Inhaltsübersicht

Die verbesserte Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871 ab November 2023

    Neu: die Meister- und Technikergarantie

    Die nächste Zielgruppe, für die es eine deutliche Verbesserung in der Golden BU geben soll, sind Kunden, die Ihren Meister oder Techniker abgeschlossen haben.

    Die Lebensversicherung von 1871 führt dafür extra eine zusätzliche Stundungsoption ein. Handwerker (die der Handwerkskammer HWK angehören) und industrielle Fachkräfte (die in der Industrie- und Handelskammer IHK ansässig sind), können ihren Beitrag bis zu 48 Monate bei vollem Versicherungsschutz vor Berufsunfähigkeit aussetzen, wenn sie eine Weiterqualifikation zum Handwerksmeister oder Industriemeister machen.

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871 ist zumindest unter Versicherungsmaklern bereits bekannt wie ein „bunter Hund“.

    Das liegt unter anderem daran, dass die Münchener in den letzten sechs – sieben Jahren viel dafür getan haben, dass ihre BU-Versicherung in puncto Qualität zu den besten des Marktes gehört.

    Das mussten sie aber auch, denn die Lebensversicherung, die 1871 gegründet wurde, arbeitet ausschließlich mit freien Vertrieben und Versicherungsmaklern zusammen und hat keinen eigenen Vertrieb, der nur diese BU vermitteln könnte.

    Die Golden BU der LV 1871 hatte nach dem letzten Update im Januar 2023 schon eine top Qualität. Neben einer der aus meiner Sicht besten Teilzeitklauseln, einer der besten Schülerklauseln, einer der besten Regelungen für Azubis sowie einer Karrieregarantie für Angestellte erfüllt die Golden BU schon seit Jahren alle BU-Profi MUST HAVES. Darunter auch der obligatorische Verzicht auf die abstrakte Verweisung, eine klare Definition des Einkommens für die konkrete Verweisung, weltweite Geltung, Versicherungsschutz auch bei „normalem“ Kräfteverfall und vieles Weitere.

    Und trotz all dem Lob, das auch ich für die Versicherung aus München in den letzten Jahren übrig hatte, gab es auch immer wieder kritische Punkte, die ich offen angesprochen habe.

    Nun liefert der Versicherer ein Update zu seinem BU-Schutz pünktlich zum Jahresende nach und verbessert die Golden BU aus meiner Sicht an vielen Punkten deutlich.

    Was sich konkret verändert und für wen der neue Tarif noch besser geeignet ist, lesen Sie in diesem Artikel.

    Die Zielgruppen der neuen Golden BU

    Stark für Akademiker – begrenzt für Handwerker

    Die LV1871 hat ihre Berufsunfähigkeitsversicherung in den letzten Jahren immer weiter auf die Bedürfnisse von Akademikern wie Ärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater sowie die klassischen MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) ausgerichtet. Sowohl vom Preis-Leistungs-Verhältnis, wie auch von den Versicherungsbedingungen.

    Dies ist insbesondere an der Einführung der berufsindividuellen Obergrenze zu erkennen, bis zu der ohne erneute Risikoprüfung nachversichert werden kann. Diese Obergrenze liegt in handwerklichen und gewerblichen Berufen in vielen Fällen unter 2.000,- Euro BU-Rente und kann beim Softwarearchitekt schon mal auf 3.600,- Euro steigen.

    Zwar bietet die LV den ersten und bisher einzigen BU-Vertrag ab dem 6. Lebensjahr (Eintritt in die Grundschule) an, der dann auch in einem Handwerksberuf zum Schülerbeitrag ohne erneute Risikoprüfung erweitert werden kann, aber durch die sehr geringen Obergrenzen in diesen Berufen bieten andere Versicherungen erheblich mehr Potential für eine spätere Erhöhung.
    Soll heißen: es bleibt trotz der attraktiven Angebote für Schülerinnen und Schüler dabei, dass die eigentliche Zielgruppe studieren „soll“.

    Das ist auch gar nicht verwerflich, denn wenn ich das als Versicherungsmakler weiß, kann ich meinen Kunden entsprechend aufklären und gemeinsam überlegen, welche Berufsunfähigkeitsversicherung am besten geeignet ist.

    Was ist eine konkrete Verweisung?

    Wirklich arbeiten trotz BU – was Versicherer prüfen dürfen

    Bevor wir klären, ob die HDI BU-Versicherung damit einen echten Mehrwert bietet oder es sich eher um einen „Marketing-Gag“ handelt, wollen wir klären, was es mit dieser Verweisungsmöglichkeit eigentlich auf sich hat.

    Im Gegensatz zur abstrakten Verweisung, die oft gebetsmühlenartig hoch- und runtergebetet wird, ist in den allermeisten unserer Beratungsgespräche die konkrete Verweisbarkeit bei den werdenden Kundinnen und Kunden eher unbekannt. Besser gesagt: vor unserer Beratung, denn wir gehen in jeder Beratung sehr detailliert darauf ein.

    Der Unterschied zwischen der abstrakten und der konkreten Verweisung ist im Prinzip die Frage, ob Sie während einer Berufsunfähigkeit einen anderen Job theoretisch (abstrakt) oder wirklich (konkret) ausüben.

    Hätte Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung keinen Verzicht auf die abstrakte Verweisung, kann die Versicherung im Leistungsfall prüfen, ob Sie einen anderen Beruf ausüben könnten, der Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

    Was allerdings auch dabei nicht geht, ist eine Verweisung vom Unternehmensberater oder Ingenieur auf einen Kassierer, da sowohl das Einkommen als auch das soziale Ansehen von Unternehmensberatern und Ingenieuren oberhalb des Kassierers liegen.

    Beim konkreten Verweisen geht es hingegen darum, dass Sie tatsächlich einer anderen Tätigkeit nachgehen, während Sie in Ihrem bisherigen Beruf berufsunfähig sind.

    Zum Beispiel werden Sie in Ihrem Beruf als Oberärztin berufsunfähig und beginnen tatsächlich eine Umschulung zur Versicherungskauffrau.
    Gemäß den Regeln zur konkreten Verweisbarkeit prüft die Berufsunfähigkeitsversicherung nun, ob Sie auf diese neue Tätigkeit verwiesen werden können, weil es sich um einen vergleichbaren Beruf handelt.

    Gute Versicherungsbedingungen, wie zum Beispiel von der Alte Leipziger, der Condor, der Hannoverschen und allen anderen, die alle BU-Profi MUST HAVES erfüllen (übrigens auch schon von der HDI BU vor 2024), gilt dabei: Verdienen Sie in Ihrer neuen beruflichen Tätigkeit maximal 80 % des vorherigen Bruttoeinkommens, erhalten Sie weiterhin die volle Berufsunfähigkeitsrente.

    In diesem Fall können wir sicher davon ausgehen, dass das Gehalt der Oberärztin deutlich höher gelegen hat als im neu ausgeübten Beruf zur Versicherungskauffrau. Unabhängig vom Einkommen wäre auch die soziale Wertschätzung unter der Wertschätzung der vorherigen Tätigkeit.

    Eine Verweisung ist dieses Mal nicht denkbar.

    In vielen Fällen besteht also die Möglichkeit, eine BU-Rente zu bekommen und gleichzeitig arbeiten zu gehen.

    Eine Verweisung ist nicht immer ausgeschlossen

    Wenn BU-Leistung endet, obwohl eine neue Tätigkeit möglich ist

    Es kann aber auch anders kommen und Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung stoppt die Rentenzahlung wegen konkreter Verweisung.

    Auch dazu ein Beispiel: In Ihrer bisher ausgeübten Tätigkeit als Softwareentwickler können Sie aufgrund einer chronischen Sehnenscheidenentzündung nicht mehr arbeiten und erhalten Ihre BU-Leistung.
    Da Sie nicht den ganzen Tag sprichwörtlich auf dem Sofa verbringen möchten, heuern Sie in einem neuen Beruf als Softwarearchitekt an, bei dem der Anteil an reiner PC-Arbeit deutlich reduziert ist und Sie überwiegend mit Planung, Organisation und Abnahme der Projekte betraut sind.

    Das Gehalt und Ansehen des neu ausgeübten Berufs wird dabei in diesem Beispiel nicht schlechter sein als das des Softwareentwicklers. Im Gegenteil: es könnte sogar eine Verbesserung mit sich bringen.

    Sie können jetzt immer noch überlegen, ob Sie anstelle einer Vollzeitbeschäftigung nur in Teilzeit arbeiten, um unter diesen oben genannten 80 % des letzten Brutto zu bleiben (in den guten Versicherungsbedingungen), aber gemäß Rechtsprechung (BGH Urteil IV ZR 19/18 vom 26.06.2019) unterliegt diese Grenze im Gegensatz zu Ihrem Einkommen keiner Anpassung an die Inflation und würde früher oder später doch überschritten werden.

    An dieser Stelle kann ich den HDI schon einmal darin bestätigen, dass ein Verzicht auf diese ganzen gerade genannten Regelungen zu einer deutlichen Vereinfachung der Berufsunfähigkeitsversicherung führt.

    Der Verzicht auf die konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht neu

    Altbekannte Praxis – aber bisher nur für privilegierte Berufsgruppen

    Ganz neu ist die Idee nicht.

    Zumindest für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gibt es mit der Baloise, der Nürnberger, der Deutsche Ärzteversicherung und auch der ERGO (im Tarif der Deutsche Anwalts- und Notarversicherung) schon seit geraumer Zeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung keine Verweisungsmöglichkeit mehr.

    Ein Chirurg, der aufgrund einer Epilepsie oder eines Tremors nicht mehr operieren darf, eine neue Karriere als Bildungsreferent startet und gut bezahlte Vorträge hält, darf in diesem Fall mehr verdienen, ohne seine Berufsunfähigkeitsrente zu gefährden.

    Fairerweise muss man dazu sagen, dass es gerade bei Ärzten, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ohnehin sehr schwer wird, im Fall einer Berufsunfähigkeit eine Vergleichstätigkeit zu finden. Das liegt unter anderem an der sehr guten Bezahlung und auch an den hohen Voraussetzungen, um in den Beruf reinzukommen. Studiengänge wie Medizin und Jura sollen es ja in sich haben 😉

    Daher ist die Klausel der obigen BU-Versicherer zwar im individuellen Fall „nett“, spielt aber im Leistungsfall in der Praxis äußerst selten eine Rolle.

    Einschränkungen der Erhöhung der bisherigen LV 1871 BU

    Viele Erhöhungsanlässe, aber strenge Bedingungen bei Gehaltsplus

    Insgesamt gab es bisher mehrere Nachversicherungsereignisse. Dies waren bestimmte Ereignisse wie zum Beispiel Geburt eines Kindes, Heirat, Abschluss der Berufsausbildung, Abschluss des Studiums, die Aufnahme eines Darlehens für eine selbst genutzte Immobilie und noch viele weitere. Nach Eintritt eines solchen Ereignisses haben Sie als Kunde ganze 12 Monate Zeit, um Ihre BU-Leistung um bis zu 50 % ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen zu können.

    Viele verschiedene Ereignisse für eine Erhöhung anzubieten, hört sich gut an und das wird auch von vielen Ratingagenturen positiv bewertet. Aber wenn Sie beim Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung alles richtig machen und bereits die optimale BU-Rente vereinbaren, dann gibt es objektiv gesehen nur zwei Gründe für eine Erhöhung:

    • die Aufnahme oder der Abschluss der Ausbildung oder des Studiums
    • eine Gehaltserhöhung

    Alle anderen Ereignisse sind ausschließlich dann sinnvoll, wenn es eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit mit vereinfachten Gesundheitsfragen ist und Sie deswegen beim Abschluss keine höhere Rente vereinbaren können (wie zum Beispiel bei den vereinfachten Gesundheitsfragen für Ärzte).

    Die LV 1871 hatte bisher bereits eine sehr gute Nachversicherung beim Abschluss der Ausbildung und des Studiums.

    Weniger gut gefallen hat mir die Nachversicherung bei Gehaltserhöhungen. Anders als im Markt üblich (Gehaltserhöhung um 10 % löst bei Angestellten die Erhöhungsmöglichkeit aus), verlangte die LV1871 ergänzend zur Gehaltserhöhung eine Beförderung, einen Arbeitgeberwechsel oder den Abschluss einer Weiterbildung. Eine Erhöhung des Einkommens um mindestens 10 % alleine genügte nicht.

    Nun gehört es jedoch zur Realität in der heutigen Zeit, gerade in Berufen mit akademischer Ausbildung, dass Gehaltssteigerungen über diese zehn Prozent durchaus die Regel, statt der Ausnahmen sind.

    Eine Herausforderung, die wir insbesondere bei der Aufteilung der BU-Rente auf mehrere Versicherungen dadurch versucht haben zu lösen, dass die LV1871 den deutlich größeren Teil der Rente erhalten hat und wir somit möglichst nahe an der Obergrenze lagen.
    Denn ist die maximale Berufsunfähigkeitsrente erst einmal erreicht, dann lässt sich über die Karrieregarantie bei Gehaltserhöhungen über 5 % nachversichern.

    Ideal ist diese „Lösung“ aus meiner Sicht aber nicht.

    Nachdem ich diesen Kritikpunkt recht häufig angebracht habe, hat die LV1871 nun reagiert. Aus meiner Sicht dazu noch sehr smart.

    Die Nachversicherung aufgrund einer Gehaltssteigerung ist je Ereignis maximal auf 500,- Euro zusätzlicher BU-Rente begrenzt. Sollte die Gehaltserhöhung jedoch mit einer Beförderung, einem Arbeitgeberwechsel oder einer Erhöhung der Arbeitszeit im Rahmen einer Teilzeittätigkeit erfolgen, lässt sich die Berufsunfähigkeitsleistung um 50% ohne die Begrenzung auf 500,- Euro aufstocken.

    Damit bietet der Versicherer deutlich mehr Freiheit und Flexibilität und die Absicherung lässt sich wesentlich besser an den jeweiligen Bedarf anpassen.

    Neu: die Meister- und Technikergarantie

    Erweiterter BU-Schutz für Handwerker und Fachkräfte im neuen Tarif

    Die nächste Zielgruppe, für die es eine deutliche Verbesserung in der Golden BU geben soll, sind Kunden, die ihren Meister oder Techniker abgeschlossen haben.

    Die Lebensversicherung von 1871 führt dafür extra eine zusätzliche Stundungsoption ein. Handwerker (die der Handwerkskammer HWK angehören) und industrielle Fachkräfte (die in der Industrie- und Handelskammer IHK ansässig sind), können ihren Beitrag bis zu 48 Monate bei vollem Versicherungsschutz vor Berufsunfähigkeit aussetzen, wenn sie eine Weiterqualifikation zum Handwerksmeister oder Industriemeister machen.

    Zusätzlich ist dann auch der Abschluss zum Handwerksmeister, zum Industriemeister, zum staatlich geprüften Techniker oder zum technischen Fach- oder Betriebswirt ein Ereignis für die Nachversicherungsgarantie.

    Damit bietet die LV1871 im neuen Tarif zusätzliche Mehrwerte für eine weitere Zielgruppe mit hohem Bedarf an einer vernünftigen Absicherung vor Berufsunfähigkeit, außerhalb dem Kreise der Akademiker.

    Karrieregarantie jetzt auch für Selbstständige und Freiberufler

    LV1871 öffnet Nachversicherungspotenzial für die freie Wirtschaft

    Die LV 1871 bot bisher bereits eine sogenannte Karrieregarantie an. Allerdings galt diese bislang nur für Angestellte.

    Gerade bei Ärzten, Rechtsanwälten, Unternehmensberatern und in einigen Fällen auch bei Informatikern kann es aber sehr gut sein, dass sie in jungen Jahren noch gar nicht wissen, ob sie ihre berufliche Tätigkeit für alle Zeit im Angestelltenverhältnis verbringen möchten oder doch irgendwann einmal den Weg in Richtung Selbstständigkeit wagen.

    Blöd ist es dann, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung das große Nachversicherungspotential der Karrieregarantie in diesen Fällen gar nicht anbietet.

    Auch dies hat die LV 1871 in ihrer BU-Versicherung nun gelöst und bietet für Selbstständige und Freiberufler ebenfalls eine umfangreiche Karrieregarantie an.

    Wenn Sie mindestens sechs Jahre selbstständig oder freiberuflich tätig sind und eine Sie Gewinnsteigerung von mindestens dreißig Prozent in den letzten drei Jahren zum Gewinn in den drei Jahren davor aufweisen können, dürfen Sie Ihre Rente um maximal 10% nach oben hin anpassen.

    Ja, das ist eine Verbesserung. Allerdings hätte ich mir hierbei etwas mehr „Mut“ gewünscht. Wenn Sie dreißig Prozent mehr Gewinn in den letzten drei Jahren haben, die Rentenhöhe aber nur um zehn Prozent anheben dürfen, dann stellt dies unterm Strich aus meiner Sicht keine bedarfsgerechte Anpassung dar und kann im Leistungsfall sogar zu einer zu geringen Absicherung führen.

    Das fällt besonders auf, wenn wir uns die Tarife der Gothaer und der Hannoverschen ansehen.

    Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Gothaer reicht eine Steigerung des Gewinns von 10% in den letzten drei Jahren um im selben Verhältnis erhöhen zu können (maximal um bis zu 20% mehr BU-Leistung).

    Auch bei der Hannoverschen ist eine Gewinnsteigerung von 10% in den letzten zwei Jahren Voraussetzung einer Anpassung im selben Verhältnis. Auch hier um maximal zwanzig Prozent.

    Damit schneiden die Kölner und die Hannoveraner in diesem Punkt aus meiner Sicht klar besser ab als der Versicherer aus München.

    Das ist eigentlich sehr schade, denn bisher war ich es gewohnt, dass die LV 1871 nahezu jede Klausel in marktführender Qualität herausgebracht hat.

    Neu mit dabei: die Pflegegarantie

    LV1871 ergänzt BU-Schutz mit praxisnahem Pflegebaustein

    Junge Leute haben statistisch gesehen ein sehr geringes Risiko, pflegebedürftig zu werden. Wenn neben der ausreichenden Absicherung vor Berufsunfähigkeit auch noch Geld für später an die Seite gelegt werden soll (zum Beispiel über eine private Rentenversicherung), dann fällt das Thema Pflegeabsicherung meistens hinten rüber.

    Daran ändert auch in den meisten Fällen das zusätzliche Pflegepaket nichts, was einige Versicherer gegen einen (nicht gerade günstigen) Mehrbeitrag anbieten.

    Das liegt oft daran, dass sich gerade die jungen Kundinnen und Kunden den Leistungsfall „Pflege“ nicht vorstellen können – was sich spätestens dann ändert, wenn die eigenen Eltern pflegebedürftig werden. Erst dann bekommt man aus erster Hand gezeigt, wie teuer so eine Pflege wird.

    Genau dafür bietet die LV 1871 jetzt eine Pflegegarantie.

    So können Sie die Entscheidung für den Einschluss des Pflege-Paketes (Pflege-Basis-Schutz, Pflege-Plus-Option und Pflege-Beitragsbefreiung) auf später vertagen und haben die Möglichkeit innerhalb von 12 Monaten nach Ihrem 40. Geburtstag diese Mehrleistung ohne neue Risikoprüfung einzuschließen.

    Vorausgesetzt, dass Sie Ihre Leistung wegen Berufsunfähigkeit bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht beantragt haben oder hatten.

    Tipp: Dies kann ein Grund für den zusätzlichen Einschluss der AU-Klausel sein. Sollten Sie für einen temporären Zeitraum krank und vermutlich auch berufsunfähig sein, können Sie die AU-Leistung beantragen und auf die Leistung wegen Berufsunfähigkeit verzichten. Dann behalten Sie gemäß der Versicherungsbedingungen die Möglichkeit, die Pflegeleistung später ohne Risikoprüfung einzuschließen.

    Damit erhöht sich die Flexibilität der Versicherung deutlich und lässt sich im Laufe des späteren Lebens sehr flexibel an die späteren Bedürfnisse anpassen.

    Mein Fazit zur überarbeiteten Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871

    Top-Tarif mit cleverem Feinschliff – aber noch Luft bei Selbstständigen

    Insgesamt bleibt die Golden BU der Lebensversicherung von 1871 a.G. eine top BU-Rente. Da gibt es wirklich wenig zu meckern.

    Durch den Feinschliff zum November 2023 ist aus meiner Sicht der größte Kritikpunkt verschwunden: die Anpassung der Leistung ohne neue Risikoprüfung bei Gehaltserhöhungen – ohne weitere Kriterien wie einer Beförderung, einem Arbeitgeberwechsel oder dem Abschluss einer Weiterbildung.

    Auch die neue Möglichkeit, das Pflegepaket zum 40. Geburtstag ohne Risikoprüfung einschließen zu können, finde ich clever. Wie schon geschrieben, ist man mit 40 Jahren deutlich mehr im Thema und kann besser greifen, was ein Pflegefall für einen selbst und die Familie bedeuten kann. Vor allem wissen die meisten in diesem Alter besser über ihre eigene familiäre Situation Bescheid. Eine Pflegeabsicherung ist für einen Single ohne Kinder wesentlich unwichtiger als für diejenigen, die verheiratet sind und Kinder haben. Es kann somit wesentlich besser über den Bedarf an dieser Leistung entschieden werden.

    Und auch die Ausweitung der Karrieregarantie auf Selbstständige und Freiberufler finde ich im Grundsatz super. In der Umsetzung sind aber andere, wie Gothaer und die Hannoversche, deutlich besser.
    Wer bei der Entscheidung für den passenden Versicherer bereits selbstständig tätig ist oder aber seinen ausgeübten Beruf einmal selbstständig oder freiberuflich ausüben möchte, der fährt mit den anderen beiden Tarifen in diesem Punkt besser.

    Wenn die Münchner bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung diesen letzten Punkt auch noch optimieren, dann gibt es so ziemlich nichts mehr zu meckern.

    Über den Autor

    Guido Lehberg

    Geschäftsführer 

    DER BU-Profi

    Mehr über den Autor erfahren
    Guido Lehberg

    Das könnte dich auch interessieren

    Neue BU der Allianz 2024: Mehr Leistung, mehr Flexibilität – aber auch kleine Schwächen Die Allianz bringt frischen...

    05. Januar 2025
    Guido Lehberg

    Nach Jahren mit Licht und Schatten bringt die Alte Leipziger zum Januar 2025 ein großes Update ihrer...

    20. Dezember 2024
    Guido Lehberg

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung der HUK Coburg gilt als günstiger Klassiker – doch ist sie wirklich eine gute Wahl?...

    06. Dezember 2024
    Guido Lehberg

    Dialog BU-Versicherung 2024: Starker Tarif mit klaren Grenzen Mit neuen Tarifvarianten, flexibler Beitragsgestaltung...

    11. November 2024
    Guido Lehberg

    Canada Life rüstet auf: Mit dem großen Update der Berufsunfähigkeitsversicherung 2024 bringt der Versicherer frischen...

    08. November 2024
    Guido Lehberg

    Welche Berufsunfähigkeitsversicherung ist wirklich die beste für Ärztinnen und Ärzte? In unserem großen Vergleich nehmen...

    04. November 2024
    Guido Lehberg

    Hannoversche BU-Versicherung: Das ist neu ab September 2024! Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Hannoversche...

    07. Oktober 2024
    Guido Lehberg

    BU-Versicherung der LV 1871: Ingenieure profitieren ab September 2024 doppelt Mit verbesserten Berufsgruppen, spürbar...

    30. August 2024
    Guido Lehberg

    Vereinfachte Gesundheitsfragen bei der ERGO BU – nur bis 30.11.2024! Die ERGO startet eine befristete BU-Aktion für...

    23. August 2024
    Guido Lehberg

    Canada Life BU-Versicherung 2024: Aufbruch mit Licht und Schatten Ab Juli 2024 bringt die Canada Life einen...

    16. August 2024
    Guido Lehberg

    Mehr Flexibilität, mehr Leistung, mehr Sicherheit? Die Bayerische bringt mit ihrer neuen BU-Versicherung 2024 einen...

    05. August 2024
    Guido Lehberg

    Die Condor sorgt erneut für Bewegung im BU-Markt – dieses Mal nicht mit einer neuen Klausel, sondern mit dem Wegfall...

    26. April 2024
    Guido Lehberg

    Berufsunfähig, aber nicht brotlos – HDI streicht als erster Versicherer die konkrete Verweisung für alle Berufe! Mit...

    09. Februar 2024
    Guido Lehberg

    Die Hannoversche hat ihre Berufsunfähigkeitsversicherung komplett überarbeitet – und das Ergebnis kann sich sehen...

    17. November 2023
    Guido Lehberg

    Die ERGO Berufsunfähigkeitsversicherung punktet mit soliden Bedingungen und guten Bewertungen – doch reicht das aus?...

    14. November 2023
    Guido Lehberg

    Neuer Schwung bei der Gothaer BU – lohnt sich jetzt der Abschluss? Lange belächelt, jetzt deutlich verbessert: Die...

    26. September 2023
    Guido Lehberg

    Canada Life mischt den BU-Markt auf – mit flexibler Nachversicherung und festen Beiträgen klingt das Angebot verlockend....

    18. September 2023
    Guido Lehberg

    Die Hannoversche bringt 2023 eine komplett überarbeitete Berufsunfähigkeitsversicherung an den Start – mit flexibleren...

    07. Juli 2023
    Guido Lehberg

    Früher Schutz, lebenslanger Vorteil: Die LV 1871 ermöglicht jetzt eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung bereits ab...

    23. Juni 2023
    Guido Lehberg

    Einmalzahlung bei Berufsunfähigkeit – braucht man das wirklich? Mit dem neuen Baustein Cash+ bietet die Baloise auf...

    14. April 2023
    Guido Lehberg

    Zurichs Berufsunfähigkeits-Schutzbrief im Härtetest: Solide Absicherung oder nur Mittelmaß? Die BU-Versicherung der...

    27. März 2023
    Guido Lehberg

    Mehr BU-Rente für Studierende, bessere Nachversicherung, klarere Regeln bei Teilzeit: Der HDI startet 2023 mit starken...

    17. Februar 2023
    Guido Lehberg

    Mehr Leistung, neue Chancen: Ist die neue BU der Baloise die richtige Wahl für Sie? Mit verbesserten Bedingungen, einer...

    05. Januar 2023
    Guido Lehberg

    Neue Bedingungen, alte Fragen: Wie gut ist die BU der Allianz wirklich? Als größter Lebensversicherer Deutschlands...

    29. Dezember 2022
    Guido Lehberg

    Guter Ruf, bekannte Marke – doch wie leistungsstark ist die BU der Continentale wirklich? In unserem Test zeigt sich:...

    18. November 2022
    Guido Lehberg

    Wie gut ist die BU der LVM wirklich? Die LVM wirbt mit persönlicher Betreuung und „ausgezeichneter“ Absicherung –...

    04. November 2022
    Guido Lehberg

    LVM BU-Versicherung im Test: Stärken, Schwächen und für wen sie geeignet ist.

    04. November 2022
    Guido Lehberg

    Neue Helvetia BU: Geheimtipp oder Risiko mit Schönheitsfehlern? Die Helvetia will mit ihrer neuen...

    28. Oktober 2022
    Guido Lehberg

    HDI BU-Versicherung: Verbesserte Bedingungen mit Licht und Schatten. Erfahren Sie, ob die Tarife zu Ihren Bedürfnissen...

    21. Februar 2022
    Guido Lehberg

    Schade, dass Sie gehen möchten. Haben Sie nicht gefunden, was Sie suchen?

    Lassen Sie uns Ihre Fragen gerne persönlich klären. Wir freuen uns auf Sie!

    Termin vereinbaren