Guido Lehberg

Autor:Guido Lehberg

Erstellt am:16. April 2026

Zusammenfassung in Kürze

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Der Name Berufsunfähigkeitsversicherung ist eigentlich 'nicht ganz richtig', da die Police eigentlich 'Versicherung der Lebensstellung' oder 'Tätigkeitsversicherung' heißen müsste.

Es zählt nämlich bei einer BU-Police immer die zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübte Tätigkeit, wie sie ohne gesundheitliche Einschränkungen ausgestaltet war.

Inhaltsverzeichnis

    Die Definition des Leistungsfalls

    Was genau ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung versichert?

    Gemäß den Versicherungsbedingungen sämtlicher Berufsunfähigkeitsversicherungen sind Sie berufsunfähig, wenn Sie Ihre zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50% über mindestens 6 Monate nicht mehr ausüben können.

    In der Praxis funktioniert das so:
    Sie schreiben auf, was ganz genau Sie am letzten Tag, an dem Sie noch vollständig gesund gewesen sind, beruflich alles gemacht haben. Das Ganze möglichst kleinteilig, damit sich ein Außenstehender ein sehr genaues Bild über Ihren Arbeitsalltag machen kann.
    Da sich in den meisten Jobs nicht alle Tätigkeiten jeden Tag wiederholen, schreiben Sie etwas mehr - zum Beispiel eine ganze Woche oder sogar einen ganzen Monat.
    In einigen Berufen kann dieser Zeitraum auch noch länger zurückreichen, zum Beispiel bei sich saisonal ändernden Tätigkeiten.

    Wichtig ist am Ende, dass diese Beschreibung alles umfasst, was Ihren Arbeitsalltag ausmacht. Und genau diese Beschreibung ist Ihr versicherter Beruf in der BU-Versicherung.

    Mehrere Tätigkeiten gleichzeitig

    Was passiert bei mehreren Berufen gleichzeitig?

    Wir kennen alle diesen einen Ingenieur oder Softwareentwickler, der am Wochenende auf Hochzeiten als DJ so richtig einheizt.
    Oder den Arzt, der bei Social Media mittlerweile auch als Influencer etwas Geld dazu verdient.
    Und dann gibt es auch den kaufmännischen Angestellten, der nebenbei in der Gastronomie kellnert.

    Sobald diese Nebentätigkeiten die folgenden zwei Kriterien erfüllen, gelten sie als Beruf und müssen im BU-Fall mit berücksichtigt werden:

    1. Die Tätigkeit ist geeignet, dem Lebensunterhalt zu dienen und
    2. sie wird voraussichtlich dauerhaft ausgeübt.

    Bei Punkt Nummer 1 lässt sich sicherlich bei so manchem Influencer oder Content Creator streiten, denn dass diese Tätigkeit geeignet ist, etwas zum Lebensunterhalt beizusteuern, beweisen viele, und gleichzeitig schaffen es eben auch nur die wenigsten.

    In diesem Fall aber schreiben Sie Ihren Nebenjob oder sogar mehrere Nebenjobs in Ihre Tätigkeitsbeschreibung 'zuletzt in gesunden Tagen' in deren tatsächlichem Umfang mit rein.

    Und damit wird dann aus mehreren 'Berufen' ein 'Beruf für die BU-Versicherung'.

    Meldepflicht bei Berufswechsel

    Muss ich Veränderungen meines Berufs melden?

    Nein, Veränderungen des Berufs, den Sie beim Abschluss der Versicherung gemacht haben, müssen Sie nicht melden. Das gilt zumindest für 98% der Tarife - für die Schüler-BU gibt es hin und wieder eine Ausnahme von dieser Regelung.

    Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Oberstufe des Gymnasiums oder im Medizin- oder Jura-Studium abschließen und später den Dachdeckerbetrieb von Ihren Eltern übernehmen, dann sind Sie als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer eines Dachdeckerbetriebs mit exakt den Tätigkeiten versichert, die Ihren Arbeitsalltag ausmachen.
    Und die Besonderheit: Sie zahlen immer noch den günstigen Beitrag, den Sie als Schüler oder Student vereinbart haben.

    Unterbrechung der Berufstätigkeit

    Elternzeit, Sabbatical, Arbeitslosigkeit und generelles Ausscheiden aus dem Beruf

    Bisher ist, denke ich, klar geworden, wie die berufliche Tätigkeit im Leistungsfall ermittelt wird. Aber was ist, wenn Sie zu dem Zeitpunkt, an dem eine Krankheit ausbricht oder ein Unfall passiert, gar keine direkte Tätigkeit haben?

    Zum Beispiel, weil Sie gerade eine Elternzeit nehmen, eine längere Pause machen und mit dem Boot oder Fahrrad die Welt umrunden oder weil Sie aktuell arbeitslos geworden sind.
    Oder weil Sie schon vor dem Ablauf Ihrer Versicherung finanziell ausgesorgt haben und nun als Privatier leben.

    Was in solchen Fällen mit Ihrem Versicherungsschutz passiert und welcher Beruf dann versichert ist, steht im Vertragswerk des Versicherers. Über einen Zeitraum von 3 Jahren gilt bei jeder BU-Versicherung die vor dem Ausscheiden aus dem Berufsleben konkret ausgeübte Tätigkeit. Einige Versicherungen verlängern diesen Zeitraum noch von 3 auf 5 Jahre.

    Danach besteht jedoch kein Bezug zu Ihrer Tätigkeit mehr, und Sie können auf jede Tätigkeit verwiesen werden, die Sie noch weiterhin ausüben könnten (abstrakte Verweisung). Besonders tückisch ist dabei, dass damit auch Ihre Lebensstellung verloren ist. Viel mehr als eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung bleibt dann nicht mehr von Ihrer BU übrig.

    Hier lohnt es sich, im Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen darauf zu achten, dass nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben dauerhaft die zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübte Tätigkeit und die damit verbundene Lebensstellung versichert bleiben.
    Damit bekommen Sie eine dauerhafte Sicherheit.

    Der Haushalt als Arbeitsplatz

    Hausfrauen und Hausmänner

    Wie der Versicherungsschutz konkret bei Hausfrauen und Hausmännern aussieht, ist ebenfalls in den AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) der jeweiligen BU-Tarife geregelt.

    Wenn Sie beim Abschluss der Versicherung Hausfrau bzw. Hausmann sind, dann liegt es auf der Hand, dass dies Ihre zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit sein wird.
    Haben Sie beim Abschluss jedoch einen anderen Beruf gehabt und sind später erst zur Hausfrau oder zum Hausmann 'geworden', dann unterscheiden sich die Tarife.

    Bei einigen wird im Leistungsfall weiterhin auf die vor Wechsel zur Hausfrau/zum Hausmann ausgeübte berufliche Tätigkeit abgestellt, und Sie behalten damit das vorherige Berufsbild und (mindestens genauso wichtig) die damit verbundene Lebensstellung.

    Andere Versicherungen hingegen bewerten dann die Tätigkeiten im Haushalt, wenn Sie Ihre BU-Leistung anmelden wollen. Damit ist dann allerdings auch die Lebensstellung erheblich schlechter als im vorherigen Beruf.

    Genau deswegen empfehlen wir nach Möglichkeit, auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu setzen, die dauerhaft auf die vor Wechsel zum Hausmann oder zur Hausfrau ausgeübte Tätigkeit prüft.
    Zumindest dann, wenn Sie mal vorhaben, für einige Jahre den Haushalt zu 'schmeißen'.

    Junge Zielgruppen ohne klassischen Beruf

    Berufsunfähigkeit während Schule, Ausbildung und Studium

    Besondere Vorsicht ist auch bei Schülern, Auszubildenden und Studenten geboten. Per Definition handelt es sich bei keinem dieser Lebensabschnitte um einen Beruf. Deswegen ist es wichtig, dass diese Tätigkeiten in den Bedingungen klar als Beruf definiert sind. Damit wäre zumindest der Standard gesetzt, dass Sie aufschreiben, wie Ihr Studium oder der Schulalltag am letzten Tag vor den Einschränkungen gewesen ist.

    Gerade bei Schülern, Studenten und Auszubildenden führt das jedoch möglicherweise zu einigen Problemen. Die zuletzt ausgeübte Tätigkeit beginnt mit der ersten Minute am Arbeitsplatz, nicht aber schon auf dem Weg dahin. Auch die Ausstattung der Betriebsstätte an sich spielt bei der Berufsunfähigkeitsversicherung keine Rolle – ob Sie mit Post-Covid in den dritten oder vierten Stock zu Ihrem Schreibtisch kommen, damit Sie mit der Arbeit beginnen können, spielt dabei keine Rolle.

    Für Schüler kann das jedoch fatal werden. Genau deswegen halten wir die Berücksichtigung von Schulweg und Ausstattung des Schulgebäudes für eine wichtige Regelung, die in den Versicherungsbedingungen stehen sollte.

    Bei Auszubildenden und Studenten geht es noch um etwas anderes: Was ist denn, wenn Sie zwar weiter studieren können, aber heute schon wissen, dass Sie wegen einer Krankheit in Ihrem späteren Beruf nicht mehr arbeiten können? Dies gehört ja noch nicht zur aktuellen Tätigkeit, sehr wohl aber zum Beruf, den Sie höchstwahrscheinlich nach Ausbildungsabschluss ausüben wollten.

    Damit Ihnen dies nicht zum Verhaltensnis wird, sollte spätestens ab der 2. Hälfte der Regelstudienzeit auch die angestrebte berufliche Tätigkeit in der Leistungsprüfung berücksichtigt werden.

    Besonderheiten für den öffentlichen Dienst

    Welcher Beruf ist bei Beamten versichert?

    Beamte nehmen eine besondere Stellung in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein.
    Das liegt daran, dass der Absicherungsbedarf erst dann einsetzt, wenn diese dienstunfähig geschrieben und deswegen entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden.
    Bis dahin hat der Dienstherr sehr umfangreiche Möglichkeiten per Beamtengesetz, wonach der Beamte zur Weiterbildung, Umschulung und sogar zum Wechsel seines Arbeitsplatzes verpflichtet ist.

    Deswegen kennt die Berufsunfähigkeitsversicherung grundlegend zwei Leistungsfälle:

    1. Kundinnen und Kunden mit einer Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) erhalten ihre BU-Rente nach Vorlage der Versetzungsurkunde in den Ruhestand ohne weitere Prüfung der beruflichen Tätigkeit.
       
    2. Wer als Beamter einen BU-Vertrag ohne DU-Klausel hat, bei dem wird dann auf die letzte berufliche Tätigkeit geprüft.

    Allerdings sind sich hierbei die Juristen nicht wirklich einig, ob wirklich auf die konkrete Tätigkeit, wie sie in gesunden Tagen ausgeübt wurde, geprüft wird oder auf die Laufbahn des Beamten mit allen darin verbundenen Verweisungs- und Umorganisationsmöglichkeiten.

    Unserer Ansicht nach darf für den Beamten keine abweichende Regelung zu den AVB gelten und damit sollte auf die konkrete Tätigkeit geprüft werden. Dieser Regelung folgen auch Ernst und Rogler im Nomos Handkommentar zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Kai-Jochen Neuhaus vertritt unter anderem die andere Meinung in seinem Standardwerk zur BU-Versicherung.

    Wie es am Ende kommt, wird sich im Leistungsfall zeigen. Im schlechtesten Fall werden Sie aber niemals schlechter gestellt, als der Dienstherr dies tut.

    Reduzierung der Arbeitszeit

    Was passiert bei Teilzeitarbeit? Die Teilzeitklausel

    Die Arbeitswelt hat sich verändert und nicht jeder arbeitet dauerhaft 40 Stunden in Vollzeit. Sei es für die Kindererziehung, die Pflege von Angehörigen oder schlicht für mehr Freizeit: Viele Menschen reduzieren irgendwann ihre Arbeitszeit auf eine Teilzeitbeschäftigung.

    Doch was bedeutet das für die Berufsunfähigkeitsversicherung? Grundsätzlich gilt: Bei der Prüfung der BU wird Ihre zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübte Tätigkeit bewertet – und zwar in dem Umfang, den Sie zuletzt hatten.

    Sobald Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren, fällt auch die Tätigkeitsbeschreibung anders aus. In gut qualifizierten Berufen verschiebt sich dann der Anteil der Tätigkeiten. Während der Anteil an qualitativ hochwertigen Tätigkeiten steigt, nehmen die sogenannten Hilfstätigkeiten eher ab.

    Wer hierbei auf 'Nummer sicher' gehen will, achtet auf eine Teilzeitklausel in den Versicherungsbedingungen.
    Die aus unserer Sicht besten zwei Varianten sind:

    • Prüfung, ob die zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübte Teilzeittätigkeit oder die vor dem Wechsel auf Teilzeit ausgeübte Vollzeittätigkeit vorteilhafter für Sie ist. Sind Sie in einer von beiden Prüfungen berufsunfähig, bekommen Sie Ihre Leistung.
       
    • Mitversicherung der Tätigkeiten im Haushalt oder bei der Pflege von Angehörigen. In diesem Fall wird Ihre Tätigkeitsbeschreibung im Leistungsfall deutlich umfangreicher, da nun neben Ihrem Hauptjob auch die Haushaltstätigkeiten oder die pflegerischen Tätigkeiten bewertet werden (ähnlich wie beim Ingenieur, der noch als DJ arbeitet).

    Einen großen Überblick aller Teilzeitklauseln finden Sie in unserem großen Vergleich der Teilzeitklauseln in der BU-Versicherung.

     

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