Unbedingt beachten
Warum ist die vorvertragliche Anzeigepflicht (§19 VVG) eines der größten Risiken?
Wenn Gesundheitsangaben im BU-Antrag fehlen oder fehlerhaft sind, gefährdet das im Leistungsfall Ihren gesamten Versicherungsschutz.
Sie müssen alle Umstände angeben, die Ihnen bekannt sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Sie müssen nicht alles Mögliche aus Ihrem Leben erzählen, sondern präzise das beantworten, was der Versicherer konkret fragt.
Im Paragraph 19 des Versicherungsvertragsgesetzes heißt es dazu wörtlich:
(1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. [...]
Was passiert, wenn Gesundheitsangaben in der BU fehlen oder falsch sind?
Die Versicherungsgesellschaft hat mehrere Möglichkeiten, die sich nach der Schwere Ihres Verschuldens und der Relevanz der fehlenden Angaben richten. Möglich ist, dass der Versicherer:
- den Vertrag durch einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss anpasst (bei leichter Fahrlässigkeit, wenn er den Vertrag bei Kenntnis dieser Umstände anders angenommen hätte).
- den Vertrag kündigt (bei leichter Fahrlässigkeit, wenn er den Vertrag bei Kenntnis der Umstände gar nicht erst angenommen hätte).
- vom Vertrag zurücktritt (bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz).
- den Vertrag wegen Arglist anfechtet (bei Arglist spielt es keine Rolle, ob und wie der Versicherer den Vertrag angenommen hätte – es zählt ausschließlich das arglistige Verhalten).
Wie lange gelten diese Fristen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Rechte aus § 19 Abs. 2–4 (leichte und grobe Fahrlässigkeit) erlöschen grundsätzlich nach 5 Jahren ab Vertragsschluss.
- Bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht erlöschen sie nach 10 Jahren.
- Wichtig: Diese Ausschlussfrist gilt nicht, wenn der Versicherungsfall vor Ablauf eingetreten ist.
Unser oberstes Ziel ist, dass Sie im Leistungsfall nicht diskutieren müssen, wie eine Angabe zu den Gesundheitsfragen gemeint war. Darum setzen wir auf eine strukturierte, belegbare Aufbereitung und auf eine anonyme Risikovoranfrage, bevor ein offizieller Antrag gestellt wird.
Quick-Check
Wie weit fragen BU-Versicherer zurück?
Die Abfragezeiträume der Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheiden sich je nach Versicherungsgesellschaft und Diagnose stark. Standardmäßig fragen Versicherer bei ambulanten Behandlungen 5 Jahre und bei stationären Aufenthalten 10 Jahre zurück. Mit speziellen Konzepten für bestimmte Berufsgruppen können wir diese Zeiträume oft deutlich verkürzen.
Hier ist der Überblick der typischen Abfragezeiträume im BU-Antrag:
In der Praxis variieren die Abfragezeiträume der Berufsunfähigkeitsversicherung stark – je nach Versicherungsgesellschaft, Alter bei Abschluss der BU, Höhe der Berufsunfähigkeitsrente und danach, ob wir unsere Sonderkonzepte für Juristen und Ärzte verwenden können.
Die 4 wichtigen Schritte
Wie bereiten wir Ihre Gesundheitsangaben gemeinsam lückenlos für die anonyme Risikovoranfrage auf?
Die Gesundheitshistorie müssen Sie immer aufbereiten – entweder heute in Ruhe oder später, unter Druck, im Leistungsfall. Wenn Sie im Ernstfall der Berufsunfähigkeit keine Zeit für Diskussionen haben wollen, ist unser strukturierter Prozess für Sie entscheidend.
Schritt 1: Den relevanten Abfragezeitraum für den BU-Antrag definieren
Bevor wir über Krankheiten sprechen, legen wir den Rahmen fest. Je nach Berufsgruppe (etwa durch unsere Sonderkonzepte für Ärzte und Rechtsanwälte), der BU-Rentenhöhe, Ihrem Alter und dem gewünschten Versicherer variieren die Abfragezeiträume zwischen 3 und 10 Jahren. Wir erstellen Ihre persönliche 'Timeline', damit wir nur das prüfen, was wirklich relevant ist.
Schritt 2: Gesundheitsdaten strategisch sammeln
Hier unterscheiden wir uns deutlich vom Marktstandard. Wir lassen Sie mit den Gesundheitsangaben nicht allein:
A) Unser Telefoninterview:
Wir starten immer mit dem, was Sie wissen. Schwere Erkrankungen, Operationen oder Dauerbehandlungen vergessen Sie nicht. Das ist die ehrlichste Basis für den Antrag.
B) Unser Spezialfragebogen:
Wenn Ihre Gesundheitshistorie zu komplex für ein Gespräch ist, sorgt unser Fragebogen für eine lückenlose Aufklärung.
C) Der gezielte Akten-Check (Nur bei Bedarf):
Wir fordern keine pauschale Krankenakte an. Nur bei Lücken oder unklaren Diagnosen prüfen wir gezielt nach. So vermeiden wir, dass Sie bösgläubig für Falschabrechnungen werden, von denen Sie nichts wussten.
Schritt 3: Falsche Abrechnungsdiagnosen erkennen und bereinigen
Manchmal finden wir in den Akten Diskrepanzen (z. B. eine ärztliche Abrechnung auf 'Depression', obwohl Sie nur eine Erkältung hatten).
- Unsere Lösung: Wir bitten Ihren Arzt um ein präzisierendes Gegen-Attest oder verfassen gemeinsam eine fundierte Eigenerklärung, die den Sachverhalt richtigstellt. Wir liefern dem Versicherer den Kontext, der in der Akte fehlt.
Schritt 4: Die anonyme Risikovoranfrage einreichen und Votum erhalten
Mit diesen sauberen Daten gehen wir anonym auf die für Sie relevanten Versicherer zu. Wir verhandeln direkt mit den Entscheidern (z. B. Gesellschaftsärzten) und holen ein verbindliches Votum ein.
- Ihr Ergebnis: Sie sehen schwarz auf weiß, wer Sie glatt versichert, wer einen Risikozuschlag fordert oder ablehnt.
- Ihre Entscheidung: Erst wenn das Ergebnis passt, stellen wir den verbindlichen BU-Antrag. Ihr Name bleibt bis dahin geschützt.
Wir sprechen Ihre Sprache
Welche Stolpersteine drohen verkammerten Berufen und Akademikern beim BU-Antrag?
Wer einen Standard-Antrag ausfüllt, ohne vorher eine fachmännische Risikovoranfrage durchgeführt zu haben, scheitert schnell in der Risikoprüfung des Versicherers. Ein abgelehnter Antrag führt oft zu einem HIS-Eintrag (Sonderwagnisdatei).
Die Folge: Bei zukünftigen Anträgen für eine BU-Versicherung müssen Sie erschwerte Fragen beantworten. Um das zu vermeiden, lösen wir die spezifischen Probleme unserer Kernzielgruppen proaktiv.
Warum ist die 'Flur-Medizin' bei der BU für Ärzte so gefährlich?
Viele Ärztinnen und Ärzte helfen sich gegenseitig, wenn es mal 'zwickt'. Die Versicherer kennen diese Praxis und prüfen hier besonders kritisch.
- Das Problem: Kommt auch nur der geringste Verdacht auf, dass die Gesundheitshistorie Lücken aufweist, fragt die Versicherung genau nach. Bei Zweifeln reagieren die Risikoprüfer schnell mit Ausschlussklauseln, Risikozuschlägen oder Ablehnungen.
- Unsere Lösung: Wir ordnen solche 'Gefälligkeitsbehandlungen' für den Versicherer sauber ein. Wir bereiten Ihre Risikovoranfrage medizinisch fundiert auf und nutzen spezielle 'Ärzte-BU-Konzepte' mit vereinfachter Gesundheitsprüfung. Damit ist Ihr BU-Schutz im Leistungsfall sicher.
Warum führen Rückenbeschwerden bei Ingenieuren und MINT-Berufen oft zum BU-Ausschluss?
'Sitzen ist das neue Rauchen' – gerade Ingenieure kennen die Folgen reiner Schreibtischarbeit: Verspannungen und Schmerzen im Bewegungsapparat, die oft mit manueller Therapie behandelt werden.
- Das Problem: Diese Behandlungen sind im BU-Antrag anzeigepflichtig. Da Risikoprüfer die Korrelation zwischen Rückenbeschwerden und drohender Berufsunfähigkeit kennen, droht hier schnell eine Ausschlussklausel für die Wirbelsäule.
- Unsere Lösung: Wir bringen Ihre Diagnose in den richtigen Kontext. Wir belegen gegenüber dem Versicherer den Unterschied zwischen 'akuten Verspannungen wegen Deadline-Stress' und chronischen Wirbelsäulenleiden. Durch direkte Verhandlungen mit leitenden Risikoprüfern lösen wir die 'Blockade Ausschlussklausel' aus Ihrem Vertrag heraus.
Wie vermeiden Rechtsanwälte die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung im BU-Antrag?
Rechtsanwälte wissen exakt, welches Streitpotenzial in einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung nach § 19 VVG steckt.
- Das Problem: Juristen besitzen das rechtliche Fachwissen, oft fehlt jedoch die medizinische Einordnung, was genau im Antrag wie angegeben werden muss, damit die Berufsunfähigkeitsversicherung absolut 'wasserdicht' ist.
- Unsere Lösung: Wir beschäftigen ein eigenes Team für die medizinische Aufbereitung. Wir übersetzen Ihre Gesundheitsangaben in eine medizinisch und rechtlich lückenlose Dokumentation. Zusätzlich nutzen wir für Juristen spezielle BU-Konzepte mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen für maximale Rechtssicherheit.
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FAQ
Die häufigsten Fragen zur Aufbereitung der BU-Gesundheitsfragen