarantie läuft bis zum 55. Lebensjahr und schließt neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch die berufsständischen Versorgungswerke mit ein. 
    Aus unserer Sicht gibt es allerdings einen wesentlichen Punkt, der uns davon abhält, die Stuttgarter BU für Schüler als primäre Empfehlung zu sehen: die Dynamik endet bei Erreichen von 10.000 Euro BU-Rente. Was auf den ersten Blick nach viel klingt, ist bei einem Vertrag mit einer Laufzeit von 57 Jahren hintenheraus oft zu wenig (gerade dann, wenn das Risiko für einen Leistungsfall steigt).

    HDI EGO Top: Schüler ab dem 10. Lebensjahr, bis 1.500 Euro BU-Rente

    Zuletzt geprüft am: 08.2026

    • Zielgruppe: Schüler ab Vollendung des 10. Lebensjahres
    • Maximale BU-Rente: bis zu 1.500 Euro monatlich
    • Schülerklausel: Orientierung an den konkret ausgeübten Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern als Schüler, Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung; Schulweg und Ausstattung des Schulgebäudes werden nicht berücksichtigt
    • Übergang Ausbildung/Studium: genereller Verzicht auf die konkrete Verweisung, dadurch keine Bindung an eine bestimmte Lebensstellung nötig, stärker als die reine Zwei-Hälfte-Regel
    • Dynamik: bis 5% ohne feste Obergrenze
    • Verlängerungsgarantie: Option, die Versicherungsdauer bis zur jeweils gültigen gesetzlichen Regelaltersgrenze zu verlängern; das auslösende Ereignis muss vor dem 50. Lebensjahr eingetreten sein; gilt sowohl für die Gesetzliche Rentenversicherung, als auch für die Versorgungswerke bei Kammerberufen
    • Nachversicherung inkl. Karrieregarantie: bis 6.000 Euro erreichbar
    • Berufsgruppenüberprüfung: bis 35 Jahre bei Schulform-Wechsel, Abschluss, Studium, Ausbildung oder Berufsstart, bis 40 Jahre mit vereinfachter Gesundheitsprüfung 
    • Abschlussfrist im Schuljahr: bis Ende der jeweiligen Ferien im Bundesland des Wohnortes

    Durch den generellen Verzicht auf die konkrete Verweisung schafft der HDI ein Novum am Markt, denn dieser Verzicht gilt auch schon während der Schulzeit, der Berufsausbildung und im Studium. 

    Unser Urteil: Der HDI bietet mit der EGO Top eine sehr gute BU mit hoher Nachversicherungs- und Karrieregarantie bis auf 6.000 Euro und einer Dynamik ohne Obergrenze. Mit dem generellen Verzicht auf die abstrakte und die konkrete Verweisung bietet der HDI einen erheblichen Mehrwert während und nach der Schulzeit.
    Der größte Minuspunkt ist jedoch die Schülerklausel an sich: Hierbei wird zwar auf die konkreten Aufgaben- und Tätigkeitsfelder des Schülers abgestellt, aber es fehlen unter anderem der Schulweg und die Ausstattung des Schulgebäudes.
    Wer auch während der Schulzeit den bestmöglichen Schutz sucht, findet beim HDI nicht die stärkste Lösung. Wer hingegen in den letzten Zügen der Schulausbildung ist oder auf die bestmögliche Schülerklausel verzichten kann, bekommt mit dieser BU ein leistungsstarkes Gesamtpaket.
    Die stark vereinfachten Gesundheitsfragen 'Future2Go' vom HDI gelten jedoch nicht bei einem BU-Abschluss als Schüler, hier sind die regulären Gesundheitsfragen erforderlich.

    Helvetia: Schüler ab dem 10. Lebensjahr, bis 1.500 Euro BU-Rente

    Zuletzt geprüft am: 08.2026

    • Zielgruppe: Schüler ab Vollendung des 10. Lebensjahres
    • Maximale BU-Rente: 1.500 Euro monatlich, zusätzlich Einmalleistung 'Cash+' von bis zu 36 Monatsrenten bei erstmaliger Berufsunfähigkeit
    • Schülerklausel: konkreter Schulalltag, Ausstattung des Schulgebäudes, konkrete Fächer, Hausaufgaben und Schulweg berücksichtigt; Verzicht auf die abstrakte Verweisung, die konkrete Verweisung bleibt dagegen bestehen
    • Übergang Ausbildung/Studium: bei Azubis Lebensstellung des ausgelernten Berufs bereits ab Beginn der Ausbildung; bei Studenten ab der 2. Hälfte der Regelstudienzeit
    • Dynamik: bis 5% pro Jahr ohne Obergrenze, läuft bis 5 Jahre vor Vertragsablauf
    • Verlängerungsgarantie: Option bei Erhöhung der Regelaltersgrenze, sowohl gesetzliche Rentenversicherung als auch berufsständische Versorgung bei Kammerberufen
    • Nachversicherung inkl. Karrieregarantie: vollständiger Verzicht auf die Risikoprüfung, bis 6.000 Euro, bei Kammerberufen wie Ärzten und Rechtsanwälten bis 7.500 Euro
    • Abschlussfrist im Schuljahr: bis zum Moment der Zeugnisübergabe

    Die Helvetia bietet eine sehr starke Schülerklausel in Kombination mit sehr guten Regelungen für die Berufsausbildung und das Studium. Die Nachversicherungsgrenzen sind insbesondere für spätere Kammerberufe mit 7.500 Euro sehr stark im Marktvergleich. 

    Unser Urteil: Die Helvetia überzeugt in fast allen Punkten für Eltern, die für Ihre Kinder eine Schüler-BU abschließen wollen. Das beginnt bei einer sehr starken Schülerklausel, die neben dem konkreten Schulalltag, der Ausstattung des Schulgebäudes, konkreten Fächern und den Hausaufgaben auch den Schulweg berücksichtigt, wenn auch ohne den Verzicht auf die konkrete Verweisung. Auch nach der Schulzeit überzeugt die Helvetia sowohl für Azubis als auch für Studenten. Die Dynamik kann um bis zu 5% pro Jahr ohne Obergrenze erhöht werden und läuft bis 5 Jahre vor Ablauf der BU. Durch die Nachversicherungs- und Karrieregarantie lässt sich die BU-Rente zudem auf 6.000 Euro erhöhen, bei Kammerberufen wie Ärzten und Rechtsanwälten sogar auf bis zu 7.500 Euro, ein Spitzenwert im Marktvergleich. Die Verlängerungsgarantie steht bei Erhöhung der Regelaltersgrenze sowohl für die gesetzliche Rentenversicherung als auch für Kammerberufe zur Verfügung.
    Einzig eine Dienstunfähigkeitsklausel lässt sich in den Versicherungsschutz nicht einschließen. Durch die Einmalleistung 'Cash+' bei erstmaliger Berufsunfähigkeit, bei der bis zu 36 Monatsrenten zusätzlich gezahlt werden, ist die Helvetia eine der wenigen Versicherungen, die faktisch mehr als 1.500 Euro BU-Rente für Schüler bieten.

    Die Bayerische: Schüler ab dem 10. Lebensjahr, bis 1.500 Euro BU-Rente

    Zuletzt geprüft am: 08.2026

    • Zielgruppe: Schüler ab Vollendung des 10. Lebensjahres
    • Maximale BU-Rente: 1.500 Euro monatlich
    • Schülerklausel: berücksichtigt Schulweg, Konzentrations- und Kommunikationsfähigkeit, bestimmte Fächer mit besonderem Stellenwert, eigenständige Bewältigung der Hausaufgaben sowie die Ausstattung des Schulgebäudes; Verzicht auf die abstrakte Verweisung, die konkrete Verweisung bleibt auch mit der Option 'Prestige-Schutz' während Schulzeit, Ausbildung und Studium bestehen; BU-Status endet nicht bei Schulwechsel oder Wiederholung ohne gesundheitlichen Anlass oder bei geringfügiger Beschäftigung
    • Übergang Ausbildung/Studium: bei Azubis Lebensstellung bereits ab Beginn der Ausbildung, bei Studenten ab der zweiten Hälfte der Regelstudienzeit
    • Dynamik: ohne Begrenzung in der Höhe, läuft bis 5 Jahre vor Vertragsablauf; Jahresrate 3%, solange als Schüler versichert, später auf 5% erhöhbar
    • Verlängerungsgarantie: Option bei Erhöhung der Regelaltersgrenze beziehungsweise des Pensionsalters, für Angestellte über die gesetzliche Rentenversicherung, für Kammerberufe über die berufsständische Versorgung, für Beamte über eine Veränderung des Pensionsalters
    • Nachversicherung inkl. Karrieregarantie: bis 6.000 Euro ohne erneute Risikoprüfung 
    • Abschlussfrist im Schuljahr: bis 3 Monate nach Abschluss der Schule, sonfern noch keine neue Tätigkeit aufgenommen wurde

    Bei der Bayerischen gilt die neue Lebensstellung bereits ab Beginn der Ausbildung bzw. ab der 2. Hälfte der Regelstudienzeit. Bei der Verlängerungsgarantie ist sie einer der wenigen Versicherer im gesamten Vergleich, die auch eine spätere Pension bei Beamten abdeckt. Bei der Dynamik startet sie  mit 3% statt der sonst üblichen 5%. Nach der Schulzeit lässt sich diese allerdings auf 5% anpassen. 

    Unser Urteil: Die Bayerische hat eine sehr starke Schülerklausel, wenn auch ohne Verzicht auf die konkrete Verweisung. Sollte der Baustein 'Prestige-Schutz' hinzugewählt werden, durch den die Bayerische komplett auf die konkrete Verweisung verzichtet, gilt dies auch nicht während der Schulzeit und auch nicht während Berufsausbildung und Studium.
    Bei Azubis wird bereits ab Beginn der Ausbildung und bei Studenten ab der zweiten Hälfte der Regelstudienzeit auf die danach übliche Lebensstellung abgestellt. Dadurch, dass eine sehr gute Dienstunfähigkeitsklausel immer im Vertrag enthalten ist, sind auch Schüler, die später verbeamtet werden, bestmöglich abgesichert. Die Nachversicherungsgarantie, die inklusive Karrieregarantie eine Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente auf bis zu 6.000 Euro ohne erneute Risikoprüfung ermöglicht, sorgt in Kombination mit einer unlimitierten Dynamik bis 5 Jahre vor Ablauf für einen dauerhaft bedarfsgerechten Versicherungsschutz.

    R+V und Condor: Schüler ab dem 10. Lebensjahr, bis 1.000 Euro BU-Rente

    Zuletzt geprüft am: 08.2026

    • Zielgruppe: Schüler ab Vollendung des 10. Lebensjahres
    • Maximale BU-Rente: 1.000 Euro monatlich
    • Schülerklausel: Verzicht auf abstrakte Verweisung und konkrete Verweisung [→ /konkrete-verweisung/, follow] auf eine andere Schulform, Berücksichtigung des Schulwegs und der Ausstattung des Schulgebäudes
    • Übergang Ausbildung/Studium: während der gesamten Zeit einer Berufsausbildung oder eines Studiums gilt nur die entsprechende Lebensstellung als Azubi oder Student versichert, bei Studenten gilt nach Unterschrift des Arbeitsvertrags zusätzlich die spätere Tätigkeit als versichert (jedoch ohne Lebensstellung)
    • Dynamik: läuft bis maximal zum 56. Lebensjahr oder bis 5.000 Euro erstmals überschritten sind
    • Verlängerungsgarantie: Option bei Erhöhung der Regelaltersgrenze gilt für Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, nicht für Versorgungswerk und Beamtenversorgung
    • Nachversicherung: theoretisch keine Obergrenze, praktisch ist die BU-Rente jedoch begrenzt (mehr dazu im Urteil)
    • Abschlussfrist im Schuljahr: folgt noch

    Die R+V (Tarife der Condor) begrenzt die BU-Rente auf 80% vom Nettoeinkommen. Damit ist perspektivisch keine bedarfsgerechte Absicherung möglich, wenn wir die Abzüge für Steuern, Krankenversicherung und Altersvorsorge, die schnell rund 30% der Rente ausmachen können, im Leistungsfall berücksichtigen.

    Unser Urteil: Die R+V bietet mit den ehemaligen Condor-Tarifen grundsätzlich ein sehr gutes Bedingungswerk mit einigen Alleinstellungsmerkmalen, wie dem vollständigen Verzicht auf die abstrakte Umorganisationsprüfung für Selbstständige und Freiberufler. Auch eine recht ordentliche Dienstunfähigkeitsklausel ist immer im Vertrag enthalten. Dazu kommt ein sehr guter BU-Schutz für Schüler während der Schulzeit.
    Leider hat die R+V danach einige Schwächen, die für uns eine Empfehlung in die Ferne rücken lassen. Zum einen ist die Absicherung während der Berufsausbildung und in der Zeit eines Studiums im Vergleich zu den top Anbietern nicht konkurrenzfähig, da während der gesamten Ausbildung lediglich die Lebensstellung eines Azubis beziehungsweise eines Studenten versichert ist. Zwar gilt bei Azubis neben dem reinen Ausbildungsalltag auch schon in der Ausbildung das spätere Berufsbild als versichert, aber ohne dessen Lebensstellung. Beim Studenten gilt das spätere Berufsbild erst, nachdem ein Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Auch hier fehlt dann aber die damit verbundene Lebensstellung.
    Für die Anpassbarkeit an die künftige Karriere hat die R+V die Obergrenze für die Nachversicherung abgeschafft. Das bedeutet, dass Sie theoretisch ohne Limit nach oben erhöhen können. Zudem verzichtet die R+V erfreulicherweise auf eine erneute Risikoprüfung bei Erhöhungen.
    Realistisch scheitert dieses Vorhaben jedoch relativ früh, denn der langfristig wesentliche Grund wird eine Gehaltserhöhung sein. Diese muss jeweils mindestens 10% betragen und wird damit von Erhöhung zu Erhöhung schwerer. Bei 2.500 Euro reicht noch eine Lohnerhöhung um 250 Euro monatlich, bei 3.000 Euro müssen es schon 300 Euro sein, und bei 5.000 Euro sind wir schon bei 500 Euro Gehaltserhöhung angekommen, was in den meisten Fällen immer unrealistischer wird. Dazu kommt die im Vergleich mit den top BU-Tarifen für Schüler sehr geringe Angemessenheitsgrenze von 80% des Nettoeinkommens.
    Zum Werterhalt der BU-Rente bleibt damit nur noch die Beitragsdynamik, die allerdings auch bereits zum 56. Lebensjahr oder bei Überschreiten von 5.000 Euro Berufsunfähigkeitsrente verfällt. Da fällt es schon fast gar nicht mehr ins Gewicht, dass die Verlängerungsgarantie bei einer Verschiebung der Regelaltersgrenze nur Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung (Regelung laut Bedingungen nach SGB VI) einschließt und sowohl Kammerberufe als auch Beamte außen vor lässt.
    Insgesamt können wir damit keine Empfehlung für die R+V / Condor für Schüler aussprechen.

    Nürnberger Schüler BU4Future: Schüler ab dem 10. Lebensjahr, bis 1.500 Euro BU-Rente

    Zuletzt geprüft am: 08.2026

    • Zielgruppe: Schüler ab Vollendung des 10. Lebensjahres
    • Maximale BU-Rente: 1.500 Euro
    • Schülerklausel: konkreter Schulalltag, Hausaufgaben, Schulweg und Ausstattung des Schulgebäudes berücksichtigt; Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung auf eine andere Schulform
    • Übergang Ausbildung/Studium: bei Studenten und bei Azubis jeweils ab der zweiten Hälfte der Regelstudien- beziehungsweise Ausbildungszeit die neue Lebensstellung
    • Dynamik: feste Obergrenze von 10.000 Euro
    • Verlängerungsgarantie: Option bei Erhöhung der Regelaltersgrenze beziehungsweise des Pensionsalters, für die gesetzliche Rentenversicherung, für die berufsständische Versorgung; ausübbar bis 15 Jahre vor Ablauf der Versicherung
    • Nachversicherung inkl. Karrieregarantie: ohne erneute Risikoprüfung bis 7.500 Euro; bei Berufen wie Handwerk oder Pflege berufsindividuelle Obergrenze möglich, teils unter 4.000 Euro
    • Abschlussfrist im Schuljahr: Übergabe der Zeugnisse

    Unser Urteil: Die Nürnberger überzeugt durch eine im Marktvergleich sehr starke Schülerklausel, die neben dem konkreten Schulalltag auch die Hausaufgaben, den Schulweg und die Ausstattung des Schulgebäudes berücksichtigt. Zudem verzichtet die Nürnberger bei Schülern auf die abstrakte Verweisung und auf die konkrete Verweisung auf eine andere Schulform.
    Entscheidet sich Ihr Kind nach der Schule für ein Studium, dann gilt ab der zweiten Hälfte der Regelstudienzeit die Lebensstellung, die nach Abschluss des Studiums erworben würde, das ist mittlerweile Marktstandard unter den guten BU-Tarifen. Bei Azubis gilt jedoch auch erst ab der zweiten Hälfte der Ausbildungszeit die spätere Lebensstellung, womit die Nürnberger nicht an die wirklichen Top-Tarife herankommt.
    Sehr positiv, jedoch mit einem Haken für bestimmte Berufe, ist die Nachversicherungsgarantie, die ohne erneute Risikoprüfung zusammen mit der Karrieregarantie auf bis zu 7.500 Euro erhöht werden kann, der Schülerbeitrag bleibt dadurch dauerhaft erhalten. Aufpassen sollten Sie allerdings, wenn Ihr Kind in Berufe wie ins Handwerk oder die Pflege gehen möchte: Die Nürnberger behält sich in den Versicherungsbedingungen eine berufsindividuelle Obergrenze vor. Liegt diese unterhalb von 4.000 Euro, ist bei diesem Betrag die Obergrenze erreicht; die Karrieregarantie entfällt dann.
    Für alle, die später in den öffentlichen Dienst wollen, bietet dieser Tarif einen sinnvollen Pluspunkt: Die Nürnberger bietet ein Wechselrecht ohne erneute Gesundheitsprüfung in die Dienstunfähigkeitsversicherung an.

    Die Beitragsdynamik hat eine Obergrenze von 10.000 Euro, was bei Schülern, die früh mit der BU-Versicherung starten, über die Laufzeit zu wenig sein kann.

    Insgesamt bekommt die Nürnberger daher trotz sehr guter Schülerklausel keine bzw. nur eine bedingte Empfehlung von uns für die Zielgruppe Schüler.

    Allianz: Schüler ab dem 10. Lebensjahr, bis 1.500 Euro BU-Rente

    Zuletzt geprüft am: 08.2026

    • Zielgruppe: Schüler ab Vollendung des 10. Lebensjahres
    • Maximale BU-Rente: 1.500 Euro monatlich
    • Schülerklausel: Die Allianz stellt klar, dass Schüler in ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit als Schüler versichert sind; keine weiteren Besserstellungen wie die Ausstattung des Schulgebäudes oder der Schulweg, kein Verzicht auf die abstrakte Verweisung und auf die konkrete Verweisung auf eine andere Schulform
    • Übergang Ausbildung/Studium: beim Azubi wird ab Beginn der Ausbildung das spätere Berufsbild geprüft, beim Studenten ab Beginn des Studiums wahlweise das spätere Berufsbild oder das konkrete Studium; beides jedoch ohne Berücksichtigung der späteren Lebensstellung
    • Dynamik: ohne Begrenzung in der Höhe, letztmalige Erhöhung zum 55. Lebensjahr
    • Verlängerungsgarantie: Option bis zum 55. Lebensjahr, für die gesetzliche Rentenversicherung sowie für die berufsständische Versorgung bei Kammerberufen
    • Nachversicherung inkl. Karrieregarantie: nach Abschluss von Studium oder Ausbildung bis 2.500 Euro, zusätzlich ohne erneute Risikoprüfung um bis zu weitere 1.500 Euro erhöhbar
    • Abschlussfrist im Schuljahr: bis zur Zeugnisübergabe

    Unser Urteil: Die Allianz bekommt von uns keine Empfehlung für die Berufsunfähigkeitsversicherung von Schülern. Die Schülerklausel ist im Marktvergleich nicht konkurrenzfähig, der Versicherungsschutz im sich anschließenden Studium oder Ausbildungsberuf ebenso wenig.
    Wie gut die Nachversicherung ist, hängt davon ab, wann Sie beziehungsweise Ihr Kind diese genau in Anspruch nehmen und ob die Erhöhung zum richtigen Zeitpunkt erfolgt. Zum Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums lässt sich die BU-Rente um maximal 100% auf bis zu 2.500 Euro erhöhen. Hierbei werden bereits genutzte Dynamiken eingerechnet. Danach lässt sich die Berufsunfähigkeitsleistung noch dreimal um je 500 Euro nachversichern, dabei wird die bereits durchgeführte Erhöhung aus der Beitragsdynamik nicht berücksichtigt. Positiv ist allerdings, dass die Allianz dabei auf die Risikoprüfung verzichtet und damit sämtliche Erhöhungen zum Schülerbeitrag erfolgen, auch wenn Ihr Kind später in einem teureren Beruf arbeitet.
    Die Beitragsdynamik insgesamt ist zwar in der Höhe nicht gedeckelt, aber maximal bis zum 55. Lebensjahr möglich. Damit fehlen mindestens 12 Jahre, in denen keine Anpassung an die Inflation mehr möglich ist. Im Fall der Verlängerung der Regelaltersgrenze verschärft sich dieses Problem weiter.

    Alte Leipziger: Schüler ab dem 10. Lebensjahr, bis 1.500 Euro BU-Rente

    Zuletzt geprüft am: 08.2026

    • Zielgruppe: Schüler ab Vollendung des 10. Lebensjahres
    • Maximale BU-Rente: 1.500 Euro monatlich
    • Schülerklausel: konkrete, in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit versichert; Schulweg, besondere Bedeutung einzelner Fächer und Ausstattung des Schulgebäudes nicht berücksichtigt; kein Verzicht auf abstrakte oder konkrete Verweisung 
    • Übergang Ausbildung/Studium: bei Studenten und Azubis jeweils erst ab der zweiten Hälfte der Regelstudien- beziehungsweise Ausbildungszeit
    • Dynamik: ohne Obergrenze in der Höhe, läuft bis 5 Jahre vor Ablauf; unklar, ob sich die Laufzeit bei einer Erhöhung der Regelaltersgrenze mitverlängert
    • Verlängerungsgarantie: Option bei Erhöhung der Regelaltersgrenze, für die gesetzliche Rentenversicherung sowie für die berufsständische Versorgung bei Kammerberufen
    • Nachversicherung inkl. Karrieregarantie: mittlerweile ohne erneute Risikoprüfung, nach Ausbildung oder Studium bis 2.500 Euro (inklusive bereits genutzter Dynamik), später zusätzlich bis 1.000 Euro, insgesamt maximal 3.500 Euro
    • Abschlussfrist im Schuljahr: folgt

    Unser Urteil: Die Alte Leipziger gehört zu den Versicherungen mit einigem Potential bei der BU für Schüler. Zwar erwähnt der Versicherer Schüler in den Bedingungen und stellt klar, dass diese mit ihrer konkreten Tätigkeit versichert sind, die sie in gesunden Tagen ausgeübt haben, es fehlt jedoch die Berücksichtigung des Schulwegs, die besondere Bedeutung spezieller Fächer und auch die Ausstattung des Schulgebäudes. Zudem verzichtet die Alte Leipziger bei Schülern weder auf die abstrakte Verweisung, noch auf die konkrete Verweisung auf eine andere Schulform. Sowohl bei Studenten als auch bei Azubis gilt erst ab der 2. Hälfte der Regelstudien- beziehungsweise Ausbildungszeit die Lebensstellung des späteren Berufseinstiegs. Das geht insgesamt im Marktvergleich deutlich besser.
    Bei der Nachversicherungsgarantie verzichtet die Alte Leipziger auch bei Schülern wieder auf die vollständige Risikoprüfung und lässt damit alle Erhöhungen schlimmstenfalls zum Schülerbeitrag zu, dies war vor einiger Zeit noch anders, als der Versicherer aus Oberursel explizit bei Schülern nur auf erneute Gesundheitsfragen verzichtet hat. Die Erhöhung ohne erneute Risikoprüfung ist nach Abschluss von Ausbildung oder Studium um bis zu 1.500 Euro auf maximal 2.500 Euro möglich, hierbei werden bereits durchgeführte Erhöhungen durch die Dynamik angerechnet. Zusätzlich kann die BU-Rente später noch um bis zu 1.000 Euro nachversichert werden. Positiv ist, dass es für die Beitragsdynamik zum Inflationsausgleich keine Obergrenze gibt und sie bis 5 Jahre vor dem vereinbarten Ablauf der Versicherung läuft. Bei einer Erhöhung der Regelaltersgrenze kann die Versicherungs- und Leistungsdauer der BU ebenfalls verlängert werden. Diese Regelung gilt sowohl für Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung als auch bei Mitgliedern eines berufsständischen Versorgungswerkes. Ob sich in diesem Fall auch die Laufzeit der Dynamik anpasst, ist in den Bedingungen leider nicht geklärt.
    Zwei Anmerkungen sind bei der Schüler-BU der Alte Leipziger noch unbedingt zu erwähnen: Erstens müssen Kinder unter 15 Jahren bei Abschluss zusätzliche Gesundheitsfragen beantworten. Das empfinden wir als unnötig, gerade weil es bei einigen anderen Versicherungen insbesondere für die jüngere Zielgruppe deutlich vereinfachte Gesundheitsfragen im Vergleich zum 'Normalantrag' gibt.
    Zweitens möchten wir an dieser Stelle hervorheben, dass die Alte Leipziger aktuell der einzige Versicherer ist, bei dem schon ab dem 6. Lebensmonat die Möglichkeit besteht, den Gesundheitszustand für eine BU für Schüler einzufrieren. Wer nämlich für sein Kind eine Grundfähigkeitsversicherung bei der Alten Leipziger frühzeitig abschließt, kann bereits zum Übergang auf die weiterführende Schule die BU-Wechseloption nutzen. Gesundheitliche Veränderungen spielen dann, bis auf ganz wenige Ausnahmen, keine Rolle mehr, und es besteht vollwertiger BU-Schutz.

    Debeka BU-Versicherung für Schüler

    Zuletzt geprüft am: 08.2026

    • Zielgruppe: liegt uns nicht vor
    • Maximale BU-Rente: liegt uns nicht vor
    • Schülerklausel: keine echte BU für Schüler, sondern lediglich die Definition der Schulunfähigkeit, 'Bei Schülern prüfen wir die Fähigkeit der versicherten Person, eine Schulausbildung zu durchlaufen'; Leistung erst bei vollständiger Unfähigkeit zu jeglicher schulischen Tätigkeit, unabhängig von der Schulform, damit kein Verzicht auf die abstrakte oder konkrete Verweisung;  Schulgebäude und Schulweg nicht berücksichtigt
    • Übergang Ausbildung/Studium: während der gesamten Berufsausbildung besteht kein BU-Schutz; bei Studenten gilt vom Beginn bis zum Ende des Studiums ausschließlich die Lebensstellung als Student, keine Anpassung an die künftige Lebensstellung; eine Berufsgruppenüberprüfung nach Berufswechsel gibt es ebenfalls nicht
    • Dynamik: maximal 3%, endet mit dem 51. Lebensjahr
    • Verlängerungsgarantie: existiert nicht
    • Nachversicherung: ohne erneute Risikoprüfung um höchstens 1.000 Euro erhöhbar (maximal Verdopplung der Ursprungsrente), gedeckelt auf maximal 75% des Nettoeinkommens; wie die Dynamik nur bis zum 51. Lebensjahr nutzbar
    • Abschlussfrist im Schuljahr: liegt uns nicht vor

    Unser Urteil: Die Debeka bietet nicht einmal eine richtige Berufsunfähigkeitsabsicherung für Schüler, sondern definiert in ihren BU-Bedingungen lediglich die Schulunfähigkeit. 'Bei Schülern prüfen wir die Fähigkeit der versicherten Person, eine Schulausbildung zu durchlaufen.' Wenn Sie Ihr Kind bei der Debeka versichern, dann bekommen Sie erst dann eine BU-Rente gezahlt, wenn keinerlei schulische Tätigkeiten mehr möglich sind, unabhängig von der Schulform (somit nicht einmal ein Verzicht auf die abstrakte Verweisung). Über Schulgebäude, Schulweg oder den Verzicht auf die konkrete Verweisung brauchen wir dabei nicht einmal sprechen. Sollten Sie Ihr Kind dennoch bei der Debeka versichern, dann sollten Sie beachten, dass es im Fall einer Berufsausbildung keinen BU-Schutz gibt und für Studenten von Anfang bis Ende des Studiums nur die Lebensstellung des Studenten versichert gilt. Für das spätere Berufsleben ist eine realistische Anpassung an die Lebensstellung Ihres Kindes nicht möglich, denn die Beitragsdynamik ist maximal in Höhe von 3% möglich und stoppt ab dem 51. Lebensjahr. Unabhängig von der Dynamik lässt sich die BU-Rente ohne erneute Risikoprüfung (das ist das einzig Positive) um höchstens 1.000 Euro erhöhen, maximal allerdings auf 75% des Nettoeinkommens, das ist marktweit einer der schlechtesten Werte! Auch diese Möglichkeit endet, wie schon die Dynamik, mit dem 51. Lebensjahr. Nach Abzügen für Steuern, Krankenversicherung und Altersvorsorge bleibt somit keine nennenswerte BU-Rente mehr übrig. 
    Eine Verlängerungsgarantie bei einer späteren Anhebung der Regelaltersgrenze gibt es bei der Debeka ebenso wenig wie eine Berufsgruppenüberprüfung, mit der sich der Beitrag bei einem günstigeren späteren Beruf noch anpassen ließe. Die Debeka bietet damit insgesamt einen der schwächsten BU-Versicherungen für Schüler.

    ERGO BU Best: Schüler ab dem 10. Lebensjahr, bis 1.500 Euro BU-Rente

    Zuletzt geprüft am: 08.2026

    • Zielgruppe: Schüler ab Vollendung des 10. Lebensjahres
    • Maximale BU-Rente: 1.500 Euro monatlich
    • Schülerklausel: berücksichtigt den konkreten Schulalltag und die Hausaufgaben, Verzicht auf die abstrakte Verweisung; Schulweg und Ausstattung des Schulgebäudes nicht in den Bedingungen verankert, laut telefonischer Rückfrage bei ERGO aber im Leistungsfall dennoch zu berücksichtigen, schriftlich bislang nicht bestätigt; kein Verzicht auf die konkrete Verweisung 
    • Übergang Ausbildung/Studium: während der ersten Hälfte gilt die Lebensstellung als Student beziehungsweise Azubi, erst ab der zweiten Hälfte die zum Berufsstart erreichte Lebensstellung
    • Dynamik: ohne Obergrenze in der Höhe, läuft bis ein Jahr vor Vertragsablauf
    • Verlängerungsgarantie: Option bei Erhöhung der Regelaltersgrenze, für die gesetzliche Rentenversicherung sowie für die berufsständische Versorgung bei Kammerberufen
    • Nachversicherung inkl. Karrieregarantie: ohne erneute Risikoprüfung bis 6.000 Euro
    • Berufsgruppenüberprüfung: für Schüler in den ersten 10 Vertragsjahren ohne Risikoprüfung möglich
    • Abschlussfrist im Schuljahr: bis zum 31.07. des jeweiligen Jahres

    Unser Urteil: Die ERGO macht für Schüler einiges richtig bei ihrer BU. Die Schülerklausel schließt den tatsächlichen Schulalltag und die Hausaufgaben mit ein. Zudem wird auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Allerdings fehlt die Ausstattung des Schulgebäudes und die Berücksichtigung des Schulwegs. Nach unserer Rückfrage bei der ERGO wurde uns zugesichert, dass dies juristisch egal wäre und daher im Leistungsfall Schulweg und Gebäudeausstattung zu berücksichtigen wären, aber zum einen konnten wir das nicht einwandfrei verifizieren und zum anderen sehen wir es so: 'Wenn es das Gleiche ist, dann tut es dem Versicherer auch nicht weh, es reinzuschreiben.' Da wir der ERGO eine gute Absicht unterstellen, warten wir gespannt auf ein Update.
    Der Verzicht auf die konkrete Verweisung auf eine andere Schulform ist leider nicht enthalten.

    Beim Übergang ins Studium oder die Berufsausbildung bewertet die ERGO in beiden Fällen während der ersten Ausbildungshälfte die Lebensstellung eines Studenten beziehungsweise Azubis und erst ab der zweiten Hälfte die, die zum Berufsstart erreicht wird. Das machen zumindest beim Azubi einige wenige Versicherer besser.
    Richtig gut löst die ERGO hingegen die Flexibilität und Anpassbarkeit in der Zukunft: Die Nachversicherungsgarantie inklusive Karrieregarantie ist ohne erneute Risikoprüfung, also zum Schülerbeitrag, bis auf 6.000 Euro möglich, und die Beitragsdynamik läuft ohne Obergrenze bis ein Jahr vor Ablauf der Versicherung.
    Bei einer Verlängerung der Regelaltersgrenze kann der Versicherungsschutz sowohl bei Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung als auch in der berufsständischen Versorgung nachgezogen werden. Normalerweise steht jedem Versicherten bei einem Berufswechsel innerhalb der ersten 5 Jahre bis zum 40. Lebensjahr eine Überprüfung der neuen Berufsgruppe ohne Risikoprüfung zu. Bei Schülern, die bei Abschluss unter 20 Jahre alt sind, wurde diese Frist auf 10 Jahre verdoppelt. Damit bleibt dieses Recht in der Regel mindestens bis zum Start in die Ausbildung oder das Studium erhalten.

    Diese weiteren BU-Versicherungen sind für Schüler in keinem Fall zu empfehlen!

    HUK:
    Die HUK nennt in ihren Versicherungsbedingungen zwar den Schüler als versicherte Tätigkeit, die Klausel ist ansonsten allerdings schwach. Es fehlt die Ausstattung des Schulgebäudes, der Schulweg, die Würdigung bestimmter Fächer, und es gibt auch keinen Verzicht auf die konkrete Verweisung auf eine andere Schulform. Wirklich 'bitter' wird es für Ihr Kind aber nach Abschluss der Schule, denn bei Studenten und Azubis gilt während der gesamten Ausbildungszeit lediglich die jeweilige Lebensstellung; sogar der Eintritt einer Berufsunfähigkeit kurz vor Ende der Ausbildung würde früher oder später über die konkrete Verweisung beendet werden.
    Erschwerend kommt hinzu, dass die HUK im späteren Berufsleben maximal 80% des Nettoeinkommens absichert, was nach Abzügen für Steuern, Krankenversicherung und Altersvorsorge, die schnell rund 30% der Rente ausmachen können, nicht ansatzweise ausreichen wird, und dass sich die BU-Rente ohnehin nur auf maximal 2.500 Euro ohne neue Risikoprüfung erhöhen lässt. Immerhin zum Schülerbeitrag.

    LVM:
    Auch bei der LVM sind Schüler grundsätzlich gegen Berufsunfähigkeit versichert, allerdings ohne Berücksichtigung des Schulwegs, des Schulgebäudes, der Hausaufgaben und bestimmter wichtiger Fächer. Auf die konkrete Verweisung auf eine andere Schulform wird nicht verzichtet.
    Nachversicherungen stehen nur in Höhe von 1.000 Euro zur Verfügung; wer mit den in der LVM-Broschüre empfohlenen 750 Euro startet, kommt somit nicht einmal über 1.750 Euro hinaus. Zudem richtet sich die Höhe der Nachversicherung nach dem später ausgeübten Berufsbild. Wer nach der Schule Dachdecker, Krankenschwester oder Tischlerin wird, muss sehr tief in die Tasche greifen.

    Continentale:
    Auch bei der Continentale sind Schüler grundsätzlich versichert, allerdings nur über eine reine Schulunfähigkeits-Definition, eine echte Schülerklausel mit Schulweg, Schulgebäude oder besonderen Fächern gibt es nicht. Auch keine Berücksichtigung der Schulform und Klassenstufe. Bei Studenten und Azubis gilt vom Beginn bis zum Ende durchgehend nur die bisherige Lebensstellung, ohne Verbesserung. Die Nachversicherung ist auf maximal 2.000 Euro begrenzt, wobei jede einzelne Erhöhung höchstens 25% der zuletzt versicherten Rente betragen darf, nur beim Berufseinstieg nach Schule, Ausbildung oder Studium sind es 50%. Im späteren Berufsleben lässt sich außerdem nur maximal 80% des Nettoeinkommens absichern. Die Verlängerungsgarantie gilt zudem nur für die gesetzliche Rentenversicherung, nicht für Kammerberufe. Das Schlimmste am Tarif der Continentale ist aber, dass nach der Schule eine Meldepflicht zur beruflichen Tätigkeit besteht. Der Beitrag wird dann entsprechend angepasst und kann, je nach Beruf oder Studiengang, erheblich teurer werden.

    Eignung der Tarife nach Alter und Berufswunsch

    Welche Schüler-BU passt zu welchem Kind?

    Nicht jeder gute BU-Tarif für Schüler passt automatisch auch zu jedem Kind gleichermaßen gut. Neben der Absicherung während der Schulzeit ist es sinnvoll, auch auf den Versicherungsschutz für die Zeit im Berufsleben zu blicken. Da dies je nach Alter des Kindes eine mal mehr und mal weniger große Herausforderung ist, sollte der BU-Vertrag nach Möglichkeit flexible Anpassungen an die spätere Karriere berücksichtigen. 
    Je nach Alter, Schulform beim Abschluss und geplantem Ausbildungsweg können deshalb unterschiedliche Tarife sinnvoll sein. 

    Ihr Kind ist noch keine sechs Jahre alt

    Wenn Ihr Kind noch keine sechs Jahre alt ist, kann es sinnvoll sein eine Grundfähigkeitsversicherung mit einer späteren guten BU-Option abzuschließen. Die Alte Leipziger bietet dafür eine besonders gute Lösung an, denn Eltern können Ihr Kind dort über eine Grundfähigkeitsversicherung bereits ab dem 6. Lebensmonat versichern und den Vertrag dann mit dem Übergang in die weiterführende Schule in eine BU-Versicherung umwandeln. Die Gesundheitsfragen müssen damit nur beim Abschluss beantwortet werden und bis zum 3. Lebensjahr reicht sogar die Vorlage des U-Heftes aus. 

    Ihr Kind ist zwischen 6 und 10 Jahre alt

    Im Alter zwischen sechs und zehn Jahre ist die Auswahl am BU-Markt aktuell noch recht klein und beschränkt sich auf die LV1871 und die AXA. Die LV1871 lässt sich dabei schon ab dem Eintritt in die Grundschule abschließen, bei der AXA muss Ihr Kind mindestens 8 Jahre alt sein. 
    Im Detail gewinnt die LV1871 diesen Vergleich an vielen Stellen: neben einer besseren Absicherung während der Schulzeit und des Studiums oder der Berufsausbildung lässt sich die BU-Rente ebenfalls zum Schülerbeitrag erhöhen, während bei der AXA für die Nachversicherung der spätere Beruf zählt. 
    In puncto Anpassbarkeit lässt sich die AXA nur bis zum 58. Lebensjahr und auf maximal 5.000 Euro über die Dynamik erhöhen; bei der LV1871 gibt es keine Grenze in Bezug auf die Höhe und Dauer. 
    Einen Vorteil bietet die AXA im Vergleich zur LV1871 allerdings: macht Ihr Kind später Karriere im öffentlichen Dienst und wird verbeamtet, dann kann der BU-Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung auf die DBV umgestellt werden und damit verfügt der Vertrag Ihres Kindes über eine sehr starke Dienstunfähigkeitsklausel. Alternativ können Sie auch direkt den Vertrag über die DBV abschließen - dies kostet den gleichen Beitrag wie bei AXA, hat aber den Vorteil, dass die DU-Klausel direkt mit dabei ist. 

    Ihr Kind ergreift später einen Beruf im Handwerk oder der Pflege

    Sollten Sie absehen können, dass Ihr Kind nach der Schule in die Alten- oder Krankenpflege geht oder einen handwerklichen Beruf ergreift, dann sollte der BU-Vertrag mindestens auf die vollständige Risikoprüfung bei der Nachversicherung verzichten, damit der Versicherungsschutz dauerhaft zum Schülerbeitrag erhöht werden kann. 
    Hierzu bieten sich besonders gut der HDI, die Helvetia, Die Bayerische und die ERGO an. Die LV1871 grundsätzlich auch, allerdings ist die höchstmögliche Nachversicherungsgrenze im Verhältnis zu den vorgenannten Tarifen deutlich geringer in diesen Berufszweigen. 

    Geht es tendenziell in die Pflege, dann sollte der Vertrag eine gute Infektionsklausel beinhalten, die Pflegeberufe mit einbezieht und schon ab 50% Berufsverbot leistet. In diesem Punkt sind ebenfalls alle genannten Tarife sehr gut geeignet. 

    Bei Berufen im Handwerk ist die Wahrscheinlichkeit auf eine spätere Selbstständigkeit recht hoch. Genau deswegen empfehlen wir, auch einen die Kriterien zur Umorganisationsklausel mit einzubeziehen. Hierbei schneiden der HDI und Die Bayerische etwas schlechter im Vergleich zu den anderen vorgenannten ab.

    Allerdings sind der HDI und Die Bayerische die beiden einzigen Versicherungen in unserer Markt-Analyse, bei denen der Verzicht auf die konkrete Verweisung entweder schon Bestandteil des Vertrags ist (HDI) oder gegen Mehrbeitrag (Prestige-Baustein bei Die Bayerische) bei Abschluss dazugewählt werden kann. Dies kann insbesondere für Handwerker, Pflegeberufe und körperliche Berufe im Allgemeinen einen großen Unterschied zu den Mitbewerbern machen. 

    Bei Ihrem Kind ist eine Beamtenlaufbahn denkbar

    Sollte Ihr Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit in den öffentlichen Dienst gehen und verbeamtet werden, dann sticht Die Bayerische besonders hervor. Die Dienstunfähigkeitsklausel ist hierbei automatisch Bestandteil des Vertrags und zusätzlich eignet sich die Bayerische auch für den Fall sehr gut, wenn Ihr Kind doch eine andere Karriere einschlägt.
    Wenn es Ihnen primär um die Dienstunfähigkeitsklausel geht, weil Ihr Kind wirklich sicher ist, dass es später verbeamtet wird, dann lässt sich auch noch ein Blick auf die AXA beziehungsweise DBV werfen. Damit wäre der frühestmögliche Abschluss dann sogar schon zum 8. Lebensjahr möglich (bei der Bayerischen erst ab 10 Jahren). 

    Ihr Kind strebt wahrscheinlich eine akademische Karriere an

    Wenn es für Ihr Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit ins Studium und danach in einen akademischen Beruf geht, dann ist die Absicherung während des Studiums sehr wichtig und die Erhöhungsmöglichkeiten ohne erneute Gesundheitsprüfung stechen besonders heraus. Da einige akademischen Berufe später anstelle in die gesetzliche Rentenversicherung, in die berufsständischen Versorgungswerke einzahlen, sollte die Verlängerungsgarantie bei einer Erhöhung der Regelaltersgrenze neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Versorgungswerke mit einbeziehen.

    Die entsprechende Verlängerungsgarantie finden Sie bei HDI, ERGO, der Bayerischen, Helvetia und LV1871 gleichermaßen. 

    Bei den Erhöhungsmöglichkeiten bieten dann die BU-Tarife vom HDI, der ERGO und der Bayerischen immerhin eine Absicherung bis auf 6.000 Euro zuzüglich Dynamik zum Inflationsausgleich. Bei der Helvetia sind es ebenfalls mindestens 6.000 Euro; diese Obergrenze steigt bei Kammerberufen wie Ärzten und Rechtsanwälten zusätzlich auf 7.500 Euro. Auch hier kommt die Dynamik oben drauf. 
    Spitzenreiter kann je nach Beruf die LV1871 sein, die zum Beispiel Ärzte mit bis zu 8.000 Euro versichert. Hierbei ist die genaue Obergrenze berufsindividuell und sollte im Einzelfall vorab geklärt werden. 

    Ihr Kind wird voraussichtlich eine Berufsausbildung machen 

    Für den Ausbildungsweg über die Berufsausbildung bei der IHK oder Handwerkskammer ist es sinnvoll, dass die Versicherung nach Möglichkeit bereits ab Beginn der Ausbildung für den Leistungsfall die Lebensstellung vorsieht, die regelmäßig durch den erfolgreichen Ausbildungsabschluss erreicht wird. 
    In unserem Kundenkreis haben wir schon in mehreren Fällen Kunden gehabt, die während der Berufsausbildung dauerhaft berufsunfähig geworden sind: ein Garten- und Landschaftsbauer durch einen Unfall am Knie, ein Kältemechatroniker mit einer mehrfach gebrochenen Hand und ein Verfahrensmechaniker, der nach wenigen Monaten eine Allergie gegen bestimmte Stoffe entwickelt hat. Zwei von den dreien waren zum Eintritt der BU noch in der ersten Hälfte der Berufsausbildung; nur der Garten- und Landschaftsgärtner stand 2 Wochen vor seinem Abschluss. 

    Die ERGO berücksichtigt die bessere Lebensstellung erst ab der zweiten Ausbildungshälfte. Besser ist Ihr Kind in diesem Fall daher mit der LV1871, der Bayerischen, der Helvetia und dem HDI aufgestellt. 

    Ihr Kind hat schon Vorerkrankungen

    Bei bestehenden Vorerkrankungen empfehlen wir zuerst zu prüfen, ob BU-Versicherungen mit vereinfachten Gesundheitsfragen​​​​​​​ gut zu der Situation Ihres Kindes passen. Die Helvetia, die Nürnberger und die LV1871 bieten hierfür entsprechende Möglichkeiten an. Sofern die jeweilige Vorerkrankung auch dort angegeben werden muss, sollte auf jeden Fall vorab eine pseudonymisierte Risikovoranfrage gestellt werden, um die Versicherbarkeit Ihres Kindes zu klären. Nach unseren Erfahrungen führen die meisten bestehenden Krankheiten nicht dazu, dass keine Schüler-BU mehr möglich ist. 
    Je jünger Ihr Kind ist und in je mehr berufliche Richtungen (zum Beispiel Grundschule oder Unterstufe der Gesamtschule) die Karriere Ihres Kindes noch laufen kann, desto vorsichtiger sind die Versicherungen in der Annahme. Ein Heuschnupfen kann bei einem späteren Garten- und Landschaftsbauer oder einer Bäckerin einen anderen Einfluss haben als bei einer Ärztin oder einem Automobilkaufmann. 
    Sollte eine Ausschlussklausel daher unvermeidbar sein, lässt sich oft eine Überprüfung nach Eintritt ins Berufsleben vereinbaren. 

    Bei der LV1871 hat Ihr Kind sogar bedingungsseitig eine Überprüfung nach Berufseintritt, Ausbildungs- oder Studienbeginn vereinbart bei Ausschlüssen für Gelenke, Fußdeformitäten, Sehnen, Wirbelsäule, Frakturen ohne Gelenkbeteiligung, Allergien und Sehstörungen unter acht Dioptrien. 

    Der spätere Berufsweg Ihres Kindes ist noch völlig offen

    Bei den meisten Kindern lässt sich zum Zeitpunkt des BU-Abschlusses noch nicht wirklich seriös vorhersagen in welche Richtung sich die Karriere einmal entwickeln wird. Daher ist eine größtmögliche Flexibilität bezogen auf die 

    Eigene Marktanalyse 2026

    Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler?

    Kurz zusammengefasst: Der Beitrag hängt vor allem von Schulform und Klassenstufe ab. Für 1.000 Euro BU-Rente zahlt ein zehnjähriger Grundschüler rund 50 Euro im Monat, ein fünfzehnjähriger Gymnasiast oft nur 32 bis 60 Euro, während Haupt- und Realschüler mit bis zu 78 Euro spürbar mehr zahlen. Wechselt Ihr Kind später auf eine günstigere Schulform, lässt sich der Beitrag bei manchen Versicherern auf Antrag senken.

    Die Beiträge für eine Schüler-BU sind höchst unterschiedlich, weil sich in den letzten Jahren immer mehr Versicherer dazu entschieden haben, nicht mehr jeden Schüler gleich zu bepreisen, sondern nach besuchter Schulform und Klasse zu unterteilen.

    Als Faustformel gilt dabei: In den Klassen 5 bis 10 sind die Beiträge höher als in der Oberstufe. Schüler auf dem Gymnasium sind außerdem günstiger als auf der Realschule oder der Hauptschule. Auch die Gesamtschule ist in der Unterstufe vergleichsweise teuer.

    Beiträge für eine BU-Versicherung für Schüler nach Schulform
    Schulform Alter Beitrag für 1.000 Euro BU-Rente
    Grundschule 10 Jahre rund 50 Euro
    Gymnasium (Unterstufe) 15 Jahre 32 bis 60 Euro
    Montessori-Schule 15 Jahre 37 bis 72 Euro
    Gesamtschule (Unterstufe) 15 Jahre 40 bis 70 Euro
    Realschule 15 Jahre 44 bis 70 Euro
    Hauptschule 15 Jahre 51 bis 78 Euro
    Oberstufe 18 Jahre 21 - 61 Euro

    Die Werte gelten jeweils für 1.000 Euro monatliche BU-Rente mit einer Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr in einem reinen BU-Vertrag ohne Zusatzbausteine und basieren auf einem eigenen Vergleich von rund 200 Tarifen bei 24 Versicherern. Beitrag und Rente lassen sich bei den meisten Versicherern per Dreisatz hoch- und herunterrechnen, für die marktübliche Obergrenze von 1.500 Euro für Schüler steigen die genannten Beiträge also anteilig um 50%. Die Beitragsdynamik ist bereits enthalten, sie erhöht den Startbeitrag nicht, sondern erhöht den Beitrag nur dann, wenn sie angenommen wird und dadurch auch die Rente steigt.

    Dabei lässt sich ein einfaches Muster erkennen: Je höher die Wahrscheinlichkeit auf ein späteres Studium und einen damit verbundenen akademischen Beruf ist, desto günstiger ist der Beitrag bereits zu Schulzeiten. Andersherum steigt der zu zahlende Beitrag bei den Schulformen, in denen eine Berufsausbildung wahrscheinlicher ist, vor allem dann, wenn es mit hoher Wahrscheinlichkeit in einen handwerklichen Beruf oder in die Pflege geht.

    Dennoch machen Sie für Ihr Kind alles richtig, wenn Sie frühzeitig eine BU abschließen. Bei einigen Versicherern lässt sich der Beitrag sogar schon beim Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule anpassen: Wechselt Ihr Kind auf eine teurere Schulform, bleibt der bisherige Beitrag bestehen, wechselt es dagegen auf eine günstigere Schulform, zum Beispiel aufs Gymnasium, lässt sich auf Antrag der Beitrag senken oder für denselben Beitrag mehr BU-Rente versichern. Beim Wechsel von der Grundschule aufs Gymnasium liegt die Ersparnis oft bei rund 15 Euro im Monat je 1.000 Euro BU-Rente. Bei einigen Versicherern ist das technisch dieselbe Klausel wie die Berufsgruppenüberprüfung, ein Schulformwechsel wird dabei wie ein späterer Berufswechsel behandelt, muss also ebenso aktiv beantragt werden und passiert nie von selbst.

    Zubuchoptionen

    Welche zusätzlichen Bausteine sind in der BU für Schüler sinnvoll und welche nicht?

    Kurz zusammengefasst: Sofern Sie die maximal mögliche BU-Rente für Ihr Kind versichert haben, ist die garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall (Leistungsdynamik) in vielen Fällen die sinnvollste Ergänzung. Bei Versicherungen, die eine Einmalleistung bei erstmaliger BU anbieten, kann diese Möglichkeit alternativ oder zusätzlich sinnvoll sein.
    Weitere Bausteine wie die AU-Klausel, ein Pflegebaustein, eine Einmalleistung bei schwerer Krankheit oder auch die lebenslange BU-Rente sind für Schüler nur in wenigen Ausnahmefällen empfehlenswert.

    Versicherungen bieten allerhand zusätzliche Optionen an, mit denen Sie den Versicherungsschutz Ihres Kindes erweitern können. Wir stellen Ihnen diese Möglichkeiten vor und sagen Ihnen jeweils unsere ehrliche Meinung.

    Dazu sind allerdings zwei Dinge zu beachten:

    Es handelt sich hierbei um pauschale Bewertungen. In Einzelfällen kann die Empfehlung anders aussehen. Dies lässt sich ausschließlich in einem persönlichen Beratungsgespräch individuell auf die Bedürfnisse Ihres Kindes zuschneiden.
    Das Kernleistungsversprechen ist die Absicherung der Berufsunfähigkeit. Deswegen empfehlen wir grundsätzlich, erst die maximale BU-Rentenhöhe und Laufzeit auszuschöpfen und erst danach über Optionen zu sprechen. Ein Tausch a la Option rein, dafür weniger BU-Rente, ist in den meisten Fällen nicht zu empfehlen.

    Garantierte Rentensteigerung (Leistungsdynamik)

    Die garantierte Erhöhung der BU-Rente im Leistungsfall, auch Leistungsdynamik genannt, ist wohl die am häufigsten empfohlene Option. Bei den langen Laufzeiten eines Schülers macht diese Option für den Fall eines frühen und lange andauernden Leistungsfalls tatsächlich Sinn.
    Allerdings geben wir hierfür keine pauschale Empfehlung, denn unabhängig von dieser (relativ teuren) Komponente erhält Ihr Kind immer eine Beteiligung an den Überschüssen der Versicherung, die sich im Leistungsfall durch eine jährliche Rentenerhöhung darstellt.
    Wenn Sie bereits die maximal mögliche BU-Rente ausgewählt haben und noch etwas 'Luft im Geldbeutel' ist, dann ist die garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall auf jeden Fall eine ernste Überlegung wert. Diese Option bietet tatsächlich nahezu jeder BU-Versicherer an, allerdings mit teilweise großen Unterschieden in der Qualität.

    Einmalleistung bei BU

    Die Einmalleistung bei erstmaliger Berufsunfähigkeit ist aus unserer Sicht nahezu immer eine Empfehlung, sofern die maximale BU-Rente schon vereinbart wurde.
    Beim erstmaligen Anerkenntnis innerhalb der Vertragslaufzeit der BU zahlt die Versicherung zusätzlich eine steuerfreie Einmalleistung aus. Diese können Sie beziehungsweise Ihr Kind frei verwenden, um zum Beispiel etwas für die spätere Altersvorsorge zu tun, medizinische Behandlungen zu finanzieren oder was Ihnen sonst mit dem Geld in den Sinn kommt.
    Diese Option wird aktuell nur von einer Handvoll Versicherungen angeboten, wobei die Helvetia (ehemals Baloise) mit ihrem Cash+ heraussticht und mit 36 Monatsrenten den höchsten Betrag zur Verfügung stellt.

    Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel)

    Die AU-Klausel kann dabei helfen, dass Ihr Kind schneller an seine Leistung kommt. Da während der Schulzeit und eines späteren Studiums keine gesetzliche Absicherung besteht, macht die Arbeitsunfähigkeitsklausel bei Schülern tatsächlich Sinn. Mehr Geld gibt es dadurch aber nicht, da auch die reguläre BU-Rente stets rückwirkend gezahlt wird.
    Wenn Sie im Ernstfall auf 6 Monate Einkommen Ihres Kindes verzichten können beziehungsweise ihm so lange unter die Arme greifen können, dann können Sie sich den Beitrag für die AU-Klausel sparen. Im Einzelfall kann diese Option jedoch einen sinnvollen Komfort bieten.

    Pflegebaustein

    Die Pflegebausteine in den BU-Tarifen unterscheiden sich am Markt stark voneinander. Während die einen im Pflegefall die doppelte BU-Rente auszahlen und ab dem Ablauf dann die Pflegeleistung ein Leben lang weiterzahlen, leisten andere in diesem Fall nur eine lebenslange BU-Rente ohne zusätzliche Pflegeleistung. Bei einer Schüler-BU von 1.500 Euro würde die Rente im ersten Fall auf 3.000 Euro monatlich verdoppelt.
    Insgesamt ist die Absicherung für den Pflegefall ein wichtiges Thema, wir empfehlen jedoch, anstatt des Pflegebausteins lieber eine separate Pflegeversicherung abzuschließen. Dadurch haben Sie mehr Flexibilität und erhalten den Versicherungsschutz auch über den Ablauf der BU-Versicherung hinweg.

    Einmalleistung bei schwerer Erkrankung

    Anders als bei der Einmalleistung bei erstmaliger Berufsunfähigkeit erhält Ihr Kind aus dieser Option die Leistung unabhängig davon, ob es berufsunfähig ist oder 'nur' schwer erkrankt. Die Höhe der Einmalleistung bei schwerer Erkrankung lässt sich meist frei wählen, üblich sind Beträge zwischen 25.000 und 50.000 Euro. Dieser Baustein kann als Ergänzung zur BU-Versicherung auch für Schüler sehr sinnvoll sein, wir empfehlen jedoch, diesen nicht mit der BU zu kombinieren, sondern über einen separaten Vertrag abzusichern. Das schafft mehr Flexibilität, und Sie sind für die BU-Police nicht darauf angewiesen, dass dieser Versicherer einen solchen Baustein für schwere Krankheiten anbietet.

    FAQ

    Welche Fragen haben Eltern noch zur BU für Schüler?

    Hier beantworten wir die Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler, die uns in der Beratung am häufigsten begegnen.

    Wer schließt die BU für einen Schüler ab, die Eltern oder das Kind?

    Die BU-Versicherung für Schüler wird über die Eltern abgeschlossen. Das entsprechende Elternteil wird Versicherungsnehmer, das Kind die versicherte Person. In der Regel ist der Versicherungsnehmer damit auch der Beitragszahler und erhält im Fall der BU des Kindes die Berufsunfähigkeitsrente, diese Rollen lassen sich im Einzelfall aber auch abweichend regeln.
    Wichtiger Hinweis: Ohne Unterschrift des Versicherungsnehmers kann das Kind den Vertrag nicht kündigen. Nach unseren Erfahrungen haben wir immer wieder Eltern, die genau davor Sorge haben: Sie möchten ihrem Kind frühzeitig mit der Schüler-BU etwas Gutes tun, und das Kind kündigt den Vertrag dann eigenmächtig. Solange Sie Versicherungsnehmer bleiben, behalten Sie die Kontrolle über die Schüler-BU Ihres Kindes.

    Ist eine BU für Schüler trotz Vorerkrankungen wie ADHS möglich?

    Ja, auch mit Vorerkrankungen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler möglich. Im Jahr 2026 konnten wir 7 von 10 Schülern zu den bestmöglichen Konditionen ohne Ausschlussklausel oder Risikozuschlag versichern. In 2 von 10 Fällen war ein Versicherungsschutz mit Ausschluss möglich und lediglich bei jeder 10. Anfrage gab es eine Ablehnung oder Rückstellung. 
    Auch ADHS ist dabei kein generelles K.O.-Kriterium mehr. Ob und wie Ihr Kind mit ADHS in der BU versichert werden kann, hängt vom konkreten Verlauf und der Behandlung ab. Dies lässt sich im Rahmen einer pseudonymisierten Risikovoranfrage für Ihr Kind prüfen. 

    Gibt es bei der Schüler-BU eine Wartezeit?

    Nein, der Versicherungsschutz setzt direkt mit dem Tag des Versicherungsbeginns ein. Einige Versicherer bieten sogar über die vorläufige Deckung bereits Versicherungsschutz ab Eingang des Antrags. 

    Kann das Kind den Vertrag später selbst übernehmen?

    Ja, Ihr Kind kann den Vertrag ab Erreichen der Volljährigkeit übernehmen. Dazu wird ein entsprechendes Formular vom abgebenden und neuen Versicherungsnehmer unterschrieben.
    In der gesamten Zeit unseres Bestehens hatten wir allerdings einen Fall, bei dem die Condor (heute R+V Versicherung) sich geweigert hat, den Versicherungsnehmerwechsel durchzuführen. Nach einiger Intervention durch uns hat der Sachbearbeiter dann aber verstanden, dass ihm rechtlich keine andere Möglichkeit bleibt, als den Vertrag auf das Kind zu übertragen. Lassen Sie sich also in so einem Fall von der Versicherung nicht in die Irre führen.

    Muss der Versicherung gemeldet werden, wenn das Kind eine Ausbildung oder ein Studium beginnt?

    Nein, in den meisten Fällen muss der Beginn von Ausbildung, Studium oder der Start ins Berufsleben nicht bei der Versicherung gemeldet werden. Der Vertrag wird dann dauerhaft zum Schülerbeitrag fortgeführt. 
    Es gibt allerdings auch Ausnahmen: zum Beispiel müssen Sie bzw. Ihr Kind bei der Premium BU Start Schüler von der Continentale den Beruf nach Beginn von Ausbildung, Studium oder Berufsstart melden und die Versicherung stuft Ihr Kind entsprechend in die neue Berufsgruppe ein. Dies kann dann mit einem deutlich höheren Beitrag verbunden sein. 

    Positiv hingegen ist die von einigen BU-Versicherungen angebotene Berufsgruppen-Wechsel-Option. So hat Ihr Kind je nach konkreten Regelungen in den Bedingungen zum Beispiel beim Wechsel der Schulform, dem Beginn von Berufsausbildung oder Studium oder dem Eintritt ins Berufsleben die Möglichkeit sich freiwillig bei der Versicherung zu melden und eine Günstigerprüfung zu verlangen. Dabei darf der Beitrag dann, anders als bei der Continentale, nur günstiger werden. Im Fall eines teureren Berufs bleibt es beim bisherigen Preis. 

    Was passiert, wenn das Kind nie einen Beruf ergreift?

    Sollte Ihr Kind direkt nach der Schule aus gesundheitlichen Gründen keinen Beruf ergreifen können, dann liegt wahrscheinlich auch eine Berufsunfähigkeit vor und Ihr Kind erhält die BU-Rente. Sollte es sich um einen anderen Grund handeln, dann kommt es auf die konkrete Formulierung in den Versicherungsbedingungen an. Gegebenenfalls ist Ihr Kind dann als Hausmann oder Hausfrau versichert.
    Darüber hinaus verfügen die meisten BU-Tarife über eine weitere Regelung, die im Pflegefall oder bei diversen schweren Erkrankungen oder dem Verlust einiger Fähigkeiten greift. Sollte es also nie eine Tätigkeit geben, auf die eine Versicherung prüfen kann, dann kann über diese Wege eine Leistung beantragt werden.

    Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler steuerlich absetzbar?

    Die Beiträge für eine BU-Versicherung für Schüler sind grundsätzlich nach Paragraph 10 des EStG absetzbar. Da die Höchstbeträge von 2.800 Euro aber in der Regel bereits durch die Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft sind, ergibt sich kein zusätzlicher Steuervorteil. 
    Im Gegenzug muss die BU-Rente nur zum Ertragsanteil besteuert werden. Wie viel Steuern im BU-Fall zu zahlen sind, hängt dann davon ab, wer der Empfänger der BU-Leistung ist und wie hoch die BU-Rente und das sonstige Einkommen sind. Dies lässt sich pauschal nicht beanten, sollte bei der Höhe der Absicherung aber berücksichtigt werden. 

    Was passiert bei einem Schulwechsel oder beim Wiederholen einer Klasse?

    Bei einem Schulwechsel geht der Versicherungsschutz bei einer guten Schülerklausel auf die neue Schulform über. Der Beitrag kann bei einer besseren Schulform (zum Beispiel von der Realschule aufs Gymnasium) bei Versicherungen mit Berufsgruppenprüfung überprüft werden und wird in der Regel günstiger. Beim Wechsel in eine niedrigere Schulform (zum Beispiel vom Gymnasium auf die Gesamtschule) bleibt der bisherige, günstigere Beitrag bestehen.
    Auch beim Wiederholen der Klasse ändert sich am Versicherungsschutz nichts, dieser läuft normal weiter.
    Ausnahme: Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen die Schulform wechseln, kann es sich schon um einen möglichen Leistungsfall handeln. In diesem Fall empfehlen wir, zu prüfen, ob bereits ein BU-Fall eingetreten ist und die BU-Rente beantragt werden sollte.

    Experte für Berufsunfähigkeitsversicherung

    Wer erstellt und prüft die Inhalte dieser Seite?

    Alle Inhalte auf dieser Seite werden von Guido Lehberg erstellt und regelmäßig anhand der aktuellen Versicherungsbedingungen fachlich überprüft.


    Guido Lehberg

    Autor:Guido Lehberg

    Funktion:Versicherungsmakler, Versicherungsfachmann (IHK) und BU-Spezialist, Geschäftsführer DIE Versicherungsprofis GmbH

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