Auf einen Blick: Die Ärzte-BU

Kurzzusammenfassung zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte
 

Die BU-Versicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen für Ärztinnen und Ärzte. Der Grund ist die Kombination aus einem relevanten Risiko, den Arztberuf nicht durchgehend bis zum Rentenalter ausüben zu können, und einer sehr hohen Lebensstellung: Sie haben viel zu verlieren, wenn Sie nicht mehr arbeiten können.
Das Versorgungswerk leistet erst ab 100% Berufsunfähigkeit. In der Praxis bekommt deshalb nur rund einer von 20 berufsunfähigen Ärzten Geld aus der berufsständischen Versorgung. Eine gute private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet bereits ab 50% und bietet damit den notwendigen finanziellen Schutz.

  • Bedarfsgerechte Rentenhöhe: Maßstab ist Ihr Nettoeinkommen, bei freiberuflichen Ärzten der Gewinn vor Steuern. Rechnen Sie zusätzlich die Beiträge für Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung und die im BU-Fall fehlende Altersvorsorge ein.
  • Arztspezifische Bedingungen: Die Versicherungsbedingungen müssen für Ärzte gemacht sein. Entscheidend sind die Prüfung der konkreten Verweisung, der Umorganisationsklausel für eigene Praxen, der Infektionsklausel​​​​​​​ und der Nachversicherungsgarantie.
  • Strategische Aufteilung (2-Vertrags-Modell): Die Aufteilung auf mehrere Berufsunfähigkeitsversicherungen sichert den Schutz langfristig lückenlos ab und hält Nachversicherungsoptionen maximal flexibel.
  • Vereinfachte Gesundheitsfragen: Neben dem 'klassischen' Weg der normalen Risikoprüfung (hierbei empfiehlt sich eine vorherige Risikovoranfrage) bieten wir spezielle Heilberufekonzepte mit deutlich verkürzten Fragen zum Gesundheitszustand, zu bestehenden Versorgungswerken und zum Einkommen an. Besonders vorteilhaft bei Praxisneugründungen und beim Eintritt in eine Gemeinschaftspraxis.

Inhaltsverzeichnis

    BU-Vergleich für Ärzte 2026

    Welche BU-Versicherer sind für Ärzte aktuell die besten?

    Die Helvetia/Baloise, der HDI, die Gothaer, die Nürnberger, die LV1871 und die Deutsche Ärzteversicherung (DÄV) bieten aktuell die besten Berufsunfähigkeitsversicherungen für Ärztinnen und Ärzte an (Stand: Juni 2026, Vergleich über 251 Tarife von 23 Versicherern).

    Welcher Tarif konkret zu Ihrem persönlichen Bedarf passt, hängt von Ihrer konkreten ärztlichen Tätigkeit, Ihrer aktuellen beruflichen Stellung (Assistenzarzt, Facharzt, Oberarzt, Chefarzt, angestellt oder eigene Praxis) und Ihrem Gesundheitszustand beim Abschluss ab. Dazu kommt: Einige Tarife sind zwar bedingungsseitig stark, aber die Anpassbarkeit über Nachversicherungsgarantien und Dynamik kommt bei einem Abschluss in jungen Jahren zu kurz. Daher ist die Planung eines Gesamtkonzeptes inklusive einer möglichen 2-Vertrags-Lösung wichtig.

    Versicherer Erweiterte Infektionsklausel Verzicht auf abstrakte Verweisung Verzicht auf konkrete Verweisung Verzicht auf Umorganisationsprüfung bei eigener Praxis Nachversicherungsgarantien ohne erneute Risikoprüfung Weltweiter Versicherungsschutz
    Helvetia/Baloise Erfüllt Erfüllt Erfüllt Teilweise erfüllt¹ Bis 7.500 Euro Erfüllt
    HDI Erfüllt Erfüllt Erfüllt Erfüllt Bis 6.000 Euro Erfüllt
    Gothaer Erfüllt Erfüllt Nicht erfüllt Teilweise erfüllt¹ Bis 7.500 Euro Erfüllt
    Nürnberger Erfüllt Erfüllt Erfüllt Teilweise erfüllt¹ Bis 7.500 Euro Erfüllt
    LV1871 Erfüllt Erfüllt Nicht erfüllt Erfüllt Bis 8.000 Euro Erfüllt
    Deutsche Ärzteversicherung (DÄV) Erfüllt Erfüllt Erfüllt Teilweise erfüllt¹ Bis 6.000 Euro Erfüllt

    ¹ Teilweise erfüllt bedeutet: Der Versicherer verzichtet darauf zu prüfen, ob die eigene Praxis theoretisch umorganisiert werden könnte (abstrakte Umorganisationsprüfung). Haben Sie Ihre Praxis jedoch tatsächlich umorganisiert, prüft der Versicherer das Ergebnis. Nur HDI und LV1871 verzichten auch auf die Prüfung einer tatsächlich durchgeführten Umorganisation.

    Erweiterte Infektionsklausel: Leistung bereits, wenn ein behördliches Tätigkeitsverbot nach § 31 IfSG mindestens 50% der ärztlichen Tätigkeit betrifft. Alle sechs Anbieter erfüllen zusätzlich den 6-monatigen Prognosezeitraum.

    Quelle: Eigene Auswertung der Bedingungswerke, Stand: Juni 2026. AVB-Stände: Helvetia/Baloise 04/2026, HDI 01/2026, Gothaer 10/2025, Nürnberger 01/2026, LV1871 04/2026, DÄV 04/2026. Die Nürnberger führt zum 07/2026 ein überarbeitetes Bedingungswerk ein, wir aktualisieren die Übersicht nach Veröffentlichung.

    Wichtig zur Einordnung: Die beste Bedingungsqualität nützt wenig, wenn Vorerkrankungen den Zugang versperren. Für diesen Fall gibt es Sonderaktionen mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen, die wir weiter unten im Detail vorstellen.

    Die besten BU-Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen für Ärzte bieten aktuell die Allianz (über den GVP, nur drei Gesundheitsfragen) und der HDI (ohne Fragen zu Hobbys, bereits ab dem Physikum) an, ergänzt um ein exklusives BU-Profi-Konzept, mit dem in Kombination bis zu 7.000 € BU-Rente fast ohne Gesundheitsfragen möglich sind. Diese Tarife beantworten eine andere Frage als die Bedingungs-Bestenliste: Sie machen eine starke Absicherung auch dann möglich, wenn die Gesundheitshistorie einen normalen Antrag erschwert. Alle Details und die wörtlichen Gesundheitsfragen finden Sie im Abschnitt zu den Ärzte-Aktionen.

    Must-Haves im Bedingungswerk

    Welche BU-Klauseln sind für Ärzte nicht verhandelbar? (Checkliste)

    Sechs Punkte entscheiden über die Qualität einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte: die erweiterte Infektionsklausel, der Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung, der Verzicht auf die Umorganisationsprüfung, eine rechtssichere Aufbereitung der Gesundheitshistorie, ein früher Abschlusszeitpunkt und starke Nachversicherungsoptionen.

    Zwei davon sind aus unserer Sicht immer unverzichtbar: der Verzicht auf die abstrakte Verweisung und die rechtssichere Aufbereitung Ihrer Gesundheitshistorie. Alle anderen Punkte sind ebenso wichtig, müssen im Einzelfall aber gegeneinander abgewogen werden.

    Ein Beispiel: Unsere Heilberufekonzepte bieten durch stark vereinfachte Gesundheitsfragen zusätzliche Sicherheit beim Zugang, dafür ist die Nachversicherung dort eingeschränkt. Welche Kombination für Sie die richtige ist, hängt von Ihrer Situation ab.

    Der Begriff 'Arzt-BU' ist nämlich kein geschützter Standard: viele Tarife am Markt sind lediglich umgelabelte Standard-Produkte, die im Leistungsfall Lücken aufweisen. Als spezialisierte Fachmakler für Heilberufe verlassen wir uns nicht auf Hochglanzbroschüren. Wir wälzen Bedingungswerke juristisch und filtern den Markt nach strengen Kriterien. Damit ein Tarif unsere Empfehlung erhält, muss er diese Punkte erfüllen oder bewusst abwägen:

    Die 'Erweiterte Infektionsklausel' (IfSG)

    Der Versicherer muss leisten, wenn ein behördliches Tätigkeitsverbot gemäß § 31 IfSG ausgesprochen wird - auch wenn Sie körperlich noch gesund sind. Entscheidend ist: Die Infektionsklausel muss bereits bei Verboten der prägenden Teiltätigkeit greifen (z.B. wenn ein Chirurg nicht mehr operieren, aber theoretisch noch beraten darf). Warum Sie laut VVG oft sogar ohne diese Klausel einen rechtlichen Anspruch auf Ihre Berufsunfähigkeitsrente haben, lesen Sie in unserem Deep-Dive zur Infektionsklausel.

    Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte sollte neben dem obligatorischen Verzicht auf die abstrakte Verweisung auch auf die konkrete Verweisung auf eine Tätigkeit außerhalb des ärztlichen Berufs verzichten. 
    Werden Sie als Arzt berufsunfähig und können als Gutachter, Arbeitsmediziner, Risikoprüfer einer Versicherung oder Pharmareferent weiterarbeiten und tun dies auch, bekommen Sie dennoch weiterhin die volle BU-Rente ausgezahlt.

    Verzicht auf die Umorganisationsprüfung (Praxisinhaber)

    Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen im Fall einer Berufsunfähigkeit prüfen lassen, ob sie ihre Praxis auf zumutbare Art und Weise umorganisieren können. Was dabei genau zumutbar ist und welche maximalen Einkommenseinbußen hinnehmbar sind, unterscheidet sich je nach BU-Bedingungen am Markt. Die abstrakte Prüfung einer theoretisch möglichen Umorganisation kann hierbei ein echtes Problem im Leistungsfall werden und Ihre Berufsunfähigkeitsrente massiv verzögern. Genau deshalb ist es aus unserer Sicht für Ärzte sinnvoll, dass die BU-Versicherung mindestens auf die abstrakte Prüfung einer Umorganisation Ihrer Praxis verzichtet. Im besten Fall ist zusätzlich auch die Prüfung einer tatsächlich durchgeführten Umorganisation ausgeschlossen. Welche der sechs von uns empfohlenen Versicherer vollständig oder teilweise verzichten, sehen Sie in der Vergleichstabelle oben.

    Rechtssichere Aufbereitung der Gesundheitshistorie

    Ein falsches Kreuz bei den Gesundheitsfragen ist der häufigste Grund für eine spätere Leistungsverweigerung in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Wir schützen Sie davor mit einem erprobten dreistufigen Prozess:

    1. Vorsicht vor der 'Akten-Falle': Anders als oft empfohlen, fordern wir nicht pauschal Ihre komplette Krankenakte an. Das Risiko: Sobald Sie die Akte eingesehen haben, müssen Sie jede dort vermerkte (auch falsche) 'Abrechnungsdiagnose' angeben und können sich nicht mehr auf Unwissenheit berufen. Warum der pauschale Blick in die Akte gefährlich sein kann, lesen Sie hier.
       
    2. Gezielte Arztberichte statt Datenfriedhof: Wir arbeiten primär mit Ihrem Gedächtnisprotokoll. Bei Unklarheiten (z.B. 'Rückenbeschwerden') fordern wir gezielt einen aktuellen Arztbericht an. Ein sauberer medizinischer Befund ('Patient ist beschwerdefrei') hat für den Versicherer eine höhere Beweiskraft als ein alter ICD-Code in der Akte.
       
    3. Pseudonymisierte Risikovoranfrage mit verbindlichem Votum: Mit diesen aufbereiteten Daten klären wir Ihre Versicherbarkeit pseudonymisiert bei den Gesellschaften, also ohne Preisgabe Ihrer Identität (oft auch 'anonyme Risikovoranfrage' genannt). Sie erhalten dadurch ein verbindliches Votum (Annahme, Zuschlag oder Ausschluss) für den angefragten Sachverhalt. Solange im späteren Antrag nichts geändert oder ergänzt wird, bleibt dieses Votum bestehen, ohne dass ein negativer Eintrag im Hinweis- und Informationssystem (HIS) riskiert wird.
    Eintrittsalter und Gesundheitszustand

    Der frühe Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich aus drei Gründen. 
    Erstens profitieren Sie dauerhaft von einem günstigen Eintrittsalter: Die Beiträge sind so viel niedriger, dass die Ersparnis über die gesamte Laufzeit die zusätzlich gezahlten Monate bei früherem Start fast vollständig ausgleicht. Über eine Laufzeit von rund 40 Jahren beträgt der Unterschied in Summe je nach Tarif und Versicherer meist deutlich unter 1.000 Euro. Unterm Strich kostet die BU also ähnlich viel, egal ob Sie früh oder spät beginnen, bei früherem Start sind Sie aber deutlich länger geschützt.
    Zweitens besteht der Versicherungsschutz sofort, denn auch im Medizinstudium können Krankheiten oder Unfälle eine Karriere vorübergehend oder dauerhaft beenden.
    Drittens ist Ihr Gesundheitszustand in jungen Jahren in der Regel besser, sodass Sie mit höherer Wahrscheinlichkeit Versicherungsschutz ohne Ausschlüsse und Zuschläge erhalten.

    Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung

    Mediziner gehören zu den Berufsgruppen mit stark und tariflich garantiert steigenden Einkommen. Bereits als Assistenzärztin oder Assistenzarzt verdienen Sie gut, mit dem Sprung zum Facharzt steigt das Einkommen noch einmal kräftig, und je nach Werdegang als angestellter Arzt, Oberarzt, Chefarzt oder Praxisinhaber verändert es sich danach weiter deutlich. Mit dem höheren Einkommen wächst auch der Bedarf an einer höheren BU-Rente.
    Achten Sie im BU-Vertrag deshalb darauf, dass Erhöhungen der Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich sind, besser noch ohne erneute Risikoprüfung. Bei den von uns empfohlenen Tarifen sind so Nachversicherungen bis 6.000 bis 8.000 Euro Monatsrente möglich. Zusätzlich sollte der Vertrag eine Beitragsdynamik ohne Alters- oder Summenlimit enthalten.

    § 31 IfSG

    Infektionsklausel in der BU für Ärzte: Wann leistet der Versicherer bei einem Tätigkeitsverbot?

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung hilft Ihnen, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten können. Was passiert aber, wenn Sie zwar noch arbeiten können, aber nicht mehr dürfen?

    Nach dem Paragraph 31 im Infektionsschutzgesetz IfSG kann die Behörde Ihnen ganz oder teilweise untersagen Ihre ärztliche Tätigkeit weiter auszuüben.

    Gründe für ein längeres Berufsverbot über sechs Monate gibt es einige, wie eine offene Tuberkulose oder auch multiresistente Erreger wie Hepatitis, MRSA, VRE, E. coli und andere 4MRGN-Erreger wie acinetobacter baumannii oder pseudomonas aeruginosa.

    Bei einer solchen Erkrankung wird Ihnen dann zwar die Ausübung Ihrer Tätigkeit als Arzt (teilweise) verboten, Sie sind aber fit genug um nicht berufsunfähig zu sein. 

    Damit es in diesem Fall keine Probleme gibt, bietet nahezu jede private Berufsunfähigkeitsversicherung eine Infektionsklausel an.  

     

    Wichtig:

    Viele BU-Tarife am Markt verlangen nach unserer internen Auswertung von Ihnen ein vollständiges Tätigkeitsverbot, damit die BU-Rente gezahlt wird. 

    Wie Sie zum Beispiel an den risikobasierten Maßnahmen des Robert-Koch-Instituts im Fall einer MRSA-Erkrankung sehen können, ist ein vollständiges Verbot in den meisten Fällen ausgeschlossen. 

    Und auch unter den Klauseln, die vorgeben bereits ab 50% vollen Versicherungsschutz zu bieten, gibt es 'schwarze Schafe'. 

    Ohne die passende Infektionsklausel in Ihrer BU-Police haben Sie somit keine Chance auf Ihre Leistung. 

    Vergleich verschiedener Varianten der Infektionsklausel für Ärzte

    Diese Infektionsklausel setzt ein vollständiges Berufsverbot voraus. 

    Dort heißt es: "... wegen Krankheit, Krankheitsverdachts, Ansteckungsverdachts oder Ausscheidens vollständig untersagt wird (vollständiges Tätigkeitsverbot) ..."

    Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie von diesem Versicherer Leistung wegen eines Berufsverbots erhalten, ist sehr gering.

    Diese Klausel bei Berufsverbot sieht auf den ersten Blick besser aus. Aber lassen Sie sich davon nicht täuschen!

    Die Bedingungen sagen zwar, dass Sie versichert sind, wenn Sie "... ihre bisherige Tätigkeit für mindestens sechs Monate zu mindestens 50%" nicht mehr ausüben können.

    Allerdings stellt der Versicherer eine weitere Bedingung: "Berufsunfähigkeit liegt dagegen jedoch nicht vor, sofern die versicherte Person für die Dauer des Verbots von ihrem Arbeitgeber mit einer anderen Tätigkeit betraut wird...". Sie bekommen also sinngemäß keine BU-Rente, wenn Ihr Arbeitgeber Sie mit anderen Aufgaben in dieser Zeit beschäftigt. Das Brisante: Ihre Lebensstellung und Ihr Einkommen spielen dabei gar keine Rolle! Das höhlt den Grundgedanken einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus!

     

    So sollte eine Infektionsklausel für Ärzte aussehen: Volle Leistung ab einem Tätigkeitsverbot von mindestens 50% und mit der Sondervereinbarung, dass es bei Human- und Zahnmedizinern bereits ausreicht, wenn sich das Verbot auf die Behandlung, Versorgung oder Betreuung von Patienten bezieht. 

    Ausschließlich diese Art der Infektionsklausel sollten Sie in Ihrer BU-Police vereinbaren.

    Das Verweisungsrecht im BU-Leistungsfall

    Warum ist der Verzicht auf die konkrete Verweisung für Fachärzte und Oberärzte so wichtig?

    Die konkrete Verweisung regelt, ob die Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall trotz Ausübung einer anderen Tätigkeit weitergezahlt wird. Anders als bei der abstrakten Verweisung, die mittlerweile so gut wie ausgestorben ist, geht es hierbei nicht darum, ob Sie theoretisch noch etwas anderes machen könnten. Es geht darum, dass Sie tatsächlich in einem anderen Beruf arbeiten.

    Wenn Sie zum Beispiel als Chirurg nicht mehr operieren können oder dürfen, sind Sie berufsunfähig. Freiwillig arbeiten Sie nun als Arbeitsmediziner oder Risikoprüfer bei einer Versicherungsgesellschaft weiter.

    Bei der Überprüfung der konkreten Verweisung wird nun festgestellt, ob Sie Ihre Lebensstellung durch diesen neuen Beruf nach wie vor verloren haben oder ob Sie diese wiedererlangt haben.

    Damit es in solchen Fällen keine Diskussionen gibt, ist ein vollständiger Verzicht auf die konkrete Verweisung in den Versicherungsbedingungen absolut empfehlenswert.

    Erfahren Sie in unserem Ratgeber anhand weiterer Beispiele, wie genau die konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung funktioniert und wie Sie sich davor schützen.

     

    Der Preis-Irrtum: Warum „Testsieger“ für Sie teuer werden können

    Ein reiner Preisvergleich greift bei Medizinern zu kurz, da Versicherer Ihre Tätigkeit extrem unterschiedlich bewerten (Berufsgruppeneinstufung). Das „Chirurgen-Paradoxon“: Versicherer A bietet vielleicht den günstigsten Tarif für einen niedergelassenen Hausarzt (konservativ tätig). Für einen Chirurgen (operativ tätig) verlangt derselbe Versicherer jedoch massive Aufschläge, sodass er plötzlich der Teuerste im Markt ist.

    Unsere Aufgabe: Wir kennen die Risikokataloge der Gesellschaften. Wir wissen, welcher Versicherer Ihre spezifische Fachrichtung (z. B. Anästhesie, Radiologie oder Unfallchirurgie) aktuell am günstigsten einstuft. So sparen Sie oft hunderte Euro über die Laufzeit - bei identischer Leistung.

    Beispielrechnung nach Fachrichtung

    Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte?

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kostet Ärztinnen und Ärzte je nach Fachrichtung, Karrierestufe, Eintrittsalter und Rentenhöhe zwischen rund 49 und 289 Euro monatlich (Beispielrechnung über 251 Tarife, Stand: 06/2026). Die Spanne ist so groß, weil die Versicherer Ärzte sehr unterschiedlich kalkulieren: Manche werfen alle Assistenz- und Oberärzte in einen Topf, andere differenzieren extrem feingliedrig nach Fachrichtung und Tätigkeit.

    Die drei Preistreiber für Mediziner:

    1. Operativ vs. Konservativ: Das ist der größte Hebel. Ein Chirurg oder Orthopäde hat ein höheres körperliches Risiko als ein Kardiologe oder Labormediziner. Manche Versicherer verlangen für operative Tätigkeiten Zuschläge von 30% und mehr. Andere verzichten darauf. Unsere Aufgabe: Wir finden den Versicherer, der Ihre spezifische Tätigkeit aktuell am günstigsten einstuft.

    2. Karrierestufen (der 'Facharzt-Bonus'):Oft sinkt der Beitrag mit steigender Qualifikation. Ein Assistenzarzt wird oft teurer eingestuft als ein fertig ausgebildeter Facharzt oder Oberarzt, da Erfahrung das Unfallrisiko statistisch senkt. Tipp: Wenn Sie Ihren Facharzt-Titel erhalten, prüfen wir sofort, ob wir Ihre bestehende Versicherung günstiger umstellen können (Günstigerprüfung).

    3. Eintrittsalter: Je jünger Sie beim Abschluss sind, desto niedriger ist Ihr Beitrag, und dieser günstige Einstiegsbeitrag bleibt über die gesamte Laufzeit erhalten.

    Beispielrechnung

    Für unsere Beispielrechnung haben wir folgende Annahmen getroffen:

     

    In unserer Beispielrechnung reicht der günstigste Monatsbeitrag von 48,72 Euro für einen 23-jährigen Medizinstudenten bis zu 289,01 Euro für einen 35-jährigen Dermatologen mit 4.500 Euro Rente. Schon zwischen den Fachrichtungen bei gleichem Alter und gleicher Rente liegen oft mehr als 100% Unterschied.

    Karrierestufe / Fachrichtung Alter bei Abschluss Höhe BU-Rente günstigster Beitrag höchster Beitrag
    Medizinstudent 23 Jahre 2.000 Euro 48,72 Euro 75,51 Euro
    Assistenzarzt 28 Jahre 3.500 Euro 89,32 Euro 163,59 Euro
    Allgemeinmediziner 35 Jahre 4.500 Euro 107,18 Euro 248,17 Euro
    Radiologe 35 Jahre 4.500 Euro 106,80 Euro 243,51 Euro
    Orthopäde 35 Jahre 4.500 Euro 123,04 Euro 236,11 Euro
    Dermatologe 35 Jahre 4.500 Euro 114,53 Euro 289,01 Euro
    Kardiologe 35 Jahre 4.500 Euro 99,48 Euro 239,29 Euro
    Chirurg 35 Jahre 4.500 Euro 107,18 Euro 278,77 Euro
    Oberarzt 40 Jahre 5.000 Euro 122,02 Euro 239,04 Euro
    Stand der Berechnung: 06/2026      

    Am BU-Markt gibt es signifikante Unterschiede in den Beiträgen. Für spezifische Karrierestufen wie Medizinstudenten, Assistenzärzte und Oberärzte bieten Versicherer oft vorteilhafte 'Sammelberufsgruppen'. Je nach Fachgebiet lässt sich damit der monatliche Beitrag spürbar optimieren.

    Gleichzeitig ist ein reiner Preisvergleich nur ein Baustein von vielen. Die Versicherungsbedingungen müssen zwingend auf Ihren konkreten ärztlichen Bedarf und Ihre Lebenssituation abgestimmt sein. Zudem ist bei BU-Renten über 3.000 Euro Vorsicht geboten, da die meisten Versicherer ab dieser Grenze in der Regel eine ausführliche ärztliche Untersuchung einfordern. Genau das vermeidet unser 2-Vertrags-Modell.
     

     

     

    100% des Nettoeinkommens

    Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsrente für Ärzte sein?

    Die Berufsunfähigkeitsrente für Ärzte sollte mindestens 100% des Nettoeinkommens betragen, bei freiberuflichen Ärzten den Gewinn vor Steuern. Sie muss so kalkuliert sein, dass Sie davon Ihren Lebensstandard, Ihre Kranken- und Ihre Altersvorsorge vollständig weiter finanzieren können.

    Wer über die 100%-Faustregel hinaus individuell rechnen möchte, sollte zusätzlich diese zwei ärztlichen Faktoren einbeziehen.

    Warum Dienste und Gehaltssprünge die BU-Höhe bestimmen

    Bereitschafts- und Wochenenddienste machen bei vielen Ärztinnen und Ärzten einen großen Teil des Einkommens aus. Genau deswegen müssen diese bei der Höhe Ihrer BU-Versicherung zwingend berücksichtigt werden.

    Hinzu kommt, dass die tariflichen Unterschiede (TV-Ärzte VKA / TdL / AVR) erheblich sind, abhängig davon, ob Sie an einer kommunalen Klinik (VKA), Uniklinik (TdL) oder bei einem kirchlichen Träger (AVR) arbeiten:

    • Assistenzärzte: Starten oft zwischen 5.300 bis 5.600 Euro und steigen binnen 6 Jahren auf über 7.000 Euro.
       
    • Fachärzte: Beginnen bei ca. 7.000 bis 7.300 Euro.
       
    • Oberärzte & Leitende: Springen schnell auf 8.000 bis 10.000 Euro.

    (Stand: 06/2026. Quellen: TV-Ärzte (VKA/TdL) Entgelttabellen, Marburger Bund (Tarifinfo). Werte gerundet, ohne Dienste).
     

    Die Konsequenz für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung:
    Eine Police, die Sie zum Berufsstart mit 2.000 Euro Rente abschließen, deckt schon nach 5 Jahren (Facharztprüfung) kaum noch 40% Ihres Bedarfs. Reicht die Rente nach Abzügen für Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern nicht zum Leben, droht der Gang in die Grundsicherung. Und die rechnet eine BU-Rente voll an. Im Ergebnis stünden Sie damit kaum besser da als ganz ohne BU-Versicherung. Genau deshalb benötigen Sie Tarife mit hervorragenden Nachversicherungsgarantien, die diese steilen Gehaltssprünge ohne neue Gesundheitsprüfung mitgehen.

    Wie hoch Ihre BU-Rente konkret sein sollte und welcher Tarif die nötigen Nachversicherungsgarantien bietet, rechnen wir in einem kostenlosen, unverbindlichen Vergleich für Sie durch.

    Das sind nur die Einstiegsgehälter

    Je nach Entgeltstufe, Überstunden und geleisteten Diensten steigen die monatlichen Gehälter deutlich an. 

    Genau deswegen ist bei Medizinern eine pauschale Aussage über die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente grob fahrlässig und kann im schlimmsten Fall zu großen Problemen im Leistungsfall führen.

    Die versteckte Kostenfalle: PKV-Beiträge, Versorgungswerk und Ihr Lebensstandard

    Neben dem wegfallenden Einkommen unterschätzen viele Ärzte im Fall einer Berufsunfähigkeit ihre laufenden Fixkosten. Genau hier entsteht oft die größte Versorgungslücke. Drei Punkte sind entscheidend:

    1) Krankenversicherung: Beitrag läuft im BU-Fall voll weiter - ohne Arbeitgeberzuschuss

    Egal ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind: Im BU-Fall müssen Sie die Beiträge für die Krankenversicherung selbst weiter zahlen und der bisheige Arbeitgeberzuschuss entfällt zusätzlich. 

    a) Private Krankenversicherung
    Die meisten Ärzte sind privat versichert. Im BU-Fall zahlen Sie Ihren PKV-Beitrag vollständig selbst weiter. Das sind in der Praxis oft 800 bis 1.000 Euro monatlich (oder mehr, je nach Tarif und Alter).
    Wenn die BU-Rente dafür nicht ausreicht, bleibt im Extremfall nur eine Tarifreduzierung oder der Wechsel in den Basistarif, was wiederum mit spürbaren Leistungseinschränkungen verbunden ist. Gerade im Krankheitsfall ist eine Leistungsreduzierung in der Krankenversicherung besonders fatal.

    Merke: Eine BU-Rente für Ärzte muss die PKV realistisch mit einplanen.

    b) Gesetzliche Krankenversicherung

    Auch die Ärzte, die (noch) in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wird es im Fall einer Berufsunfähigkeit teuer. Der Beitrag für die GKV wird prozentual von der Berufsunfähigkeitsrente berechnet. Hierbei bilden der Mindestbeitrag und die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung den Korridor, in dem sich Ihr Beitrag ansiedelt. Realistisch sind auch hierbei 700 bis 800 Euro pro Monat

    Wichtig: Auch für die GKV geht in der Regel ein hoher Beitrag jeden Monat weg. Plus eventuell vorhandene Zusatzversicherungen. 

    2) Versorgungswerk & Altersvorsorge: Die Rentenlücke wird oft übersehen

    Bei längerer Berufsunfähigkeit werden keine Beiträge mehr in das Versorgungswerk gezahlt. Das senkt später die Altersrente deutlich.
    Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte ist deshalb so kalkuliert, dass sie nicht nur den Alltag absichert, sondern auch die Altersvorsorge weiterhin ermöglichen z. B. durch ausreichend hohe BU-Rente, Dynamik oder garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall.

    Nach unserer Erfahrung sollten Sie optimalerweise rund 400 bis 500 Euro im Monat für den Ausgleich des Versorgungswerks von der BU-Rente einplanen.

    Profi-Tipp: Ein Teil Ihrer Altersvorsorge sollte schon aus steuerlichen Gründen über eine Fondsrente abgesichert sein. Als positiven Zusatzeffekt sollten Sie dabei auf eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit mit automatischer Beitragserhöhung im Leistungsfall achten. 

    3) Finanzierungen und Verbindlichkeiten: Ausbildung und Karriere müssen weiter bezahlt werden

    Viele Mediziner starten mit finanziellen Verpflichtungen ins Berufsleben: Studienfinanzierung, Immobilienkredit, Praxisübernahme, Auto-Leasing oder private Darlehen.
    Ihr Einkommen ist die Grundlage, um diese Verpflichtungen zu bedienen. Die BU-Versicherung schützt den Wert Ihrer Arbeitsleistung; bei Ärzten ist das über die Karriere hinweg oft mehrere Millionen Euro wert.

    Praxisbeispiel:
    PKV 900 Euro + Versorgungswerk/Vorsorge 500 Euro + Kredit/Finanzierung 450 Euro = 1.850 Euro Fixkosten, bevor Lebenshaltung, Familie und Rücklagen überhaupt abgedeckt sind.

     

    Berufsständische Versorgung

    Warum reicht das ärztliche Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit nicht aus?

    Eine Rente wegen Berufsunfähigkeit erhalten Sie vom Versorgungswerk erst bei einer 100%igen Berufsunfähigkeit. In den Satzungen der meisten berufsständischen Versorgungen ist für die Leistungsausstattung zudem die vollständige Rückgabe der Approbation zwingend erforderlich.

    Um Ihnen diese Hürde anhand von Zahlen zu verdeutlichen: Die Wahrscheinlichkeit, als Ärztin oder Arzt berufsunfähig zu werden, beträgt zwischen 20% und 25%.

    Sehen wir uns als Beispiel den aktuellen Geschäftsbericht der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe (ÄVWL) an: Zum Ende des Jahres 2024 zählte das Versorgungswerk 49.251 Mitglieder. Berufsunfähigkeitsrenten wurden jedoch an gerade einmal 441 Mitglieder ausgezahlt. Im Vergleich zu 2023 gab es sogar 3,3% mehr Mitglieder, aber 1,8% weniger BU-Fälle.

    Von den statistisch 20% bis 25% berufsunfähigen Ärzten erhält also nur ein Bruchteil tatsächlich eine Rente vom Versorgungswerk. Rechnerisch sind das etwa 5%, anders gesagt: nur rund einer von 20 berufsunfähigen Ärzten bekommt überhaupt eine Leistung aus der berufsständischen Versorgung. Die anderen 95% gehen leer aus und sind ausschließlich auf ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung angewiesen.

    Die harte Praxis: Was steht wirklich in den Satzungen der Ärzteversorgung?

    Die 100%-Falle bei der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe (ÄVWL)

    In der Satzung der ÄVWL unter Paragraph 10 heißt es:
     

    1. Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente: Ein Anspruch besteht nur, wenn die gesamte ärztliche Tätigkeit eingestellt wurde.
       
    2. Definition der Berufsunfähigkeit: Ein Mitglied ist berufsunfähig, wenn die Fähigkeit zur Ausübung jeglicher ärztlicher Tätigkeit zur Einkommenserzielung vollständig entfällt.

    Zudem wird in den Satzungen zwischen dauerhafter und vorübergehender Berufsunfähigkeit unterschieden. Im Gegensatz zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei voraussichtlicher Berufsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten die volle Leistung erbringt, hat das im Versorgungswerk ernsthafte Konsequenzen. Bei der ÄVWL fließt bei vorübergehender Berufsunfähigkeit erst ab dem 7. Monat Geld. Dazu heißt es in Paragraph 10 Absatz 6:
     

    'Bei vorübergehender Berufsunfähigkeitsrente wird die Rente auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre [...] darf jedoch bei sich anschließender Befristung die Gesamtdauer von sechs Jahren nicht überschreiten.'
     


    Gleichzeitig greift eine harte Umorganisationsklausel für Angestellte und Freiberufler:
     

    'Der Anspruch auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente ruht, solange die ärztliche Tätigkeit mit Hilfe einer Assistentin oder eines Assistenten fortgeführt wird.'

     

    Stand 2026 Quellen: Ärzteversorgung Westfalen Lippe, Nordrheinische ÄrzteversorgungÄrzteversorgung Niedersachsen, Ärztekammer Bremen, Bayerische Ärzteversorgung

    Die Meldefrist-Falle bei der Bayerischen Ärzteversorgung

    Wir wollen nicht nur die ÄVWL kritisch bewerten, denn in anderen Versorgungswerken sieht es nicht besser aus. Schauen wir uns die Satzung der Bayerischen Ärzteversorgung an (Paragraph 43 Absatz 2):

    Mitglieder müssen hier sehr schnell sein. Schaffen Sie es nicht, Ihren Leistungsfall innerhalb der ersten 12 Monate zu melden – zum Beispiel, weil Sie es noch nicht wahrhaben wollen, berufsunfähig zu sein –, erhalten Sie die BU-Rente maximal ab dem Tag der Antragstellung und nicht rückwirkend ab Beginn der Erkrankung.

     

    Unterschied Private BU und Versorgungswerk zusammengefasst

      Private BU-Versicherung Versorgungswerk Ärzte    
    Leistet ab 50% und bei Verlust von Kerntätigkeiten (z.B. operativer Tätigkeit) 100% (Vollständige BU)    
    Ist weiterarbeiten möglich? Ja, bis 80% des letzten Einkommens Nein    
    Wartezeit Keine Bis zu 5 Jahren    
    Wie lange müssen Sie BU sein? Min. 6 Monate Dauerhaft (min. 3 Jahre)    
    Können Sie abstrakt verwiesen werden? Nein Ja    
    Leistung bei Berufsverbot (Infektionsklausel) Ja; ab 50% möglich Nein  
    Mitwirkung im Leistungsfall Keine Pflicht zur Umorganisation bei Angestellten; Stark eingeschränkt bei Freiberuflern Pflicht zur Teilnahme an berufsfördernden Maßnahmen    
    Höhe der BU-Rente Frei wählbar (Auch über Bruttoeinkommen möglich) Hängt vom Einkommen ab    
    Besteuerung der Rente Wird nach geringem Ertragsanteil ermittelt 84% (2026) Steigt jährlich um 0,5% bis 2058 auf 100%    
    Flexibilität Stundung bei vollem Versicherungsschutz möglich Nein    
    Anpassung bei Wechsel in Teilzeit? Ja; Teilzeitklausel je nach Versicherer möglich Nein    

    Fachartikel zur BU für Ärzte

    Die fünf häufigsten Beratungsfehler bei der BU für Ärzte, von der falschen Einkalkulierung des Versorgungswerks bis zur unterschätzten Gesundheitshistorie, hat Guido Lehberg als Gastbeitrag im Fachmagazin Pfefferminzia zusammengefasst.

    Versicherungen aufteilen

    Warum ist die Zwei-Vertrags-Strategie bei der BU für Ärzte entscheidend?

    Die Zwei-Vertrags-Strategie, also die Aufteilung der BU-Rente auf zwei Versicherer, löst für Ärzte drei Probleme auf einmal: Sie vermeidet die ärztliche Untersuchung ab hohen Renten, verdoppelt die Nachversicherungsgrenzen und beschleunigt die Auszahlung im Leistungsfall.

    1. Vermeidung der ärztlichen Untersuchung
      Ärzte benötigen schon zum Berufsstart oder kurz danach hohe Renten. Ab einer Grenze von meist 3.000 Euroverlangen die Versicherer jedoch eine zusätzliche ärztliche Untersuchung. Dabei können Zufallsbefunde ans Tageslicht kommen, von denen Sie bisher nichts wussten und die plötzlich zum unüberwindbaren oder zumeist teurem Hindernis für Ihre Absicherung werden. Durch die Aufteilung auf zwei Gesellschaften bleiben Sie unter diesen strengen Untersuchungsgrenzen. 
       
    2. Erhöhung der Nachversicherungsgarantien
      Nachversicherungen ohne erneute Gesundheitsprüfung sind essenziell, damit Sie Ihren Versicherungsschutz an spätere Gehaltssprünge (z.B. als Oberarzt oder Praxisinhaber) anpassen können. Die Erhöhungsgrenzen eines einzelnen Tarifs reichen für Mediziner mittel- bis langfristig oft nicht aus. Durch die systematische Aufteilung verdoppeln Sie Ihre Gesamtgrenze und sichern sich eine angemessene Absicherungshöhe für die gesamte Karriere.
       
    3. Schnellere Leistung im BU-Fall
      Ab bestimmten sogenannten Barwerten (Rentenhöhe multipliziert mit der Restlaufzeit) besteht eine Vorlagepflicht beim Rückversicherer. Eine hohe Berufsunfähigkeitsrente in Kombination mit einer langen Laufzeit benötigt somit deutlich mehr Zeit in der Prüfung, da der Rückversicherer häufig der 'Flaschenhals' ist. Durch die Aufteilung der Verträge kann diese Vorlagepflicht in vielen Fällen vermieden werden, was eine deutlich schnellere Auszahlung im Leistungsfall bedeutet.

    Lesen Sie in unserem Detail-Ratgeber, wie Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente strategisch aufteilen und worauf Sie bei der Umsetzung zwingend achten müssen.

    Praxis-Beispiel: Wenn Bequemlichkeit beim BU-Antrag teuer wird

    Ein Kunde wollte das 'Splitting' umgehen und ließ die ärztliche Untersuchung über sich ergehen. Das Ergebnis: Ein Zufallsbefund (erhöhtes Cholesterin), von dem er vorher nichts wusste. Die finanzielle Konsequenz: Der Versicherer verlangt nun einen dauerhaften Risikozuschlag. Der Kunde zahlt knapp 100 Euro mehr pro Monat. Das sind über die Vertragslaufzeit fast 35.000 Euro Mehrkosten, die rein technisch durch unsere Strategie vermeidbar gewesen wären.

    Ein konkretes Beispiel aus der Praxis: Versorgungswerk und finanzielle Angemessenheit

    Die Alte Leipziger hat ein technisch starkes Bedingungswerk, für Ärzte aber gleich mehrere Schwächen: Die Nachversicherung ist auf 4.500 Euro gedeckelt (zum Vergleich: LV1871 bis 8.000 Euro, Helvetia/Baloise bis 7.500 Euro), es fehlt der Verzicht auf die konkrete Verweisung und bereits ab einer abgesicherten Jahresrente von 42.000 Euro (3.500 Euro monatlich) rechnet der Versicherer Leistungen des Versorgungswerks zu 50% auf den Bedarf beim Abschluss der BU an. Andere Anbieter sind hier deutlich großzügiger: Die Helvetia/Baloise etwa rechnet das Versorgungswerk gar nicht an. Wer die Alte Leipziger trotzdem einsetzen möchte, kommt an einer Zwei-Vertrags-Strategie kaum vorbei.

    Wichtig: Anders als bei der ärztlichen Untersuchungsgrenze geht es hierbei nicht nur um den einen Vertrag, sondern um Ihre Gesamtabsicherung über alle Anbieter hinweg.

    Unsere Strategie: Um trotzdem hohe Summen zu erreichen, kombinieren wir die Alte Leipziger zum Beispiel mit der LV1871. Diese prüft die Anrechnung des Versorgungswerks erst ab einer Jahresrente von 60.000 Euro. Durch eine strategische Antragsreihenfolge (Timing) und die genaue Nutzung der unterschiedlichen Antragsfragen (z.B. 'Wie hoch ist Ihre Absicherung' vs. 'Wie hoch wird sie sein') können Sie so legal deutlich höhere Summen absichern, als bei einem Einzelabschluss möglich wäre.

    Anonyme Risikovoranfrage

    Wie ist der richtige Umgang mit Gesundheitsprüfung und Vorerkrankungen bei der Ärzte-BU?

    Der richtige Umgang mit Vorerkrankungen bei der Ärzte-BU ist die pseudonymisierte (anonyme) Risikovoranfrage: Wir klären Ihre Versicherbarkeit verbindlich, bevor ein offizieller Antrag läuft und ein negativer Eintrag entstehen kann.

    Viele Ärztinnen und Ärzte behandeln sich bei Beschwerden oft selbst oder auf dem kurzen Dienstweg unter Kollegen ('Flur-Medizin'). Das führt bei einem direkten BU-Antrag häufig zu Problemen, da die Gesundheitshistorie Lücken aufweisen kann. Ein abgelehnter Antrag wegen fehlender oder falscher Gesundheitsangaben kann existenzbedrohend sein.

    Wir nutzen für Mediziner daher ausschließlich die pseudonymisierte Risikovoranfrage, oft auch anonyme Anfrage genannt. So prüfen wir bei verschiedenen Versicherern risikolos und ohne Preisgabe Ihrer Identität, wo Sie die besten Konditionen ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse erhalten.

    Durch unseren speziell entwickelten Prozess, unser extra geschultes Personal und die entsprechenden Kontakte zu den Entscheidern bei den Versicherungen erreichen wir deutlich bessere Ergebnisse als der durchschnittliche Versicherungsmarkt. In den vergangenen 20 Jahren konnten wir dies bei unseren Kundinnen und Kunden mehrfach unter Beweis stellen. 

    So sagen unsere Kunden dazu auf ProvenExpert zum Beispiel:

    • 'Nach gründlicher Aufarbeitung meiner Krankheitshistorie konnte ich eine höhere BU zu besseren Konditionen versichern.' - 19.02.2024
    • 'Durch die genaue Prüfung der Gesundheitsfragen wurden aus zwei voraussichtlich schlechten Standardlösungen zwei individuell passende BU-Verträge.' - 08.02.2024
    • 'Individuell bestmöglich abgesichert und günstiger als Vergleichsangebote.' - 21.02.2025

    Lesen Sie hier im Detail, wie wir Ihre Gesundheitsfragen rechtssicher aufbereiten und so Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung sichern.

    Aktionen für Ärzte

    Gibt es eine BU für Ärzte mit vereinfachten Gesundheitsfragen?

    Ja, aktuell gibt es drei BU-Angebote für Medizinstudenten und Ärzte, die deutlich vereinfachte Gesundheitsfragen anbieten: 

    • die Allianz bis zu 1.750 Euro; diese Rente kann direkt durch die Überschussverwendung 'Bonusrente' auf 2.275 Euro erhöht werden
    • der HDI bis zu 2.500 Euro (hier erhöht die Bonusrente die maximal mögliche Rente nicht)
    • unser exklusives BU-Profi-Heilberufe-Konzept bis zu 1.500 Euro; durch die 'Bonusrente' auf 2.175 Euro erhöhbar

    Da wir diese Möglichkeiten miteinander kombinieren können, lassen sich auch sehr gut verdienende Mediziner bedarfsgerecht und mit möglichst wenig Aufwand versichern, in Kombination bis zu rund 7.000 Euro BU-Rente fast ohne Gesundheitsfragen.

    Welche Vorteile bieten BU-Sonderaktionen für Ärzte neben den Gesundheitsfragen?

     

    Keine Anrechnung des Versorgungswerkes

    Bei diesen Aktionen werden Ihre Ansprüche aus der berufsständischen Versorgung nicht auf die maximal versicherbare BU-Rente angerechnet, weder bei Antragstellung noch im Leistungsfall. Das ist ein echter Vorteil: Die meisten Versicherer rechnen das Versorgungswerk bereits ab einer Jahresrente von 42.000 Euro an, gute Tarife immerhin erst ab 60.000 Euro (5.000 Euro im Monat). Hier entfällt diese Anrechnung vollständig, sodass auch sehr hohe Absicherungen möglich bleiben.

    Keine Finanzprüfung

    Bei zwei der drei hier vorgestellten Aktionen müssen Sie weder Ihr aktuelles Einkommen nachweisen noch angeben, ob Sie bereits andere BU-Versicherungen haben. Das ist besonders für Gutverdiener und für Ärzte mit bereits bestehenden Verträgen ein großer Vorteil.
     

    Hohe Absicherung möglich

    Da wir bis über 7.000 Euro BU-Rente plus Nachversicherungsgarantien trotz der stark vereinfachten Gesundheitsfragen darstellen können, lassen sich auch Ärztinnen und Ärzte bedarfsgerecht absichern. Das ist entscheidend, denn eine zu niedrige BU-Rente verpufft im Ernstfall: Die Grundsicherung würde sie voll anrechnen.

    Keine Fragen zu Hobbys

    Auch risikoreiche Hobbys wie Regatta, Fallschirmspringen, Klettern, Kampfsportarten, Parcourlauf, Springreiten und vieles mehr sind bei zwei der drei Konzepte nicht anzugeben. Damit bekommen Sie unabhängig von Ihrem Hobby vollen Versicherungsschutz. Sollte während einer gefährlichen Sportart ein Unfall passieren, ist dieser selbstverständlich vollumfänglich versichert.

    Kein Aufpreis trotz einfacher Fragen

    Viele Ärztinnen und Ärzte vermuten, dass vereinfachte Gesundheitsfragen einen Aufpreis kosten. Das Gegenteil ist der Fall: Da zwei der drei Konzepte im Kollektiv-Tarif beantragt werden, zahlen Sie sogar etwas weniger als im regulären Einzeltarif, bei identischer Leistung.

    Der BU-Profi-Tipp

    Kombinieren Sie diese Tarife clever miteinander ('Zwei-Vertrags-Lösung'), können Sie bis zu 7.000 Euro BU-Rente fast ohne Gesundheitsfragen versichern.

    Berufsunfähigkeitsversicherung Aktionen für Ärzte im Video

    Ärzte_BU_ohne_Gesundheitsfragen

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    Welche stark vereinfachten Gesundheitsfragen bietet die Allianz für Ärzte und Mediziner?

    Über den GVP (Bundesverband Vorsorge Weitblick e.V., früher VdH, Verband der Heilberufe) bietet die Allianz eine der stärksten Aktionen am Markt an. Sie gilt für alle Human- und Veterinärmediziner, Zahnärzte sowie Apotheker.

    Die wichtigsten Fakten dabei sind:

    • Max. Rente: Bis zu 1.750 Euro BU-Rente (Medizinstudenten bis 1.000 Euro).
    • Die Bonusrente: Statt die Überschüsse mit dem Beitrag zu verrechnen (Standard), fließen sie in eine höhere Versicherungsleistung. Dadurch steigt die Absicherung sofort ab Vertragsbeginn auf 2.275 Euro.
    • Nachversicherung: Die normalen Garantien bleiben voll erhalten! Sie können die Rente bei bestimmten Ereignissen (z.B. Heirat, Praxisgründung) noch 3x um je 500 Euro (ca. 650 Euro inkl. Bonusrente) erhöhen, ganz ohne neue Risikoprüfung

    Fazit zur Höhe:
    Mit Bonusrente und Nachversicherungen (sofern es zu Nachversicherungsereingnissen wie Heirat, Geburt eines Kindes, Praxisgründung, Einkommenssteigerung etc. kommt) können Sie hier perspektivisch auf rund 4.500 Euro Absicherung kommen. Das ist bei so wenigen Fragen fast einmalig. Hinzu kommen noch die Erhöhungen aus der Beitragsdynamik

    Lesen Sie unseren ausführlichen Testbericht zur Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz.

    Neben der Frage nach gefährlichen Hobbys sind die Gesundheitsfragen extrem kundenfreundlich. Sie müssen lediglich die folgenden Fragen alle mit 'nein' beantworten können:
     

    1. Aktuelle Situation
      Sind Sie derzeit krankgeschrieben?
       
    2. Behinderung & Erwerbsminderung
      Wurde bei Ihnen jemals eine Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit, ein Grad der Behinderung (GdB), ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS), eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder ein Pflegegrad anerkannt oder haben Sie in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung einen Antrag gestellt?
       
    3. Behandlungen in den letzten 2 Jahren
      Haben Sie derzeit oder hatten Sie in den letzten 24 Monaten mindestens eine Krankheit oder Verletzung, wegen der Sie insgesamt länger als 6 Wochen ärztlich oder therapeutisch in Behandlung waren oder voraussichtlich sein werden?

      Wichtig: Hierzu zählt auch die Nachsorge bei Krebs- und Tumorerkrankungen und die Einnahme verschreibungspflichtiger Medikamente (außer Verhütungsmitteln)
       

    Welche Vorerkrankungen müssen bei der Allianz BU für Ärzte nicht angegeben werden?

    Folgende Erkrankungen müssen nicht angegeben werden, auch wenn Sie deswegen länger als sechs Wochen in Behandlung gewesen sind:

    • Atemwegsallergien (ohne Asthma)
    • Erkältungskrankheiten (die folgenlos ausgeheilt sind)
    • Magen-, Darm- und Harnwegsinfekte (die folgenlos ausgeheilt sind)
    • Nahrungsmittelunverträglichkeiten
    • Pilzerkrankungen
    • Sportverletzungen (die folgenlos ausgeheilt sind)
    • Schilddrüsenunter- oder überfunktion
    • Operationen ohne Komplikationen und Folgen an Blinddarm, Mandeln oder Nasenscheidewand
    • Schwangerschaften und Maßnahmen der Reproduktionsmedizin
    • Vorsorgeuntersuchungen ohne krankhaften Befund
    • Zahnärztliche Behandlungen

     

    Experten-Einschätzung:
    Die Frage nach den '6 Wochen Behandlungsdauer' ist der Schlüssel. Wer mal 2 Wochen wegen Rückenschmerzen krankgeschrieben war oder 4 Wochen wegen Stress in Behandlung, muss das hier oft nicht angeben. Aber Vorsicht bei den Hobbys: Die Allianz fragt hier sehr strikt nach Risikosportarten.

    Der Nachteil:
    Wenn Sie eine der drei Fragen mit 'Ja' beantworten müssen, ist eine umfassendere Gesundheitserklärung nötig. Nutzen Sie in diesem Fall unbedingt vorab unsere anonyme Risikovoranfrage, um Ablehnungen zu vermeiden.

    Achtung bei Ärzten ohne Deutsche Staatsangehörigkeit

    Allerdings hat die Allianz generell einen Haken, wenn es um Ärztinnen und Ärzte geht. Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben (was bei Ärzten in unserem Kundenkreis sehr häufig vorkommt), erhalten Sie bei der Allianz in der Regel eine sogenannte Inlandsklausel. Sollten Sie während Ihres Berufslebens für länger als sechs Monate aus Deutschland wegziehen, hat die Allianz das Recht die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen.

    HDI Berufsunfähigkeitsversicherung für Mediziner

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung vom HDI können Ärzte und Medizinstudenten (nach bestandenem Physikum) mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen bekommen.

    Die Konditionen im Überblick:
     

    • Absicherungshöhe: Start mit bis zu 2.500 Euro (Ärzte) bzw. 2.000 Euro (Medizinstudenten). Das ermöglicht eine ordentliche Grundabsicherung.
    • Nachversicherung: Im Rahmen der Ärzte-BU mit vereinfachten Gesundheitsfragen sind Nachversicherungen ohne erneute Gesundheitsprüfung bis 3.000 Euro möglich. Im Normaltarif endet diese Grenze erst bei 6.000 Euro. Erhöhungen über die Beitragsdynamik bleiben davon unberührt und kommen zusätzlich obendrauf.
    • Dynamik: Sie können einen langfristigen Inflationsausgleich von bis zu 5% vereinbaren (auch über die 3.000 Euro-Grenze hinaus).
    • Zusatzoptionen: Eine Arbeitsunfähigkeits-Klausel (AU) kann eingeschlossen werden, ebenso eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall von 1, 2 oder 3%.

    Vorteil: Keine Fragen nach Hobbys
    Die vereinfachten Gesundheitsfragen unterscheiden sich von denen der Allianz an mehreren Stellen deutlich. Risikofragen zu Hobbys entfallen komplett.
    Das bedeutet: Auch gefährlichere Hobbys wie Tiefseetauchen, Reiten mit Wettbewerben, Fallschirmspringen und so weiter stellen kein Problem dar. Das vermeidet Risikozuschläge oder Ablehnungen. 

    Neu seit Mitte 2025: Deutliche Verbesserungen
    Der HDI hat die abgekürzten Gesundheitsfragen weiter optimiert. Früher wurde nach folgenden Erkrankungen unbegrenzt in die Vergangenheit gefragt ('Hatten Sie JEMALS...'):

    • Hirntumor
    • Krebserkrankung
    • Diabetes
    • HIV-Infektion
    • Multiple Sklerose
    • Epilepsie
    • Rheuma
    • Colitis Ulcerosa & Morbus Crohn
    • Schlaganfall

    Die Verbesserung: Diese Frage wurde entschärft. Der Versicherer erkundigt sich hierzu nur noch nach den letzten 10 Jahren.

    Gleiches gilt für die Frage nach einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB), Grad der Schädigungsfolgen (GdS), einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Auch diese Frage beschränkt sich nun auf die letzten 10 Jahre.
    Hinweis: Wurde lediglich ein Antrag gestellt, der nicht zur Anerkennung führte, wird sogar nur nach den letzten zwei Jahren gefragt.

    Studenten sind erst ab dem Physikum versicherbar

    Frische Medizinstudentinnen und Medizinstudenten können die vereinfachten Gesundheitsfragen vom HDI jedoch noch nicht nutzen. Eine der Grundvoraussetzungen für diesen Aktionsantrag ist das bestandene Physikum. 

    Besuche bei Fachärzten und Psychotherapie
    Neben den Fragen zu den gerade genannten ganz schweren Erkrankungen möchte die HDI Lebensversicherung noch wissen, ob Sie in den letzten drei Jahren zur Untersuchung, Beratung oder Behandlung bei folgenden Spezialisten waren:

    • Kardiologe
    • Orthopäde
    • Psychiater, Psychologe oder Psychotherapeut oder wegen psychischer Beschwerden beim Arzt

    Fragen zum Bewegungsapparat
    In der letzten Frage geht es darum, ob Ihnen in den letzten drei Jahren mehr als 12 Behandlungen beim Therapeuten wegen einer Erkrankung des Bewegungsapparates verordnet wurden. Entscheidend ist das Wort Erkrankung: Reine Beschwerden oder vorbeugende Behandlungen ohne ärztlich festgestellte Erkrankung zählen nicht dazu. Nicht anzugeben sind somit alle Arten von Massagen oder Behandlungen, zu denen Sie auf eigene Rechnung gegangen sind.

    'Ja' ist kein K.O.-Kriterium
    Anders als bei anderen Aktionsanträgen für Ärzte ist eine Ja-Angabe beim HDI kein K.O.-Kriterium. Sie müssen sich dann zwar zu dem betreffenden Punkt (z.B. dem Besuch beim Kardiologen) genauer äußern, der Rest des Antrags bleibt aber bei den verkürzten Fragen. Eine einzelne Ja-Angabe kostet Sie hier also nicht die ganze Aktion.

    Der Vorteil bei der finanziellen Prüfung (60%-Regel)
    Inklusive aller anderweitigen privaten BU-Versicherungen können Sie bis zu60% Ihres Bruttoeinkommens versichern.

    Das Besondere daran:

    • Die berufsständische Versorgung wird hierbei nicht angerechnet.
    • Selbst bei Überschreiten hoher Berufsunfähigkeitsrenten bleibt es bei den 60%.
    • Zum Vergleich: Im Normaltarif des HDI könnten für den Teil des Einkommens, der über 100.000 Euro hinausgeht, nur noch 30% versichert werden.

     

    Besonderes Highlight für Medizinstudenten

    Der HDI bietet gerade für Medizinstudenten noch ein besonderes Highlight an, was in Kombination mit den stark vereinfachten Gesundheitsfragen entweder ideal für eine Zwei-Vertrags-Lösung geeignet ist und auch als günstiger Einstieg, wenn es während des Studiums finanziell mal knapp ist:

    Wer mit mindestens 500 Euro BU-Rentenhöhe startet, der kann nach dem Studium und der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit als Arzt die Berufsunfähigkeitsrente direkt und ohne neue Risikoprüfung auf bis zu 3.000 Euro hochfahren.

    Gibt es eine Ärzte-BU ganz ohne Gesundheitsfragen?

    Unsere exklusive Ärzte-BU kommt vollständig ohne klassische Gesundheitsfragen aus. Statt nach Diagnosen, Behandlungen und Zeiträumen zu fragen, genügt eine einfache Gesundheitserklärung mit nur drei Punkten zum aktuellen Gesundheitsstatus. Das ist am Markt eine echte Seltenheit.
    Der Unterschied ist dabei entscheidend: Während klassische Gesundheitsfragen nach Unfällen, Erkrankungen, Operationen, Behandlungen oder Arztbesuchen der letzten 5 bis 10 Jahre fragen, geht es in der Gesundheitserklärung lediglich darum, ob Sie derzeit krankgeschrieben sind, ob in den letzten 24 Monaten eine Krankschreibung von mehr als 14 Tagen am Stück vorlag und ob bereits eine Berufsunfähigkeit, ein Grad der Behinderung, ein Grad der Schädigungsfolgen oder eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt.

    Während die Ärzte-Konzepte von Allianz und HDI frei am Markt verfügbar sind, gibt es diese exklusive Lösung nur bei uns. Den Namen des Versicherers können wir hier nicht öffentlich nennen, legen ihn aber in der persönlichen Beratung selbstverständlich offen.

    Diese drei Punkte der Gesundheitserklärung müssen Sie mit 'nein' beantworten:

    • Sind Sie heute krankgeschrieben?
    • Waren Sie in den letzten 24 Monaten für länger als 14 Tage zusammenhängend krankgeschrieben?
    • Liegt bereits eine Berufsunfähigkeit, eine Erwerbsunfähigkeit, ein Grad der Behinderung oder ein Grad der Schädigungsfolgen vor?

    Können Sie alle drei Punkte mit 'nein' beantworten, sichern Sie sich bis zu 2.175 Euro BU-Rente, mit einer garantierten Rentensteigerung von bis zu 3% und einer optionalen Arbeitsunfähigkeits-Klausel.

    Trotz der einfachen Gesundheitserklärung sind die Bedingungen stark.

    Inklusive sind:

    • Verzicht auf die Umorganisationsprüfung für freiberufliche Ärzte
    • Verzicht auf die konkrete Verweisung auf eine andere Tätigkeit
    • Infektionsklausel bereits ab 50% Tätigkeitsverbot

    Nachversicherungsgarantien sind bei dieser Lösung ausgeschlossen. Möglich ist allerdings eine Beitragsdynamik von bis zu 5% pro Jahr.

    Weil weder das Einkommen noch das Versorgungswerk abgefragt werden, eignet sich diese BU besonders als Ergänzung für Medizinstudenten, Ärzte und Apotheker, die sonst durch die Annahmerichtlinien der Versicherer begrenzt wären. So lassen sich auch Studierende über die übliche Grenze hinaus absichern, ohne dass die 60%-Regel oder das Versorgungswerk eine Rolle spielen. Damit gehört diese Lösung zu den wenigen Ärzte-Tarifen am Markt ganz ohne klassische Gesundheitsprüfung.

    Welcher Versicherer hinter dieser exklusiven Lösung steht und ob sie für Sie infrage kommt, klären wir in einem persönlichen Gespräch

    BU-Anbieter im Einzelcheck

    Welcher BU-Anbieter passt zu welchem Arzt-Profil?

    Dieser Kurzcheck bewertet die wichtigsten BU-Anbieter für Ärzte nach festen Kriterien: Nachversicherung, Dynamik-Grenze, Anrechnung des Versorgungswerks, arztspezifische Klauseln sowie die Annahmepolitik bei Vorerkrankungen. Auch ob ein Anbieter eine Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen bietet, fließt in die Bewertung ein. Es ist bewusst keine Rangliste, denn der beste Tarif hängt vom individuellen Arzt-Profil ab. Ein Tarif mit exzellenten Bedingungen kann für einen späteren Chefarzt ungeeignet sein, wenn seine Nachversicherung zu niedrig deckelt. Ebenso kann ein Anbieter mit guten Bedingungen ausscheiden, wenn er bei einer bestimmten Vorerkrankung zu streng annimmt. Auch Tarife, die Ärzten häufig verkauft werden, aber Schwächen haben, prüfen wir hier offen. (Stand der Bedingungsangaben: 06/2026)

    Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte im Kurzcheck

    Stark für Ärzte mit Vorerkrankungen oder schwieriger Annahmesituation, weil über den GesundheitsVorsorgePlan (Vorsorge Weitblick e.V.) bis zu 2.275 Euro BU-Rente mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen möglich sind. Schwächer, wenn Sie keine Deutsche Staatsangehörigkeit haben, da Ihr Versicherungsschutz bei Umzug ins Ausland gekündigt werden kann (Inlandsklausel).

    Für wen passt das besonders?

    Passt besonders für: Alle Ärztinnen und Ärzte, die einen möglichst einfachen, kurzen Antragsprozess wollen oder Vorerkrankungen haben.

    Eher nicht, wenn: Keine Deutsche Staatsangehörigkeit vorhanden ist.

    Kriterien-Check 

    • Infektionsklausel (teilweises Tätigkeitsverbot/Tätigkeitsbeschränkung): Ja, auch bei einem teilweisen Tätigkeitsverbot ab 50% 
    • Tätigkeitsbild/Kerntätigkeiten (OP/Dienste/Praxis): Ja, maßgeblich ist der zuletzt (bei Eintritt des Leidens) ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war. 
    • Verzicht abstrakte Verweisung: Ja.
    • Verzicht auf Konkrete Verweisung: Nein, kein Verzicht. Aber die Verweisungsmöglichkeit besteht nur, wenn Sie in einem neuen Beruf mindestens 80% Ihres letzten Bruttoeinkommens überschreiten.
    • Umorganisation (Praxisinhaber): Kein Verzicht für Ärzte, aber bei Akademikern mit mindestens 90% Bürotätigkeit und Praxen mit maximal 10 Mitarbeitern wird auf die Prüfung verzichtet 
    • Nachversicherung (Karrierehebel): Mittelmäßig. Die Rente kann bei bestimmten Ereignissen dreimal um je bis zu 500 Euro (inklusive Bonusrente sind es jeweils ca. 650 Euro) erhöht werden. Entscheidend ist die Starthöhe: Wer mit der vollen Rente von 2.275 Euro einsteigt, kommt perspektivisch auf rund 4.500 Euro. Wer mit 1.000 Euro startet, kann dagegen nur auf maximal rund 2.500 Euro erhöhen.
    • Prognosezeitraum (Leistungsvoraussetzung): Ab 6 Monaten Berufsunfähigkeit. Auch rückwirkend, wenn keine Prognose möglich war. 
    • Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen: Ja, über den GVP bis 2.275 Euro.
    • Annahme bei Vorerkrankungen: Die Allianz ist durchschnittlich streng bei der Annahme, allerdings sind psychische Vorerkrankungen aktuell schwer unterzubringen (über den normalen Antrag mit Gesundheitsfragen).

    Pro

    Deutlich vereinfachter Abschluss mit vereinfachten Gesundheitsfragen (Gesundheitsvorsorgeplan / Bundesverband Vorsorge Weitblick e.V.)
    Leistung bei Berufsverbot (Infektionsklausel) bereits ab 50%

    Kontra

    Kein pauschaler Verzicht auf Umorganisation einer eigenen Praxis
    Dynamik endet bereits mit dem 55. Lebensjahr

    Unsere Einschätzung:

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz ist rein von den Versicherungsbedingungen und der Anpassbarkeit nicht die erste Wahl für Ärzte. Es fehlen der Verzicht auf die konkrete Verweisung und ein vollständiger Verzicht auf die Umorganisation der eigenen Praxis. Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht eine Erhöhung von drei Mal 500 Euro zuzüglich Bonusrente; auch bei kleinen BU-Renten zu Beginn. Die Beitragsdynamik hat zwar nach oben hin keinen Deckel in der Summe, ist aber auf das 55. Lebensjahr limitiert. 
    Für die Allianz spricht jedoch, dass sie im Gegenzug keine großen Schwächen in ihren Bedingungen hat und über den GesundheitsVorsorgePlan eine einfache Eintrittshürde anbieten. Dies bietet schnellen Versicherungsschutz und löst im Leistungsfall eine deutlich kleinere Prüfung auf vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen (VVA). 
    Insbesondere bei gesundheitlichen Vorgeschichten, die nicht schnell und einfach aufzudröseln sind, kann dies ein großer Mehrwert sein. Und da die Allianz im GVP-Tarif keine Vorversicherungen und Versorgungswerke anrechnet, können Sie immer bis zu 2.275 Euro inklusive 'Bonusrente' auf bestehende BU-Verträge oben drauf packen. 

    Hier gelangen Sie zum ausführlichen Testbericht zur Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz

    Jetzt BU-Vergleich für Ärzte anfordern

     

    LV1871 Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte im Kurzcheck

    Die LV1871 bietet für Ärzte eine der höchsten Nachversicherungsgrenzen am Markt. Assistenzärzte können bereits durch die Nachversicherungs- und Karrieregarantie auf bis zu 7.000 Euro ohne erneute Gesundheits- und Risikoprüfung erhöhen. Je nach Facharzt und weiterer Karriere kann diese Grenze dann sogar auf bis zu 8.000 Euro steigen. Damit besteht ausreichend Potenzial für spätere Karrieresprünge. Da die Karrieregarantie auch bereits unterhalb der Obergrenze für die Nachversicherung greift, lässt sich bereits unabhängig von der aktuellen BU-Rentenhöhe ab 5% Gehaltssteigerung bei Angestellten im gleichen Verhältnis erhöhen. 
    Nachteilig ist diese Regelung jedoch bei freiberuflichen Ärzten mit eigener Praxis, da dann eine Gewinnsteigerung von 30% binnen drei Jahren als Voraussetzung gilt, im Gegenzug aber maximal um 10% nachversichert werden kann. 

    Für wen passt das besonders?

    Passt besonders für: Jungmediziner, die am Anfang ihrer Karriere stehen und ausreichend Nachversicherungsmöglichkeiten suchen.

    Eher nicht, bei: Einkommen oberhalb 120.000 Euro im Jahr und bestehenden Anwartschaften im Versorgungswerk sowie für freiberufliche Ärzte aufgrund der suboptimalen Karrieregarantie für Freiberufler.

    Kriterien-Check 

    • Infektionsklausel (teilweises Tätigkeitsverbot/Tätigkeitsbeschränkung): Ja, auch bei einem teilweisen Tätigkeitsverbot ab 50%. Alternativ bereits, wenn sich das Berufsverbot auf eine prägende Tätigkeit bezieht 
    • Tätigkeitsbild/Kerntätigkeiten (OP/Dienste/Praxis): Ja, maßgeblich ist die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, so wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war. 
    • Verzicht abstrakte Verweisung: Ja. 
    • Verzicht auf konkrete Verweisung: Nein, kein Verzicht. Aber die Verweisungsmöglichkeit besteht nur, wenn Sie in einem neuen Beruf mindestens 80% Ihres letzten Bruttoeinkommens erreichen. 
    • Umorganisation (Praxisinhaber): Auf die Prüfung einer Umorganisation der eigenen Praxis wird bei Ärzten verzichtet 
    • Nachversicherung (Karrierehebel): Sehr gut. Erhöht werden kann auf bis zu 8.000 Euro Obergrenze (bei Assistenzärzten bis 7.000 Euro). Erhöhungen sind für Angestellte bereits ab 5% Gehaltssteigerung möglich.
    • Prognosezeitraum (Leistungsvoraussetzung): Ab 6 Monaten Berufsunfähigkeit. Auch rückwirkend, wenn keine Prognose möglich war. 
    • Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen: Nein, keine besondere Aktion für Ärzte möglich.
    • Annahme bei Vorerkrankungen: Die LV1871 bietet speziell für uns eine sehr starke Risikoprüfung. Durch eine fachlich sehr versierte Einschätzung durch Mediziner können wir teilweise Kunden bei der LV1871 versichern, an die sich andere Versicherer nicht herantrauen. 

    Pro

    Hohe Nachversicherungsgarantie und Karrieregarantie bis zu 8.000 Euro unabhängig von der anfänglichen BU-Rente
    Leistung bei Berufsverbot (Infektionsklausel) bereits ab 50%
    Verzicht auf Umorganisationsprüfung bei Praxisinhabern

    Kontra

    Bei Einkommen ab 120.000 Euro im Jahr wird eine angemessene BU-Rentenhöhe erschwert
    Beitragsdynamik auf maximal 3% begrenzt
    Karrieregarantie für freiberufliche Ärzte eher ungeeignet aufgrund hoher Hürden

    Unsere Einschätzung:
    Die LV1871 BU eignet sich aufgrund der starken Nachversicherungs- und Karrieregarantie bis zu 8.000 Euro sehr gut für die Karrieren von Ärztinnen und Ärzten. Auch ansonsten geben die Versicherungsbedingungen wenig Grund zu meckern und sind insgesamt eine 'runde Sache'.
    Gerade für Freiberufler mit eigener Arztpraxis gibt es einen echten Pluspunkt: Anders als die meisten Versicherer, die nur auf die abstrakte Umorganisation verzichten, verzichtet die LV1871 bei Ärzten auf beide Umorganisationsprüfungen, die abstrakte und die konkrete. Das eigentliche Dilemma liegt woanders: Bei der Nachversicherung sitzen Freiberufler praktisch bei der Hälfte fest, weil die Karrieregarantie aus unserer Sicht nicht zum realen Bedarf von Freiberuflern passt. Zwar bietet die LV1871 keine vereinfachten Gesundheits- und Risikofragen für Ärzte an, aber durch eine sehr präzise Risikoprüfung lassen sich auch umfangreiche Gesundheitshistorien in vielen Fällen gut versichern.

    Warum die LV1871 für Mediziner oft eine gute Wahl ist (aber Vorsicht bei der Versorgungswerk-Grenze), lesen Sie in unserem detaillierten LV1871 BU-Test.

    BarmeniaGothaer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte im Kurzcheck

    Die Gothaer (seit der Fusion BarmeniaGothaer) bietet Ärzten eine Nachversicherung bis 7.500 Euro und rechnet das Versorgungswerk nicht an. Echte Schwächen muss man schon lange suchen, im Vergleich zu den besten Ärzte-Versicherungen verzichtet die Gothaer jedoch nicht auf die konkrete Verweisung

    Für wen passt das besonders?

    Passt besonders für: angestellte Ärztinnen und Ärzte, die eine hohe Nachversicherung bis 7.500 Euro ohne Anrechnung des Versorgungswerks suchen.

    Eher nicht, bei: hohem Wert auf einen vollständigen Verzicht der konkreten Verweisung, den die Gothaer für Ärzte nicht bietet.

    Kriterien-Check

    • Infektionsklausel (teilweises Tätigkeitsverbot/Tätigkeitsbeschränkung): Ja, ab 50% auch bei teilweisem Tätigkeitsverbot. Bei Human- und Zahnmedizinern samt deren Studenten auch dann, wenn keine Patienten mehr versorgt, untersucht oder behandelt werden dürfen.
    • Tätigkeitsbild/Kerntätigkeiten (OP/Dienste/Praxis): Ja, maßgeblich ist die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, so wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war.
    • Verzicht abstrakte Verweisung: Ja.
    • Verzicht konkrete Verweisung: Nein, kein Verzicht. Das ist für Ärzte ein wunder Punkt im Bedingungswerk.
    • Umorganisation (Praxisinhaber): Vollständiger Verzicht auf die abstrakte Umorganisation bei Ärzten und Kammerberufen. Auf die konkrete Umorganisation wird nicht verzichtet.
    • Nachversicherung (Karrierehebel): Sehr gut. Für Ärzte bis 7.500 Euro über Nachversicherungsgarantie und Karrieregarantie (alle anderen Berufe bis 6.000 Euro).
    • Prognosezeitraum (Leistungsvoraussetzung): Ab 6 Monaten Berufsunfähigkeit. Auch rückwirkend, wenn keine Prognose möglich war.
    • Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen: Nein, keine besondere Aktion für Ärzte.
    • Annahme bei Vorerkrankungen: Sehr gut. Die Gothaer bietet regulär keine Risikovoranfrage mehr an, über uns gibt es eine Ausnahme mit einer versierten Risikoprüfung, die aktuell zu den besten am Markt gehört.

    Pro

    Nachversicherung für Ärzte bis 7.500 Euro
    Keine Anrechnung des Versorgungswerks bei Antragstellung (am Markt eine Seltenheit)
    Vollständiger Verzicht auf die abstrakte Umorganisation für niedergelassene Ärzte
    Leistung bei Berufsverbot (Infektionsklausel) bereits ab 50%
    Dynamik ohne Summenbegrenzung bis ein Jahr vor Ablauf der BU
    Im Preisvergleich einer der günstigsten Anbieter für die meisten ärztlichen Fachrichtungen

    Kontra

    Kein Verzicht auf die konkrete Verweisung für Ärzte
    Verlängerungsgarantie nur für Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, nicht für Versorgungswerk-Mitglieder
    Umorganisationshilfe nur für konkret nachgewiesene Anschaffungen, gedeckelt auf 12.000 Euro

    Unsere Einschätzung:

    Die Gothaer punktet bei Ärzten mit der hohen Nachversicherung bis 7.500 Euro, der fehlenden Anrechnung des Versorgungswerks und einem vollständigen Verzicht auf die abstrakte Umorganisation. Der entscheidende Schwachpunkt ist der fehlende Verzicht auf die konkrete Verweisung, der die Gothaer für Ärzte unter den Top-Empfehlungen zurückfallen lässt. Wer diesen Punkt verschmerzen kann oder über eine Zwei-Vertrags-Strategie auffängt, findet bei der Gothaer ansonsten ein starkes Paket.

    Alte Leipziger Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte im Kurzcheck

    Technisch ein ordentliches Bedingungswerk, für Ärzte aber durch zwei Punkte limitiert:
    Die Nachversicherung ist bei 4.500 Euro gedeckelt und das Versorgungswerk wird bereits ab einer Jahresrente von 42.000 Euro zu 50% angerechnet.
    Ihre eigentliche Stärke spielt die Alte Leipziger bei der Annahme aus: Bei psychischen Vorerkrankungen findet sie nach unserer Erfahrung am häufigsten eine konstruktive Lösung.

    Für wen passt das besonders?

    Passt besonders für: Ärztinnen und Ärzte mit psychischen Vorerkrankungen, die anderswo schwer unterkommen, sowie für Berufseinsteiger aus dem Studium.

    Eher nicht, bei: hohem Absicherungsbedarf über 4.500 Euro und bestehenden Anwartschaften im Versorgungswerk. Ausnahme bei Aufteilung auf mehrere BU-Verträge.

    Kriterien-Check

    • Infektionsklausel (teilweises Tätigkeitsverbot/Tätigkeitsbeschränkung): Ja, auch bei einem teilweisen Tätigkeitsverbot ab 50%.
    • Tätigkeitsbild/Kerntätigkeiten (OP/Dienste/Praxis): Ja, maßgeblich ist die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, so wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war.
    • Verzicht abstrakte Verweisung: Ja.
    • Verzicht konkrete Verweisung: Nein, kein Verzicht. Eine Verweisung ist nur möglich, wenn Sie in einem neuen Beruf mindestens 80% Ihres letzten Bruttoeinkommens erreichen.
    • Umorganisation (Praxisinhaber): Kein pauschaler Verzicht. Bei Ärzten wird nur dann geprüft, wenn in den letzten zwei Jahren durchgängig mindestens 5 Mitarbeiter mit einem akademischen Abschluss in einem Heilberuf in der Praxis beschäftigt waren.
    • Nachversicherung (Karrierehebel): Maximal 4.500 Euro erreichbar (zzgl. Dynamik) und damit deutlich unter den Spitzenanbietern, die bis 7.500 oder 8.000 Euro gehen. Die Erhöhungsschritte sind klar auf den Berufseinstieg vom Studium in den Arztberuf ausgelegt. Für Ärzte mit höherem Absicherungsbedarf ist dieser Deckel die zentrale Schwäche.
    • Prognosezeitraum (Leistungsvoraussetzung): Ab 6 Monaten Berufsunfähigkeit. Auch rückwirkend, wenn keine Prognose möglich war.
    • Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen: Nein, keine besondere Aktion für Ärzte.
    • Annahme bei Vorerkrankungen: Durchweg starke Risikoprüfung, betreut durch sehr versierte Risikoprüfer. Besonders bei psychischen Vorerkrankungen erreichen wir hier nach unserer Erfahrung am häufigsten eine konstruktive Lösung, oft dann, wenn andere Versicherer bereits ablehnen.

    Pro

    Bei psychischen Vorerkrankungen am häufigsten eine konstruktive Annahme
    Leistung bei Berufsverbot (Infektionsklausel) bereits ab 50%
    Solide Nachversicherung speziell für den Berufseinstieg

    Kontra

    Anrechnung des Versorgungswerks bereits ab 42.000 Euro Jahresrente
    Nachversicherung bei 4.500 Euro gedeckelt, zu wenig für hohen Arzt-Bedarf
    Kein Verzicht auf die Umorganisationsprüfung für Praxisinhaber
    Kein Verzicht auf die konkrete Verweisung für Ärzte

    Unsere Einschätzung:
    Die Alte Leipziger ist für Ärzte kein Allrounder, sondern ein Spezialist für einen bestimmten Fall: Bei psychischen Vorerkrankungen ist sie nach unserer Erfahrung oft die beste Chance auf eine konstruktive Annahme. Wer dagegen eine hohe Absicherung braucht, stößt schnell an den Deckel von 4.500 Euro und an die Versorgungswerk-Anrechnung ab 42.000 Euro Jahresrente. In beiden Fällen führt der Weg meist über eine Zwei-Vertrags-Strategie, mit der sich die Alte Leipziger gezielt mit einem zweiten Anbieter kombinieren lässt. Wie die Alte Leipziger im Detail abschneidet und für welche Ärzte sie sich wirklich lohnt, lesen Sie in unserem Alte Leipziger BU-Test.

    Deutsche Ärzteversicherung (DÄV) Berufsunfähigkeitsversicherung im Kurzcheck

    Die Deutsche Ärzteversicherung ist als Spezialanbieter ganz auf Ärzte ausgerichtet und überzeugt mit einem besonders starken Verzicht auf die Umorganisationsprüfung und einer Nachversicherung bis 6.000 Euro. Die zentrale Schwäche liegt in der Dynamik: Sie endet bereits mit dem 58. Lebensjahr oder sobald 7.500 Euro überschritten sind.

    Für wen passt das besonders?

    Passt besonders für: niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit eigener Praxis, die Wert auf einen weitgehenden Verzicht der Umorganisationsprüfung legen.

    Eher nicht, bei: sehr langem Absicherungshorizont mit hohem Dynamikbedarf über das 58. Lebensjahr hinaus.

    Kriterien-Check

    • Infektionsklausel (teilweises Tätigkeitsverbot/Tätigkeitsbeschränkung): Ja, auch bei einem teilweisen Tätigkeitsverbot ab 50%.
    • Tätigkeitsbild/Kerntätigkeiten (OP/Dienste/Praxis): Ja, maßgeblich ist die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, so wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war.
    • Verzicht abstrakte Verweisung: Ja.
    • Verzicht konkrete Verweisung: Ja. Verwiesen werden kann nur auf eine andere ärztliche Tätigkeit
    • Umorganisation (Praxisinhaber): Sehr gut. Auf die Prüfung wird verzichtet, wenn weniger als 10 Mitarbeiter mit einem akademischen Abschluss in einem Heilberuf beschäftigt sind. Praxispersonal ohne diese Qualifikation zählt nicht mit, was in der Praxis fast einem vollständigen Verzicht auf die abstrakte Umorganisationsprüfung gleichkommt.
    • Nachversicherung (Karrierehebel): Gut. Erhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung sind bis 6.000 Euro möglich, davon 3.000 Euro über die Nachversicherungsgarantie und weitere 3.000 Euro über die Karrieregarantie.
    • Prognosezeitraum (Leistungsvoraussetzung): Ab 6 Monaten Berufsunfähigkeit. Auch rückwirkend, wenn keine Prognose möglich war.
    • Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen: Nein, keine besondere Aktion für Ärzte.
    • Annahme bei Vorerkrankungen: Solide. Die Risikoprüfung ist in Ordnung bis gut, reicht nach unserer Erfahrung aber nicht ganz an die wettbewerbsstärksten Anbieter heran.

    Pro

    Nachversicherung bis 6.000 Euro ohne erneute Gesundheitsprüfung
    Sehr weitgehender Verzicht auf die Umorganisationsprüfung für Praxisinhaber
    Leistung bei Berufsverbot (Infektionsklausel) bereits ab 50%
    Verzicht auf die konkrete Verweisung außerhalb ärztlicher Tätigkeiten
    Bei Ablehnung kann ein unabhängiger Ärztebeirat angerufen werden, dessen Empfehlung die DÄV nach unserer Erfahrung meist folgt

    Kontra

    Dynamik endet bereits mit dem 58. Lebensjahr oder bei Überschreiten von 7.500 Euro
    Risikoprüfung gut, im Marktvergleich aber nicht ganz auf Spitzenniveau

    Unsere Einschätzung:
    Die Deutsche Ärzteversicherung ist als reiner Ärzte-Spezialist ein solider Anbieter, der vor allem beim Umorganisationsverzicht für Praxisinhaber überzeugt. Mit der Nachversicherung bis 6.000 Euro deckt sie auch höhere Absicherungen ab. Der entscheidende Schwachpunkt ist die früh endende Dynamik, die einen langfristig steigenden Bedarf nicht vollständig mitgeht. Immerhin liegt die Grenze mit 7.500 Euro über der des Mutterkonzerns AXA, bei dem die Dynamik bereits bei 5.000 Euro endet.

    Ein exklusiver Vorteil der DÄV: Wird die BU als Zusatzversicherung in einer Rentenversicherung abgeschlossen, gibt es für jedes nach Vertragsabschluss geborene Kind 6 Monate Beitragsbefreiung. Diese Kombination empfehlen wir allerdings nur selten, da sie aus unserer Sicht mehr Nachteile als Vorteile mit sich bringt. Wer die früh endende Dynamik über eine Zwei-Vertrags-Strategie auffängt, findet in der DÄV einen passenden Baustein.

    HDI Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte im Kurzcheck

    Stark für Assistenzärzte und Medizinstudenten, weil über die hohe Nachversicherungs- und Karrieregarantie auf bis zu 6.000 Euro ohne erneute Risikoprüfung erhöht werden kann. Zusätzlich sehr gut für Ärzte mit Vorerkrankungen, da sich über das Ärzte-Konzept des HDI bis zu 2.500 Euro mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen absichern lassen.

    Für wen passt das besonders?

    Passt besonders für: Medizinstudenten und Berufseinsteiger, die früh mit einem niedrigen Startbeitrag einsteigen und über die Nachversicherung bis 6.000 Euro mitwachsen wollen, sowie für Ärztinnen und Ärzte mit Vorerkrankungen, die von stark vereinfachten Gesundheitsfragen mit nur 3 Jahren Abfragezeitraum profitieren wollen.

    Eher nicht, bei: Ärzten, die keine Aufteilung auf mehrere BU-Verträge wünschen und gleichzeitig die stark vereinfachten Gesundheitsfragen nutzen wollen, da in diesem Fall die Nachversicherung auf eine BU-Rente von 3.000 Euro begrenzt ist.

    Kriterien-Check

    • Infektionsklausel (teilweises Tätigkeitsverbot/Tätigkeitsbeschränkung): Ja, auch bei einem teilweisen Tätigkeitsverbot ab 50%. Alternativ bereits, wenn sich das Berufsverbot auf die Behandlung, Beratung oder Betreuung von Patienten bezieht.
    • Tätigkeitsbild/Kerntätigkeiten (OP/Dienste/Praxis): Ja, maßgeblich ist die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, so wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war.
    • Verzicht abstrakte Verweisung: Ja.
    • Verzicht konkrete Verweisung: Ja, es wird vollständig auf die konkrete Verweisung verzichtet.
    • Umorganisation (Praxisinhaber): Auf die Prüfung einer Umorganisation der eigenen Praxis wird bei Ärzten verzichtet.
    • Nachversicherung (Karrierehebel): Sehr gut. Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht Erhöhungen bis 3.000 Euro bei zahlreichen Ereignissen, im Normaltarif kommt zusätzlich die Karrieregarantie ab 5% Gehaltssteigerung hinzu, die bis 6.000 Euro führt. Wird der Vertrag mit den stark vereinfachten Gesundheitsfragen für Ärzte beantragt, ist bei 3.000 Euro Schluss.
    • Prognosezeitraum (Leistungsvoraussetzung): Ab 6 Monaten Berufsunfähigkeit. Auch rückwirkend, wenn keine Prognose möglich war.
    • Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen: Ja, das Ärzte-Konzept mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen und nur 3 Jahren Abfragezeitraum.
    • Annahme bei Vorerkrankungen: Sehr gut, unter den Top-Anbietern. In der Ärzte-Aktion sind auch Ja-Antworten bei den Gesundheitsfragen erlaubt und werden separat geprüft, statt direkt zur Ablehnung zu führen. Wie Sie mit Vorerkrankungen am besten umgehen, lesen Sie in unserem Abschnitt zur Risikovoranfrage. Auch im Normalgeschäft ist die Risikoprüfung nach unserer Erfahrung sehr gut.

    Pro

    Versicherungsschutz mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen möglich
    Leistung bei Berufsverbot (Infektionsklausel) bereits ab 50%
    Vollständiger Verzicht auf die konkrete Verweisung
    Verzicht auf die abstrakte Umorganisation bei Ärzten und sogar auf die konkrete Umorganisation, sofern kein weiterer Arzt derselben Qualifikation oder Fachrichtung beschäftigt wird

    Kontra

    Bei Beantragung mit den stark vereinfachten Gesundheitsfragen ist die Nachversicherung auf 3.000 Euro begrenzt

    Unsere Einschätzung:

    Erste Wahl für alle, die abgekürzte Gesundheitsfragen möchten, und für alle, die ein sehr starkes Bedingungswerk wollen. Der HDI hat nur wenige Schwächen. Eine davon ist die 3.000-Euro-Grenze im Aktionsantrag, weshalb dieser dann nach Möglichkeit mit unserem exklusiven Konzept oder der Allianz kombiniert werden sollte.

    Helvetia Baloise Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte im Kurzcheck

    Die Helvetia Baloise hat sich seit 2025 gezielt auf Kammerberufe ausgerichtet und bietet speziell für Ärztinnen und Ärzte ein besonders starkes Gesamtpaket an: Verzicht auf die Anrechnung von Versorgungswerken, Verzicht auf die konkrete Verweisung und abstrakte Umorganisationsprüfung, Infektionsklausel ab 50% Berufsverbot und Nachversicherungen (inkl. Karrieregarantie) auf bis zu 7.500 Euro. 
    Ein Manko ist, dass ab einem Abschlussalter von 45 Jahren nur noch 2.000 Euro über die Gesundheits- und Risikofragen im BU-Antrag versichert werden können. Sofern Sie über diese Grenze hinaus versichern möchten, fordert die Baloise je nach gewünschter Höhe einen Arztbericht oder verlangt sogar, dass Sie eine zusätzliche ärztliche Untersuchung durchführen lassen.

    Für wen passt das besonders?

    Passt besonders für: Ärztinnen und Ärzte mit Anwartschaften im Versorgungswerk, die eine hohe Absicherung ohne Anrechnung suchen, sowie für jüngere Mediziner bis 40 mit Wunsch nach vereinfachten Gesundheitsfragen.

    Eher nicht, bei: Abschluss in höherem Alter, da die über die Antragsfragen versicherbare Rente dann deutlich sinkt.

    Kriterien-Check

    • Infektionsklausel (teilweises Tätigkeitsverbot/Tätigkeitsbeschränkung): Ja, ab 50% auch bei teilweisem Tätigkeitsverbot. Auch dann, wenn Ärzten aufgrund einer Infektion die Behandlung von Patienten vollständig untersagt wird.
    • Tätigkeitsbild/Kerntätigkeiten (OP/Dienste/Praxis): Ja, maßgeblich ist die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, so wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war.
    • Verzicht abstrakte Verweisung: Ja.
    • Verzicht konkrete Verweisung: Ja, vollständiger Verzicht für Ärzte.
    • Umorganisation (Praxisinhaber): Vollständiger Verzicht auf die abstrakte Umorganisation für Ärzte mit eigener Praxis. Auf die konkrete Umorganisation wird nicht verzichtet.
    • Nachversicherung (Karrierehebel): Sehr gut. Für Ärzte bis 7.500 Euro über Nachversicherungsgarantie und Karrieregarantie ohne neue Gesundheitsfragen, zusätzlich Erhöhungen über die Beitragsdynamik.
    • Prognosezeitraum (Leistungsvoraussetzung): Ab 6 Monaten Berufsunfähigkeit. Auch rückwirkend, wenn keine Prognose möglich war.
    • Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen: Ja, mit Einschränkungen. Über den Zielgruppenantrag bis Endalter 40 und bis 3.000 Euro Monatsrente mit leicht vereinfachten Gesundheitsfragen und kürzeren Abfragezeiträumen (3 Jahre, bei psychischen Erkrankungen 5 Jahre).
    • Annahme bei Vorerkrankungen: Überwiegend sehr gut. In rund 90% der Fälle verlässlich stark, vereinzelt weniger berechenbar als bei den verlässlichsten Anbietern.

    Pro

    Keine Anrechnung des Versorgungswerks, ohne Begrenzung und auch bei Antragstellung
    Nachversicherung für Ärzte bis 7.500 Euro
    Vollständiger Verzicht auf die konkrete Verweisung für Ärzte
    Vollständiger Verzicht auf die abstrakte Umorganisation für niedergelassene Ärzte
    Verlängerungsgarantie gilt auch für Mitglieder des Versorgungswerks
    Leistung bei Berufsverbot (Infektionsklausel) bereits ab 50%
    Dynamik ohne Summenbegrenzung bis 5 Jahre vor Ablauf der BU

    Kontra

    Bei Abschluss ab dem 45. Lebensjahr nur bis 2.000 Euro über die Antragsfragen versicherbar
    Umorganisationshilfe nur für konkret nachgewiesene Anschaffungen, gedeckelt auf 10.000 Euro

    Unsere Einschätzung:

    Die Helvetia Baloise gehört für Ärzte zu den stärksten Anbietern am Markt. Sie verzichtet vollständig auf die konkrete Verweisung und punktet vor allem mit der kompletten Nichtanrechnung des Versorgungswerks, die eine bedarfsgerechte Absicherung ohne künstliche Deckelung ermöglicht. Wermutstropfen sind die mit dem Alter sinkende Antragsgrenze und die nur teilweise greifende Umorganisationsregelung. Für junge Ärztinnen und Ärzte mit Versorgungswerk ist sie eine erste Wahl.

    Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte im Kurzcheck

    Die Nürnberger BU eignet sich besonders gut für Ärzte, weil sie auf die konkrete Verweisung auf eine nichtärztliche Tätigkeit und auf die abstrakte Prüfung einer Umorganisation für freiberufliche Ärzte verzichtet und die Infektionsklausel bereits ab einem teilweisen Tätigkeitsverbot greift. Junge Mediziner unter 30 müssen keine Angaben zum Versorgungswerk machen, und Praxisneugründer können direkt und ohne Einkommensnachweis bis zu 4.000 Euro BU-Rente versichern. Seit Ende Juni 2026 löst die Nürnberger zwei wesentliche Kritikpunkte auf: Die Nachversicherung wird auf 7.500 Euro erhöht und die Dynamikobergrenze von 6.000 auf bis zu 10.000 Euro angehoben.

    Für wen passt das besonders?

    Passt besonders für: Ärztinnen und Ärzte, die einen möglichst umfangreichen Versicherungsschutz wollen, Jungmediziner, die Wert auf eine hohe Nachversicherungsgarantie legen und keine Anrechnung des Versorgungswerks riskieren wollen, sowie Existenzgründer mit eigener Praxis.

    Eher nicht, bei: jungen Ärztinnen und Ärzten, die keine Zwei-Vertrags-Lösung wollen, da auch die Dynamikobergrenze von 10.000 Euro bei einer Laufzeit von drei bis vier Jahrzehnten nicht ausreicht.

    Kriterien-Check

    • Infektionsklausel (teilweises Tätigkeitsverbot/Tätigkeitsbeschränkung): Ja, greift bereits ab einem teilweisen Tätigkeitsverbot.
    • Tätigkeitsbild/Kerntätigkeiten (OP/Dienste/Praxis): Ja, maßgeblich ist die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, so wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war.
    • Verzicht abstrakte Verweisung: Ja.
    • Verzicht konkrete Verweisung: Ja, Verzicht auf die Verweisung auf eine nichtärztliche Tätigkeit.
    • Umorganisation (Praxisinhaber): Verzicht auf die abstrakte Prüfung einer Umorganisation für freiberufliche Ärzte.
    • Nachversicherung (Karrierehebel): Sehr gut. Nachversicherungsgarantie bis 4.000 Euro, über die Karrieregarantie lässt sich die Gesamtrente ohne erneute Risikoprüfung auf bis zu 7.500 Euro anpassen.
    • Dynamik: Bis zu 6.000 Euro, mit atmendem Deckel bei Einkommenssteigerungen bis maximal 10.000 Euro.
    • Untersuchungsgrenze: Bis 3.000 Euro ohne ärztliche Untersuchung, ohne Altersgrenze. Das ermöglicht über eine Zwei-Vertrags-Lösung eine höhere Anfangsabsicherung.
    • Versorgungswerk: Für Mediziner unter 30 Jahren keine Anrechnung. Ab 30 erfolgt eine Anrechnung erst ab einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro.
    • Prognosezeitraum (Leistungsvoraussetzung): Ab 6 Monaten Berufsunfähigkeit, auch rückwirkend, wenn keine Prognose möglich war.
    • Existenzgründer: Ärzte mit eigener Praxis können direkt und ohne Einkommensnachweis bis zu 4.000 Euro BU-Rente versichern.
    • Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen: Nein, keine besondere Aktion für Ärzte.
    • Annahme bei Vorerkrankungen: Nach unseren Erfahrungen streng, Vorerkrankungen enden häufig in einem Ausschluss. Positiv sind die sehr schnellen Risikovoten, oft binnen weniger Stunden.

    Pro

    Nachversicherung bis 7.500 Euro über Nachversicherungs- und Karrieregarantie
    Verzicht auf die konkrete Verweisung auf eine nichtärztliche Tätigkeit
    Verzicht auf die abstrakte Umorganisation für freiberufliche Ärzte
    Keine Anrechnung des Versorgungswerks für Mediziner unter 30
    Existenzgründer bis 4.000 Euro ohne Einkommensnachweis
    Sehr schnelle Risikovoten, oft binnen weniger Stunden

    Kontra

    Risikoprüfung streng, Vorerkrankungen enden häufig in einem Ausschluss
    Dynamikobergrenze von 10.000 Euro reicht bei sehr langer Laufzeit nicht aus, eine Zwei-Vertrags-Lösung ist dann nötig

    Unsere Einschätzung:

    Mit dem neuen Tarif hat die Nürnberger ihre beiden größten Schwächen behoben und bietet Ärzten jetzt ein starkes Gesamtpaket aus hoher Nachversicherung bis 7.500 Euro, Verzicht auf die konkrete Verweisung und gelockerter Versorgungswerk-Anrechnung. Die zentrale Schwäche bleibt die strenge Risikoprüfung, die bei Vorerkrankungen oft zu Ausschlüssen führt, weshalb sich eine pseudonymisierte Risikovoranfrage hier besonders lohnt. Für gesunde Ärzte mit Wunsch nach hoher, flexibel anpassbarer Absicherung gehört die Nürnberger damit wieder zu den führenden Tarifen.

    Swiss Life / Klinik Rente Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte im Kurzcheck

    Für Ärzte und Medizinstudenten bietet die Swiss Life mit der Klinik Rente eine namentlich passende Zielgruppenlösung. Die Besonderheit ist die Konstruktion: Es handelt sich um eine Konsortial-Police, bei der die Swiss Life federführend ist und der Versicherungsschutz auf mehrere Versicherer verteilt wird. Trotz des zielgruppenorientierten Namens bringt der Tarif für Ärzte aufgrund des hohen Absicherungsbedarfs jedoch vor allem einen großen Nachteil mit: die Nachversicherungsgarantie ist in der Gesamthöhe unzureichend für hohe Einkommen. 

    Für wen passt das besonders?

    Passt besonders für: Ärzte, die beim Abschluss von der höheren Bemessung über das Schweizer Netto profitieren wollen.

    Eher nicht, für: Ärzte und Medizinstudenten, die Wert auf Bedingungen legen, die zu ihrer Zielgruppe passen, und auf gute Erhöhungsmöglichkeiten im Rahmen der Nachversicherung.

    Kriterien-Check

    • Infektionsklausel (teilweises Tätigkeitsverbot/Tätigkeitsbeschränkung): Ja, auch bei einem teilweisen Tätigkeitsverbot ab 50%. Neben dem Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz kann dies auch durch den Hygieneplan eines staatlich anerkannten Hygienikers nachgewiesen werden.
    • Tätigkeitsbild/Kerntätigkeiten (OP/Dienste/Praxis): Ja, maßgeblich ist die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, so wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war.
    • Verzicht abstrakte Verweisung: Ja.
    • Verzicht konkrete Verweisung: Nur sehr eingeschränkter Verzicht. Verwiesen werden kann auf Tätigkeiten, die ärztliche, pharmazeutische oder psychotherapeutische Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzen.
    • Umorganisation (Praxisinhaber): Auf die Prüfung einer Umorganisation der eigenen Praxis wird bei Ärzten verzichtet, wenn dort weniger als 5 approbierte Mitarbeiter oder Angestellte beschäftigt sind.
    • Nachversicherung (Karrierehebel): Schwach. Bei vielen Ereignissen kann bis 3.000 Euro erhöht werden, von 3.000 auf 4.000 Euro nur noch über Gehaltssprünge ab 5% im gleichen Verhältnis. Danach ist Schluss, weiter geht es nur über die Dynamik. Eine Anhebung auf 5.000 Euro ist nur möglich, wenn Sie sich bei Abschluss einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, wovon wir grundsätzlich abraten, da dabei bislang unbekannte Befunde zutage treten können.
    • Prognosezeitraum (Leistungsvoraussetzung): Ab 6 Monaten Berufsunfähigkeit. Auch rückwirkend, wenn keine Prognose möglich war.
    • Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen: Nein, keine besondere Aktion für Ärzte.
    • Annahme bei Vorerkrankungen: Nach unserer Erfahrung unterdurchschnittlich und im Marktvergleich deutlich zu streng. Medizinische Vorgeschichten lassen sich hier kaum sauber versichern, während viele andere Anbieter in diesen Fällen ein besseres Angebot machen.

    Pro

    Leistung bei Berufsverbot (Infektionsklausel) bereits ab 50%, nachweisbar auch über den Hygieneplan
    Höhere Absicherung zum Abschluss möglich, da die Angemessenheit am Schweizer Netto bemessen wird (Brutto minus Steuern, ohne Sozialabgaben), das über dem deutschen Netto liegt

    Kontra

    Nachversicherung früh bei 4.000 Euro gedeckelt, 5.000 Euro nur mit ärztlicher Untersuchung
    Nur sehr eingeschränkter Verzicht auf die konkrete Verweisung für Ärzte
    Im Marktvergleich deutlich zu strenge Risikoprüfung, Vorerkrankungen kaum sauber versicherbar

    Unsere Einschätzung:
    Die Klinik Rente der Swiss Life eignet sich dann, wenn Sie gezielt eine BU suchen, bei der mehrere Versicherer das Risiko teilen (Konsortium). Für Ärzte und Medizinstudenten sehen wir darüber hinaus kaum Mehrwerte: zu geringe Nachversicherungsmöglichkeiten, eine weit gefasste Verweisung auf andere ärztliche Tätigkeiten, ein nur mittelmäßiger Umorganisationsverzicht für Praxisinhaber und dazu eine nach unserer Erfahrung deutlich zu strenge Risikoprüfung. Der eine echte Pluspunkt, die höhere Bemessung über das Schweizer Netto, wirkt nur beim Abschluss und gleicht die schwache Nachversicherung über die Laufzeit nicht aus. Für Ärzte ist die Klinik Rente daher keine Empfehlung.

    BU vor und nach dem Physikum

    Wann sollte ich als Medizinstudent eine BU abschließen?

    Der richtige Zeitpunkt für einen Medizinstudenten, eine BU abzuschließen, ist genau jetzt. Dafür gibt es einige wichtige Gründe:

    • Der Beitrag ist in jungen Jahren und insbesondere für Medizinstudentinnen und Medizinstudenten noch sehr günstig. Diesen Beitragsvorteil sichern Sie sich für die gesamte restliche Laufzeit.
    • Auch während des Studiums können Sie erkranken und Ihr Studium länger unterbrechen müssen. Im schlimmsten Fall wissen Sie heute schon, dass Sie Ihren späteren Beruf als Ärztin oder Arzt nicht ausüben können. In diesen Situationen benötigen Sie Geld, um die Phase zu überbrücken oder noch einmal neu anfangen zu können.
    • Über den frühen Abschluss sichern Sie sich Ihren heutigen Gesundheitszustand für die Zukunft. Das gilt für den bestehenden Vertrag wie auch für künftige Erhöhungen über die Nachversicherungsgarantie und Karrieregarantie. Damit ist die Wahrscheinlichkeit deutlich höher, dass Sie einen umfassenden Schutz ohne Ausschlüsse und Risikozuschläge erhalten.

    Wie kann sich ein Medizinstudent BU versichern?

    Studenten können sich üblicherweise mit bis zu 2.000 Euro Berufsunfähigkeitsrente absichern. Dank unserer besonderen Heilberufekonzepte sind, bestandenes Physikum vorausgesetzt, sogar bis zu 4.230 Euro möglich. Vor dem Physikum bekommen Sie bei uns anstelle der am Markt üblichen 2.000 Euro immerhin bis zu 3.500 Euro Absicherung. Nach dem Studium lässt sich die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung deutlich erhöhen, über eine geschickte Aufteilung auf zwei Verträge sind im Maximum bis zu 15.500 Euro monatlich erreichbar.

    Ein großer Vorteil: Medizinstudenten zahlen nur rund 40 bis 50 Euro pro Monat für 2.000 Euro BU-Rente, je nach Eintrittsalter, Rauchverhalten und Gesundheitszustand.

    Und da unsere Heilberufe-Konzepte auch für Medizinstudenten gelten, ist der Abschluss mit sehr wenigen Gesundheitsfragen möglich.

     

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    BU-Risiko für Ärzte

    Warum werden Ärzte berufsunfähig?

    Das Risiko, als Ärztin oder Arzt vor dem 67. Lebensjahr berufsunfähig zu werden, liegt je nach Fachrichtung zwischen 25 und 35 Prozent. Ärzte haben zwar den ganzen Tag damit zu tun, kranke Menschen wieder gesund zu machen oder dafür zu sorgen, dass gesunde Menschen es bleiben, vor dem Eintritt einer Berufsunfähigkeit sind sie dennoch keinesfalls sicher. Ganz im Gegenteil.

    Eine Berufsunfähigkeit bezieht sich dabei auf eine Dauer von mindestens sechs Monaten, in denen Sie Ihrer ärztlichen [Tätigkeit](Link auf /bu-beratung/bu-lexikon/begriff/beruf-in-der-berufsunfaehigkeitsversicherung/, follow), die Sie zuletzt in gesunden Tagen ausgeübt haben, nicht mehr nachgehen können.

    Eine der Besonderheiten von Ärzten ist die erhöhte Arbeitsbelastung in Verbindung mit Stress und der hohen Verantwortung, die damit einhergeht. Sie tragen Verantwortung für Menschenleben, müssen Ihre Dienste über mehrere Tage durchziehen, und Überstunden gehören eher zur Regel als zur Ausnahme. Burnout, Angststörungen und sogar Depressionen sind keine Seltenheit.

    Je nach Fachgebiet kommen feinmotorische Fähigkeiten zum Einsatz. Während Sie als Radiologe in vielen Fällen trotz eines Tremors oder einer Epilepsie noch arbeiten können, sieht das in Fachrichtungen mit operativer Tätigkeit wie bei Chirurgen anders aus. Auch bei einer Frauenärztin kann bereits eine kaputte Schulter dafür sorgen, dass sie nicht mehr verlässlich bei der Geburt helfen kann.

    Neben den spezifischen Erkrankungen und psychischen Beschwerden gibt es zahlreiche Krankheiten, die jeden Arzt und jede Ärztin gleichermaßen treffen: Krebs und Neubildungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erkrankungen des Nervensystems oder Beschwerden am Bewegungsapparat durch langes Stehen in ungünstiger Haltung sowie die hohe körperliche Belastung in der Notaufnahme oder im Rettungsdienst. Auch Allergien, zum Beispiel gegen Desinfektionsmittel oder Kontaktstoffe wie Latex, können sich mit den Berufsjahren einstellen, mit entsprechenden Folgen für Ihren Berufsalltag.

    Hinzu kommt das Infektionsrisiko, und das gleich doppelt: Auf der einen Seite können Sie sich bei einer Vielzahl von Patienten auch mit neuartigen Krankheiten anstecken, auf der anderen Seite droht Ihnen bei einigen Infektionskrankheiten ein Tätigkeitsverbot, wenn von Ihnen eine Ansteckungsgefahr ausgeht.

     

    Häufigste BU-Ursachen bei Ärzten

    Psyche

    Krebs und Neubildungen

    Skelett- und Bewegungsapparat

    Unfälle

    Nervenkrankheiten

    Herz - Kreislaufsystem

    Sonstige (z.B. Allergien, Hautkrankheiten, Atemwege, ...)

    Psychische Erkrankungen führen die BU-Ursachen bei Ärzten mit 28 Prozent an, gefolgt von Krebs und Neubildungen (19 Prozent) sowie Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats (18 Prozent). Auf sonstige Ursachen wie Allergien, Haut- und Atemwegserkrankungen entfallen 14 Prozent, auf Unfälle, Nervenkrankheiten und Herz-Kreislauf-Erkrankungen jeweils 7 Prozent.

    Quelle: eigene Auswertung arztspezifischer BU-Daten, Stand 2026

    Berufsspezifische BU-Risiken nach ärztlicher Fachrichtung

    Das BU-Risiko von Ärzten unterscheidet sich stark nach Fachrichtung, weil jede Spezialisierung eigene körperliche und geistige Anforderungen stellt. Schichtdienste, hohe Verantwortung sowie permanenter Stress und Übermüdung führen Mediziner oft an die gesundheitlichen Belastungsgrenzen. In den ersten Berufsjahren kompensiert der Körper das meist noch, mit zunehmendem Alter wird es schwerer. Das Kernproblem Stress betrifft Ärzte im Krankenhaus und in eigener Praxis gleichermaßen. Die fachrichtungsspezifischen Risiken im Überblick:
     

    • Chirurgen hängen an ihren operativen Fähigkeiten. Schon eine Epilepsie oder ein Tremor kann das Ende der Berufsfähigkeit bedeuten.
    • Orthopäden haben wie Chirurgen einen körperlich anspruchsvollen Job. Der Bewegungsapparat ist hier im wahrsten Sinne die Achillesferse.
    • Anästhesisten müssen feinmotorisch und geistig jederzeit voll leistungsfähig sein und tragen eine sehr hohe Verantwortung für ihre Patienten.
    • Dermatologen stehen in direktem Kontakt mit Hautkrankheiten. Toxische Kontaktekzeme sind dabei keine Seltenheit.
    • Kardiologen gehören zu den Fachärzten mit den meisten Wochenstunden und einer sehr hohen Arbeitsbelastung, und wissen selbst am besten, welchen Einfluss Stress auf das Herz-Kreislauf-System hat.
    • Zahnärzte arbeiten hochgradig feinmotorisch und tragen zusätzlich das erhöhte Risiko eines Berufsverbots aufgrund einer Infektion.


    Hinzu kommen die allgemeinen BU-Auslöser, die jede Fachrichtung treffen können, etwa Krebserkrankungen, Nervenkrankheiten und psychische Leiden.

    BU-Makler für Mediziner

    Warum lohnt sich ein BU-Spezialist für Ärzte?

    Ein auf Heilberufe spezialisierter BU-Makler kennt die ärztespezifischen Bedingungsunterschiede, die über Annahme und Leistung entscheiden, und hat Zugang zu Konzepten, die normale Vermittler nicht anbieten können. DER BU-Profi ist seit 2011 als Makler auf Berufsunfähigkeit spezialisiert, mit klarem Fokus auf Ärzte, Rechtsanwälte, MINT-Berufe und Ingenieure sowie die jeweiligen Studiengänge.
    Das unterscheidet die Beratung beim BU-Profi konkret:
     

    • Eigene Bedingungsdatenbank: Wir pflegen eine eigene Datenbank mit den Versicherungsbedingungen und Kriterien der Anbieter und sind dadurch unabhängig von handelsüblicher Vergleichssoftware. Bewertet wird nach unseren eigenen, ärztespezifischen Kriterien.
    • Spezialisierte Risikovoranfrage: Wir stellen pseudonymisierte Risikovoranfragen über eigens dafür geschultes Personal. Viele Versicherer haben uns spezielle Prozesse eingerichtet, über die wir direkt mit ihren erfahrensten Risikoprüfern arbeiten. Diesen Austausch geben wir intern in Schulungen weiter.
    • Zugang zu limitierten Konzepten: Wir haben Zugriff auf streng limitierte Heilberufe-Konzepte, die nur sehr wenigen Maklern offenstehen und gehören zu den wenigen Vermittlern, die die Deutsche Ärzteversicherung (DÄV) anbieten dürfen.
    • Eigene Fachausbildung: Grundlage unserer Beratung ist die BU-Profi-Strategie, ein von Guido Lehberg entwickelter Videokurs, der unter Versicherungsvermittlern mehrere hundert Mal verkauft wurde. Guido Lehberg ist zur BU-Vermittlung auch als Referent tätig und bringt diese Expertise im Unternehmen ein.
    • Lebenslange Betreuung: Jeder Mandant hört mindestens einmal jährlich im Rahmen unseres Jahrescheck von uns. Über den digitalen Kundenordner Simplr sind alle Unterlagen jederzeit griffbereit.

    DER BU-Profi ist Mitglied im AfW (Bundesverband Finanzdienstleistung). Unabhängige Kundenbewertungen finden Sie auf unserem ProvenExpert-Profil.

    Zusammenfassung: Worauf es für Sie wirklich ankommt

    Das BU-Profi Fazit

    Die „beste“ BU für Ärzte ist kein Standardprodukt von der Stange, sondern ein präzise auf Ihre Karriere zugeschnittenes Konzept. Wir fassen die wichtigsten Strategie-Punkte für Sie zusammen:

    • Bedingungsqualität vor Beitrag: Ein günstiger Preis hilft nicht, wenn die Klauseln im Leistungsfall Lücken lassen.

    • Annahme-Sicherheit: Unser Ziel ist die Annahme ohne Erschwernisse (Zuschläge/Ausschlüsse) durch eine saubere Aufbereitung Ihrer Historie.

    • Die 2-Vertrags-Strategie: Für Mediziner ist die Aufteilung auf mehrere Versicherer in vielen Konstellationen sinnvoll, um Untersuchungsgrenzen und Anrechnungsklauseln zu umgehen.

    • Maximale Flexibilität: Achten Sie auf Nachversicherungsgarantien, die auch ohne erneute Prüfung des Berufs oder der Hobbys funktionieren.

    • Spezifische Klauseln: Eine Infektionsklausel (schon bei Teilverboten) sowie der Verzicht auf konkrete Verweisung und Umorganisation sind für Ihre Standessicherheit unverzichtbar.

    BU-Check für Ärzte: Wann lohnt sich ein Update?

    Wir empfehlen, die BU mindestens einmal pro Jahr kurz zu prüfen, ob Rentenhöhe, Laufzeit und Absicherung noch zum aktuellen Bedarf passen. Besonders wichtig ist eine Prüfung nach großen Veränderungen: Facharztanerkennung, Oberarztstelle, Niederlassung, Praxisübernahme oder Familiengründung.
    In der Praxis ist häufig alle drei bis vier Jahre ein echtes „Update“ sinnvoll, weil Einkommen und Lebensstandard bei Ärzten schnell wachsen.

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    • Versicherungsbedingungen, die zu Ihrer konkreten ärztlichen Tätigkeit passen
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    FAQ BU für Ärzte

    Die wichtigsten Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte: Antworten für Assistenzärzte, Fachärzte und Praxisinhaber

    Lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte überhaupt?

    Ja, eine Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich für Ärzte besonders, weil Ärzte aufgrund ihrer hohen Lebensstellung überdurchschnittlich viel zu verlieren haben, das Versorgungswerk im Ernstfall aber nur selten leistet. Gleichzeitig ist der Beitrag für eine Ärzte-BU im Verhältnis zu den meisten anderen Berufen einer der günstigsten überhaupt, eine hochwertige Absicherung von 4.500 bis 5.000 Euro monatlicher BU-Rente ist je nach Eintrittsalter oft schon ab rund 100 Euro im Monat möglich. Wer früh abschließt, bekommt dabei spürbar mehr Absicherung für denselben Beitrag. Und das trotz eines recht hohen Risikos von 20-25%, im Laufe des Berufslebens auf die BU-Leistung angewiesen zu sein.

    Warum brauchen Ärzte trotz Versorgungswerk eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?

    Ärzte brauchen trotz Versorgungswerk eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, weil das Versorgungswerk erst bei 100% Berufsunfähigkeit leistet und im Ernstfall nur etwa jeder zwanzigste berufsunfähige Arzt überhaupt eine Leistung erhält. Das Versorgungswerk zahlt also erst, wenn Sie vollständig außerstande sind, Ihrer ärztlichen Tätigkeit nachzugehen, und in vielen Fällen müssen Sie zusätzlich Ihre Approbation zurückgeben.
    Obwohl im Lauf des Berufslebens 20-25% der Ärzte berufsunfähig werden, bezieht laut den Jahresabschlüssen der Berufsständischen Versorgungen weniger als 1% aller Mitglieder eine Berufsunfähigkeitsrente.

    Kommt es doch zu einer Leistung, fällt sie oft niedrig aus, weil die Höhe von Einkommen und Beitragsjahren abhängt. Bei der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe lag die durchschnittlich ausgezahlte BU-Rente laut Geschäftsbericht 2024 bei lediglich 2.248,68 Euro im Monat. Damit sind sowohl die Wahrscheinlichkeit einer Leistung als auch deren Höhe zu gering, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke, weil sie sich an Ihrer zuletzt konkret ausgeübten Tätigkeit orientiert, bereits ab 50% Berufsunfähigkeit leistet und die Absicherungshöhe bis zu 100% von Ihrem Nettoeinkommen betragen kann. 

    Welche Ursachen führen bei Ärzten häufig zur Berufsunfähigkeit?

    Häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit bei Ärzten sind mit rund 28 Prozent psychische Erkrankungen wie Burnout, Angststörungen und Depressionen, ausgelöst durch hohe Verantwortung, Schichtdienste und Dauerstress. Es folgen Krebserkrankungen und Beschwerden des Bewegungsapparats. Entscheidend für Ärzte ist dabei weniger die Häufigkeit einer Erkrankung als die Frage, ob sie eine Kerntätigkeit unmöglich macht: Eine Hauterkrankung oder Allergie gegen Desinfektionsmittel kann einen Dermatologen ebenso berufsunfähig machen wie eine feinmotorische Störung einen Operateur, während dieselbe Einschränkung in einer anderen Fachrichtung folgenlos bliebe.
    Das BU-Risiko hängt damit stark von Fachrichtung und Tätigkeitsbild ab. Im Lauf des Berufslebens werden 20-25% der Ärzte berufsunfähig.

    Welche Berufsunfähigkeitsversicherung ist die beste für Ärzte?

    Aktuell bieten die BU-Tarife der Helvetia Baloise, des HDI, der Nürnberger, der Gothaer, der LV1871 und der Deutschen Ärzteversicherung das beste Gesamtpaket für Ärzte. Welcher dieser Anbieter für Sie der beste ist, hängt von Ihrer Fachrichtung, Ihrem Tätigkeitsbild, Ihrem Gesundheitszustand und davon ab, wie gut die Vertragsbedingungen die für Ärzte entscheidenden Klauseln erfüllen. Ebenso wichtig ist das Ergebnis der pseudonymisierten Risikovoranfrage und Ihre Versicherbarkeit über Aktionen, denn welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen annimmt, zeigt sich erst dort. Je nach Einzelsituation kann es deshalb auch zu einer abweichenden Empfehlung kommen. Die konkrete Auswahl sollte immer innerhalb eines gut geplanten Absicherungskonzepts erfolgen.

    Worauf müssen Ärzte bei der Berufsunfähigkeitsversicherung besonders achten?

    Ärzte sollten ihre BU so planen, dass sie über die gesamte Karriere trägt, vom Studium bis zur Niederlassung. Die Laufzeit sollte bis zur Regelaltersgrenze des Versorgungswerks reichen und unbedingt eine Verlängerungsgarantie enthalten, weil die Versorgungswerke ihre Altersgrenze in der Vergangenheit bereits angehoben haben und das auch künftig tun können. Besondere Sorgfalt gilt den Gesundheitsangaben: Nur vollständige und wahrheitsgemäße Antworten sichern im Leistungsfall einen reibungslosen Ablauf, während falsche oder unvollständige Angaben den Schutz kosten können. Spezielle BU-Konzepte mit abgekürzten Gesundheitsfragen erleichtern diesen Schritt und sind über eine pseudonymisierte Risikovoranfrage vorab abklärbar. Genauso wichtig wie der Tarif selbst ist die Einbettung in ein durchdachtes Absicherungskonzept, das Karrierestufe, Tätigkeitsbild, Gesundheitszustand, gewünschte Rentenhöhe und die Nachversicherungsstrategie für künftige Karriereschritte berücksichtigt. 

    Welche BU-Klauseln sind für Ärzte besonders wichtig?

    Für Ärzte sind fünf Klauseln entscheidend. Erstens das Tätigkeitsbild: Maßstab muss die zuletzt konkret ausgeübte ärztliche Tätigkeit sein, inklusive Besonderheiten wie OP-Anteil, Notdiensten oder Praxisführung, nicht ein abstraktes Berufsbild. Zweitens die Infektionsklausel nach §31 IfSG: Sie sollte bereits bei einem teilweisen Tätigkeitsverbot leisten, also etwa dann, wenn einem Arzt untersagt wird, Patienten zu untersuchen oder zu behandeln, nicht erst bei einem vollständigen Berufsverbot. Drittens die Verweisung: Auf die abstrakte Verweisung sollte in jedem Fall verzichtet werden, ein zusätzlicher Verzicht auf die konkrete Verweisung ist ein entscheidender Vorteil, weil Sie dann Ihre volle BU-Rente behalten, auch wenn Sie im Leistungsfall bereits eine andere Tätigkeit ausüben. Viertens die Umorganisation für Praxisinhaber: Je nach Tarif ist eine stark begrenzte Prüfung oder sogar ein vollständiger Verzicht möglich, was freiberuflichen Ärzten die Absicherung deutlich erleichtert. Fünftens Nachversicherung und Dynamik: Die Nachversicherungsgarantie sollte hohe Erhöhungen ohne erneute Risikoprüfung erlauben, mindestens bis 6.000 Euro als Marktstandard, und eine Beitragsdynamik zum Inflationsausgleich enthalten. Oft sinnvoll ist dabei eine Zwei-Vertrags-Lösung, die zusätzliche Flexibilität bei Nachversicherung und Annahme schafft.

    Wann greift die Infektionsklausel bei Ärzten?

    Die Infektionsklausel greift, wenn Ihnen aufgrund einer von Ihnen ausgehenden Ansteckungsgefahr per behördlichem Tätigkeitsverbot nach §31 IfSG das Arbeiten mit Patientinnen und Patienten untersagt wird, ohne dass eine klassische Berufsunfähigkeit vorliegen muss. Je nach konkreter Klausel besteht schon Versicherungsschutz, wenn Sie keine Patienten mehr untersuchen oder behandeln dürfen oder wenn sich das Tätigkeitsverbot auf mindestens 50% Ihrer Tätigkeit bezieht. Schwache Infektionsklauseln leisten dagegen erst bei einem vollständigen Tätigkeitsverbot, und das ist bei Ärzten kaum realistisch, weil sich ein Infektionsverbot fast immer nur auf den Patientenkontakt bezieht und nicht auf jede ärztliche Tätigkeit. Ohne eine Infektionsklausel bliebe theoretisch nur der Weg über die mittelbare Berufsunfähigkeit, der jedoch nicht vertraglich garantiert ist und von der Auslegung des Versicherers abhängt. Für Ärzte ist deshalb ausschließlich die starke Variante akzeptabel.

    Berufsunfähigkeitsversicherung für Praxisinhaber: Gibt es Tarife mit Verzicht auf die Umorganisationsprüfung?

    Ja, es gibt verschiedene BU-Tarife, die für freiberufliche Ärzte auf die Umorganisationsprüfung verzichten. Neben dem pauschalen vollständigen Verzicht bieten einige Versicherer einen Prüfungsverzicht bei Praxen mit weniger als fünf oder sogar zehn approbierten Mitarbeitern an, was in den meisten Praxen einem vollständigen Verzicht gleichkommt. Dabei ist zwischen dem Verzicht auf die abstrakte und die konkrete Umorganisation zu unterscheiden. Die abstrakte Umorganisation bezeichnet die rein theoretische Prüfung, ob Sie Ihre Praxis so umstellen könnten, dass Sie trotz Erkrankung weiterarbeiten, ohne dass Sie dies tatsächlich tun; verzichtet der Versicherer darauf, kann er Ihnen die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine bloß theoretische Umorganisation verweigern. Die konkrete Umorganisation betrifft den Fall, dass Sie Ihre Praxis tatsächlich umorganisieren und in anderer Funktion weiterarbeiten; bei einem Verzicht darauf behalten Sie trotzdem Ihre volle BU-Rente. Welche Klausel für Sie die richtige ist, hängt davon ab, ob Sie bereits freiberuflich tätig sind oder dies planen und zu welchen Maßnahmen Sie im Krankheitsfall bereit wären, um weiterzuarbeiten.

    Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte?

    Für eine BU-Rente von 4.500 Euro monatlich bis zum 67. Lebensjahr liegen die Beiträge für Ärzte je nach Fachrichtung und Alter etwa zwischen 100 und 210 Euro monatlich. Konkret zeigen unsere Vergleiche aus 251 Tarifen (Stand 2026) folgende Zahlbeitragsspannen: Eine 27-jährige Gynäkologin zahlt zwischen 101,93 und 175,31 Euro monatlich, ein 29-jähriger Radiologe zwischen 99,49 und 193,69 Euro, eine 35-jährige Allgemeinmedizinerin zwischen 121,80 und 198,95 Euro und ein 26-jähriger Chirurg zwischen 111,82 und 210,46 Euro.
    Der genaue Beitrag hängt vor allem von Eintrittsalter, gewünschter BU-Rente, Laufzeit, Fachrichtung und dem konkreten Tätigkeitsbild ab. Die teils deutliche Spanne innerhalb einer Fachrichtung erklärt sich vor allem durch die unterschiedlichen Berufsgruppen-Einstufungen der Versicherer. Zusätzlich beeinflussen Vorerkrankungen und die Annahmepolitik des jeweiligen Versicherers den Beitrag.

    Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsrente für Ärzte sein?

    Ärzte sollten mindestens 100% ihres Nettoeinkommens als BU-Rente absichern, häufig sogar etwas mehr. Der Grund: Im Leistungsfall entstehen Fixkosten, die heute automatisch über den Arbeitgeber oder die Praxis laufen und die Sie dann selbst tragen müssen, realistisch 800 bis 1.000 Euro monatlich für die Krankenversicherung und 400 bis 500 Euro für den Ausgleich der wegfallenden Versorgungswerksbeiträge. Würden Sie nur Ihr reines Nettoeinkommen absichern, müssten Sie diese Beträge aus der BU-Rente bestreiten und hätten am Ende weniger zur Verfügung als heute. Je nach laufenden Finanzierungen, Familiensituation und privater Vorsorge kann der Bedarf deshalb deutlich über dem Nettoeinkommen liegen.Begrenzt wird die mögliche Höhe allerdings durch die Versicherer selbst: Die meisten sichern maximal 60% des Bruttoeinkommens ab, nur wenige bieten bis zu 70%. Zusätzlich rechnen viele Gesellschaften ab bestimmten Rentenhöhen die Anwartschaften aus dem Versorgungswerk teilweise an und senken so die mögliche Gesamtabsicherung. Genau hier setzen unsere speziellen Ärztekonzepte an: Über sie lassen sich bis zu knapp über 7.000 Euro monatliche BU-Rente absichern, mit nur wenigen Gesundheitsfragen und ohne Anrechnung von Versorgungswerk oder Vorversicherern. Welche Höhe und welcher Weg in Ihrem Fall passt, stimmen wir gemeinsam mit Ihnen ab.

    Wie streng sind die Gesundheitsfragen für Ärzte bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?

    Die Gesundheitsfragen für eine Ärzte-BU sind grundsätzlich nicht strenger als in anderen Berufen, allerdings unterscheiden sich Formulierung und Risikobereitschaft am Markt erheblich. Sogar beim selben Versicherer kann sich die Annahmebereitschaft von Monat zu Monat ändern. Achten Sie deshalb darauf, einen Tarif mit möglichst konkreten und klar formulierten Gesundheitsfragen zu wählen, und klären Sie Ihre Versicherbarkeit vorab über eine pseudonymisierte Risikovoranfrage. Falsche oder unvollständige Angaben können im Leistungsfall den Versicherungsschutz kosten oder die Leistungsprüfung erheblich verzögern.
    Ein besonderer Vorteil sind spezielle BU-Konzepte und Aktionen für Ärzte mit deutlich weniger und präziser formulierten Gesundheitsfragen sowie verkürzten Abfragezeiträumen. Durch die Kombination mehrerer solcher Konzepte lassen sich bis zu knapp über 7.000 Euro monatliche BU-Rente mit nur wenigen Gesundheitsfragen absichern. Für jüngere Ärztinnen und Ärzte bis 40 Jahre lässt sich diese Absicherung über eine weitere Aktion um bis zu 3.000 Euro ergänzen. Insgesamt bieten derzeit vier Versicherer vereinfachte Gesundheitsfragen für Ärzte an, deren Umfang sich allerdings deutlich unterscheidet, weshalb die passende Kombination immer individuell über die Risikovoranfrage geklärt werden muss.

    Kann ich als Arzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankungen abschließen?

    Ja, in vielen Fällen ist ein BU-Abschluss trotz Vorerkrankungen möglich. Je nach Art der Vorerkrankung kommt eine Normalannahme, ein Risikozuschlag oder eine Ausschlussklausel in Betracht. Der erste Schritt sollte immer eine pseudonymisierte Risikovoranfrage sein, über die Sie klären, welcher Versicherer Ihnen zu welchen Bedingungen Schutz anbietet, ohne dass Ihre Antragsakte belastet wird. Erst danach vergleichen Sie die Angebote.
    Sollte eine Ausschlussklausel nötig sein, lohnt der genaue Vergleich, denn diese sind sehr unterschiedlich formuliert. Je präziser ein Ausschluss gefasst ist, desto mehr Versicherungsschutz bleibt erhalten: Eine pauschale Klausel kann eine ganze Körperregion ausschließen, eine eng gefasste nur eine konkrete Diagnose. Ein zusätzlicher Weg führt über spezielle Ärzte-Konzepte mit stark verkürzten Gesundheitsfragen. Da sie nur wenige, klar umrissene Punkte abfragen, bleiben Erkrankungen, nach denen nicht gefragt wird, außen vor, sodass in vielen Fällen eine Absicherung ganz ohne Ausschlussklausel gelingt.

    Ab wann sollte ein Arzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

    Der beste Zeitpunkt für den Abschluss einer BU ist so früh wie möglich, idealerweise bereits während des Studiums und nicht erst mit dem Berufseinstieg als Assistenzarzt. Ein Abschluss ist dabei schon vor dem Physikum möglich, oft sogar zu besonders günstigen Konditionen. Der Grund: Gesundheitszustand und Eintrittsalter sind heute in aller Regel besser als zu jedem späteren Zeitpunkt, und beide bestimmen Beitrag und Annahme dauerhaft. Wer früh abschließt, friert seinen aktuellen Gesundheitszustand ein und sichert sich einen günstigen Beitrag für die gesamte Laufzeit. Wer dagegen wartet, riskiert mit jeder neuen Diagnose Risikozuschläge, Ausschlüsse oder im Extremfall die Ablehnung.

    Noch schwerer wiegt das finanzielle Risiko: Eine Berufsunfähigkeit kann jeden treffen, auch junge Ärztinnen und Ärzte. Wer ohne Versicherungsschutz berufsunfähig wird, verliert sein gesamtes künftiges Arbeitseinkommen, das sich für Ärztinnen und Ärzte über die Karriere auf ein kumuliertes Brutto-Lebenseinkommen von mindestens 5,3 Millionen Euro summiert, bei leitender Funktion oder eigener Praxis oft deutlich mehr. Genau diese Lücke schließt eine früh abgeschlossene BU, die sich über Nachversicherungsgarantien später ohne erneute Gesundheitsprüfung an das steigende Einkommen anpassen lässt. Ein früher Einstieg bedeutet damit keine zu niedrige Absicherung, sondern den vollen Schutz des wertvollsten Vermögenswerts eines Arztes: seiner Arbeitskraft.

    Wie finde ich als Arzt die passende Berufsunfähigkeitsversicherung?

    Der sichere Weg zur passenden Berufsunfähigkeitsversicherung führt über vier Schritte und mündet in eine pseudonymisierte Risikovoranfrage. Erstens schaffen Sie Klarheit über Ihre Gesundheitshistorie: Notieren Sie Ihre Arztbesuche, Diagnosen und Behandlungen der letzten Jahre, denn diese Angaben sind die Grundlage jeder Annahmeentscheidung. Zweitens suchen Sie einen auf Berufsunfähigkeit spezialisierten Makler auf und besprechen Ihre konkrete berufliche Situation und Ihre Ziele. Drittens lassen Sie sich beraten, welche ärztespezifischen Klauseln Ihr Vertrag erfüllen muss. Viertens wird über eine pseudonymisierte Risikovoranfrage geklärt, welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen annimmt, ohne dass Ihre Antragsakte belastet wird.
    Dieser Weg ist entscheidend, weil eine einmal abgelehnte oder mit Erschwernissen versehene Antragsakte bei späteren Anträgen bei anderen Versicherern sichtbar sein und zu schlechteren Konditionen führen kann. Reine Online-Vergleichsrechner reichen für Ärzte nicht aus, weil sie weder ärztespezifische Klauseln bewerten noch die individuelle Annahmepolitik der Versicherer berücksichtigen.

    Wann zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Ärzten?

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie Ihre zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübte ärztliche Tätigkeit für voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50% nicht mehr ausüben können. Maßstab ist dabei nicht der Arztberuf allgemein, sondern Ihre tatsächliche Tätigkeit mit allen Besonderheiten wie OP-Anteil, Diensten oder Praxisführung. Unabhängig von der 50-Prozent-Grenze erhalten Sie Ihre Leistung auch dann, wenn eine einzelne, aber prägende Kerntätigkeit wegfällt, oder wenn Sie aufgrund einer Infektion ein behördliches Tätigkeitsverbot nach §31 IfSG erhalten. Entscheidend ist also nicht, ob Sie theoretisch noch irgendeine ärztliche Aufgabe übernehmen könnten, sondern ob Sie Ihre konkrete bisherige Tätigkeit weiter ausüben können.

    Zahlt die BU, wenn ich als Arzt nicht mehr operieren kann?

    Ja, sofern die operative Tätigkeit Bestandteil Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit war. Fällt das Operieren weg, etwa durch einen Tremor, eine Epilepsie, eine Arthrose oder nach einer Handverletzung, geht damit eine prägende Kerntätigkeit verloren, ohne die viele weitere ärztliche Aufgaben nicht mehr sinnvoll möglich sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die operative Tätigkeit mehr oder weniger als 50% Ihrer Arbeitszeit ausgemacht hat, denn der Wegfall einer prägenden Kerntätigkeit löst die Leistung unabhängig von ihrem zeitlichen Anteil aus. 

    Wie läuft die BU-Leistungsprüfung für Ärzte ab?

    Im Leistungsfall beschreiben Sie zunächst sehr detailliert, wie Ihre zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit konkret ausgesehen hat, von den Kernaufgaben bis zu Diensten und organisatorischen Anteilen. Anschließend wird geprüft, wie sich Ihre Erkrankung oder Verletzung auf jede einzelne dieser Tätigkeiten auswirkt: Was können Sie noch vollständig ausüben, was nur eingeschränkt und was gar nicht mehr? Betreffen die Einschränkungen wichtige Kerntätigkeiten oder summieren sie sich auf mindestens 50%, liegt Berufsunfähigkeit vor. Voraussetzung ist, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert. Besteht sie bereits seit mindestens sechs Monaten, gilt diese Voraussetzung bei nahezu allen Tarifen automatisch als erfüllt, und die Leistung wird rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit erbracht.

    Wie kann ich die BU-Rente als Arzt später erhöhen?

    Eine Erhöhung der BU-Rente ist grundsätzlich jederzeit über eine erneute Gesundheits- und Risikoprüfung möglich. Ab bestimmten Summen kommt dabei eine zusätzliche ärztliche Untersuchung hinzu. Das Problem dabei: Sind seit Abschluss neue Erkrankungen oder Unfälle hinzugekommen oder haben Sie ein risikoreicheres Hobby oder einen risikoreicheren Beruf aufgenommen, kann diese erneute Prüfung ungünstig ausfallen oder die Erhöhung ganz verhindern. Deshalb ist der sicherere Weg die Nachversicherungsgarantie: Sie erlaubt es, die BU-Rente zu festgelegten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Die wichtigsten Anlässe für Ärzte sind der Studienabschluss, der Berufsstart, die Facharztprüfung, ein Gehaltssprung, die Niederlassung sowie Heirat oder die Geburt eines Kindes.
    Achten Sie beim Abschluss darauf, dass Sie möglichst weit erhöhen können, mindestens 6.000 Euro sind aktueller Marktstandard. Am stärksten sind Nachversicherungsgarantien, die vollständig ohne erneute Risikoprüfung auskommen, denn dann spielen neben dem Gesundheitszustand auch Veränderungen bei Beruf oder Hobbys keine Rolle mehr. Ergänzend sorgt eine Beitragsdynamik dafür, dass Ihre Rente regelmäßig steigt und mit der Inflation Schritt hält. So bleibt Ihre Absicherung über die gesamte Laufzeit bedarfsgerecht, ohne dass ein verschlechterter Gesundheitszustand die Erhöhung gefährdet.

    Welche Fehler sollten Ärzte bei der Berufsunfähigkeitsversicherung vermeiden?

    Der größte Fehler ist, die BU aus Zeitmangel schnell und unüberlegt abzuschließen, statt sie als langfristige Absicherung zu durchdenken. Die Tücke dabei: Eine schlecht geplante BU fällt nicht sofort auf, sondern erst dann, wenn es zu spät ist. Entweder im Leistungsfall, wenn der Schutz nicht ausreicht, oder schon vorher, wenn sich die Rente nicht mehr bedarfsgerecht erhöhen lässt, weil die Nachversicherungsmöglichkeiten durch fehlende Planung bereits erschöpft sind. Beides lässt sich nach dem Abschluss nicht mehr oder nur noch selten korrigieren.

    Die typischen Einzelfehler sind dabei immer dieselben: eine zu niedrige BU-Rente, ein Tarif ohne die entscheidenden ärztespezifischen Klauseln, eine zu knapp bemessene Nachversicherung und zu leichtfertig beantwortete Gesundheitsfragen. Sie alle haben dieselbe Wurzel, nämlich die fehlende Gesamtplanung. Wer seine BU von Beginn an strategisch aufbaut und die einzelnen Bausteine aufeinander abstimmt, vermeidet diese Fehler, ohne sie einzeln abarbeiten zu müssen.

    Was kostet eine BU-Beratung für Ärzte?

    Die Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung kostet Sie als Arzt nichts. Wir werden bei erfolgreicher Vermittlung von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft für den Beratungs- und Vermittlungsaufwand (inklusive pseudonymisierter Risikovoranfrage und Auswertung der relevanten Versicherungstarife) vergütet, und auch die laufende Betreuung wird von der Versicherung finanziert. So können Sie sich bei Fragen jederzeit an uns wenden, ohne dafür extra zu bezahlen. Wichtig für Sie: Die Beiträge für Ihre BU sind dabei identisch mit denen, die Sie direkt bei einem Versicherungsvertreter oder über ein Onlineportal zahlen würden. Über einen Makler wird die Versicherung also nicht teurer.

    Alternativ lässt sich auch ein Honorar vereinbaren, gegen das Sie einen leicht rabattierten BU-Vertrag erhalten. Wir empfehlen dieses Modell in der Regel nicht: Die Beitragsersparnis liegt nur bei wenigen Euro im Monat, gleichzeitig müssten Sie Beratung, Vermittlung und laufende Betreuung selbst bezahlen, und nur sehr wenige Versicherer bieten in der BU überhaupt einen solchen Nettotarif an. Für die meisten Ärzte ist das Courtage-Modell deshalb klar günstiger.

    Häufig kommt die Frage auf, ob wir dann nicht bevorzugt den Anbieter mit der höchsten Courtage vermitteln. Das können wir entkräften: Wir haben mit allen Gesellschaften sehr gute Courtagesätze vereinbart, die Unterschiede betragen im besten Fall wenige hundert Euro. Diese geringe Differenz lohnt sich nie, um dafür Ihre Zufriedenheit und eine mögliche Weiterempfehlung zu riskieren, denn ein großer Teil unserer Mandanten kommt über Empfehlungen zufriedener Kunden.

    BU-Experte für Ärzte

    Wer erstellt und prüft die Inhalte dieser Seite?

    Alle Inhalte auf dieser Seite werden von Guido Lehberg fachlich erstellt und regelmäßig anhand der aktuellen Versicherungsbedingungen geprüft.


    Guido Lehberg

    Autor:Guido Lehberg

    Funktion:Versicherungsmakler und BU-Spezialist für Heilberufe, Geschäftsführer DIE Versicherungsprofis GmbH

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