Volle Leistung bei Arbeitsunfähigkeit und im Pflegefall, aber…
Was der Premium-Tarif der Nürnberger wirklich leistet – und wo es hakt
Wenn Sie sich für das Bedingungswerk Nürnberger Premium entscheiden, bekommen Sie auch eine AU-Klausel dazu. Diese leistet, wenn Sie entweder schon 6 Monate ununterbrochen arbeitsunfähig sind oder bereits nach drei Monaten, wenn ein Facharzt bescheinigt, dass diese Krankschreibung für weitere mindestens drei Monate andauern wird.
Zum einen wird diese Leistung allerdings für maximal 24 Monate (im gesamten Versicherungszeitraum) gezahlt, zum anderen ist der Mehrwert dieser Klausel überschaubar. Wer nämlich mindestens ein halbes Jahr gesundheitsbedingt ausfällt, ist in der Regel auch zu 50 % berufsunfähig. Wenn Sie allerdings schon wissen, dass Sie Ihre akute Erkrankung nur für maximal zwei Jahre aus dem Berufsleben reißen wird, kann diese Klausel von Vorteil sein – da das Prüfungsverfahren deutlich abgekürzt ist im Vergleich zur klassischen BU-Rente.
Pflegeklausel BU Nürnberger 2018: Im Pflegefall erhalten Sie auch dann Ihre volle Rente, wenn Sie nicht berufsunfähig sind. Dieser Zustand ist zwar höchst unwahrscheinlich, aber auch hier gilt das vereinfachte Prüfverfahren.
Leider verpasst es die Nürnberger an dieser Stelle, diesen Zugang zu einem echten Highlight zu machen. Gemessen wird anhand von sogenannten Aktivitäten des täglichen Lebens (ADL). Auch reicht es aus, wenn Sie eine dieser Aktivitäten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Anders als bei vielen Mitbewerbern stehen aber insgesamt nur vier ADL zur Verfügung – bei der Bayerischen würde bereits eine von sechs ADL reichen.
Positiv fällt an dieser Stelle aber auf, dass auch die geistige Alltagskompetenz mitversichert ist. Heißt: bei Demenz gibt es ebenfalls die volle BU-Rente.
Haben Sie sich für den Tarif Premium entschieden, erhalten Sie während der Versicherungsdauer im Pflegefall die doppelte Leistung: Berufsunfähigkeitsrente plus Pflegerente. Der Teil der Pflegerente wird sogar über die Versicherungsdauer hinaus, also bis zum Tod gezahlt.