Kurzzusammenfassung in 2 Minuten

Wie bereiten Sie Ihre Gesundheitsfragen für die Berufsunfähigkeitsversicherung richtig auf?

  • Die Abfragezeiträume: Versicherer fragen je nach Diagnoseart typischerweise 3 bis 10 Jahre zurück – in unseren Spezial-BU-Konzepten für Ärzte und Juristen teilweise nur 2 Jahre. Entscheidend ist dabei die exakte Fragestellung im BU-Antrag.
     
  • Unsere Strategie: Nicht blind Akten von Krankenkassen und Ärzten anfordern! Wir arbeiten nach dem Prinzip 'Gedächtnis vor Akte', um Sie vor Haftungsfallen durch unbekannte Falschabrechnungen und Interpretationsfehler zu schützen.
     
  • Unsere Lösung: Wir klären Ihre Versicherbarkeit immer über eine anonyme Risikovoranfrage, bevor Sie einen namentlichen Antrag stellen. So bleibt Ihre Weste sauber und Sie erhalten Ihre bestmögliche Berufsunfähigkeitsversicherung.

Inhaltsverzeichnis

So bereiten Sie Ihre BU-Gesundheitsfragen richtig auf


    Guido Lehberg

    Autor:Guido Lehberg

    Erstellt am:14. März 2026

    Unbedingt beachten

    Warum ist die vorvertragliche Anzeigepflicht (§19 VVG) eines der größten Risiken?

    Wenn Gesundheitsangaben im BU-Antrag fehlen oder fehlerhaft sind, gefährdet das im Leistungsfall Ihren gesamten Versicherungsschutz.

    Sie müssen alle Umstände angeben, die Ihnen bekannt sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Sie müssen nicht alles Mögliche aus Ihrem Leben erzählen, sondern präzise das beantworten, was der Versicherer konkret fragt.

    Im Paragraph 19 des Versicherungsvertragsgesetzes heißt es dazu wörtlich:

    (1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. [...]

    Was passiert, wenn Gesundheitsangaben in der BU fehlen oder falsch sind?

    Die Versicherungsgesellschaft hat mehrere Möglichkeiten, die sich nach der Schwere Ihres Verschuldens und der Relevanz der fehlenden Angaben richten. Möglich ist, dass der Versicherer:

    • den Vertrag durch einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss anpasst (bei leichter Fahrlässigkeit, wenn er den Vertrag bei Kenntnis dieser Umstände anders angenommen hätte).
    • den Vertrag kündigt (bei leichter Fahrlässigkeit, wenn er den Vertrag bei Kenntnis der Umstände gar nicht erst angenommen hätte).
    • vom Vertrag zurücktritt (bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz).
    • den Vertrag wegen Arglist anfechtet (bei Arglist spielt es keine Rolle, ob und wie der Versicherer den Vertrag angenommen hätte – es zählt ausschließlich das arglistige Verhalten).
       

    Wie lange gelten diese Fristen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?

    • Rechte aus § 19 Abs. 2–4 (leichte und grobe Fahrlässigkeit) erlöschen grundsätzlich nach 5 Jahren ab Vertragsschluss.
    • Bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht erlöschen sie nach 10 Jahren.
    • Wichtig: Diese Ausschlussfrist gilt nicht, wenn der Versicherungsfall vor Ablauf eingetreten ist.
       

    Unser oberstes Ziel ist, dass Sie im Leistungsfall nicht diskutieren müssen, wie eine Angabe zu den Gesundheitsfragen gemeint war. Darum setzen wir auf eine strukturierte, belegbare Aufbereitung und auf eine anonyme Risikovoranfrage, bevor ein offizieller Antrag gestellt wird.

     

    Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Ihre Risikovoranfrage von BU-Profis machen 

    Jetzt kostenlos beraten lassen

    Quick-Check

    Wie weit fragen BU-Versicherer zurück? 

    Die Abfragezeiträume der Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheiden sich je nach Versicherungsgesellschaft und Diagnose stark. Standardmäßig fragen Versicherer bei ambulanten Behandlungen 5 Jahre und bei stationären Aufenthalten 10 Jahre zurück. Mit speziellen Konzepten für bestimmte Berufsgruppen können wir diese Zeiträume oft deutlich verkürzen.

    Hier ist der Überblick der typischen Abfragezeiträume im BU-Antrag:

     

    Diagnose-Art Standard-Zeitraum Unser Experten-Kommentar
    Ambulante Behandlungen bis zu 5 Jahren Vorsicht: Manche Versicherer fragen „Hatten Sie jemals Beschwerden?“. Wir suchen Tarife, die im Idealfall nur nach „ärztlicher Behandlung“ fragen.
    Stationäre Aufenthalte bis zu 10 Jahre Hierzu zählen auch Reha-Maßnahmen und Kuren. Operationen werden oft separat abgefragt.
    Psychische Erkrankungen bis zu 10 Jahre Ist heute kein K.O.-Kriterium mehr. Je nach Ursache reicht die Möglichkeit von Normalannahme bis zur Annahme mit Ausschlussklausel. Für Ärzte, Rechtsanwälte und Ingenieure nutzen wir oft Sonderaktionen, die hier nur 2- 3 Jahre zurückfragen.
    Medikamente bis zu 5 Jahre Wichtig: Auch einmalige Verschreibungen (z.B. Schmerzmittel, Antibiotika) müssen angegeben werden, wenn konkret danach gefragt wird.
    Schwere Erkrankungen wie HIV/AIDS, Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes, Epilepsie teilweise ohne zeitliche Begrenzung, sonst oft bis zu 10 Jahre Wenn Sie in dem abgefragten Zeitraum noch zur Nachsorge mussten, dann ist diese unter Umständen auch in dieser Frage angabepflichtig
    Beschwerden ohne Untersuchung, Beratung oder Behandlung in der Regel die letzten 6 Monate Wenige Versicherungen fragen ausschließlich nach Erkrankungen und Beschwerden, wegen denen Sie beim Arzt gewesen sind. Hier wird dann oft diese Zusatzfrage nach "Beschwerden ohne Untersuchung, Beratung oder Behandlung" ergänzt.

    In der Praxis variieren die Abfragezeiträume der Berufsunfähigkeitsversicherung stark – je nach Versicherungsgesellschaft, Alter bei Abschluss der BU, Höhe der Berufsunfähigkeitsrente und danach, ob wir unsere Sonderkonzepte für Juristen und Ärzte verwenden können.

    Entscheidend ist immer die konkrete Formulierung der Fragen im Antrag

    "Hatten Sie in den letzten fünf Jahren Beschwerden an Ihrem Bewegungsapparat?" ist eine ganz andere Frage, als "waren Sie in den letzten fünf Jahren wegen Beschwerden am Bewegungsapparat in Behandlung, zur Untersuchung oder Beratung?"

    Achten Sie daher immer ganz genau auf die Fragestellung. In einigen Fällen hilft es schon den Versicherer mit den passenden Antragsfragen herauszusuchen, damit Sie einen Ausschluss vermeiden können und den bestmöglichen Versicherungsschutz bekommen. 

    Die 4 wichtigen Schritte

    Wie bereiten wir Ihre Gesundheitsangaben gemeinsam lückenlos für die anonyme Risikovoranfrage auf?

    Die Gesundheitshistorie müssen Sie immer aufbereiten – entweder heute in Ruhe oder später, unter Druck, im Leistungsfall. Wenn Sie im Ernstfall der Berufsunfähigkeit keine Zeit für Diskussionen haben wollen, ist unser strukturierter Prozess für Sie entscheidend.

    Schritt 1: Den relevanten Abfragezeitraum für den BU-Antrag definieren

    Bevor wir über Krankheiten sprechen, legen wir den Rahmen fest. Je nach Berufsgruppe (etwa durch unsere Sonderkonzepte für Ärzte und Rechtsanwälte), der BU-Rentenhöhe, Ihrem Alter und dem gewünschten Versicherer variieren die Abfragezeiträume zwischen 3 und 10 Jahren. Wir erstellen Ihre persönliche 'Timeline', damit wir nur das prüfen, was wirklich relevant ist.

    Schritt 2: Gesundheitsdaten strategisch sammeln

    Hier unterscheiden wir uns deutlich vom Marktstandard. Wir lassen Sie mit den Gesundheitsangaben nicht allein:

    • A) Unser Telefoninterview:
      Wir starten immer mit dem, was Sie wissen. Schwere Erkrankungen, Operationen oder Dauerbehandlungen vergessen Sie nicht. Das ist die ehrlichste Basis für den Antrag.

    • B) Unser Spezialfragebogen: 
      Wenn Ihre Gesundheitshistorie zu komplex für ein Gespräch ist, sorgt unser Fragebogen für eine lückenlose Aufklärung.

    • C) Der gezielte Akten-Check (Nur bei Bedarf): 
      Wir fordern keine pauschale Krankenakte an. Nur bei Lücken oder unklaren Diagnosen prüfen wir gezielt nach. So vermeiden wir, dass Sie bösgläubig für Falschabrechnungen werden, von denen Sie nichts wussten.

     

    Schritt 3: Falsche Abrechnungsdiagnosen erkennen und bereinigen

    Manchmal finden wir in den Akten Diskrepanzen (z. B. eine ärztliche Abrechnung auf 'Depression', obwohl Sie nur eine Erkältung hatten).

    • Unsere Lösung: Wir bitten Ihren Arzt um ein präzisierendes Gegen-Attest oder verfassen gemeinsam eine fundierte Eigenerklärung, die den Sachverhalt richtigstellt. Wir liefern dem Versicherer den Kontext, der in der Akte fehlt.

     

    Schritt 4: Die anonyme Risikovoranfrage einreichen und Votum erhalten

    Mit diesen sauberen Daten gehen wir anonym auf die für Sie relevanten Versicherer zu. Wir verhandeln direkt mit den Entscheidern (z. B. Gesellschaftsärzten) und holen ein verbindliches Votum ein.

    • Ihr Ergebnis: Sie sehen schwarz auf weiß, wer Sie glatt versichert, wer einen Risikozuschlag fordert oder ablehnt.
    • Ihre Entscheidung: Erst wenn das Ergebnis passt, stellen wir den verbindlichen BU-Antrag. Ihr Name bleibt bis dahin geschützt.

     

    Wir sprechen Ihre Sprache

    Welche Stolpersteine drohen verkammerten Berufen und Akademikern beim BU-Antrag?

    Wer einen Standard-Antrag ausfüllt, ohne vorher eine fachmännische Risikovoranfrage durchgeführt zu haben, scheitert schnell in der Risikoprüfung des Versicherers. Ein abgelehnter Antrag führt oft zu einem HIS-Eintrag (Sonderwagnisdatei).
    Die Folge: Bei zukünftigen Anträgen für eine BU-Versicherung müssen Sie erschwerte Fragen beantworten. Um das zu vermeiden, lösen wir die spezifischen Probleme unserer Kernzielgruppen proaktiv.

    Warum ist die 'Flur-Medizin' bei der BU für Ärzte so gefährlich?

    Viele Ärztinnen und Ärzte helfen sich gegenseitig, wenn es mal 'zwickt'. Die Versicherer kennen diese Praxis und prüfen hier besonders kritisch.

    • Das Problem: Kommt auch nur der geringste Verdacht auf, dass die Gesundheitshistorie Lücken aufweist, fragt die Versicherung genau nach. Bei Zweifeln reagieren die Risikoprüfer schnell mit Ausschlussklauseln, Risikozuschlägen oder Ablehnungen.
    • Unsere Lösung: Wir ordnen solche 'Gefälligkeitsbehandlungen' für den Versicherer sauber ein. Wir bereiten Ihre Risikovoranfrage medizinisch fundiert auf und nutzen spezielle 'Ärzte-BU-Konzepte' mit vereinfachter Gesundheitsprüfung. Damit ist Ihr BU-Schutz im Leistungsfall sicher.
       

    Warum führen Rückenbeschwerden bei Ingenieuren und MINT-Berufen oft zum BU-Ausschluss?

    'Sitzen ist das neue Rauchen' – gerade Ingenieure kennen die Folgen reiner Schreibtischarbeit: Verspannungen und Schmerzen im Bewegungsapparat, die oft mit manueller Therapie behandelt werden.

    • Das Problem: Diese Behandlungen sind im BU-Antrag anzeigepflichtig. Da Risikoprüfer die Korrelation zwischen Rückenbeschwerden und drohender Berufsunfähigkeit kennen, droht hier schnell eine Ausschlussklausel für die Wirbelsäule.
    • Unsere Lösung: Wir bringen Ihre Diagnose in den richtigen Kontext. Wir belegen gegenüber dem Versicherer den Unterschied zwischen 'akuten Verspannungen wegen Deadline-Stress' und chronischen Wirbelsäulenleiden. Durch direkte Verhandlungen mit leitenden Risikoprüfern lösen wir die 'Blockade Ausschlussklausel' aus Ihrem Vertrag heraus.
       

     Wie vermeiden Rechtsanwälte die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung im BU-Antrag?

    Rechtsanwälte wissen exakt, welches Streitpotenzial in einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung nach § 19 VVG steckt.

    • Das Problem: Juristen besitzen das rechtliche Fachwissen, oft fehlt jedoch die medizinische Einordnung, was genau im Antrag wie angegeben werden muss, damit die Berufsunfähigkeitsversicherung absolut 'wasserdicht' ist.
    • Unsere Lösung: Wir beschäftigen ein eigenes Team für die medizinische Aufbereitung. Wir übersetzen Ihre Gesundheitsangaben in eine medizinisch und rechtlich lückenlose Dokumentation. Zusätzlich nutzen wir für Juristen spezielle BU-Konzepte mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen für maximale Rechtssicherheit.

     

    Nutzen Sie unsere Musterschreiben

    Kostenfreie Vorlagen für Ihre Vorbereitung

    FAQ

    Die häufigsten Fragen zur Aufbereitung der BU-Gesundheitsfragen

    Was ist der Unterschied zwischen einem BU-Antrag und einer anonymen Risikovoranfrage?

    Ein BU-Antrag ist namentlich und kann bei Ablehnung oder Erschwerung spätere Anträge erschweren. Eine Risikovoranfrage ist anonym bzw. pseudonymisiert und klärt vorab, welche Versicherung Sie zu welchen Bedingungen annimmt. So erhalten Sie ein Votum, bevor Sie persönliche Daten preisgeben. Wenn Sie möchten, klären wir im Erstgespräch in 10 Minuten, ob eine Vorprüfung bei Ihnen sinnvoll ist.

    Muss ich meine Patientenakte bei der Krankenkasse zwingend anfordern?

    Nein. Wir raten davon ab, die Unterlagen pauschal anzufordern. Sie müssen die Gesundheitsfragen im Antrag so beantworten, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer versteht und soweit Sie tatsächliche Kenntnis haben. Wenn Sie jedoch alle Abrechnungen anfordern, können Ihnen Diagnosen und Nebencodes zugerechnet werden, die Ihnen vorher nicht bewusst waren. Das kann im Leistungsfall unnötige Diskussionen auslösen. Im Erstgespräch klären wir, ob Unterlagen in Ihrem Fall wirklich sinnvoll sind.

    Wie lange werden Vorerkrankungen bei der BU abgefragt?

    Typisch sind 5 Jahre für ambulante Behandlungen und 10 Jahre für stationäre Aufenthalte. Bei psychischen Erkrankungen werden häufig 10 Jahre abgefragt, auch bei ambulanter Therapie. Entscheidend ist immer die konkrete Formulierung im Antrag. Es gibt Tarife und Sonderkonzepte mit kürzeren Abfragezeiträumen, insbesondere für Ärzte und Rechtsanwälte. Im Erstgespräch prüfen wir, welche Abfragezeiträume für Sie gelten und welche Lösungen sinnvoll sind.

    Kommt es bei einer BU-Ablehnung zu einem HIS-Eintrag?

    Bei einer anonymen Risikovoranfrage erfolgt keine Meldung an das HIS. Ihre Angaben werden beim Versicherer nur pseudonymisiert verarbeitet und anschließend gelöscht. Ein Risiko entsteht vor allem bei einem namentlichen Antrag, wenn dieser abgelehnt oder nur mit Erschwernis angeboten wird. Wenn Sie einen BU-Abschluss planen, klären wir im Erstgespräch, wie Sie dieses Risiko vermeiden.

    Was tun, wenn eine falsche Diagnose in der Patientenakte steht?

    Verschweigen Sie eine Diagnose nicht, sobald Sie davon wissen. In vielen Fällen lässt sich eine falsche oder unklare Diagnose sauber einordnen. Oft reicht eine präzise Eigenschilderung, die wir gemeinsam formulieren. Wenn nötig, hilft ein kurzer Arztbericht, der z. B. eine Verdachtsdiagnose oder einen Abrechnungsfehler bestätigt. Versicherer bewerten nicht den Code, sondern Ihre tatsächliche Gesundheitssituation. Im Erstgespräch klären wir, welche Nachweise in Ihrem Fall wirklich nötig sind.

    BU trotz Burnout oder Psychotherapie – ist das möglich?

    Nein. Eine Therapie oder ein Burnout ist nicht automatisch ein K.O.-Kriterium. Entscheidend sind Diagnose, Verlauf, Behandlung, Stabilität und wie lange es zurückliegt. Je nach Fall sind Normalannahme, Zuschlag oder ein Ausschluss möglich. Wenn ein Abschluss ohne Ausschluss nicht machbar ist, kann ein Vertrag mit Ausschluss trotzdem sinnvoll sein, weil Sie gegen viele andere Ursachen weiterhin versichert sind. Im Erstgespräch klären wir, welche Strategie bei Ihnen realistisch ist und welche Versicherer infrage kommen.

    Kostet eine anonyme Risikovoranfrage etwas?

    Die Risikovoranfrage ist Teil unserer Maklerleistung und verursacht in der Regel keine separaten Kosten. Wir arbeiten überwiegend auf Courtage-Basis, die im Beitrag einkalkuliert ist und im Erfolgsfall vom Versicherer gezahlt wird. Für Sie bleibt der Beitrag in der Regel identisch, egal ob über uns, ein Portal oder direkt. Eine Honorarvermittlung ist auf Wunsch möglich, lohnt sich in der BU aber wirtschaftlich oft selten. Wenn Sie möchten, klären wir im Erstgespräch, ob und wie eine Vorprüfung bei Ihnen sinnvoll ist.

    Wie läuft das Erstgespräch zur BU ab?

    Nach der Terminbuchung führen wir zuerst ein kurzes Telefoninterview (15–30 Minuten), damit wir Ihren Fall sauber einordnen können. Sobald Sie einen Beratungstermin gebucht haben (in der Regel in 2–3 Tagen), ruft Sie ein spezialisierter Kollege an. Dabei klären wir die wichtigsten Punkte zu Beruf, Einkommen, Hobbys und Ihrer Gesundheit – inklusive Behandlungen der letzten 5 bis 10 Jahre. Danach entscheiden wir, ob wir direkt eine anonyme Risikovoranfrage starten können oder ob wir Ihnen zur sicheren Aufbereitung einen kurzen Fragebogen senden. Wenn Sie möchten, buchen Sie jetzt einen Termin – wir klären alles Schritt für Schritt mit Ihnen.

    Wie lange dauert es bis zum BU-Abschluss?

    Von der Vorprüfung bis zum Abschluss dauert es je nach Fall und Versicherer meist wenige Tage bis etwa zwei Wochen. Wenn wir nach dem Telefoninterview direkt mit der anonymen Risikovoranfrage starten können, liegen die Ergebnisse in der Regel innerhalb von 2 Tagen vor. Diese besprechen wir im Termin und entscheiden gemeinsam, welcher Versicherer und welche Bedingungen sinnvoll sind. Ist alles klar, erhalten Sie anschließend einen digitalen Antrag zur Unterschrift. Nach Einreichung beim Versicherer dauert die Bearbeitung – je nach Gesellschaft – meist zwischen 2 Tagen und 1 bis 2 Wochen. In komplexeren Fällen kann ein weiterer Termin sinnvoll sein, um Details sauber zu klären. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen konkret, welcher Zeitrahmen in Ihrem Fall realistisch ist.

    Welche Unterlagen brauche ich vor der BU-Beratung?

    Wichtig ist vor allem, dass Sie Ihre Arzt- und Behandlungshistorie der letzten Jahre grob einordnen können – alles Weitere klären wir im Telefoninterview. Überlegen Sie vorab, warum Sie in den letzten 5 Jahren beim Arzt waren und ob es in den letzten 10 Jahren stationäre Behandlungen oder Operationen gab. Besonders relevant sind Beschwerden und Untersuchungen, die über 'Husten, Schnupfen, Heiserkeit' hinausgehen (z. B. Rücken, Magen, Haut, Allergien, psychische Belastungen, Medikamente oder Physiotherapie). Zusätzlich sind Einkommensnachweise hilfreich (z. B. Jahresabrechnungen der letzten 3 Jahre). Bei Ärzten und Rechtsanwälten sind außerdem Unterlagen zum Versorgungswerk bzw. zu bestehenden Anwartschaften sinnvoll. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen genau, welche Unterlagen Sie wirklich benötigen – und welche nicht.

    Wann startet die Risikovoranfrage – und wie geht es danach weiter?

    Nach dem Telefoninterview entscheiden wir, ob wir sofort mit der Risikovoranfrage starten können oder ob zunächst eine detailliertere Aufbereitung sinnvoll ist. Wenn die Informationen aus dem Telefoninterview ausreichen, erstellen wir direkt die anonyme Risikovoranfrage und holen die Voten der Versicherer ein. Die Ergebnisse liegen häufig innerhalb von 2 Tagen vor und werden anschließend im Termin besprochen. Wenn der Fall komplex ist oder Angaben fehlen, erhalten Sie zunächst einen Fragebogen. Danach vereinbaren wir einen weiteren Termin, um alles sauber zu klären und erst dann die Vorprüfung zu starten. Wenn Sie möchten, buchen Sie einen Termin – dann wissen Sie schnell, welcher Weg für Sie der richtige ist.

    Schade, dass Sie gehen möchten. Haben Sie nicht gefunden, was Sie suchen?

    Lassen Sie uns Ihre Fragen gerne persönlich klären. Wir freuen uns auf Sie!

    Termin vereinbaren