Geschrieben von

Guido Lehberg

Guido Lehberg ist Versicherungsmakler und spezialisiert auf Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Arbeitskraftabsicherung. Er ist seit 2005 in der Versicherungsbranche tätig und seit 2011 als Versicherungsmakler aktiv. Seit 2015 liegt sein Schwerpunkt auf der Absicherung von Ärzten, Juristen und MINT-Berufen – insbesondere bei anspruchsvollen Fällen mit Vorerkrankungen und komplexer Gesundheitshistorie.
Neben der Beratungspraxis wird er regelmäßig von Versicherern zu Produktentwicklungen der BU-Versicherung und Grundfähigkeitsversicherung eingebunden und schult Maklerorganisationen in Workshops und Keynotes.
Stand: Mai 2026

Guido Lehberg DER BU-Profi

Inhaltsverzeichnis

    Was ist die Einmalleistung bei Berufsunfähigkeit?

    Sofortkapital beim BU-Eintritt – steuerfrei und nicht anrechenbar

    Wie der Name bereits vermuten lässt, gibt es mit der Einmalleistung bei Berufsunfähigkeit eine zusätzliche Kapitalzahlung im BU-Leistungsfall. Sie wird bei erstmaligem Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit durch den Versicherer – also sobald der Versicherer die Berufsunfähigkeit schriftlich bestätigt hat – mit der ersten Monatsrente zusätzlich ausgezahlt. Anders als Vorschussleistungen aus der AU-Klausel muss diese Zahlung nicht mit der laufenden BU-Rente verrechnet werden – sie kommt vollständig obendrauf. Für die ungeförderte selbstständige BU-Versicherung gilt zudem: Die Einmalleistung ist in der Regel steuerfrei, weil es sich um eine Leistung aus einer reinen Risikoversicherung ohne Sparanteil handelt, die nicht unter §20 Abs. 1 Nr. 6 EStG fällt (BMF-Schreiben vom 01.10.2009, BStBl I S. 1172).

    Eine Leistung aus der AU-Klausel löst die Einmalleistung nicht aus – das gilt bei allen Anbietern am Markt.

    Warum die monatliche BU-Rente allein oft nicht reicht

    Drei strukturelle Probleme, die jede BU-Absicherung kennen muss

    Bis zu Einkommenshöhen von rund 200.000 Euro Jahresbrutto sollte die Berufsunfähigkeitsrente möglichst in Höhe von 100% des Nettoeinkommens liegen. Denn die ausgezahlte BU-Leistung ist keinesfalls netto – sie unterliegt noch diversen Abzügen für Steuern, Krankenversicherung und ausbleibender Altersvorsorge (Was bleibt von der BU-Rente nach Abzügen übrig?).
    Ab einem Jahresbrutto von rund 200.000 Euro wird die Bedarfsermittlung individueller – eine pauschale 100%-Regel greift hier nicht mehr. Die Beitragsbemessungsgrenzen in GKV und GRV deckeln die Abzüge, und der tatsächliche Bedarf zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards wächst ab dieser Grenze nicht mehr proportional zum Einkommen.

    Bei derartigen Absicherungshöhen scheitern die meisten Tarife jedoch. Anfänglich lassen sich bei den guten Versicherern noch 60–70% vom Bruttoeinkommen versichern – bei den weniger guten sind es sogar nur 80% vom Netto – doch ab bestimmten Absicherungshöhen fällt die Angemessenheitsgrenze deutlich ab (Welche Höhe der BU-Versicherung ist sinnvoll?).

    Zwar müssen die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der GKV aus der BU-Rente bezahlt werden, und bei privaten Krankenversicherungen steigt der Beitrag nicht analog der Berufsunfähigkeitsrente mit an. Auch die zu kompensierenden Beiträge für das Versorgungswerk oder die gesetzliche Rentenversicherung kennen eine Beitragsbemessungsgrenze der GRV. Aber bis dahin wird es finanziell zunehmend schwieriger.
    In diesen Fällen kann eine sofortige Einmalzahlung ein wahrer Segen sein – zum Beispiel, indem dieses Kapital sofort angelegt wird und damit das Delta zur gesetzlichen Rente vollständig schließen kann.

    Konkrete Herausforderungen beim BU-Eintritt

    Wofür Sie das Sofortkapital wirklich brauchen

    Die Finanzspritze zur Sicherstellung des Lebensstandards ist dabei nur ein Einsatzgebiet von vielen. Im Leistungsfall gibt es weitere Herausforderungen, bei denen eine Einmalleistung große Abhilfe schaffen kann.

    Professionelle Hilfe im Leistungsfall
    Als auf die BU-Versicherung spezialisierter Versicherungsmakler stehen wir Ihnen auch im Leistungsfall zur Seite, damit es nicht nur beim Leistungsversprechen bleibt, sondern Sie Ihre existenzsichernde Berufsunfähigkeitsrente auch tatsächlich erhalten. Da wir als Versicherungsmakler allerdings strengen gesetzlichen Grenzen unterliegen und uns weitergehende Rechts- und Steuerberatung im Leistungsfall untersagt ist (§2 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)), kann es je nach Einzelfall sinnvoll sein, dass wir einen Versicherungsberater aus unserem Netzwerk empfehlen, der den Leistungsfall für Sie durchsetzt. Diese Versicherungsberater werden in der Regel nach Erfolgshonorar bezahlt. Und genau dieses lässt sich aus einer Einmalleistung bei BU sehr gut begleichen – ohne dass Sie dies von Ihrer regulären BU-Rente abziehen müssten.

    Bestandsverträge mit Laufzeit unter 67
    In unserer Beratung kommt es immer wieder vor, dass jemand bereits einen BU-Vertrag bei einem anderen Versicherungsvermittler abgeschlossen hat und – meistens um den Beitrag zu drücken – die Laufzeit unter dem sinnvollen 67. Lebensjahr liegt. In diesem Fall setzen wir oft einen weiteren Berufsunfähigkeitsvertrag daneben, der dann bis zum 67. Lebensjahr läuft. Das Problem des Bestandsvertrags lässt sich damit allerdings nicht vollständig lösen, und nicht immer ist eine Kündigung sinnvoll. In solchen Situationen kann eine Einmalleistung dazu genutzt werden, im Leistungsfall eine finanzielle Brücke zwischen dem Ablauf des alten Vertrags und dem tatsächlichen Beginn der Altersrente zu bauen. Das rettet in der Praxis mindestens die bestehende Altersvorsorge – wenn nicht sogar die gesamte finanzielle Existenz.

    Die Studenten-Lücke
    Schüler, Auszubildende und vor allem Studenten haben bei Vertragsabschluss keinen bedarfsgerechten Versicherungsschutz für die Lebensstellung, die sie bereits erworben haben. Bei Studenten liegt das aktuelle Maximum in der Regel bei einer BU-Rente von 2.000 Euro monatlich – 2.500 Euro sind die absolute Ausnahme. Im Leistungsfall reicht das bei weitem nicht aus, um auszugleichen, was finanziell nicht mehr aufgebaut werden kann. Eine Kapitalabfindung zusätzlich zur BU-Rente kann genutzt werden, um finanziell wieder Fuß zu fassen.

    Welche Versicherer bieten die Einmalleistung an?

    Der Markt im Überblick – und warum die Unterschiede erheblich sind

    So sinnvoll wie eine Einmalleistung bei Berufsunfähigkeit auch ist, so wenig Versicherer gibt es aktuell (Stand Mai 2026) am Markt, die eine solche Zusatzleistung anbieten. Wenn wir uns dabei auf die BU-Tarife beschränken, die mindestens zwölf BU-Monatsrenten auszahlen, dann gibt es aktuell nur vier Versicherungen: die Alte Leipziger, die Helvetia (ehemals Baloise), die Condor (Risikoträger R+V) und den Volkswohl Bund. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Unterschiede der einzelnen Tarife.

    Anbieter Leistung Hinweis
    Helvetia (ehem. Baloise) Cash+1: 1 Jahresrente / Cash+3: 3 Jahresrenten Cash+3 ist bis maximal 2.000 Euro BU-Rente bei Abschluss möglich - ab dem 50. Lebensjahr 1 Jahresrente
    Volkswohl Bund 1 Jahresrente Keine
    Condor (Risikoträger R+V) 1 Jahresrente Auswahl Tarif PremiumPro nötig
    Alte Leipziger 1 Jahresrente keine

    Aktuell bietet die Helvetia mit Abstand die höchste Einmalzahlung dieser vier Versicherer am Markt, denn die Schweizer sind die Einzigen, die eine Einmalzahlung in Höhe von satten 36 Monatsrenten anbieten. Bei 2.000 Euro BU-Rente für einen Studenten sind das direkt 72.000 Euro – und selbst bei einer Aufteilung auf mehrere BU-Versicherungen, bei der nur 1.000 Euro zur Helvetia gehen, sind das ab Beginn 36.000 Euro. Ob sich der Cash+-Baustein der Helvetia in Ihrer individuellen Situation lohnt und wie er sich im Detail verhält, haben wir in unserem ausführlichen Artikel zum Cash+ Baustein der Helvetia (ehem. Baloise) analysiert.
    Wichtig bei allen vier Versicherern: Die Höhe der Einmalzahlung wächst durch die Beitragsdynamik mit der Zeit an.

    Was die Höhe der Einmalleistung im Leistungsfall wirklich bedeutet

    Eine Beispielrechnung – aus 12 Monatsrenten werden 145.000 Euro, aus 36 werden über 430.000 Euro

    Damit der Mehrwert der Einmalleistung greifbar wird, schauen wir uns ein konkretes Beispiel an: Ein 25-jähriger Arzt oder Ingenieur schließt eine BU-Versicherung mit einer monatlichen Rente von 2.000 Euro und einer Beitragsdynamik von 5% pro Jahr ab.

    Wir vergleichen drei Szenarien – BU-Eintritt mit 32, 42 und 47 Jahren – und stellen jeweils zwei Varianten gegenüber: zwölf Monatsrenten Einmalleistung (Marktstandard) versus 36 Monatsrenten (aktuell nur Cash+3 der Helvetia).
    Das Sofortkapital wird zum Eintritt der Berufsunfähigkeit in eine renditestarke Geldanlage investiert. Wir rechnen mit einer angenommenen Bruttorendite von 5% p.a., abzüglich Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag – das entspricht einer Nettorendite von rund 3,68% pro Jahr.

    BU-Leistung mit BU-Höhe bei Eintritt Einmalleistung (12 Renten) Einmalleistung (36 Renten) Kapital mit 67 (12 Renten) Kapital mit 67 (36 Renten)
    32 Jahren 2.814 € 33.770 € 101.311 € 119.686 € 359.059 €
    42 Jahren 4.584 € 55.008 € 165.025 € 135.811 € 407.433 €
    47 Jahren 5.851 € 70.212 € 210.619 € 144.671 € 434.012 €

    Was die Berechnung zeigt:
    Der zusätzliche Hebel in der Altersvorsorge durch eine Einmalleistung von zwölf Monaten ist bereits enorm und sichert Ihnen im Musterfallein sechsstelliges Kapital. Die kürzere Laufzeit der Geldanlage wird durch die Beitragsdynamik gewachsene Rente kompensiert – das zeigt einmal mehr, wie wichtig eine gute und unlimitierte Beitragsdynamik ist.
    Noch deutlicher wird der Hebel bei der 36-Monatsrenten-Einmalzahlung. In zwei der drei Musterberechnungen ist der Auszahlungsbetrag bereits höher als das Endkapital aus der Anlage der zwölf Monatsrenten – ein Vermögen, das den Altersvorsorgeschmerz deutlich lindern kann.

    Fairer Hinweis: Beispielrechnung, keine Renditezusage. Die tatsächliche Wertentwicklung hängt von Anlageform, Kosten und Marktentwicklung ab. Die Berechnung berücksichtigt keine laufenden Kosten der Geldanlage und unterstellt eine konstante Nettorendite von 3,68% pro Jahr. Vorabpauschale und Teilfreistellung wurden nicht berücksichtigt.

    Wichtiger Tipp:

    In der Musterberechnung gehen wir von einer Anlage in einen Investmentfonds aus. Würden Sie das Geld hingegen in einer fondsgebundenen Rentenversicherung anlegen, haben Sie zwar im ersten Moment etwas höhere Kosten – dafür profitieren Sie aber von zwei steuerlichen Vorteilen: einer Teilfreistellung von 15% auf die Erträge sowie dem sogenannten Halbeinkünfteverfahren (§20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Letzteres greift, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und die Auszahlung frühestens mit 62 Jahren erfolgt – bekannt als die '12/62-Regelung'. Beide Vorteile zusammen erhöhen Ihr Nettovermögen im Rentenalter deutlich. In der persönlichen Beratung zeigen wir Ihnen, ob und welche Anlageform in Ihrer individuellen Situation sinnvoll ist. 

    Worauf Sie beim Tarif achten müssen

    Was die Einmalleistung kann – und was nicht

    Auch der beste Leistungsbaustein kann nicht die Lösung aller Probleme sein. So ist es auch bei der Einmalleistung in der BU-Versicherung. Deshalb gehen wir auf die Punkte ein, die Sie bei Auswahl und Abschluss beachten sollten:

    Auslöser ist ausschließlich der BU-Leistungsfall.
    Wenn Sie eine AU-Klausel im Vertrag vereinbart haben und daraus Leistung wegen mehr als sechsmonatiger Arbeitsunfähigkeit erhalten, reicht das nicht für die Einmalleistung aus.

    Es handelt sich wirklich um eine EINMALleistung – sie wird nur bei erstmaliger Berufsunfähigkeit ausgezahlt. Werden Sie in der Vertragslaufzeit ein zweites Mal berufsunfähig, gibt es diese Sonderzahlung nicht erneut. Hinzu kommt: Werden Sie nach einem Leistungsfall wieder berufsfähig und der Versicherungsschutz reaktiviert, zahlen Sie denselben Beitrag wie zuvor – also inklusive des Aufpreises für die Einmalleistung, obwohl diese bereits verbraucht ist. Ein Beispiel: Wer vor dem Leistungsfall 110 Euro monatlich gezahlt hat – davon rund zehn Euro für die Einmalleistung – zahlt nach der Reaktivierung wieder 110 Euro. Das lohnt sich dennoch – denn die einmalige Kapitalzahlung im Leistungsfall überwiegt diesen Nachteil in fast allen Fällen deutlich.

    Dieser Baustein kann je nach Versicherer nachträglich gegen eine erneute Gesundheitsprüfung eingeschlossen werden. Ein separates Kündigen ist in der Regel nicht möglich – er ist fest mit dem Hauptvertrag verbunden.

    Was kostet die Einmalleistung im Monatsbeitrag?

    Der Aufpreis im direkten Vergleich – nach Versicherungen und Berufsbildern

    Der Beitragsaufschlag für die Einmalleistung bei erstmaliger Berufsunfähigkeit unterscheidet sich unter den Versicherern teilweise deutlich. Das hängt zum einen vom unterschiedlichen Grundbeitrag für denselben Beruf ab und zum anderen vom prozentualen Aufschlag des jeweiligen Versicherers. Damit Sie eine bessere Orientierung bekommen, haben wir Ihnen drei Beispielrechnungen zusammengestellt.

    24-jährige Medizinstudentin Zahnmedizin – 2.000 Euro BU-Rente

    Versicherer Aufpreis pro Monat
    Condor 26,64 Euro
    Helvetia Cash+1 10,06 Euro
    Helvetia Cash+3 15,72 Euro
    Alte Leipziger 12,20 Euro
    Volkswohl Bund 9,74 Euro

    22-jähriger Techniker – 2.000 Euro BU-Rente

    Versicherer Aufpreis pro Monat
    Condor 29,92 Euro
    Helvetia Cash+1 16,29 Euro
    Helvetia Cash+3 25,79 Euro
    Alte Leipziger 9,01 Euro
    Volkswohl Bund 11,86 Euro

    27-jähriger Rechtsreferendar – 1.500 Euro BU-Rente

    Versicherer Aufpreis pro Monat
    Condor 20,39 Euro
    Helvetia Cash+1 9,75 Euro
    Helvetia Cash+3 14,88 Euro
    Alte Leipziger 8,02 Euro
    Volkswohl Bund Rechtsreferendare gelten als Beamtenanwärter – der Volkswohl Bund nimmt Beamtenanwärter nicht an

    Am Ende kommt es neben dem Beitragszuschlag natürlich auch auf den Gesamtbeitrag an – und auf viele weitere individuelle Faktoren.

     

    Alle Beitragsangaben berechnet mit dem Tarifrechner des jeweiligen Versicherers. Änderungen vorbehalten.

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    Unser Fazit zur Einmalleistung bei Berufsunfähigkeit

    Aus unserer Sicht einer der sinnvollsten Bausteine überhaupt

    Auch bei der Einmalleistung im Falle der erstmaligen Berufsunfähigkeit handelt es sich um einen KANN-Baustein, der niemals Vorrang gegenüber dem Kernleistungsversprechen der BU-Versicherung erhalten sollte. Das bedeutet: Sparen Sie nicht an der Höhe Ihrer BU-Rente, um sich eine Einmalleistung leisten zu können. Und es bedeutet, dass der Versicherer und Tarif nach Prüfung einer anonymen Risikovoranfrage eines der besten Ergebnisse für Sie bieten und zu Ihrer Situation passen muss.
    Wenn diese Dinge geklärt sind und Sie noch Budget für Optionen haben, dann ist die Einmalleistung aus unserer Sicht einer der sinnvollsten, wenn nicht sogar der sinnvollste Baustein, den der Markt aktuell zu bieten hat. Ob das auch für Sie zutrifft, sollte individuell geprüft werden – aus unserer Sicht machen Sie damit aber in den seltensten Fällen etwas falsch.

    Alles zur Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie auf unserer Übersichtsseite zur BU-Versicherung

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