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Doppelt versichert oder gefährliche Lücke? AU-Klausel und Krankentagegeld im Vergleich

    Verwechslungsgefahr!?

    Ersetzt die AU-Klausel das Krankentagegeld? Ein teurer Irrtum für Privatversicherte!

    Immer wieder kommt in unseren Beratungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung die Frage auf: „Kann ich auf mein Krankentagegeld in der PKV verzichten, wenn ich eine AU-Klausel in der BU dazu nehme?“

    Doch die Frage taucht auch oft umgekehrt auf: „Brauche ich die AU-Klausel überhaupt, wenn ich schon ein gutes Krankentagegeld (KTG) habe?“

    Diese Überlegungen klingen auf den ersten Blick sehr schlüssig. Schließlich ist bei beiden Versicherungen der Leistungsauslöser scheinbar derselbe: eine längere Krankschreibung. Auch finanziell wirkt der Gedanke attraktiv – wer auf einen der beiden Bausteine verzichten kann, spart vermeintlich eine Menge Geld.

    Das Problem: Dieser Gedanke wird gefährlich, sobald wir uns das jeweilige Leistungsversprechen und die Bedingungen im Detail ansehen. Wer hier pauschal kürzt, riskiert existenzbedrohende Lücken.

    Genau deswegen werfen wir in diesem Artikel einen genauen Blick auf beide Produktlösungen. Wir ziehen die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zusammen, damit Sie am Ende eine fundierte Entscheidung treffen können.

    Die schnelle Antwort für Eilige: Nein, es ist nicht das Gleiche. Ein Krankentagegeld ist für PKV-Vollversicherte essenziell und ein absolutes "Must Have". Die AU-Klausel kann eine sinnvolle Ergänzung sein, kann das Tagegeld aber niemals ersetzen.

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    Begriffs-Check: Gleicher Auslöser, andere Wirkung

    Krankentagegeld vs. AU-Klausel: Was ist der Unterschied?

    Sobald wir uns die beiden Versicherungsarten im Detail ansehen, fallen die Unterschiede sofort auf. Sie übertreffen die einzige Gemeinsamkeit – die Leistung bei Krankschreibung – bei weitem.

    Das Krankentagegeld (PKV)

    Das Krankentagegeld (KTG) wird nach einer vorher vereinbarten Karenzzeit auf den Tag genau für die Dauer Ihrer Krankschreibung gezahlt.

    Wann fließt Geld? Die Karenzzeit können Sie als versicherte Person relativ frei wählen:

    • Arbeitnehmer: Da Sie meist 6 Wochen Lohnfortzahlung bekommen, beginnt das KTG in der Regel ab dem 43. Tag (7. Woche).
    • Selbstständige: Hier ist eine deutlich frühere Leistung möglich, oft schon ab dem 3. Tag.

    Dabei lassen sich auch mehrere Karenzzeiten ("Staffeltarife") kombinieren.

    Ein Beispiel aus meiner Praxis: Als ich noch selbstständig war, habe ich einen kleinen Teil meiner gesamten Absicherung ab dem 22. Tag versichert, um laufende Kosten zu decken. Den Rest habe ich erst ab dem 43. Tag abgesichert. Heute, mit Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung, habe ich die Leistung ab dem 22. Tag gestrichen und komplett auf den 43. Tag verlegt.

     

    Der "Papierkrieg": Das Pendelattest Im Leistungsfall benötigen Sie ein sogenanntes Pendelattest. Dieses Dokument pendelt ständig zwischen Ihrem Arzt und der Krankenversicherung hin und her. Der Arzt bescheinigt darauf:

    1. Die bisher vergangene Arbeitsunfähigkeit.
    2. Die Prognose für die weitere Krankschreibung.

    Sie erhalten Ihr Geld exakt für diesen nachgewiesenen Zeitraum. Für jede weitere Zahlung muss das Attest erneut ausgefüllt werden.

    Dauer und Höhe (Achtung, Falle!)
    Das KTG kennt theoretisch kein Ende. Es wird so lange gezahlt, wie Sie arbeitsunfähig sind – oder bis die Krankenversicherung feststellt, dass Sie berufsunfähig sind.

    • Profi-Tipp:Achten Sie darauf, dass Ihr Tarif das Krankentagegeld auch dann noch für z. B. 6 Monate weiterzahlt, wenn die Berufsunfähigkeit bereits festgestellt wurde. Warum das existenzwichtig ist, klären wir gleich.

    Von der Höhe her sollte das Tagegeld Ihrem Nettoeinkommen entsprechen – plus den Beiträgen für Krankenversicherung und Altersvorsorge (die laufen nämlich weiter!). Wir sehen in Beratungen oft Tagegelder von 120 bis 130 Euro. Für gut verdienende PKV-Versicherte (oberhalb der JAEG) ist das viel zu wenig.

    Faustformel: Wer gut verdient, sollte mindestens 200 Euro pro Tag absichern. Prüfen Sie diese Summe regelmäßig – bei Gehaltserhöhungen, aber auch, wenn Sie weniger verdienen (Bereicherungsverbot!).

    Vergleichstabelle: Unterschiede zwischen Krankentagegeld und der AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung
    Merkmal Krankentagegeld (PKV) AU-Klausel (in der BU)
    Hauptzweck Liquiditätssicherung: Ersatz des Nettoeinkommens während vorübergehender Krankheit. Überbrückung: Schnelle Hilfe beim Übergang von langer Krankheit zur Berufsunfähigkeit.
    Form der Leistung Auf den Tag genau für den Zeitraum der Krankheit (abzüglich Karrenzzeit) Als monatliche Rente
    Karrenzzeit Frei wählbar ab Tag 3, 14, 28 oder 43 Ab dem folgenden Monat nach Eintritt der AU
    Leistungsauslöser 100% Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung durch Arzt) 6 Monate ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung durch Facharzt erforderlich)
    Dauer der Zahlung Theoretisch unbegrenzt (bis zur Genesung oder Feststellung der BU) Zeitlich begrenzt (meist auf 18 bis 36 Monate gedeckelt)
    Höhe Gewähltes Tagegeld sollte dem Nettoeinkommen + PKV-Beitrag + 50% Rentenversicherungsbeitrag entsprechen Entspricht der Höhe der BU-Rente

    Die AU-Klausel in der BU

    Bei der AU-Klausel ("Gelbe-Schein-Regelung") handelt es sich um einen zusätzlichen Leistungsauslöser innerhalb Ihrer BU-Versicherung.

    Wann fließt Geld? Anders als beim KTG gibt es hier Geld erst, wenn Sie mindestens 6 Monate ununterbrochen krankgeschrieben sind (oder waren). Je nach Bedingungswerk reicht es manchmal auch, wenn Sie seit 3-4 Monaten krank sind und ein Facharzt prognostiziert, dass Sie voraussichtlich noch weitere 2-3 Monate (also insgesamt wieder 6 Monate) ausfallen werden.

    Die Rückwirkende Zahlung
    Ist diese 6-Monats-Hürde genommen, bekommen Sie die BU-Rente oft rückwirkend ausgezahlt. Beginnend ab dem Ersten des Monats, der auf den Beginn der Arbeitsunfähigkeit folgte.

    Rechenbeispiel: Sie werden am 17.03. krankgeschrieben. Am 17.09. sind Sie immer noch arbeitsunfähig (6 Monate sind erfüllt). Die Versicherung zahlt Ihnen nun die BU-Rente rückwirkend ab dem 01.04. aus – und dann fortlaufend monatlich.

     

    Die Unterschiede AU-Klausel zum KTG

    • Kein Pendelattest: Die Leistung wird einmal festgestellt. Sie müssen sich nur melden, wenn Sie nicht mehr krankgeschrieben sind.
       
    • Zeitliche Begrenzung: Die Leistung ist meist auf 18 bis 36 Monate gedeckelt – und zwar für die gesamte Laufzeit des Vertrages! Haben Sie wegen eines Burnouts schon 12 Monate verbraucht, bleiben bei einem späteren Bandscheibenvorfall nur noch die restlichen Monate übrig. Unabhängig davon, ob es sich bei der nächsten Krankschreibung wieder um einen Bournout oder eine andere Erkrankung handelt. 
       
    • Feste Summe: Die Höhe entspricht exakt Ihrer versicherten BU-Rente. Sie ist (im Rahmen der Angemessenheit bei Antragstellung) nicht strikt an Ihr aktuelles Netto gekoppelt. Sie können also 3.000 € Rente erhalten, auch wenn Sie wegen Teilzeit gerade weniger verdienen.

    Der Absicherungszweck

    Vorsicht Einkommenslücke: Warum die AU-Klausel bei Krankheit oft nicht zahlt

    Ein Irrtum, der oft aufkommt und finanziell sehr gefährlich sein kann, ist die Annahme, dass die AU-Klausel immer bei längeren Krankschreibungen zum Tragen kommt. Die Realität sieht anders aus: Viele Erkrankungen führen zwar zu einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als 6 Wochen (Ende der Lohnfortzahlung), aber kürzer als 6 Monate (Start der AU-Klausel) andauert.

    In diesem Zeitraum fallen Sie in eine finanzielle Lücke, wenn Sie kein Krankentagegeld haben. Hier sind drei typische Beispiele aus der Praxis:

    1. Bandscheibenvorfall(Dauer: ca. 3–4 Monate) Eine konservative Therapie dauert oft 4 bis 12 Wochen. Müssen Sie operiert werden oder haben einen körperlich anspruchsvollen Job, sind 3 bis 4 Monate Ausfall keine Seltenheit.

    • Die Folge: Das ist eine lange Zeit, in der es finanziell eng werden kann. Wir liegen hier aber immer noch unter den erforderlichen 6 Monaten für die AU-Klausel. Sie erhalten keine Leistung aus der BU.

    2. Kreuzbandriss mit OP (Dauer: ca. 3–4 Monate) In vielen Fällen dauert die Genesung nach einem operierten Kreuzbandriss 2 bis 4 Monate, bis Sie wieder voll arbeitsfähig sind. Das liegt unter anderem daran, dass die Wegefähigkeit ein Bestandteil der Arbeitsunfähigkeit ist.

    • Das Problem: Kommen Sie nicht zur Arbeit, weil Sie zum Beispiel noch kein Auto fahren können, bleiben Sie weiterhin krankgeschrieben – auch wenn Sie im Büro theoretisch schon wieder tippen könnten.
    • Die Folge: Auch hierbei sind die finanziellen Einbußen beachtlich. Für die Zahlung aus der AU-Klausel reicht die Dauer jedoch noch nicht aus.

    3. Die Psyche (Dauer: ca. 4–5 Monate) Auch die psychische Gesundheit kann zu einem temporären Ausfall führen, etwa bei einer mittelgradigen Depression oder einem Burnout.

    • Die Statistik: Psychische Erkrankungen dauern im Schnitt lange – bei Männern durchschnittlich ca. 83 Tage, bei Frauen sogar ca. 137 Tage (also fast 4,5 Monate).
    • Die Folge: Selbst bei fast einem halben Jahr Ausfall greift die AU-Klausel oft noch nicht (oder es fehlt zu Beginn die klare ärztliche Prognose für 6 Monate). Das Krankentagegeld hingegen würde ab der 7. Woche zuverlässig zahlen.
       

    Der BU-Profi Tipp:
    Berücksichtigen Sie, dass wir hierbei rein von den Zeiten der Arbeitsunfähigkeit (AU) sprechen. Da eine AU ("Gelber Schein") und eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit (BU) zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind, kann der Anspruch an die BU-Versicherung (50%-Hürde) durchaus schon vorliegen, auch wenn keine durchgängige, 6-monatige Krankschreibung bestand. Prüfen Sie im Zweifel immer beide Leistungsanträge!

    Optionaler Baustein

    Der nahtlose Übergang: Wie die AU-Klausel die Wartezeit auf die BU-Rente verkürzt

    Damit kommen wir zum eigentlichen Sinn und Zweck der AU-Klausel. Um ihren Wert zu verstehen, lohnt sich ein kurzer Blick in die Geschichte.

    Ein wenig "BU-Profi"-Historie: Erfunden hat diesen Leistungsbaustein ursprünglich die Condor Lebensversicherung (heute Teil der R+V). Damals war die AU-Leistung ein fester, nicht abwählbarer Bestandteil und die Leistungsdauer lief sogar unbegrenzt bis zum Ablauf der Versicherung. Seitdem haben fast alle Versicherer die Klausel kopiert und qualitativ verbessert. Allerdings gibt es eine Verschlechterung: Bei keinem aktuellen Anbieter ist die Leistungsdauer heute noch länger als 36 Monate zu bekommen.

    Das Problem: Die 50%-Hürde
    Die Grundidee der Klausel basiert auf einer einfachen statistischen Beobachtung (u.a. Auswertungen von Franke und Bornberg): Über die Hälfte der Ablehnungen von BU-Leistungsanträgen ist darauf zurückzuführen, dass der medizinische BU-Grad von 50% nicht nachweislich erreicht wurde.

    Hier spielt die AU-Klausel ihre Stärke aus:

    • Sie erhalten Ihr Geld unabhängig vom BU-Grad.
    • Einziger Auslöser ist die durchgehende Krankschreibung von mindestens 6 Monaten.


    Der "Turbo" für die Auszahlung
    Genau dafür ist diese Klausel heute gedacht: Sie ist ein Leistungsbeschleuniger. Eine reguläre Prüfung auf Berufsunfähigkeit ("Sind Sie zu 50% berufsunfähig?") kann Monate dauern, da Arztberichte geprüft werden müssen und im Zweifel auch eine Begutachtung nötig sein kann. Mit der AU-Klausel sorgen Sie dafür, dass schon während dieser laufenden Prüfung jeden Monat Geld auf Ihr Konto fließt – einfach gegen Vorlage des "Gelben Scheins".

    Vorsicht vor der "Koppelungs-Falle": Damit dieser "Turbo" wirklich zündet, muss die AU-Leistung auch ohne gleichzeitige BU-Prüfung beantragt werden können. Nur dann reicht als Nachweis tatsächlich der einfache "Gelbe Schein" aus.

    Einige Versicherungen verlangen in ihren Bedingungen zwingend, dass immer auch die Berufsunfähigkeit sofort mitgeprüft wird.

    • Die Folge: Der zeitliche Vorteil fällt komplett weg.
    • Der Aufwand: Sie müssen sofort alle umfangreichen Unterlagen einreichen – von der detaillierten Tätigkeitsbeschreibung bis hin zu komplexen Nachweisen, welchen konkreten Einfluss die gesundheitlichen Einschränkungen auf welche Teilbereiche Ihrer Arbeit haben. Statt "schnellem Geld" haben Sie den normalen Verwaltungsaufwand.

       

    Meine Einschätzung aus der Praxis: Die Wahrscheinlichkeit einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit ist bei einer Arbeitsunfähigkeit von über 6 Monaten verdammt hoch. Ich gehe sogar so weit zu sagen: Bei 99% aller Krankschreibungen, die länger als 6 Monate andauern, liegt eine Berufsunfähigkeit bereits vor oder steht unmittelbar bevor.


    Fazit zur AU-Klausel
    Zusammenfassend lässt sich sagen: Die AU-Klausel nimmt den Druck raus, wenn es eng wird.

    Aber zur Wahrheit gehört auch: Das Krankentagegeld wird ja so lange gezahlt, bis der Krankenversicherer Sie für berufsunfähig hält. Wenn Sie also nach 6 Monaten auf Ihren BU-Versicherer zugehen, um die Leistung zu beantragen, fließt das Krankentagegeld meist noch weiter. Wir haben in unserem Kundenkreis bisher noch keinen Fall erlebt, bei dem es in dieser spezifischen Übergangsphase (Monat 6 bis zur BU-Anerkennung) rein finanziell existenzbedrohend knapp wurde, solange das Krankentagegeld noch lief. Die AU-Klausel ist hier also eher der "doppelte Boden".

    Die Unterschiede in der Leistung

    Doppelt kassieren? Das gilt bei Bereicherungsverbot und Anzeigepflicht

    Viele Kunden hoffen auf ein "doppeltes Gehalt" im Krankheitsfall. Doch darf man Krankentagegeld und die Leistung aus der AU-Klausel überhaupt gleichzeitig beziehen?

    Grundsätzlich gilt: Ein dauerhafter, paralleler Bezug von Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsrente ist ausgeschlossen. Dies regelt § 15 der Musterbedingungen Krankentagegeld (MB/KT). Demnach endet das Krankentagegeld spätestens 3 Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit. Einige wenige, sehr gute Krankenversicherungen verlängern diese Übergangszeit ("Nachleistungszeit") auf bis zu 6 Monate. Aber danach ist definitiv Schluss.

    Der feine Unterschied: "AU-Rente" vs. "BU-Rente"

    Hier kommt es auf das Kleingedruckte in Ihrer BU-Versicherung an.

    • Schlechte Formulierung: Zahlt der BU-Versicherer eine "BU-Rente" (wegen Arbeitsunfähigkeit), ist der Fall für die Krankenversicherung klar: Sie sind berufsunfähig, das Krankentagegeld wird eingestellt.
       
    • Gute Formulierung: Hochwertige AU-Klauseln zahlen technisch gesehen eine "Rente in Höhe der BU-Rente wegen Arbeitsunfähigkeit" und keine BU-Rente. Da hier offiziell noch keine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde, greift der Ausschluss im Krankentagegeld nicht sofort.
       

    Das Ergebnis: Bei gut formulierten Bedingungen ist ein paralleler Bezug von KTG und AU-Leistung tatsächlich möglich.

     

    Das Bereicherungsverbot: Bremse beim Einkommen
    Auch wenn beide Versicherer zahlen würden, gibt es eine finanzielle Obergrenze.

    • Krankentagegeld: Hier erfolgt im Leistungsfall eine Angemessenheitsprüfung. Es darf nur in Höhe des tatsächlichen Nettoeinkommens (plus PKV Beitrag und Altersvorsorge) gezahlt werden. Erhalten Sie durch das KTG plötzlich mehr als Sie hätten absichern dürfen, kann der Krankenversicherer kürzen (Bereicherungsverbot).
       
    • BU-Versicherung: Dies kennt die BU-Rente nicht. Sie ist eine "Summenversicherung". Hier gilt nur: "Sind Sie berufsunfähig (oder AU gem. Klausel) – ja oder nein?". Danach wird die versicherte Summe ausgezahlt, egal was Sie gerade verdienen.

    Wichtiger Warnhinweis:
    Ihre Anzeigepflicht! Egal wie die Bedingungen formuliert sind: Sie haben eine vertragliche Pflicht, Ihrer Krankenversicherung sofort zu melden, wenn Sie einen Leistungsantrag bei der BU-Versicherung stellen oder Geld daraus erhalten (auch aus der AU-Klausel). Verschweigen Sie dies, riskieren Sie die fristlose Kündigung Ihres Krankentagegeldes und empfindliche Rückforderungen! Spielen Sie hier immer mit offenen Karten.

    Das Fazit

    KTG ist Pflicht, AU-Klausel die Kür

    Die AU-Klausel und das Krankentagegeld sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.

    Das Wichtigste, was Sie aus diesem Vergleich mitnehmen sollten: Sie brauchen als PKV-Vollversicherter immer ein ausreichendes Krankentagegeld, aber nicht zwingend eine AU-Klausel.

    Dennoch hat die AU-Klausel, wenn sie gut gemacht ist, unschlagbare Vorteile. Wenn Sie Sorge haben, im Ernstfall lange auf Ihre BU-Rente warten zu müssen, oder sich einfach mit einem "doppelten Boden" wohler fühlen, ist diese Leistung extrem hilfreich.

    Kurz gesagt:

    • Das Krankentagegeld (KTG) ist ein Must-have.
       
    • Die AU-Klausel in der BU-Versicherung ist ein Nice-to-have.

    Achtung: Eine wichtige Ausnahme!
    In der Grundfähigkeitsversicherung dreht sich der Spieß um. Hier ist die AU-Klausel tatsächlich wieder ein absolutes MUST-HAVE. Warum das so ist und wieso Sie dort ohne Klausel nur die "halbe Absicherung" haben, haben wir in diesem separaten Artikel für Sie analysiert: Warum ist eine Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll?

    AU Klausel oder Krankentagegeld
    AU Klausel oder Krankentagegeld

    Über den Autor

    Guido Lehberg

    Geschäftsführer 

    DER BU-Profi

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    Guido Lehberg

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    21. April 2022
    Guido Lehberg

    Warum sollte Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum 67. Lebensjahr laufen? Erfahren Sie, wie Sie Versorgungslücken...

    01. April 2022
    Guido Lehberg

    Bereits nach drei Monaten berufsunfähig – wie eine frühzeitige BU-Absicherung den Unterschied macht.

    22. März 2022
    Guido Lehberg

    Wie hoch sollte die BU-Rente für technische Berufe sein? Erfahren Sie, wie Sie Ihre Absicherung optimal gestalten und...

    14. März 2022
    Guido Lehberg

    Württembergische BU-Versicherung: Verbesserte Bedingungen mit Licht und Schatten. Erfahren Sie, ob die neuen Tarife zu...

    07. März 2022
    Guido Lehberg

    HDI BU-Versicherung: Verbesserte Bedingungen mit Licht und Schatten. Erfahren Sie, ob die Tarife zu Ihren Bedürfnissen...

    21. Februar 2022
    Guido Lehberg

    Versorgungswerk oder private BU-Versicherung? Erfahren Sie, welche Absicherung für Sie als Angehöriger eines...

    16. Februar 2022
    Guido Lehberg

    Stuttgarter BU-Versicherung 2022: Verbesserte Bedingungen mit Licht und Schatten. Erfahren Sie, ob die Tarife zu Ihren...

    07. Februar 2022
    Guido Lehberg

    LV1871 verbessert ihre BU: Erfahren Sie, welche Neuerungen die Golden BU bietet und für wen sie besonders geeignet ist.

    26. Januar 2022
    Guido Lehberg

    Condor BU-Versicherung: Für wen lohnen sich die neuen Tarife mit Teilzeit- und Dienstunfähigkeitsklausel? Erfahren Sie,...

    19. Januar 2022
    Guido Lehberg

    BU-Versicherung für Architekten: Warum eine private Absicherung trotz Versorgungswerk sinnvoll ist und wie Sie sich...

    11. November 2021
    Guido Lehberg

    BU-Versicherung trotz Vorerkrankungen: Erfahren Sie, wie Sie mit der richtigen Strategie und Unterstützung den passenden...

    22. Oktober 2021
    Guido Lehberg

    Was kostet die BU-Beratung beim Versicherungsmakler? Erfahren Sie, wie Sie kostenfrei von professioneller Unterstützung...

    23. September 2021
    Guido Lehberg

    BU-Versicherung wird 2022 teurer: Jetzt handeln und durch frühzeitigen Abschluss mehrere tausend Euro sparen.

    06. September 2021
    Guido Lehberg

    BU für technische Berufe: Vereinfachte Gesundheitsfragen erleichtern den Abschluss. Erfahren Sie, welche Sonderaktionen...

    04. August 2021
    Guido Lehberg

    Nürnberger BU 4 Future: Neue Maßstäbe für technische Berufe mit verbesserten Bedingungen und nachhaltigen Features.

    16. Juli 2021
    Guido Lehberg

    Swiss Life präsentiert neue BU-Tarife mit verbesserten Bedingungen und attraktiven Optionen für verschiedene...

    08. Juli 2021
    Guido Lehberg

    BU-Versicherung für Verwaltungsbeamte: Warum eine zusätzliche Absicherung trotz Ruhegehalt sinnvoll ist und welche...

    23. Juni 2021
    Guido Lehberg

    AXA präsentiert neue BU-Tarife mit verbesserten Bedingungen und attraktiven Optionen für verschiedene Berufsgruppen....

    27. Mai 2021
    Guido Lehberg

    BU-Risikogruppen technischer Berufe: Erfahren Sie, wie Ihre Tätigkeit die Versicherungsprämie beeinflusst und welche...

    26. April 2021
    Guido Lehberg

    BU-Versicherung zahlt nicht? WISO kritisiert die Nürnberger, doch der wahre Fehler liegt in der Beratung. Erfahren Sie,...

    15. April 2021
    Guido Lehberg

    Leistungsausschlüsse in der BU-Versicherung vermeiden: Erfahren Sie, wie Sie durch ehrliche Angaben und strategische...

    08. April 2021
    Guido Lehberg

    Berufsunfähig im Büro? Erfahren Sie, welche unterschätzten Risiken in Schreibtischjobs lauern und wie Sie sich schützen...

    30. März 2021
    Guido Lehberg

    Berufsunfähig trotz sicherem Job? Erfahren Sie, warum auch technische Berufe nicht vor Risiken gefeit sind und wie Sie...

    15. März 2021
    Guido Lehberg

    BU 4 Future: Nachhaltigkeit trifft auf medizinische Expertise. Erfahren Sie, wie die Nürnberger Versicherung mit diesem...

    11. März 2021
    Guido Lehberg

    Günstiger Einstieg in die BU-Versicherung: Starter-Tarife locken mit niedrigen Beiträgen. Doch wie sinnvoll sind sie...

    15. Februar 2021
    Guido Lehberg

    Volkswohl Bund verbessert seine BU-Versicherung: Optimierte Teilzeitklausel und erweiterte...

    03. Februar 2021
    Guido Lehberg

    BU-Versicherung 2021: Die Favoriten der Kunden des BU-Profis und warum individuelle Beratung entscheidend ist.

    29. Januar 2021
    Guido Lehberg

    BU abgeschlossen – aber brauchen Sie auch eine Rechtsschutzversicherung? Erfahren Sie, wann sie sinnvoll ist und wann...

    14. Januar 2021
    Guido Lehberg

    Alte Leipziger verbessert ihre BU-Versicherung: Optimierte Nachversicherungsgarantie und erweiterte Leistungen für...

    06. Januar 2021
    Guido Lehberg

    Basler BU-Versicherung mit neuen Vorteilen: Optimierte Schülerklausel und erweiterte Nachversicherungsmöglichkeiten....

    26. Dezember 2020
    Guido Lehberg

    Corona überstanden – und jetzt? Erfahren Sie, wie sich eine COVID-19-Erkrankung auf Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung...

    22. Dezember 2020
    Guido Lehberg

    BU clever aufteilen: Mehr Flexibilität, weniger Gesundheitsprüfungen. Erfahren Sie, wie die Splittung Ihrer...

    14. Dezember 2020
    Guido Lehberg

    IT-Profis aufgepasst: Die Allianz bietet eine BU-Versicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Sichern Sie sich...

    18. November 2020
    Guido Lehberg

    LV1871 verbessert ihre BU-Versicherung: Optimierte Teilzeitklausel und Karriere-Garantie bieten besseren Schutz....

    12. November 2020
    Guido Lehberg

    Die Bayerische verbessert ihre BU-Versicherung: Optimierte Teilzeitklausel und erweiterte Dienstunfähigkeitsklausel...

    15. Oktober 2020
    Guido Lehberg

    Längere Krankschreibung ohne BU-Rente? Die AU-Klausel kann helfen. Erfahren Sie, für wen sie sinnvoll ist und worauf Sie...

    01. Oktober 2020
    Guido Lehberg

    „Ich werde doch nicht berufsunfähig“ – dachte ein Ingenieur. Dann kam die ALS-Diagnose. Zum Glück war er versichert....

    19. August 2020
    Guido Lehberg

    Ingenieure aufgepasst: Auch im Büro droht Berufsunfähigkeit. Erfahren Sie, warum eine BU-Versicherung für Sie essenziell...

    25. Mai 2020
    Guido Lehberg

    Berufsunfähig während der Ausbildung? Ohne private Absicherung droht finanzielle Not. Erfahren Sie, warum eine BU für...

    25. Mai 2020
    Guido Lehberg

    Frühzeitig absichern trotz kleinem Budget: Die Starter BU ermöglicht jungen Menschen einen günstigen Einstieg in die...

    10. Mai 2020
    Guido Lehberg

    Hannoversche BU-Tarife im Fokus: Verbesserte Flexibilität trifft auf kritische Marketingstrategien. Erfahren Sie, worauf...

    01. April 2020
    Guido Lehberg

    MeinPlan Kids von LV1871: Die clevere Kindervorsorge mit Sparplan, BU-Option und Pflegeschutz. Flexibel, sicher und...

    04. November 2019
    Guido Lehberg

    LV1871 Golden BU: Starke Leistungen, faire Bedingungen und flexible Nachversicherung. Erfahren Sie, warum dieser Tarif...

    04. November 2019
    Guido Lehberg

    „AXA hebt ihre Berufsunfähigkeitsversicherung mit neuem Tarifstand auf ein neues Level – wir zeigen, für wen sich das...

    10. Januar 2019
    Guido Lehberg

    Hohe Bildung schützt nicht vor Berufsunfähigkeit! Erfahren Sie, warum gerade Akademiker eine maßgeschneiderte...

    10. Dezember 2018
    Guido Lehberg

    Abstrakte oder konkrete Verweisung – ein kleiner Unterschied mit großer Wirkung! Erfahren Sie, wie diese Klauseln Ihre...

    10. Dezember 2018
    Guido Lehberg

    „Die beste BU“ gibt’s nicht – aber die beste für dich schon. Warum Vergleichstests nicht reichen, was bei der Auswahl...

    17. August 2018
    Guido Lehberg

    Niedrige Prozessquote = gute Versicherung? Nicht unbedingt! Erfahren Sie, warum diese Kennzahl oft trügerisch ist und...

    15. Juni 2018
    Guido Lehberg

    BU-Fachtreffen in Kassel – der BU-Profi war dabei. Wertvoller Austausch, echte Erfahrungen und starke Botschaften aus...

    08. Juni 2018
    Guido Lehberg

    Die Basler Lebensversicherung hat ihre Berufsunfähigkeitsversicherung erneut überarbeitet. Doch reicht das Update vom...

    25. Mai 2018
    Guido Lehberg

    BU für Köche – schwierig, aber machbar. Köche gelten als Risikogruppe in der BU-Versicherung. Lesen Sie hier, wie Sie...

    23. Mai 2018
    Guido Lehberg

    BU Protect Young im Test – cleverer Einstieg für junge Leute? Der Tarif der Bayerischen verspricht günstige Absicherung...

    21. Februar 2018
    Guido Lehberg

    BU im Studium? Durchaus sinnvoll! Warum Sie sich als Student bereits um eine Berufsunfähigkeitsversicherung kümmern...

    21. Februar 2018
    Guido Lehberg

    BU-Rente mit oder ohne Steigerung – was ist klüger? Die Leistungsdynamik sorgt dafür, dass deine BU-Rente mit der...

    13. Januar 2018
    Guido Lehberg

    Die Nürnberger BU im Test: Mehr als nur solide? Was der Tarif von 2018 wirklich leistet, wo die Stärken liegen – und...

    02. Januar 2018
    Guido Lehberg

    BU-Beitrag steigt – und jetzt? Wenn deine Berufsunfähigkeitsversicherung plötzlich teurer wird, ist das ärgerlich –...

    27. Dezember 2017
    Guido Lehberg

    Sinnvolle Absicherung – oder nur emotionales Verkaufsargument? Wir schauen uns an, was die...

    19. Dezember 2017
    Guido Lehberg

    BU ist nicht gleich BU. Wie du Laufzeit, Rentenhöhe und Bedingungen deiner Berufsunfähigkeitsversicherung richtig...

    03. Dezember 2017
    Guido Lehberg

    Dienstunfähigkeitsversicherung: Unverzichtbar oder überbewertet? Viele Beamte glauben, ohne DU-Klausel geht gar...

    23. November 2017
    Guido Lehberg

    Neue BU vom Volkswohl Bund: Top-Leistung oder Durchschnitt? Was der überarbeitete Tarif von 2017 leistet, wo er...

    30. September 2017
    Guido Lehberg

    BU-Versicherung abgeschlossen – aber wie sicher ist der Anbieter? Warum die Finanzkraft des Versicherers bei der BU...

    25. September 2017
    Guido Lehberg

    Sollten Sie Ihre Unfallversicherung kündigen? Lieber nicht vorschnell! Verbraucherschützer raten oft zum Verzicht auf...

    18. September 2017
    Guido Lehberg

    „BU ist überflüssig!“ – wirklich? Ein YouTuber behauptet, Berufsunfähigkeitsversicherungen seien Quatsch. Warum das...

    07. September 2017
    Guido Lehberg

    Verbraucherschutz bei BU-Versicherungen: Hilfreich oder gefährlich? Was Verbraucherschützer zur BU sagen, klingt oft...

    30. August 2017
    Guido Lehberg

    BU abschließen ohne Voranfrage? Ein echter Risikofehler. Warum eine Risikovoranfrage vor dem Abschluss der...

    19. Juli 2017
    Guido Lehberg

    Günstig, schnell, digital – aber auch gut? Getsurance will die BU-Versicherung revolutionieren. Doch einfache Anträge...

    13. Juli 2017
    Guido Lehberg

    BU zahlt kaum? Das stimmt so nicht! Eine aktuelle Studie sorgt für Schlagzeilen – doch sie führt in die Irre. Wir...

    29. März 2017
    Guido Lehberg

    BU beantragen – aber richtig! Beim Antrag auf deine BU-Rente kann viel schieflaufen. Hier erfährst du, worauf es...

    30. Januar 2017
    Guido Lehberg

    Verbrauchermagazin testet BU-Versicherungen – mit fatalen Folgen Ein aktuelles Rating zur...

    21. Dezember 2016
    Guido Lehberg

    Braucht wirklich jeder eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Ein Experte vom Handelsblatt meint: nein. Doch dieser...

    05. Oktober 2016
    Guido Lehberg

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