Im Folgenden gucken wir uns diese Fragen detailliert an.
1. Besteht eine Erwerbsminderung, ein Behinderungsgrad oder haben Sie einen entsprechenden Antrag gestellt?
Diese Frage ist sehr einfach mit JA oder NEIN zu beantworten.
2. Waren Sie in den letzten 5 Jahren wegen Beratung, Untersuchung oder Behandlung in einer Klinik (Krankenhaus, Praxis-Klinik, Rehaklinik, Kurklinik, Entwöhnungsklinik) oder sind Klinikaufenthalte oder Operationen in den nächsten 12 Monaten ärztlich empfohlen oder beabsichtigt?
Diese Frage sieht auf den ersten Blick harmlos aus, hat es aber aus mehreren Gründen in sich. Bei der Abfrage nach einer Untersuchung oder Beratung in einer Klinik ist auch jeder Besuch der Notfallambulanz angabepflichtig.
Die gute Nachricht: Die ERGO definiert ebenfalls alle Krankenhausbesuche, die nicht angegeben werden müssen. Dies sind Entbindungen, Mandelentfernung, Blinddarmentfernung, Leistenbruch-Operationen, Gallenstein- und einmalige Nasenpolypenentfernung. Immer vorausgesetzt, dass diese folgenlos ausgeheilt sind.
3. Nahmen oder nehmen Sie in den letzten 5 Jahren Drogen oder Betäubungsmittel ein oder wurden Sie in diesem Zeitraum wegen Alkoholkonsums, Drogen oder Betäubungsmitteln untersucht, beraten oder behandelt?
Diese Frage ist so oder so ähnlich bei vielen BU-Anträgen Standard. Wer hin und wieder mal Marihuana konsumiert, muss diese Frage ebenfalls bejahen und kann die Aktion nicht nutzen.
4. Wurden Sie in den letzten 5 Jahren wegen der folgenden Gesundheitsstörungen untersucht, beraten oder behandelt:
Herzinfarkt, Gefäßverengung der Blutgefäße, Herzmuskelschwäche, Schlaganfall, psychische Erkrankung, Schlafapnoe, Asthma, Krebs, Nierenversagen, Diabetes mellitus, HIV / AIDS, chronische Leberentzündung, Erkrankung des Skelett- oder Bewegungsapparates?
Auch diese Frage ist sehr umfassend und fragt über einen recht langen (für BU-Anträge normalen) Zeitraum zurück. Immerhin geht es bei dieser Frage nur um Untersuchungen, Beratungen und Behandlungen. Wenn Sie jeden Morgen mit Rückenschmerzen aufwachen und keinen Arzt oder einen Behandler aufgesucht haben, dann können Sie diese Frage verneinen.
5. Nehmen oder nahmen Sie in den letzten 2 Jahren über einen Zeitraum von 4 Wochen regelmäßig oder wiederholt Medikamente ein oder wurden Ihnen diese verordnet?
Diese Frage reicht lediglich zwei Jahre zurück und hat mit vier Wochen Medikamenteneinnahme einen recht langen Zeitraum. Da aber auch danach gefragt wird, ob Ihnen Medikamente verordnet wurden, spielt der Zeitraum der Einnahme an dieser Stelle keine Rolle mehr. Immerhin stellt die ERGO aber nachfolgende klar, dass hierbei nicht anzugeben ist, wenn die Medikamente wegen Atemwegsinfekten, Covid-19 ohne Krankenhausbehandlung, Magen-/Darm- und Harnwegsinfekte, Impfungen, Medikamente wegen Schilddrüsenunterfunktion- oder überfunktion eingenommen werden. Was mich allerdings wundert: Die Anti-Baby-Pille findet keine Erwähnung bei den nicht angegebenen Medikamenten. Damit ist die Aktion für alle Frauen, die die Pille nehmen, nicht möglich.
6. Bestehen aktuell oder bestanden in den letzten 6 Monaten vor Antragsstellung Beschwerden oder Funktionsstörungen?
Bei dieser Frage müssen dann auch alle Rücken- und andere Schmerzen angegeben werden, auch wenn Sie deswegen nicht zur Untersuchung oder in Behandlung waren. Hierbei sind dann auch Einschränkungen des Seh- oder Hörvermögens anzugeben. Eine Sehminderung kleiner als 8 Dioptrien muss dabei nicht angegeben werden.
7. Beträgt die Höhe der Gesamtversorgung (alle BU-Versicherungen zusammengerechnet) mehr als 60 % Ihres Bruttoeinkommens im Durchschnitt der letzten drei Jahre. (Für Berufseinsteiger gilt das aktuelle Jahresbrutto gemäß Arbeitsvertrag)
Da die meisten Einkommen (gerade in den vergangenen Jahren) regelmäßig steigen, ist die abzusichernde Rentenhöhe unter 60 % Ihres tatsächlichen Bruttoeinkommens. Da noch einige Abzüge von der Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall zu erwarten sind, ist diese Betrachtung über drei Jahre in vielen Fällen zu Ihrem Nachteil.