Besonderheiten bei der Arbeitsunfähigkeitsklausel
Frühzeitige Absicherung vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Die Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) der LV1871 ermöglicht Ihnen einen erweiterten Versicherungsschutz bereits vor dem eigentlichen Eintritt einer Berufsunfähigkeit.
Bereits bei einer durchgängigen Krankschreibung von mindestens 6 Monaten wird die vereinbarte BU-Rente ausgezahlt – auch dann, wenn noch keine Berufsunfähigkeit im engeren Sinne festgestellt wurde.
Geringer Mehrbeitrag, hoher Nutzen
Für einen erhalten Versicherte so bereits in einer kritischen Übergangsphase finanzielle Unterstützung. Das ist besonders hilfreich bei unklaren gesundheitlichen Verläufen, etwa bei psychischen Erkrankungen oder langwierigen Rehabilitationsmaßnahmen.
Fazit zur AU-Klausel der LV1871
Die AU-Klausel stellt eine sinnvolle Ergänzung zur klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung dar und bietet Ihnen mehr Sicherheit in unsicheren Zeiten. Sie ist ideal für Menschen, die Wert auf und legen.