Doppelt versichert oder gefährliche Lücke? AU-Klausel und Krankentagegeld im Vergleich
Die AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt das Krankentagegeld nicht. Und die Arbeitsunfähigkeitsklausel lässt sich nicht durch das KT ersetzen.
Obwohl es bei beiden Produkten oder Bausteinen um den Leistungsauslöser "Krankschreibung" geht, sind Absicherungsziel und Leistungsregulierung völlig unterschiedlich.
Dabei kann es sogar in vielen Fällen sinnvoll für Privat Krankenversicherte sein, beides parallel versichert zu haben.
Viele Vollversicherte stehen vor einem vermeintlichen Sparpotenzial: "Wenn ich die 'Gelbe-Schein-Option' in meiner BU habe, kann ich doch das teure Krankentagegeld kündigen, oder?"
Die kurze Antwort: Nein. Das wäre ein existenzbedrohender Fehler. Warum diese beiden Bausteine wie "Linke Hand und Rechte Hand" zusammengehören und wie sie technisch ineinandergreifen, klären wir in diesem Artikel.

