Optionaler Baustein
Der nahtlose Übergang: Wie die AU-Klausel die Wartezeit auf die BU-Rente verkürzt
Damit kommen wir zum eigentlichen Sinn und Zweck der AU-Klausel. Um ihren Wert zu verstehen, lohnt sich ein kurzer Blick in die Geschichte.
Ein wenig "BU-Profi"-Historie: Erfunden hat diesen Leistungsbaustein ursprünglich die Condor Lebensversicherung (heute Teil der R+V). Damals war die AU-Leistung ein fester, nicht abwählbarer Bestandteil und die Leistungsdauer lief sogar unbegrenzt bis zum Ablauf der Versicherung. Seitdem haben fast alle Versicherer die Klausel kopiert und qualitativ verbessert. Allerdings gibt es eine Verschlechterung: Bei keinem aktuellen Anbieter ist die Leistungsdauer heute noch länger als 36 Monate zu bekommen.
Das Problem: Die 50%-Hürde
Die Grundidee der Klausel basiert auf einer einfachen statistischen Beobachtung (u.a. Auswertungen von Franke und Bornberg): Über die Hälfte der Ablehnungen von BU-Leistungsanträgen ist darauf zurückzuführen, dass der medizinische BU-Grad von 50% nicht nachweislich erreicht wurde.
Hier spielt die AU-Klausel ihre Stärke aus:
- Sie erhalten Ihr Geld unabhängig vom BU-Grad.
- Einziger Auslöser ist die durchgehende Krankschreibung von mindestens 6 Monaten.
Der "Turbo" für die Auszahlung
Genau dafür ist diese Klausel heute gedacht: Sie ist ein Leistungsbeschleuniger. Eine reguläre Prüfung auf Berufsunfähigkeit ("Sind Sie zu 50% berufsunfähig?") kann Monate dauern, da Arztberichte geprüft werden müssen und im Zweifel auch eine Begutachtung nötig sein kann. Mit der AU-Klausel sorgen Sie dafür, dass schon während dieser laufenden Prüfung jeden Monat Geld auf Ihr Konto fließt – einfach gegen Vorlage des "Gelben Scheins".
Vorsicht vor der "Koppelungs-Falle": Damit dieser "Turbo" wirklich zündet, muss die AU-Leistung auch ohne gleichzeitige BU-Prüfung beantragt werden können. Nur dann reicht als Nachweis tatsächlich der einfache "Gelbe Schein" aus.
Einige Versicherungen verlangen in ihren Bedingungen zwingend, dass immer auch die Berufsunfähigkeit sofort mitgeprüft wird.
- Die Folge: Der zeitliche Vorteil fällt komplett weg.
- Der Aufwand: Sie müssen sofort alle umfangreichen Unterlagen einreichen – von der detaillierten Tätigkeitsbeschreibung bis hin zu komplexen Nachweisen, welchen konkreten Einfluss die gesundheitlichen Einschränkungen auf welche Teilbereiche Ihrer Arbeit haben. Statt "schnellem Geld" haben Sie den normalen Verwaltungsaufwand.
Meine Einschätzung aus der Praxis: Die Wahrscheinlichkeit einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit ist bei einer Arbeitsunfähigkeit von über 6 Monaten verdammt hoch. Ich gehe sogar so weit zu sagen: Bei 99% aller Krankschreibungen, die länger als 6 Monate andauern, liegt eine Berufsunfähigkeit bereits vor oder steht unmittelbar bevor.
Fazit zur AU-Klausel
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die AU-Klausel nimmt den Druck raus, wenn es eng wird.
Aber zur Wahrheit gehört auch: Das Krankentagegeld wird ja so lange gezahlt, bis der Krankenversicherer Sie für berufsunfähig hält. Wenn Sie also nach 6 Monaten auf Ihren BU-Versicherer zugehen, um die Leistung zu beantragen, fließt das Krankentagegeld meist noch weiter. Wir haben in unserem Kundenkreis bisher noch keinen Fall erlebt, bei dem es in dieser spezifischen Übergangsphase (Monat 6 bis zur BU-Anerkennung) rein finanziell existenzbedrohend knapp wurde, solange das Krankentagegeld noch lief. Die AU-Klausel ist hier also eher der "doppelte Boden".