Eignung der Tarife nach Alter und Berufswunsch
Welche Schüler-BU passt zu welchem Kind?
Nicht jeder gute BU-Tarif für Schüler passt automatisch auch zu jedem Kind gleichermaßen gut. Neben der Absicherung während der Schulzeit ist es sinnvoll, auch auf den Versicherungsschutz für die Zeit im Berufsleben zu blicken. Da dies je nach Alter des Kindes eine mal mehr und mal weniger große Herausforderung ist, sollte der BU-Vertrag nach Möglichkeit flexible Anpassungen an die spätere Karriere berücksichtigen.
Je nach Alter, Schulform beim Abschluss und geplantem Ausbildungsweg können deshalb unterschiedliche Tarife sinnvoll sein.
Ihr Kind ist noch keine sechs Jahre alt
Wenn Ihr Kind noch keine sechs Jahre alt ist, kann es sinnvoll sein eine Grundfähigkeitsversicherung mit einer späteren guten BU-Option abzuschließen. Die Alte Leipziger bietet dafür eine besonders gute Lösung an, denn Eltern können Ihr Kind dort über eine Grundfähigkeitsversicherung bereits ab dem 6. Lebensmonat versichern und den Vertrag dann mit dem Übergang in die weiterführende Schule in eine BU-Versicherung umwandeln. Die Gesundheitsfragen müssen damit nur beim Abschluss beantwortet werden und bis zum 3. Lebensjahr reicht sogar die Vorlage des U-Heftes aus.
Ihr Kind ist zwischen 6 und 10 Jahre alt
Im Alter zwischen sechs und zehn Jahre ist die Auswahl am BU-Markt aktuell noch recht klein und beschränkt sich auf die LV1871 und die AXA. Die LV1871 lässt sich dabei schon ab dem Eintritt in die Grundschule abschließen, bei der AXA muss Ihr Kind mindestens 8 Jahre alt sein.
Im Detail gewinnt die LV1871 diesen Vergleich an vielen Stellen: neben einer besseren Absicherung während der Schulzeit und des Studiums oder der Berufsausbildung lässt sich die BU-Rente ebenfalls zum Schülerbeitrag erhöhen, während bei der AXA für die Nachversicherung der spätere Beruf zählt.
In puncto Anpassbarkeit lässt sich die AXA nur bis zum 58. Lebensjahr und auf maximal 5.000 Euro über die Dynamik erhöhen; bei der LV1871 gibt es keine Grenze in Bezug auf die Höhe und Dauer.
Einen Vorteil bietet die AXA im Vergleich zur LV1871 allerdings: macht Ihr Kind später Karriere im öffentlichen Dienst und wird verbeamtet, dann kann der BU-Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung auf die DBV umgestellt werden und damit verfügt der Vertrag Ihres Kindes über eine sehr starke Dienstunfähigkeitsklausel. Alternativ können Sie auch direkt den Vertrag über die DBV abschließen - dies kostet den gleichen Beitrag wie bei AXA, hat aber den Vorteil, dass die DU-Klausel direkt mit dabei ist.
Ihr Kind ergreift später einen Beruf im Handwerk oder der Pflege
Sollten Sie absehen können, dass Ihr Kind nach der Schule in die Alten- oder Krankenpflege geht oder einen handwerklichen Beruf ergreift, dann sollte der BU-Vertrag mindestens auf die vollständige Risikoprüfung bei der Nachversicherung verzichten, damit der Versicherungsschutz dauerhaft zum Schülerbeitrag erhöht werden kann.
Hierzu bieten sich besonders gut der HDI, die Helvetia, Die Bayerische und die ERGO an. Die LV1871 grundsätzlich auch, allerdings ist die höchstmögliche Nachversicherungsgrenze im Verhältnis zu den vorgenannten Tarifen deutlich geringer in diesen Berufszweigen.
Geht es tendenziell in die Pflege, dann sollte der Vertrag eine gute Infektionsklausel beinhalten, die Pflegeberufe mit einbezieht und schon ab 50% Berufsverbot leistet. In diesem Punkt sind ebenfalls alle genannten Tarife sehr gut geeignet.
Bei Berufen im Handwerk ist die Wahrscheinlichkeit auf eine spätere Selbstständigkeit recht hoch. Genau deswegen empfehlen wir, auch einen die Kriterien zur Umorganisationsklausel mit einzubeziehen. Hierbei schneiden der HDI und Die Bayerische etwas schlechter im Vergleich zu den anderen vorgenannten ab.
Allerdings sind der HDI und Die Bayerische die beiden einzigen Versicherungen in unserer Markt-Analyse, bei denen der Verzicht auf die konkrete Verweisung entweder schon Bestandteil des Vertrags ist (HDI) oder gegen Mehrbeitrag (Prestige-Baustein bei Die Bayerische) bei Abschluss dazugewählt werden kann. Dies kann insbesondere für Handwerker, Pflegeberufe und körperliche Berufe im Allgemeinen einen großen Unterschied zu den Mitbewerbern machen.
Bei Ihrem Kind ist eine Beamtenlaufbahn denkbar
Sollte Ihr Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit in den öffentlichen Dienst gehen und verbeamtet werden, dann sticht Die Bayerische besonders hervor. Die Dienstunfähigkeitsklausel ist hierbei automatisch Bestandteil des Vertrags und zusätzlich eignet sich die Bayerische auch für den Fall sehr gut, wenn Ihr Kind doch eine andere Karriere einschlägt.
Wenn es Ihnen primär um die Dienstunfähigkeitsklausel geht, weil Ihr Kind wirklich sicher ist, dass es später verbeamtet wird, dann lässt sich auch noch ein Blick auf die AXA beziehungsweise DBV werfen. Damit wäre der frühestmögliche Abschluss dann sogar schon zum 8. Lebensjahr möglich (bei der Bayerischen erst ab 10 Jahren).
Ihr Kind strebt wahrscheinlich eine akademische Karriere an
Wenn es für Ihr Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit ins Studium und danach in einen akademischen Beruf geht, dann ist die Absicherung während des Studiums sehr wichtig und die Erhöhungsmöglichkeiten ohne erneute Gesundheitsprüfung stechen besonders heraus. Da einige akademischen Berufe später anstelle in die gesetzliche Rentenversicherung, in die berufsständischen Versorgungswerke einzahlen, sollte die Verlängerungsgarantie bei einer Erhöhung der Regelaltersgrenze neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Versorgungswerke mit einbeziehen.
Die entsprechende Verlängerungsgarantie finden Sie bei HDI, ERGO, der Bayerischen, Helvetia und LV1871 gleichermaßen.
Bei den Erhöhungsmöglichkeiten bieten dann die BU-Tarife vom HDI, der ERGO und der Bayerischen immerhin eine Absicherung bis auf 6.000 Euro zuzüglich Dynamik zum Inflationsausgleich. Bei der Helvetia sind es ebenfalls mindestens 6.000 Euro; diese Obergrenze steigt bei Kammerberufen wie Ärzten und Rechtsanwälten zusätzlich auf 7.500 Euro. Auch hier kommt die Dynamik oben drauf.
Spitzenreiter kann je nach Beruf die LV1871 sein, die zum Beispiel Ärzte mit bis zu 8.000 Euro versichert. Hierbei ist die genaue Obergrenze berufsindividuell und sollte im Einzelfall vorab geklärt werden.
Ihr Kind wird voraussichtlich eine Berufsausbildung machen
Für den Ausbildungsweg über die Berufsausbildung bei der IHK oder Handwerkskammer ist es sinnvoll, dass die Versicherung nach Möglichkeit bereits ab Beginn der Ausbildung für den Leistungsfall die Lebensstellung vorsieht, die regelmäßig durch den erfolgreichen Ausbildungsabschluss erreicht wird.
In unserem Kundenkreis haben wir schon in mehreren Fällen Kunden gehabt, die während der Berufsausbildung dauerhaft berufsunfähig geworden sind: ein Garten- und Landschaftsbauer durch einen Unfall am Knie, ein Kältemechatroniker mit einer mehrfach gebrochenen Hand und ein Verfahrensmechaniker, der nach wenigen Monaten eine Allergie gegen bestimmte Stoffe entwickelt hat. Zwei von den dreien waren zum Eintritt der BU noch in der ersten Hälfte der Berufsausbildung; nur der Garten- und Landschaftsgärtner stand 2 Wochen vor seinem Abschluss.
Die ERGO berücksichtigt die bessere Lebensstellung erst ab der zweiten Ausbildungshälfte. Besser ist Ihr Kind in diesem Fall daher mit der LV1871, der Bayerischen, der Helvetia und dem HDI aufgestellt.
Ihr Kind hat schon Vorerkrankungen
Bei bestehenden Vorerkrankungen empfehlen wir zuerst zu prüfen, ob BU-Versicherungen mit vereinfachten Gesundheitsfragen gut zu der Situation Ihres Kindes passen. Die Helvetia, die Nürnberger und die LV1871 bieten hierfür entsprechende Möglichkeiten an. Sofern die jeweilige Vorerkrankung auch dort angegeben werden muss, sollte auf jeden Fall vorab eine pseudonymisierte Risikovoranfrage gestellt werden, um die Versicherbarkeit Ihres Kindes zu klären. Nach unseren Erfahrungen führen die meisten bestehenden Krankheiten nicht dazu, dass keine Schüler-BU mehr möglich ist.
Je jünger Ihr Kind ist und in je mehr berufliche Richtungen (zum Beispiel Grundschule oder Unterstufe der Gesamtschule) die Karriere Ihres Kindes noch laufen kann, desto vorsichtiger sind die Versicherungen in der Annahme. Ein Heuschnupfen kann bei einem späteren Garten- und Landschaftsbauer oder einer Bäckerin einen anderen Einfluss haben als bei einer Ärztin oder einem Automobilkaufmann.
Sollte eine Ausschlussklausel daher unvermeidbar sein, lässt sich oft eine Überprüfung nach Eintritt ins Berufsleben vereinbaren.
Bei der LV1871 hat Ihr Kind sogar bedingungsseitig eine Überprüfung nach Berufseintritt, Ausbildungs- oder Studienbeginn vereinbart bei Ausschlüssen für Gelenke, Fußdeformitäten, Sehnen, Wirbelsäule, Frakturen ohne Gelenkbeteiligung, Allergien und Sehstörungen unter acht Dioptrien.
Der spätere Berufsweg Ihres Kindes ist noch völlig offen
Bei den meisten Kindern lässt sich zum Zeitpunkt des BU-Abschlusses noch nicht wirklich seriös vorhersagen in welche Richtung sich die Karriere einmal entwickeln wird. Daher ist eine größtmögliche Flexibilität bezogen auf die