Die rechtliche Grundlage
Was regelt der Paragraph 163 VVG in der Berufsunfähigkeitsversicherung genau?
Die rechtliche Grundlage: Der § 163 VVG gibt den Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit, den sogenannten Tarifbeitrag (gerne auch als Bruttobeitrag bezeichnet) unter strengen und ganz bestimmten Auflagen zu erhöhen.
Dazu muss die Versicherung nachweisen,
- dass sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht vorhersehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen verändert hat.
- dass der neue Beitrag angemessen und erforderlich ist, damit die Leistungsfähigkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterhin erfüllt werden kann.
- dass ein unabhängiger Treuhänder diese beiden Kriterien bescheinigt.
(Quelle: § 163 VVG)
Die Möglichkeit einer Erhöhung des Tarifbeitrags besteht somit nur dann, wenn die Versicherung bei der Kalkulation zum Abschlusszeitpunkt alles richtig gemacht hat. Es müssen nun aber nicht erwartbare Umstände eingetreten sein, die dazu führen, dass die Versicherung nicht mehr sicherstellen kann, dass die Leistungen ihrer Kunden nachhaltig finanziert werden können.
Fehlkalkulationen, um die Beiträge möglichst günstig zu gestalten oder eine zu lasche Risikoprüfung können hiermit nicht kaschiert werden.
Der Hintergrund
Warum gibt es den §163 VVG überhaupt?
Der Hintergrund: Der § 163 VVG soll Versicherungsgesellschaften und Kunden gleichermaßen schützen, damit Verträge mit Laufzeiten von mehreren Jahrzehnten, die aufgrund der Gesundheits- und Risikoprüfung nicht mal eben gewechselt werden können, langfristig finanzierbar sind.
Dabei hat die Erfüllung des Leistungsversprechens (Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente) Priorität vor demjenigen, der seine Beiträge zahlen muss.
Denn auch derjenige, der heute seine Beiträge zahlt, soll verlässlich abgesichert sein.
Ihr Risiko
Welche Auswirkungen hat der Paragraph 163 auf den Beitrag Ihrer BU?
Wenn eine Versicherungsgesellschaft von den Regelungen dieses Paragraphen Gebrauch macht, kann dies direkte Auswirkungen auf Ihren Beitrag haben. Wenn der Bruttobeitrag erhöht wird und die Gewinnanteile in der Höhe gleich bleiben, dann erhöht sich der zu zahlende Beitrag für Ihre BU.
Wichtig: Während der gestiegene Beitrag eher negativ ist, steht auf der Haben-Seite, dass Ihre BU-Rente durch die Ausübung des § 163 VVG in der Zukunft gesichert ist.
Zur ganzen Wahrheit gehört auch: Das Risiko einer Beitragsanpassung der Tarifprämie ist äußerst selten! Bisher kam es kein einziges Mal dazu, dass eine Versicherung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat.
Auch wenn Vergangenheitsbetrachtungen keine Garantie für die Zukunft sind, müssen Versicherungen seit jeher sicher und langfristig kalkulieren und viele Risiken (auch die, die es heute noch gar nicht gibt) in der Planung berücksichtigen.
Daher ist es wahrscheinlich, dass zuerst der Nettobeitrag durch eine Senkung der Überschüsse steigt, bevor der Versicherer von den viel aufwändiger umzusetzenden Möglichkeiten des VVG Gebrauch macht.
Sicherheit vor Pleite
Erhöht ein Verzicht das Risiko einer Insolvenz des Versicherers?
Sicherheit vor Pleite: Kurz und knapp: Ja, der Verzicht auf § 163 VVG stellt ein erhöhtes Insolvenzrisiko für die Versicherung dar.
Allerdings ist das Risiko dadurch nur minimal bis moderat, denn sollte es wirklich einmal zu der Notwendigkeit einer solchen Anpassung des Tarifbeitrags kommen, dann betrifft dies in der Regel nur einen kleinen Teil von Verträgen aus den gesamten Kollektiven einer Versicherungsgesellschaft. Es sei denn, die Versicherung hat erst vor wenigen Jahren die BU-Versicherung als Produkt für sich entdeckt und verfügt erst über einen sehr kleinen Bestand an Kunden.
Zudem hat ein Versicherer neben der Berufsunfähigkeitsversicherung hoffentlich auch noch Rentenversicherungen, Risikolebensversicherungen und weitere Verträge im Produktmix und kann somit im schlimmsten Fall durch die Gewinne aus den anderen Sparten 'am Leben erhalten' werden.
Und sollte es doch einmal zu einer Insolvenz kommen, dann wird das Versicherungsunternehmen durch Protektor geschützt. Wichtig ist allerdings, dass die Versicherung Mitglied in einem Sicherungsverein ist. Auf die Canada Life zum Beispiel trifft dies nicht zu. Hier wären im schlimmsten Fall Absicherung und Leistung weg.
Der sicherer Weg
Ist ein vertraglicher Verzicht auf den §163 VVG für Kunden sinnvoll?
Kurz gesagt schadet es nicht, wenn die Versicherung auf § 163 VVG verzichtet – es bringt auf der anderen Seite aber auch keinen wirklichen Nutzen für Kunden mit sich.
Die Gründe dafür sind vielfältig:
- Die Wahrscheinlichkeit, dass es zur Anpassung des Tarifbeitrags kommt, ist auch ohne den Verzicht auf diese Anpassungsmöglichkeit äußerst gering und bisher gab es noch keinen einzigen Fall, in dem es notwendig gewesen wäre.
- Die Erhöhung des Bruttobeitrags ist an strenge Vorgaben gebunden, die nicht so leicht zu erfüllen sind.
- Die meisten Versicherungsgesellschaften würden wohl so lange wie möglich versuchen, eine Beitragserhöhung im Bestand zu verhindern, damit es nicht zu einer 'Flucht der gesunden Kunden' kommt und lediglich diejenigen im Kollektiv verbleiben, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr wechseln können.
- Sollte es doch einmal zu einem 'Flächenbrand' kommen, dann betrifft das in der Regel alle Verträge. Kann die Versicherung dann keine Anpassungen mehr vornehmen und muss von Protektor gerettet werden, kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz BaFin) nach § 314 VAG alle vorherigen Regelungen aushebeln, um das Versicherungskollektiv zu schützen. Da das VAG über dem VVG steht, hat § 163 VVG dann keine Relevanz mehr.
Einige BU-Versicherer bieten den Verzicht auf Paragraph 163 gegen einen Mehrbeitrag an. Auch davon rate ich ab, denn Sie bezahlen dann in jedem Fall einen höheren Preis und der Tarifbeitrag ist in diesem Fall deutlich höher. Damit senkt die Versicherung ihr eigenes Risiko, kann durch die Reduzierung der Überschüsse den Beitrag trotzdem erhöhen und lässt sich das dann auch noch bezahlen.
Ein Überblick
Wie unterscheiden sich die aktuellen BU-Tarife bei der Beitragsanpassung?
Am Versicherungsmarkt gibt es noch eine Hand voll Versicherungsgesellschaften, die auf den §163 VVG verzichten. Bei einigen ist diese Regelung obligatorisch enthalten, andere verlangen einen Mehrbeitrag dafür. Wieder andere haben den Verzicht vor einigen Jahren wieder ersatzlos aus ihrem Vertragswerk gestrichen.
Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Versicherer und Tarife im BU-Markt aufgeführt.
Fazit
Ist der Verzicht auf § 163 VVG in der BU-Versicherung empfehlenswert?
Aus meiner Sicht ist der Verzicht auf die Möglichkeit der Beitragserhöhung nicht zwingend empfehlenswert. Es ist also kein K.o.-Kriterium, wenn der BU-Tarif eine Anpassung nach § 163 VVG durchführen kann. Auf der anderen Seite tun Sie sich aber auch nichts Schlechtes damit.
Was ich ausdrücklich nicht empfehle, ist, den Verzicht gegen einen Mehrbeitrag zu kaufen. Bei einem Mehrbeitrag geben Sie zu 100% mehr Geld aus und sichern damit ein sehr geringes Risiko ab, dessen Eintritt finanziell sehr überschaubar ist.
In den Versicherungsbedingungen gibt es zahlreiche wichtigere Punkte. Und wenn diese alle geklärt sind und Sie noch Geld übrig haben, dann schließen Sie davon lieber eine garantierte Rentensteigerung ein und achten auf Versicherungs- und Leistungsdauer sowie die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente.