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Kurz und knapp: Unsere Meinung zur LV 1871 BU

Die LV 1871 liefert aktuell eines der besten Gesamtpakete am Markt ab. Das Kleingedruckte ist sauber, es gibt kaum versteckte Fallstricke. Besonders wenn Sie in einem Kammerberuf (wie Arzt oder Anwalt) oder im MINT-Bereich arbeiten, kommen Sie an diesem Versicherer kaum vorbei.

Ein echtes Alleinstellungsmerkmal ist die echte BU-Versicherung für Schüler ab 6 Jahren (ab der Einschulung in die Grundschule). Das bietet so momentan kein ein anderer an.

Aus unserer täglichen Praxis wissen wir außerdem: Die Risikoprüfung ist fair. Wir bekommen hier oft noch positive Rückmeldungen bei der anonymen Risikovoranfrage, wo andere Versicherer schon abwinken oder nur mit Risikozuschlägen und Ausschlüssen versichern wollen.
Wenn es bei der LV 1871 doch zu einer Ausschlussklausel kommt, ist diese besonders fair gestaltet und schränkt nur sehr begrenzt ein.

Aber: Es ist nicht alles perfekt. Die Regeln, wie und wann man die Rente später erhöhen kann (Nachversicherungsgarantien), sind für manche Berufe extrem leistungsstark, für andere Berufe jedoch deutlich eingeschränkt. Da muss man genau hinschauen, um es zu verstehen.

Das passt für Sie, wenn:

  • Sie eine echte BU für Ihr Kind (Schüler) suchen – das geht hier schon ab der 1. Klasse (6 Jahre).
  • Sie Arzt, Anwalt oder Ingenieur sind. Die Bedingungen sind hierauf maßgeschneidert.
  • Sie Vorerkrankungen haben und einen Versicherer suchen, der nicht sofort "Nein" sagt (wir klären das anonym für Sie).
  • Sie später viel Flexibilität brauchen, um die Rente anzupassen, und bereit sind, sich dafür einmal kurz durch die komplexen Regeln zu arbeiten und im "passenden" Beruf arbeiten.

Das passt eher nicht, wenn:

  • Sie Beamter sind (oder es werden wollen). Der LV 1871 fehlt die Dienstunfähigkeitsklausel (DU).
  • Sie einfache, pauschale Regeln für Erhöhungen suchen. Hier hängt viel vom konkreten Beruf und Lebenslauf ab.

Stand: 02/2025

Inhaltsverzeichnis

LV 1871 Berufsunfähigkeitsversicherung im Test

    Wichtige Klauseln

    Das Kleingedruckte: Unsere "Must-Haves" für gute Bedingungen

    Damit Sie im Ernstfall nicht mit leeren Händen dastehen, schauen wir nicht auf bunte Werbebroschüren, sondern tief ins Bedingungswerk. Es gibt bestimmte Klauseln, die zwingend enthalten sein müssen. Fehlen diese, kann der Versicherer im Leistungsfall zu leicht Ausflüchte finden.

    Wir nennen das unsere "BU-Profi Must-Haves". Wenn ein Tarif diese Punkte nicht erfüllt, sortieren wir ihn aus – egal wie günstig er ist.

    Die Checkliste: Das muss drinstehen


    Hier prüfen wir, ob die Basis stimmt. Geht es um Mitwirkungspflichten, Verweisungen oder Leistungsauslöser, darf es keinen Spielraum gegen den Kunden geben.

    • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Der Versicherer darf Sie nicht auf irgendeinen anderen Beruf verweisen (z. B. Pförtner), den Sie theoretisch noch ausüben könnten.
    • Konkrete Verweisung & Zuverdienst: Klare Regeln, wenn Sie trotz BU in einem anderen Job arbeiten.
    • Kräfteverfall: Leistung auch, wenn die Kräfte einfach altersentsprechend nachlassen.
    • Weltweiter Versicherungsschutz: Egal, ob Sie in Deutschland, den USA oder Bali leben.
    • Zuletzt ausgeübte Tätigkeit: Es zählt, wie Sie Ihren Beruf in gesunden Tagen ausgeübt haben (wichtig bei schleichenden Krankheiten und psychischen Leiden).
    • Prognosezeitraum 6 Monate: Geld gibt es, wenn der Arzt sagt, Sie sind voraussichtlich 6 Monate BU – nicht erst nach Jahren.
    • Rückwirkende Leistung: Wenn die BU festgestellt wird, muss auch für die vergangenen Monate gezahlt werden.
    • Keine Meldepflicht bei Besserung: Sie müssen nicht ständig von sich aus Bescheid geben, wenn es Ihnen etwas besser geht (bis zur nächsten Nachprüfung).
    • Keine Zwang-OPs: Verzicht auf operative Eingriffe als Voraussetzung für die Rente.
    • Arztanordnungsklausel: Keine Vorschriften für Behandlungen außerhalb echter Heilbehandlungen.
    • Umorganisation: Verzicht auf schwierige Umorganisations-Klauseln bei leitenden Angestellten.

    Hier finden Sie eine ausführliche Übersicht unserer BU-Profi Must-haves

    Unser Urteil zur LV 1871

    Hier können wir es kurz machen: Die LV 1871 besteht diesen Test zu 100 %.

    Alle oben genannten Punkte sind im Bedingungswerk der "Golden BU" sauber geregelt. Es gibt hier keine versteckten Hintertüren bei den Basics. Bis hierhin sind Sie mit der LV 1871 also definitiv auf der sicheren Seite. Solange diese Grundlagen nicht stimmen, muss es schon sehr gute andere Gründe geben, dass wir einen solchen Tarif unseren Kunden anbieten - die LV 1871 nimmt diese Hürde mit Bravour. 

    Unser BU-Vergleich

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    Berufsstellung

    Angestellt oder Selbstständig? Warum das einen riesigen Unterschied macht

    Ob Sie einen Arbeitsvertrag haben oder Ihr eigener Chef sind, ändert für die Berufsunfähigkeitsversicherung vieles. Ein guter Vertrag muss mitwachsen und darf Ihnen nicht reinreden, wie Sie Ihren Job zu machen haben.

    Hier schauen wir uns an, wie die LV 1871 die beiden Welten behandelt.

    Angestellte

    Wenn Sie angestellt sind, sind die Basics (wie Verweisung auf andere Jobs) bei der LV 1871 durch unsere "Must-Haves" schon sicher abgehakt. Sie sind hier sehr gut aufgestellt.

    Ein Highlight für Angestellte kann die Karrieregarantie sein. Normalerweise ist es mühsam, die Rente später zu erhöhen. Die LV 1871 macht es Ihnen hier leicht: Schon bei kleinen Gehaltssprüngen (ab 5 % Steigerung) können Sie Ihre Absicherung erhöhen – ganz ohne erneute Gesundheitsfragen. Das ist Gold wert, wenn Sie jung einsteigen und Ihr Gehalt über die Jahre Schritt für Schritt wächst. Sie müssen nicht erst Heiraten oder ein Haus bauen, um den Schutz anzupassen.
    Aber die Nachversicherungs- und Karrieregarantie hängen von der maximalen Höhe sehr stark von Ihrem tatsächlichen Beruf ab. Dazu kommen wir im Abschnitt "Nachversicherungen" noch einmal im Detail.

    Selbstständige / Freiberufler

    Wenn Sie selbstständig sind, haben viele Versicherer eine Hintertür: Die Umorganisation. Im Klartext heißt das oft: Der Versicherer zahlt nicht, sondern verlangt von Ihnen, dass Sie Ihren Betrieb so umbauen (z. B. eine Hilfskraft einstellen), dass Sie trotz Krankheit weiterarbeiten können.

    Die LV 1871 regelt das sehr fair – und für Akademiker sogar exzellent.

    Die Grundregel: Die Versicherung darf eine Umorganisation nur verlangen, wenn das für Sie wirtschaftlich zumutbar ist. Die Grenze ist hier klar definiert: Wenn Sie durch den Umbau mehr als 20 % Ihres Gewinns (Vergleich zum Durchschnitt der letzten 3 Jahre) verlieren würden, ist die Umorganisation vom Tisch und die Rente wird gezahlt.

    In einigen Fällen verzichtet die LV 1871 komplett darauf, Ihren Betrieb prüfen zu wollen. Wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft, ist das Thema "Zwangsumbau" für Sie Geschichte:

    1. Kleine Betriebe: Sie haben weniger als 5 Mitarbeiter = Keine Umorganisation. Der Chef selbst und Praktikanten, Werkstudenten und Azubi werden dabei nicht mitgezählt.
    2. Akademiker & Kopfarbeiter: Sie haben einen akademischen Abschluss und arbeiten zu mind. 90 % kaufmännisch, planerisch oder organisatorisch? (Das trifft auf die meisten Ingenieure, Informatiker oder Architekten zu) = auch keine Umorganisation.
    3. Heilberufe: Sie sind Arzt mit eigener Praxis oder Apotheker? Hier verzichtet die LV 1871 generell auf die Prüfung – völlig egal, wie viele Mitarbeiter Sie haben.

    Kurz gesagt: Für Akademiker, Ärzte und kleine Selbstständige ist die LV 1871 in diesem Punkt einer der sichersten Häfen am Markt.

    Aber Achtung: Die Karrieregarantie hat Tücken (für Selbstständige)

    Während wir für Angestellte die Karrieregarantie der LV 1871 wirklich empfehlen können, sieht die Welt für Selbstständige und Freiberufler leider ganz anders aus. 

    Aus unserer Sicht ist diese Regelung für Selbstständige in der Praxis oft kaum nutzbar und viel zu kompliziert gestrickt.

    Warum wir hier skeptisch sind

    Damit Sie als Selbstständiger Ihre Rente über diesen Weg erhöhen dürfen, müssen Sie extrem hohe Hürden nehmen, bekommen dafür aber nur eine vergleichsweise kleine Belohnung:

    1. Die hohe Hürde: Ihr Gewinn muss innerhalb von drei Jahren um satte 30 % gestiegen sein. Das ist eine Hausnummer, die man nicht mal eben so nebenbei erreicht.
    2. Die kleine Ausbeute: Selbst wenn Sie diesen Gewinnsprung schaffen, dürfen Sie Ihre BU-Rente maximal um 10 % erhöhen. Viel Aufwand für wenig Ertrag.
    3. Der strenge Deckel: Nach der Erhöhung darf Ihre gesamte BU-Absicherung (auch Verträge bei anderen Anbietern zählen mit!) 50 % Ihres durchschnittlichen Einkommens nicht übersteigen. Das ist im Marktvergleich eine sehr strenge Grenze.

    Unser offenes Wort dazu: Für Selbstständige und Freiberufler bietet die Karrieregarantie der LV 1871 aus unserer Sicht keinen wirklichen Mehrwert. 

    Wenn Sie hier versichert sind, sollten Sie sich eher auf die klassischen, ereignisabhängigen Nachversicherungen (z. B. bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienkauf) konzentrieren und von Anfang an die Rente hoch genug ansetzen. Die Karrieregarantie ist für Sie in diesem Tarif leider eher Marketing als echte Hilfe.

     

    Der "Notfall-Knopf": Beitragsstundung bei der LV 1871


    Hand aufs Herz: Niemand plant, in finanzielle Nöte zu geraten. Aber eine teure Scheidung, ein Sabbatical oder eine unerwartete Arbeitslosigkeit können das Budget plötzlich sprengen.

    Genau in solchen Momenten machen viele Kunden den größten Fehler: Sie kündigen ihre BU, um Geld zu sparen. Damit verlieren Sie Ihren Schutz genau dann, wenn der Stresspegel am höchsten ist. Die Lösung heißt Beitragsstundung (Pause).
    Doch Vorsicht: Hier trennt sich die Spreu vom Weizen und jeder Versicherer interpretiert seine eigene Stundungsregel. 

    Warum viele "Pausen-Regeln" am Markt Mogelpackungen sind

    Fast jeder Versicherer schreibt in seine Bedingungen eine Stundungsregelung rein. Allerdings unterscheiden sich die Tarife dabei teilweise deutlich. Bei einigen Versicherungen muss sich erst ein Rückkaufswert in Höhe der zu stundenen Beiträge aufgebaut haben - das ist je nach Alter bei Abschluss der Versicherung eine Sache von vielen Jahren bis Jahrzehnten. Gleichzeitig ist der Bedarf an einer Beitragspause wegen beispielsweise Elternzeit nicht mit 15 Jahren und auch in der Regel nicht Anfang 20 vorhanden, sondern oft mit Ende 20; Anfang 30. Wer kurz vorher erst seine BU-Police abschließt guckt bei vielen Versicherern in die Röhre. 

    Zusätzlich sind die Regeln der Rückzahlung oft sehr streng: Wenn Sie über 24 Monate die vollen Beiträge stunden und danach in einer Summe zurückzahlen müssen, sind viele Kundinnen und Kunden finanziell überfordert. Klar, denn die Stundung haben Sie nicht ohne Grund beantragt. 

    Die LV 1871 macht es gut
    Der Versicherer aus München hat verstanden, dass man nach einer finanziellen Durststrecke nicht sofort im Geld schwimmt.

    Die Regelung gehört für uns zu den fairsten am Markt:

    1. Schneller Zugang: Schon nach einem Jahr Laufzeit können Sie den "Notfall-Knopf" drücken.
       
    2. Lange Atempause: Sie können bis zu 24 Monate keine Beiträge zahlen, bleiben aber voll versichert.
       
    3. Faire Rückzahlung: Wenn die Pause vorbei ist, müssen Sie nicht alles auf einmal zahlen. Sie können den Rückstand entspannt in bis zu 48 kleinen Monatsraten abstottern. Alternativ verteilen Sie die Kosten einfach auf die restliche Laufzeit (gegen eine minimale Beitragserhöhung).

    Das ist echte Hilfe statt Marketing-Blabla.

     

    Individuelle Regelungen

    Klauseln: Dienstunfähigkeit, Infektion, Teilzeit

    Neben dem klassischen Leistungsversprechen haben sich in den letzten Jahren immer mehr Zusatzwege zur BU-Leistung am Markt etabliert. 

    Dienstunfähigkeitsklausel (Beamte)

    Hier machen wir es kurz und schmerzlos: Die LV 1871 bietet keine Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) an.

    Zwar sind Sie hier auch als Beamter gut versichert, aber es fehlt eine vereinfachte Anerkennung bei Dienstunfähigkeit. Das heißt: Wenn Ihr Dienstherr Sie aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt, zahlt die LV 1871 nicht automatisch, sondern prüft medizinisch selbst, ob Sie berufsunfähig sind.
    Unsere Empfehlung: Wenn Sie bereits verbeamtet sind oder die Laufbahn fest planen (z. B. Lehrer, Polizisten, Verwaltung), gibt es andere Versicherer am Markt, die Ihnen das Leben im Leistungsfall oft leichter machen. 

    Infektionsklausel

    Völlig anders sieht es aus, wenn Sie im medizinischen Bereich, in der Pflege oder mit Lebensmitteln arbeiten. Hier hat die LV 1871 eines der aktuell stärksten Bedingungswerke überhaupt gebaut.

    Die Infektionsklausel der LV 1871 gilt für alle Berufe, nicht nur für Ärzte. Egal ob Sie Krankenschwester, Altenpfleger, Erzieher oder Koch sind – Sie sind voll geschützt.

    Was ist das besondere Merkmal an dieser Regelung?
    Normalerweise zahlen BU-Versicherer erst, wenn Sie wirklich krank sind. Die Infektionsklausel löst aber schon bei einem Tätigkeitsverbot aus. Wenn das Gesundheitsamt sagt "Sie dürfen nicht arbeiten", gibt es Geld – auch wenn Sie sich körperlich fit fühlen.

    Dabei sind die Regelungen der LV 1871 besonders stark:

    1. Nicht nur Gesetz, auch Hygieneplan: Es zählt nicht nur ein Verbot nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), sondern auch, wenn ein behördlich anerkannter Hygieniker Sie aufgrund eines Hygieneplans nach Hause schickt. Das haben nur sehr wenige Tarife!
    2. Die 50 %-Hürde: Ein teilweises Verbot reicht schon. Wenn Sie nur noch 50 % Ihrer Aufgaben erledigen dürfen, gibt es die volle Rente.
    3. Verlust einer prägenden Tätigkeit: Auch wenn die 50% nicht erreicht sind, Ihnen aber eine prägende Tätigkeit untersagt wird - zum Beispiel das Behandeln von Patienten - gelten Sie sofort als vollständig berufsunfähig. 

    Damit bietet die LV 1871 aktuell eine der stärksten Infektionsklauseln am gesamten BU-Markt.

     

    Teilzeitklausel (Kinder/Pflege)

    Auch beim Thema Teilzeitklausel hat sich die LV 1871 für eine sehr gute Regelung entschieden.

    Das Prinzip: Reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit auf unter 30 Stunden in der Woche, weil Sie Ihre (kindergeldberechtigten) Kinder versorgen oder die Pflege eines Angehörigen übernehmen, nimmt die Versicherung im Leistungsfall diese zusätzlichen Tätigkeiten bei der Prüfung mit auf. Das gilt für alle Gruppen: sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige und Freiberufler. Auch für diejenigen, die zur Schule oder Uni gehen, gilt diese Regelung ebenfalls.

    Warum uns diese Lösung am besten gefällt
    Wie wir in unserem separaten und ausführlichen Beitrag zur Teilzeitklausel ausführlich erklären, ist eine solche ergänzende Regelung theoretisch gar nicht zwingend nötig, um vollen Versicherungsschutz zu haben.

    Aber: Die konkrete Ausführung der LV 1871 erhöht die Leistungswahrscheinlichkeit für all diejenigen, die durch Kindererziehung, Kinderversorgung oder die Pflege von Angehörigen einer zusätzlichen Belastung ausgesetzt sind - trotz Reduzierung ihrer eigentlichen Arbeitszeit. Denn die Versicherung erkennt hier an: Die Versorgung von Kindern oder Pflegebedürftigen ist harte Arbeit, die zu einer deutlichen Erhöhung der täglichen Gesamtarbeitszeit führt - und das sogar weit über das vorherige Niveau an Stunden. 

     

    Anpassbarkeit

    Wie gut sind die Nachversicherungen und die Beitragsdynamik?

    Bei der Nachversicherungsgarantie der LV 1871 lohnt es sich, genau hinzusehen. Denn hier gibt es nicht eine einzige, pauschale Obergrenze für alle Kunden.

    Stattdessen gilt: Die maximale Höhe, bis zu der Sie Ihre Rente später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen können, ist eine individuelle Grenze. Sie hängt davon ab, welchen Beruf Sie bei Vertragsabschluss ausgeübt haben.

    Wichtig: Ihr Schutz kann nur besser werden
    Eine sehr faire Regelung zu Ihrer Sicherheit: Diese individuelle Grenze kann sich nach einem späteren Berufswechsel erhöhen (wenn Sie beruflich aufsteigen), sie wird sich aber niemals verschlechtern. Der Status, den Sie sich bei Abschluss gesichert haben, bleibt Ihnen also mindestens erhalten.

    Die Grenzen nach Berufsgruppen
    Grundsätzlich gilt das Prinzip: Die Obergrenze für die Nachversicherungs- und Karrieregarantie steigt mit zunehmender Qualifikation.

    Hier ist die Übersicht, wo die maximalen Rentenhöhen je nach Start-Beruf liegen:

    • Schüler: Je nach Schulform und Klassenstufe liegt die Grenze zwischen 3.000 € und 5.000 €.
    • Studenten: Hier bewegt sich der Bereich zwischen 4.000 € und 6.000 €.
    • Techniker: Diese Berufsgruppe kann sich bis auf 5.000 € bis 6.000 € nachversichern.
    • Ingenieure: Hier sind sehr hohe Absicherungen möglich, die Grenze liegt zwischen 7.000 € und 8.000 €.
    • Kammerberufe (z. B. Ärzte oder Rechtsanwälte): Auch hier liegen die Obergrenzen sehr hoch, zwischen 6.000 € und 8.000 €.

    Nachversicherung (mit Ereignis)

    Die sogenannte ereignisgebundene Nachversicherungsgarantie der LV 1871 gehört im Marktvergleich zu den besten überhaupt. Während viele andere Versicherer hier kleinlich sind (z. B. "maximal 500 € Erhöhung pro Ereignis"), klotzt die LV 1871 richtig ran.

    So viel dürfen Sie erhöhen
    Bei den klassischen Ereignissen – wie Heirat, Geburt eines Kindes, Studienabschluss oder dem Wechsel in die Selbstständigkeit als Arzt, Anwalt, Ingenieur, Apotheker und in ein paar weiteren Berufen – können Sie Ihre BU-Rente um satte 50% der letzten Rentenhöhe anpassen. Es gibt hier also keine starre "500-Euro-Deckelung" wie bei vielen Mitbewerbern. Das ermöglicht auch größere Sprünge.

    Die Ausnahme: Gehaltserhöhungen
    Hier müssen Sie genau hinsehen. Bei einer reinen Gehaltserhöhung greift normalerweise doch eine Grenze von 500 €. Aber: Diese Grenze fällt weg, wenn die Gehaltssteigerung (mindestens 10%) in Verbindung mit einer echten Veränderung steht:

    • Beförderung
    • Arbeitgeberwechsel
    • Erhöhung der Arbeitsstunden (nach Teilzeit)

    In diesen Fällen dürfen Sie auch deutlich mehr als 500 € draufpacken.

    Der Knackpunkt: Karrieregarantie (Angestellte vs. Selbstständige)
    Sobald Ihre individuelle Obergrenze erreicht ist, können Sie diese durch die Karrieregarantie theoretisch verdoppeln. Hier zeigt sich ein zweigeteiltes Bild:

    • Für Angestellte (Top): Hier ist die Lösung exzellent. Schon ab 5% mehr Bruttolohn können Sie Ihren Schutz im gleichen Verhältnis erhöhen. Das ist fair und praxisnah. Zum Beispiel lässt sich die BU-Rente bei 7% Gehaltserhöhung um 7% nachversichern
       
    • Für Selbstständige (Flop): Hier muss die LV 1871 dringend nachbessern. Sie müssen 30% mehr Gewinn (in 3 Jahren) nachweisen, dürfen dann aber nur 10% erhöhen. Da gibt es Mitbewerber, die das Thema deutlich besser lösen. Gerade für junge Ärzte oder Anwälte, die später eine eigene Praxis oder Kanzlei planen, ist das ein Dämpfer.

    Nachversicherung (ohne Ereignis)

    Auch hier gehen die Münchener einen eigenen, spannenden Weg. Das Prinzip: Wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre keine Erhöhung durchgeführt haben, dürfen Sie einfach so – ohne Grund – um 250 € nachversichern. Und das alle drei Jahre wieder. Das ist super!

    Der Wermutstropfen: Einen Haken gibt es. Diese anlasslose Erhöhung bietet in den ersten 3 Jahren nur Schutz bei Unfällen. Erst danach greift der Schutz auch bei Krankheiten voll. Das sollten Sie im Hinterkopf behalten.

    Gegen die Inflation: Die Beitragsdynamik

    Damit Ihr Schutz nicht an Wert verliert, gibt es die Beitragsdynamik. Hier haben wir einen Kritikpunkt: Theoretisch sind bis zu 5% Steigerung möglich. Das klappt aber nur, wenn Sie bei Abschluss mit all Ihren Verträgen unter 50% Ihres Bruttoeinkommens bleiben. Versichern Sie sich höher (was oft sinnvoll ist), wird die Dynamik leider auf 3% pro Jahr begrenzt. Hier wünschen wir uns schon lange eine Besserung seitens des Versicherers.

    Was uns aber sehr positiv auffällt: Die Dynamik läuft extrem sauber durch:

    • Keine Obergrenze beim Betrag (es deckelt nicht irgendwann).
    • Keine Altersgrenze (läuft bis zum Schluss).
    • Keine nervigen Nachweise zur finanziellen Angemessenheit zwischendurch.


    Die Verlängerungsgarantie

    Die Politik diskutiert ständig über das Rentenalter. Gut, wenn Ihr Vertrag darauf vorbereitet ist. Die Verlängerungsgarantie der LV 1871 greift, wenn die Regelaltersgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung oder im Berufsständischen Versorgungswerk angehoben wird.

    Die Besonderheit im Marktvergleich: Es gibt keine Altersgrenze für diese Option. Theoretisch kann die Verlängerung noch erfolgen, wenn Sie schon 60 Jahre alt sind. Zwar gab es bisher vom Gesetzgeber immer lange Übergangsfristen (sodass ein 60-Jähriger selten betroffen war), aber für Sie als Kunden bietet diese Regelung maximale Sicherheit ohne Risiko. Die LV 1871 hat hier sehr kundenfreundlich kalkuliert.

    Maximale Flexibilität für die Zukunft

    In Sachen Flexibilität ist uns kaum ein anderer Versicherer bekannt, der so viele Möglichkeiten bietet, den Versicherungsschutz anzupassen, wenn sich Ihr Leben verändert.

    Beitrag prüfen lassen (Günstigerprüfung):
    Sie haben die Möglichkeit, nach einem Wechsel der Schulform, der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe, dem erstmaligen Beginn von Berufsausbildung oder Studium oder dem Berufseintritt Ihren Beitrag überprüfen zu lassen.

    • Ergibt diese Prüfung, dass Ihre aktuelle Tätigkeit günstiger ist, wird Ihr Beitrag reduziert.
    • Sollte sie teurer sein, bleibt der bisherige Beitrag bestehen.

    Mehr Luft nach oben: Auch die Obergrenze für die Nachversicherung kann bei jedem Berufswechsel überprüft werden. Im besten Fall wird diese dann erhöht, im schlechtesten Fall bleibt diese auf der bisherigen Höhe bestehen.

    Das bedeutet für Sie: In beiden Fällen können Sie sich also verbessern, aber niemals schlechter gestellt werden.

    Die zweite Chance für die Gesundheit:
    Und sollten beim Abschluss eine oder mehrere Ausschlussklauseln nötig gewesen sein, können Sie diese beim Start von Berufsausbildung oder Studium oder beim Berufseintritt überprüfen lassen. Dies gilt für diverse Ausschlüsse des Bewegungsapparates, Allergien und Sehstörungen unter 8 dpt.

    Insgesamt eine feine Sache!

     

     

    Während der Ausbildung

    Schüler, Studenten und Azubi: Wie gut ist der Schutz der Lebensversicherung von 1871?

    Eine BU-Police sollten Sie so früh wie möglich abschließen – am besten, solange der Nachwuchs noch fit ist. Wer wartet, riskiert Ausschlüsse durch spätere Krankheiten oder teure Risikozuschläge.

    Ein früher Abschluss bei der LV 1871 sichert Ihnen (oder Ihrem Kind) drei entscheidende Vorteile:

    1. Gesundheit "einfrieren": Der Gesundheitszustand wird zum Zeitpunkt des Antrags fixiert. Alles, was später passiert (Sportverletzungen, Allergien, Psyche), spielt keine Rolle mehr.
    2. Günstige Berufsgruppe sichern: Wer als Schüler einsteigt, bekommt oft eine sehr gute Einstufung. Der Clou bei der LV 1871: Diese Einstufung bleibt auch bei einem späteren Berufswechsel erhalten (sie kann sich nie verschlechtern!), gilt sogar für spätere Nachversicherungen.
    3. Geld sparen: Der Beitrag ist in jungen Jahren so viel niedriger, dass sich der frühere Start über die gesamte Laufzeit gerechnet fast immer finanziell lohnt.

    Doch entscheidend ist: Besteht auch wirklich ab Tag 1 voller Schutz? Das gucken wir uns jetzt für die drei Gruppen an.

    Schüler: Ein echtes Markt-Novum (ab 6 Jahren!)


    Hier setzt die LV 1871 Maßstäbe. Als aktuell einziger uns bekannter Versicherer bietet sie eine echte BU-Versicherung schon ab dem 6. Lebensjahr (1. Klasse) an. So früh können Sie Ihr Kind sonst nirgendwo voll absichern.

    Die Qualität der Bedingungen ist dabei exzellent. Die Versicherung prüft im Ernstfall ganz konkret:

    • Die Schulform & den Schulweg
    • Die Ausstattung des Gebäudes
    • Die Bewältigung der Hausaufgaben
    • Sogar spezielle Fächer

    Wichtig: Es gibt keine "abstrakte Verweisung". Das Kind wird nicht darauf verwiesen, dass es ja noch auf eine andere (leichtere) Schulform gehen könnte. Auch auf die "konkrete Verweisung" auf eine andere Schulart wird verzichtet. Aus unserer Sicht ist das aktuell eine der besten Schülerklauseln am Markt.

    Endlich höhere Renten möglich! Ein bisheriges Manko hat die LV 1871 zum Glück seit Januar 2026 eliminiert: Die maximal versicherbare Rente war früher oft zu knapp bemessen. Jetzt sieht es deutlich besser aus:

    • Weiterführende Schule: Ab sofort sind bis zu 1.500 € monatliche Rente möglich (früher nur 1.100 € / außer Gym. Oberstufe).
    • Gymnasiale Oberstufe: Hier legt die LV 1871 noch eine Schippe drauf. Schüler kurz vor dem Abi können sich nun bis zu 1.800 € absichern. Das ist ein Spitzenwert, da die meisten anderen Versicherer hier bei 1.500 € den Deckel draufmachen.

    Der Wermutstropfen (Obergrenzen beachten)
    Wo Licht ist, ist auch Schatten. Im Vergleich zu anderen Tarifen müssen Sie bei den Obergrenzen für spätere Erhöhungen eventuell Abstriche machen. Die Nachversicherungs- und Karrieregarantie ist je nach Schulform auf 3.000 € bis 5.000 € gedeckelt. Andere Anbieter ermöglichen hier bis zu 6.000 €. Unser Rat: Wenn Ihr Kind später einen Beruf im Handwerk oder der Pflege anstrebt und schon älter als 10 Jahre ist, lassen Sie sich gut beraten. Eventuell passt hier ein anderer Anbieter mit höheren späteren Grenzen besser.

     

    Studenten & Azubi


    Wenn junge Leute berufsunfähig werden, ist die Rente oft niedrig, weil sie noch nichts verdient haben. Gute Tarife fingieren daher die sogenannte "Lebensstellung", die nach der Ausbildung erreicht worden wäre.

    • Für Studenten: Hier ist die Regelung Marktstandard. Ab der 2. Hälfte der Regelstudienzeit prüft die LV 1871 so, als hätten Sie Ihr Studium bereits abgeschlossen und den entsprechenden Beruf ergriffen. Ein unschätzbarer Vorteil für die Rentenhöhe.
       
    • Für Azubis (Doppelter Vorteil): Hier hebt sich die LV 1871 deutlich vom Markt ab und bietet ein extrem starkes Paket:
    1. Schutz ab Tag 1: Planen Sie den Karriereweg über eine Berufsausbildung, gilt die bessere Lebensstellung (der Zielberuf) bereits ab dem 1. Tag des Ausbildungsbeginns. Das ist "überlebenswichtig", da viele andere Versicherer hier erst ab der zweiten Hälfte leisten.
    2. Höhere Renten (Update 01/2026): Auch die maximal versicherbare Summe wurde spürbar angehoben. Seit Januar sind für kaufmännische Azubis bis zu 1.800 € (statt 1.500 €) absicherbar – im Marktvergleich ein Spitzenwert. Handwerkliche Azubis können sich nun immerhin bis zu 1.500 € versichern und ziehen damit mit dem Marktstandard gleich.
       

    Fazit für junge Leute


    Egal ob Schüler, Azubi oder Student: Die LV 1871 bietet in allen Ausbildungswegen einen sehr starken Schutz, der sich vor niemandem verstecken muss. Einziges Manko sind die Nachversicherungshöhen für die Zukunft. Diese sollten Sie – gerade bei Schülern und Handwerksberufen – im Auge behalten.

    Unsicher bei der Einstufung von Schulform oder Studiengang?
    Gerade bei Schülern und Studenten ist die richtige Einordnung der "Berufsgruppe" oft bares Geld wert. Eine falsche Angabe bei der Schulform kann den Beitrag unnötig verteuern oder die Obergrenzen (siehe oben) verschlechtern.

    Unser Angebot aus Gütersloh: Egal ob Sie hier aus der Region kommen oder uns aus Hamburg, München oder Berlin lesen – schicken Sie uns einfach kurz die Infos zur aktuellen Schulform oder dem Studiengang per Mail. Wir prüfen bundesweit, wie die LV 1871 (und andere Versicherer) Ihr Kind aktuell einstufen würden.

    Zahlreiche Optionen

    Welche Ergänzungen sind sinnvoll und welche nicht?

    Bei der LV 1871 steht Ihnen eine ganze Reihe von Zusatzoptionen zur Verfügung, mit denen Sie Ihren Versicherungsschutz individuell erweitern können. Doch nicht alles, was glänzt, ist Gold. Wir prüfen für Sie die Qualität jedes einzelnen Bausteins und sagen Ihnen ehrlich, wie gut diese im Vergleich zum Markt sind – und ob es sich lohnt, über den entsprechenden Mehrbeitrag nachzudenken.

    Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel)

    Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel gehört heute fast schon zum Standard-Werkzeugkasten eines guten BU-Versicherers. Wichtig vorab: Bedenken Sie immer, dass die AU-Klausel kein Ersatz für ein Krankentagegeld ist. Sie sollte vielmehr als massive Vereinfachung der Leistungsprüfung und als "Brücke" zur BU-Rente betrachtet werden. Damit das möglich ist, müssen die Versicherungsbedingungen richtig formuliert sein.

    So löst es die LV 1871: Bei der LV 1871 erhalten Sie eine Rente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsleistung, wenn Sie mindestens 6 Monate ununterbrochen arbeitsunfähig (also "krangeschrieben") sind. Diese Leistung wird für bis zu 24 Monate ausgezahlt.

    Der große Vorteil (Weniger Bürokratie): Das Highlight dieser Regelung ist der Antragsprozess. Sie können diese Leistung beantragen, ohne direkt den großen, umfangreichen Antrag auf Berufsunfähigkeit stellen zu müssen. Die Hürden und die nötigen Unterlagen für die reine AU-Leistung sind nämlich ungleich geringer als für die komplette BU-Prüfung. Das spart im Krankheitsfall Nerven.

    Der "Verlängerungs-Joker": Normalerweise ist nach 24 Monaten Schluss. Wenn Sie jedoch spätestens 3 Monate vor Ablauf dieser Frist auch die Unterlagen für die echte BU-Leistungsprüfung bei der LV 1871 auf den Tisch legen, verlängert sich die Zahlung der AU-Leistung. Sie fließt dann so lange weiter, wie die Versicherung zur Prüfung braucht – maximal aber auf insgesamt 36 Monate.

    Unser Fazit: Wenn Sie sich für eine AU-Klausel entscheiden, hat die LV 1871 hier eine handwerklich sehr gute und kundenfreundliche Lösung im Angebot. 

    Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall (Leistungsdynamik)

    Eine weitere, absolut sinnvolle Option ist die garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall (oft "Leistungsdynamik" genannt). Sie können hier bis zu 3 % Steigerung pro Jahr vereinbaren. Das schützt Sie bei einer länger andauernden Berufsunfähigkeit effektiv vor dem schleichenden Wertverlust durch die Inflation. Wer sich nicht für einen vollen Prozentsatz entscheiden möchte, darf hier sogar flexibel in 0,5%-Schritten wählen.

    Die Besonderheit der LV 1871(gibt es am Markt nur sehr selten)
    Hier bietet die LV 1871 eine starke Regelung, die nur wenige Tarife am Markt enthalten: Sollten Sie nach einem Leistungsfall wieder gesund und berufsfähig werden, verpufft die zwischenzeitliche Erhöhung nicht. Die durch die Leistungsdynamik erreichte, höhere BU-Rente bleibt als garantierte Absicherung für einen eventuellen erneuten BU-Fall bestehen. Das Beste daran: Für dieses dann höhere Absicherungsniveau müssen Sie keinen erneuten Mehrbeitrag zahlen. Das ist langfristig gedacht und ein echter finanzieller Vorteil. Und so gut lösen das maximal eine Hand voll Versicherungen (Stand Februar 2026).

    Pflegezusatzversicherung

    Wer neben dem BU-Schutz auch für den Pflegefall vorsorgen möchte, kann sich bei der LV 1871 für einen zusätzlichen Pflegebaustein entscheiden. Das Prinzip: Im Pflegefall wird neben der normalen BU-Rente noch eine zusätzliche Pflegerente ausgezahlt. Diese läuft dann auch über den eigentlichen Ablauf der Versicherung (in der Regel das 67. Lebensjahr) hinaus weiter.

    Sollten Sie bis zum Laufzeitende nicht pflegebedürftig geworden sein, bietet Ihnen die LV 1871 eine Wechseloption: Sie können dann eine eigenständige Pflegeversicherung abschließen – ganz ohne erneute Gesundheitsprüfung. Diese Möglichkeit besteht 10 Jahre nach Versicherungsbeginn und spätestens zum Ende der Versicherungsdauer.

    Warum wir hier skeptisch sind
    Insgesamt ist das eine nette Idee, aber in der Praxis hat das Konzept Schwächen. Die Pflegerente lässt sich auf maximal 2.000 Euro festlegen. Das klingt heute nach viel Geld. Wenn Sie aber bedenken, was 2.000 Euro in 30 oder 40 Jahren aufgrund der Inflation noch an Kaufkraft haben, fehlt uns hier der echte Mehrwert.

    Zudem treten die meisten Pflegefälle statistisch erst weit nach dem 67. Lebensjahr ein. Zwar haben Sie dann die Option auf die anschließende Pflegeversicherung, aber diese wird im hohen Alter oft so teuer sein, dass viele Kunden das Angebot dann doch "links liegen lassen".

    Unsere klare Empfehlung: Trennen Sie die Themen. Schließen Sie lieber direkt eine eigenständige Pflegeabsicherung ab, anstatt sie starr in den BU-Vertrag zu bündeln. Das ist meist flexibler und bedarfsgerechter.

    Ein Hintertürchen für Spätzünder
    Falls Sie sich heute noch unsicher sind, ob Sie den Pflegebaustein brauchen: Keine Sorge, die Tür fällt nicht sofort ins Schloss. Die LV 1871 bietet Ihnen später noch eine zweite Chance. Ab Ihrem 40. Geburtstag haben Sie ein Zeitfenster von 12 Monaten, um das Pflegepaket doch noch in Ihren laufenden Vertrag aufzunehmen. Sie müssen sich also nicht heute final entscheiden.

    Ein echtes Highlight (immer kostenlos dabei)
    Gut zu wissen: Es gibt eine Leistung, die ist immer und ohne Mehrbeitrag im Tarif enthalten – und die ist stark. Wenn Sie Ihre BU-Rente mindestens in den letzten 10 Vertragsjahren aufgrund einer Pflegebedürftigkeit (gemäß Bedingungen) erhalten haben, wandelt sich Ihre BU in eine lebenslange Rente. Sie endet also nicht mit 67, sondern zahlt bis zum Lebensende weiter. Das kennen wir so von keinem anderen Versicherer am Markt.

    Sofortleistung bei schweren Krankheiten

    Manchmal ändert sich das Leben von einer Sekunde auf die andere. Sollten Sie von einer besonders schweren Krankheit getroffen werden, bietet die LV 1871 eine Art "Soforthilfe", damit Sie sich nicht sofort mit Formularen herumschlagen müssen.

    Wann fließt das Geld? Die Leistung wird fällig bei drastischen Diagnosen wie:

    • Krebs: Wenn Sie mittels Chemo- oder Strahlentherapie behandelt werden müssen (oder sich in palliativer Therapie befinden).
    • Herzinfarkt: Mit starker Einschränkung der Pumpleistung des Herzens (unter 30 % über mindestens 14 Tage hinweg).
    • Schlaganfall: Mit der Folge einer Lähmung einer Körperhälfte.
    • Querschnittslähmung.

    Verlust der Sinne: Ein vollständiger Sprach-, Seh- oder Hörverlust (wobei "vollständig" in den Bedingungen leider nicht näher definiert ist).

    Der Deal: In diesen Fällen erhalten Sie – ohne weitere BU-Leistungsprüfung – bis zu 18 Monatsrenten ausgezahlt. Das verschafft Ihnen wertvolle Zeit und finanzielle Ruhe, um sich voll auf die Genesung zu konzentrieren. Die Beantragung der "echten" Dauer-BU-Rente können Sie so entspannt ein paar Monate vertagen.

    Unsere ehrliche Einschätzung dazu
    Fairerweise muss man sagen: Wir können uns kaum ein Szenario vorstellen, in dem diese schweren Diagnosen nicht ohnehin direkt zur vollständigen Berufsunfähigkeit führen würden. Aber da diese Leistung immer kostenfrei im Vertrag enthalten ist, nehmen wir sie gerne mit.

    Besonders positiv fällt dabei die Regelung bei Krebs auf: Hier ist die Definition sehr kundenfreundlich, da allein die notwendige Therapie (Chemo/Bestrahlung) zur Leistung führt. Das Karzinom muss also nicht erst eine bestimmte Größe erreicht haben oder bereits gestreut (metastasiert) haben, um Geld zu sehen.

    Empfehlung: Welche Extras lohnen sich wirklich?


    Unter dem Strich bietet die LV 1871 sehr hilfreiche Zusatzoptionen, die auch qualitativ fast durchweg überzeugen. Besonders die Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU) und die garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall sind im Marktvergleich exzellent gelöst und gehören zu den stärksten am Markt.

    Wo wir eher abraten
    Eine Ausnahme bildet für uns die Pflegeleistung. Hier sehen wir den echten Mehrwert im Verhältnis zum Preis oft nicht. Unsere klare Empfehlung lautet daher: Trennen Sie die Risiken. Sichern Sie Pflege lieber über einen eigenen, separaten Vertrag ab. Das ist meist leistungsstärker und flexibler.

    Die goldene Regel: Höhe vor Breite
    Ein wichtiger Rat, den wir jedem unserer Kunden ans Herz legen: Auch wenn diese Zusatzklauseln verlockend klingen – lassen Sie sich nicht vom Wesentlichen ablenken. Vorrang sollte immer zuerst die maximal mögliche Rentenhöhe haben. Erst wenn die Basis-Rente hoch genug ist, um Ihren Lebensstandard wirklich zu sichern, sollten Sie sich mit dem Mehrbeitrag für diese "Luxus-Optionen" beschäftigen. Die beste Klausel nützt Ihnen nichts, wenn die Rente am Ende zum Leben zu knapp kalkuliert ist.

    Bewertung nach Berufsgruppen

    So sind Ärzte, Juristen und MINT bei der LV 1871 abgesichert

    Unterschiedliche Berufsbilder haben jeweils völlig andere Anforderungen an eine BU-Versicherung. Gerade Ärzte, Juristen und MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) stehen aufgrund ihrer vielfältigen Karrieremöglichkeiten und des meist hohen Einkommens vor besonderen Herausforderungen. Ein "Standard-Schutz" reicht hier oft nicht aus.

    Wir schauen uns an, ob die LV 1871 diese speziellen Anforderungen erfüllt.

    LV 1871 BU für Ärzte: Ein spezialisierter Blick

    Für Mediziner ist das Risiko "Berufsunfähigkeit" oft anders gelagert als für Bürokaufleute. Besonders drei Punkte sind hier entscheidend.

    1. Die Infektionsklausel

      Ein Berufsverbot durch Infektionsgefahr kann es einem Arzt untersagen zu arbeiten, obwohl er sich körperlich kerngesund fühlt. Damit Sie sich in so einem Fall auf Ihre Rente verlassen können, ist eine gesonderte Infektionsklausel Pflicht.

      Das Problem im Markt: Viele Klauseln anderer Anbieter setzen ein vollständiges Tätigkeitsverbot voraus. In der Praxis ist das für Ärzte fast unmöglich zu erreichen. Warum? Weil Ärzte neben der Arbeit am Patienten auch Dokumentation, Gutachten oder Bürotätigkeiten erledigen. Diese wären oft nicht verboten – und damit scheitert die 100%-Hürde. Es gibt kein Geld.

      Die Lösung der LV 1871:

      Hier greift eine der besten Regelungen am Markt:

      50% reichen: Es genügt bereits ein teilweises Tätigkeitsverbot von mindestens 50%.

      Der "Patienten-Joker": Alternativ reicht es schon aus, wenn Ihnen lediglich die Untersuchung oder Behandlung von Patienten untersagt wird – völlig unabhängig davon, wie viel Prozent dies an Ihrer Gesamttätigkeit ausmacht.

      Mehr als nur das Gesetz: Neben dem Verbot nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) akzeptiert die LV 1871 auch ein Verbot aufgrund eines Hygieneplans eines staatlich anerkannten Hygienikers. Sie sind also nicht allein auf das Gesundheitsamt angewiesen.

       
    2. Für Praxisinhaber: Verzicht auf Umorganisation

      Für niedergelassene Ärzte mit eigener Praxis ist das Thema "Umorganisation" oft das K.O.-Kriterium. Normalerweise prüft der Versicherer: "Könnten Sie Ihre Praxis nicht so umbauen oder Personal so einstellen, dass Sie trotz Einschränkung weiterarbeiten können?"
      Die LV 1871 gehört zu den wenigen Versicherungen am Markt, die für Ärzte vollständig auf diese Prüfung verzichtet. Das gibt Ihnen als Freiberufler enorme Planungssicherheit in Ihrer Karriere. 
       
    3. Die konkrete Verweisung (Verzicht oder nicht?)

      Einen Punkt gibt es offen anzusprechen: Den generellen "Verzicht auf eine konkrete Verweisung auf eine andere, nicht-ärztliche Tätigkeit" bietet die LV 1871 so explizit nicht an.
      Das bedeutet: Wenn Sie im BU-Fall freiwillig einen anderen Beruf ausüben, prüft die Versicherung ob Sie weiter BU-Rente bekommen oder nicht.

      Aber bei Ärzten ist das in der Regel kein großes Probelm: Die LV 1871 zahlt Ihre Rente so lange weiter, wie Sie in dem neuen Job weniger als 80% Ihres Bruttoeinkommens (vor Eintritt der BU) verdienen. Erst wenn Sie im neuen Job wieder extrem gut verdienen (über 80%) und die neue Tätigkeit ein vergleichbares gesellschaftliches Ansehen genießt wie Ihr alter Arztberuf, kann die Leistung eingestellt werden. 
      Und dabei kann man sich auch die Frage stellen, ob eine BU-Rente in dem Fall überhaupt noch gerechtfertigt ist. 
      Das Gute: Diese Entscheidung können Sie treffen, denn es gibt Versicherungen am Markt, die für Ärzte auf die konkrete Verweisung verzichten. Die LV 1871 tut dies aber nicht. 

    Anrechnung von Leistungen aus dem Versorgungswerk
    Im Leistungsfall werden keine weiteren Ansprüche aus dem Versorgungswerk bei der BU-Rente angerechnet. Allerdings fragen viele BU-Versicherer beim Abschluss danach und ziehen dann von der maximal möglichen BU-Absicherung 50% der theoretischen Leistungen der Berufsständischen Versorgung ab.

    Auch die LV 1871 nimmt so einen Abzug vor, allerdings erst dann, wenn die gesamte Berufsunfähigkeitsrente bei der LV 1871 und weiteren Versicherungen über 60.000 Euro Jahresrente beträgt. Im Marktvergleich ist das eine Größenordnung, mit der Assistenzärzte und die meisten Fachärzte gut auskommen. Ab Oberarzt und bei Ärzten mit eigener Praxis kann allerdings auch diese Grenze schnell knapp werden.

    Fazit für Ärzte

    Die LV 1871 bietet eine sehr gute BU für Ärzte. Das Bedingungswerk ist passgenau (vor allem bei Infektion und Umorganisation). Wer mit der fairen 80%-Regelung bei der konkreten Verweisung leben kann, bekommt hier ein Top-Paket. Zusätzlich profitieren Ärzte von den – im Vergleich zum Markt – sehr hohen Nachversicherungsmöglichkeiten (inklusive Karriere-Garantie) ohne erneute Risikoprüfung.
    Wer zwingend einen Versicherer sucht, der auf die konkrete Verweisung verzichtet, der wird mit der LV 1871 allerdings nicht glücklich.

    Mehr zur BU-Versicherung für Ärzte

     

    LV 1871 BU für Juristen & Rechtsanwälte

    Die Karrieren von Rechtsanwälten und Juristen sind extrem vielschichtig. Mal startet man in einer Großkanzlei, wechselt in die Rechtsabteilung eines Konzerns (Syndikus) oder macht sich später selbstständig. Für die meisten Ihrer zukünftigen Optionen bietet die LV 1871 einen hervorragenden Versicherungsschutz. Aber es gibt auch Nachteile für Juristen.

    Top-Schutz für die eigene Kanzlei

    Besonders für Rechtsanwälte mit eigener Kanzlei hat die LV 1871 zwei massive Vorteile im Gepäck:

    • Keine Umorganisation: Es wird vollständig auf die Prüfung einer Umorganisation verzichtet. Die Versicherung prüft also nicht, ob Sie Ihre Kanzleiabläufe ändern könnten, um trotz Krankheit weiterzuarbeiten.
    • Enorme Erhöhungsmöglichkeiten: Die Nachversicherungsgarantien reichen (inklusive Karrieregarantie) bis zu 8.000 Euro. Und das komplett ohne neue Risikoprüfung. Damit bietet der Versicherer aktuell eine der besten Erhöhungsmöglichkeiten für Anwälte am gesamten Markt.

    Der Verzicht auf die konkrete Verweisung
    Auch hier gilt – ähnlich wie bei den Ärzten: Auf die konkrete Verweisung auf einen anderen, tatsächlich ausgeübten Beruf wird nicht verzichtet. Das ist aber meist unkritisch, denn es muss einiges passieren, damit Sie keine BU-Leistung mehr erhalten:
    Sie dürfen in einem anderen Job bis zu 80% Ihres letzten Einkommens verdienen, ohne dass die Rente gestrichen wird. Erst bei einem höheren Einkommen (und wenn der neue Beruf Ihrem bisherigen Ansehen als Rechtsanwalt entspricht), kann die Versicherung die Zahlung einstellen.

    Wichtig für Richter & Staatsanwälte (Öffentlicher Dienst)
    Hier müssen Sie aufpassen. Planen Sie Ihre Karriere fest im Öffentlichen Dienst – etwa als Staatsanwalt, Richter oder Syndikusanwalt für eine Kommune, ein Land oder den Staat – dann ist eine Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) sehr sinnvoll. Diese sorgt dafür, dass Sie bei einer Versetzung in den Ruhestand durch den Dienstherrn deutlich leichter und schneller an Ihre BU-Rente kommen.

    Genau diese Möglichkeit bietet die LV 1871 nicht an. Zwar wären Sie auch als Richter bei der LV 1871 "gut" abgesichert (medizinisch geprüft), aber es fehlt der vereinfachte Leistungszugang.
    Unser Rat: Wenn Sie heute schon wissen, dass Sie die Beamtenlaufbahn (Richter, Staatsanwalt) einschlagen, eignen sich andere Tarife eventuell besser für Sie. Über sinnvolle Alternativen beraten wir Sie gerne

    Hohe Grenzen bei der Berufsständischen Versorgung
    Ein oft übersehener Punkt ist die Berücksichtigung der Anwartschaften aus der Berufsständischen Versorgung bei Antragsstellung.
    Viele Versicherer ziehen pauschal 50 % der dortigen theoretischen Ansprüche von Ihrer maximal möglichen BU-Rente ab.
    Bei der LV 1871 findet eine Anrechnung der Versorgungswerksleistungen bei Abschluss erst ab einer BU-Jahresrente über 60.000 Euro statt. Damit kommen Berufseinsteiger und viele angestellte Rechtsanwälte in den ersten Berufsjahren gut aus. 
    Nach einigen Berufsjahren und bei Anwälten mit eigener Kanzlei wird auch diese Grenze schnell eng.

    Fazit für Juristen und Rechtsanwälte

    Die LV 1871 bietet für freiberufliche Rechtsanwälte und Juristen in der Wirtschaft einen sehr guten Versicherungsschutz mit einer der höchsten Nachversicherungsgarantien am Markt - komplett ohne erneute Risikoprüfung.
    Wer jedoch den expliziten Verzicht auf die konkrete Verweisung sucht oder zwingend eine Dienstunfähigkeitsklausel benötigt (Beamte), für den sind andere Tarife eventuell die bessere Wahl. Alle anderen sollten die Münchener definitiv in die ganz enge Auswahl nehmen.

    Mehr zur BU-Versicherung für Rechtsanwälte

     

    LV 1871 BU für MINT und Ingenieure

    Ob Bauingenieur, Software-Entwickler oder Chemiker: MINT-Berufe zeichnen sich durch hohe Spezialisierung und oft überdurchschnittliche Gehälter aus. Genau hier trennt sich bei Versicherern die Spreu vom Weizen. Die LV 1871 bietet für diese Zielgruppe ein leistungsstarkes Paket, hat aber auch Punkte, die Sie genau kennen sollten.

    Hohe Absicherung für hohe Gehälter (Nachversicherung)
    Ingenieure und IT-Spezialisten starten oft schon mit guten Gehältern, machen aber im Laufe der Karriere (z. B. als Projektleiter oder Senior Expert) große Gehaltssprünge. Eine BU-Versicherung, die bei 2.500 Euro endet, passt hier langfristig nicht.

    Hier spielt die LV 1871 ihre Stärke aus: Die Obergrenzen für die Nachversicherungsgarantien (inklusive Karrieregarantie) liegen für Ingenieure bei bis zu 8.000 Euro. Das ist ein Spitzenwert im Marktvergleich. Das bedeutet für Sie: Auch wenn Sie heute niedriger starten, wächst dieser Vertrag problemlos mit Ihren künftigen Karrieresprüngen mit – und das ganz ohne erneute Risikoprüfung.
    Aber Achtung: Die LV 1871 hat so viele unterschiedliche Obergrenzen, dass die Aussage "bis zu 8.000 Euro" nicht auf alle zutrifft. Bei einem Fachinformatiker oder einem Bioinformatiker liegt diese zum Beispiel bei 7.000 Euro (was im Marktvergleich allerdings einer der Spitzenwerte ist), bei einem Anwendungsingenieur kommen wir jedoch "nur" auf 6.000 Euro und bei einem Diplom-Ingenieur für Elektrotechnik sind es wieder 7.000 Euro. 
    Es ist also ganz entscheidend, welchen Beruf im großen Feld der MINTler Sie ganz konkret ausüben. 

    Das Thema "Büro vs. Baustelle" 
    Viele Ingenieure haben einen gemischten Arbeitsalltag: Ein Teil Büro, ein Teil Baustellenüberwachung oder Inbetriebnahmen beim Kunden. Was passiert, wenn Sie körperlich nicht mehr auf Leitern steigen oder reisen können, aber theoretisch noch reine Büroarbeit (z. B. Kalkulation) leisten könnten?

    Versichert ist, wie bei nahezu jedem anderen BU-Tarif auch, Ihre Tätigkeit in der konkreten Ausgestaltung zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit. 
    Entscheiden Sie sich in so einem Leistungsfall freiwillig in einer anderen Tätigkeit zu arbeiten, können Sie dies tun und dort bis zu 80% Ihres letzten Bruttoeinkommens hinzuverdienen. 

    Schnelle Liquidität durch Soforthilfe
    Ein Argument von Ingenieuren und MINT-Berufen, das wir immer wieder hören: Ich sehe ja ein, dass ich auch als Ingenieur Berufsunfähig werden kann, aber das ist doch bestimmt alles so schwer nachzuweisen und dauert eine Ewigkeit. 

    Auch hierfür bietet die LV 1871 eine sinnvolle Ergänzung: Die Soforthilfe bei schweren Krankheiten. Sollten Sie von einem Herzinfarkt, Schlaganfall (jeweils mit Folgen) oder einer Krebserkrankung (mit notwendiger Chemo- oder Strahlentherapie) betroffen sein, zahlt Ihnen die Versicherung sofort 18 Monatsrenten aus – ohne dass erst geprüft werden muss, ob eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt. Das verschafft Ihnen sofortigen finanziellen Spielraum, damit Sie sich auf die Genesung konzentrieren können, ohne sich direkt mit dem umfangreichen Leistungsantrag befassen zu müssen.

    Fazit zur BU der LV 1871 für Ingenieure und MINT

    Die Lebensversicherung von 1871 a.G. bietet ein sehr gutes Gesamtpaket. Bei der Nachversicherung kommt es stark auf den tatsächlichen Beruf an, doch auch die niedrigsten Obergrenzen sind im Vergleich zum Markt immernoch mehr als passabel. 

    Mehr zur BU-Versicherung für MINT

     

    AVB-Check

    Bedingungen im Detail –LV 1871 BU im Kriterien-Check

    Im Folgenden prüfen wir die wichtigsten Bedingungsbausteine der LV 1871 BU-Police, weil sie entscheidend darüber bestimmen, ob der Vertrag in der Praxis wirklich leistet.

    So bewerten wir

    Wir setzen die Bedingungen ins Verhältnis zu den anderen BU-Tarifen am Markt. 

    'Sehr gut' = Beste Regelung am Markt.
    'Gut' = Diese Regelung ist für die meisten Kunden absolut passend - es gibt aber Versicherungen mit einer besseren Leistung.
    'Mittel' = Die Klausel ist noch in ordnung, es gibt aber viele Versicherungen mit besseren Regelungen.
    'Schwach' = Klausel mit Nachteil für Ihren Versicherungsschutz.
    'Gefahr' = Bei dieser Regelung sollten Sie genau prüfen, ob sich dieser Vertrag wirklich für Sie eignet

    Kriterium|Regelung bei LV 1871|Praxisrelevanz|Bewertung|Was bedeutet das?
    Abstrakte Verweisung|Verzicht|wichtig|sehr gut|Sie können auf keinen Beruf verwiesen werden, den Sie theoretisch noch ausüben können.
    Konkrete Verweisung|Klare Einkommensregel (80%)|sehr wichtig|gut|Sie können einen anderen Job ausüben und dort bis zu 80% Ihres letzten Bruttoeinkommens verdienen und erhalten Ihre BU-Rente weiterhin.
    Teilzeitklausel|Teilzeitklausel bei Reduzierung auf unter 30 Wochenstunden wegen Versorgung von Kindern oder Pflege eines Angehörigen|mittel|sehr gut|Treten Sie in Ihrem Job kürzer, weil Sie die Versorgung von Kindern oder die Pflege eines Angehörigen übernehmen, wird diese Tätigkeit bei der Leistungsprüfung zu Ihrem Vorteil berücksichtigt.
    Umorganisationsprüfung |Verzicht bei Betrieben mit maximal 5 Mitarbeitern, wenn Sie einen akademischen Abschluss haben und mindestens 90% Bürotätigkeiten übernehmen und bei allen Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren und Wirtschaftsprüfern.|mittel|gut bis sehr gut|Die Hürden für eine Umorganisationsprüfung für den Versicherer sind hoch - bei z.B. Ärzten und Rechtsanwälten schließt die LV 1871 eine Prüfung vollständig aus.
    Dienstunfähigkeitsklausel|Nicht möglich|Situationsabhängig|Gefahr (bei Beamten)|Sinnvolle Ergänzung für Beamte für einen vereinfachten Zugang zur Leistung.
    Nachversicherung|Um bis zu 50% der letzten Rente je Nachversicherung bis zur Obergrenze. Verdopplung dieser Obergrenze durch die Karrieregarantie (bei Angestellten sehr gut, bei Selbstständigen ok)|sehr wichtig|Je nach Beruf und Status von schwach bis sehr gut|Berufe wie MINT, Ingenieure, Rechtsanwälte und Ärzte bekommen die höchsten Nachversicherungen am Markt. Aufpassen sollten allerdings Selbstständige aufgrund der mauen Karrieregarantie.
    Dynamik|bis zum Ablauf|sehr wichtig|gut|Bis zum Ablauf der Versicherung können Sie einen Inflationsausgleich durchführen. Realistisch allerdings maximal 3% pro Jahr.
    Infektionsklausel|schon bei 50% Tätigkeitsverbot oder bei dem Verbot Patienten zu Behandeln oder zu Untersuchen. |mittel|sehr gut|Erleichtert die Zahlung der BU-Rente bei Tätigkeitsverbot durch Infektion.
    Diese Tabelle zeigt: Die LV 1871 hat ihre BU-Versicherung sehr gut positioniert. Wie gut die Qualität der Nachversicherung ist, hängt vom Beruf und der Berufsstellung ab. Die Umorganisationsklausel sehr gut geworden. Für Beamte, die eine DU-Klausel möchten gibt es bessere Versicherungen, als die LV 1871.

    Häufige Fragen

    Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871

    Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871 empfehlenswert?

    Ja, die Golden BU der LV 1871 ist auf jeden Fall in die engere Auswahl zu nehmen. Für Schüler, Azubi, Studenten sowie angestellte Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure und MINT-Berufe bietet der Versicherer ein sehr starkes Leistungspaket. Zusätzlich sind auch Handwerksmeister bei der Versicherung aus München sehr gut aufgestellt. Einschränkungen: Selbstständige sollten genau über die Einschränkungen informiert sein und danach abwägen, ob die LV 1871 für sie die beste Wahl ist. Für Beamte gibt es in den allermeisten Fällen bessere Tarife am Markt.

    Gibt es bei der LV 1871 BU bekannte Schwächen?

    Ja, bei den sehr komplexen Obergrenzen der Nachversicherung fallen aus unserer Sicht einige Berufe durch. Gerade handwerkliche Tätigkeiten bekommen im Marktvergleich sehr wenig Nachversicherungspotential. Vorsicht bei Selbstständigen: Selbstständige müssen bei der Karrieregarantie aufpassen, da sehr hohe Einkommenssteigerungen vorausgesetzt werden und dafür vergleichsweise geringe Erhöhungen möglich sind. Hausfrauen und Hausmänner: Außerdem sollten diejenigen, die dauerhaft als Hausfrau oder Hausmann arbeiten wollen, einen anderen Versicherer bevorzugen, wenn es Ihnen wichtig ist, dass anstelle der Hausfrauentätigkeit der ehemalige Beruf und dessen Lebensstellung abgesichert ist.

    Ist eine anonyme Risikovoranfrage bei der LV 1871 möglich?

    Ja, die LV 1871 bietet eine anonyme Risikovoranfrage an. Hier können wir allerdings relativ wenig über den 'normalen Standardweg' berichten, weil uns bei diesem Versicherer persönliche Risikoprüfer zur Seite stehen, mit denen auch komplexe Gesundheitshistorien sauber aufgearbeitet werden können. Das ermöglicht uns, schneller sehr gute Ergebnisse bei der LV 1871 für unsere Kunden zu bekommen.

    Wie gut sind die Nachversicherungsmöglichkeiten bei der LV 1871 BU?

    Die Nachversicherungsgarantien der LV 1871 sind je nach ausgeübtem Beruf und beruflicher Stellung (Angestellt oder Selbstständig / Freiberufler) sehr unterschiedlich. Das Spektrum reicht hier von 'gerade so ausreichend' bis hin zu 'die aktuell besten am Markt'. Unsere Kernzielgruppen profitieren besonders: Gerade bei Ärzten, Juristen, MINT-Berufen, Ingenieuren sowie den jeweiligen Studiengängen und Schülern ist die LV 1871 sehr stark aufgestellt. Die Highlights für diese Gruppen sind: Vollständiger Verzicht auf eine erneute Risikoprüfung. Hohe Steigerungen: Erhöhung je Ereignis um bis zu 50% der letzten Rente (Bei Gehaltssteigerungen um 10% maximal 500 Euro, außer diese findet in Kombination mit einer Beförderung oder einem Arbeitgeberwechsel statt. Dann gibt es keine 500 Euro - Grenze.) Der Turbo zum Berufsstart: Starten Sie nach der Berufsausbildung oder dem Studium ins Berufsleben, ist sogar eine Erhöhung um bis zu 150% Ihrer letzten BU-Rente möglich. Spitzenwerte: Für diese Berufe bietet die LV 1871 teilweise die höchsten Obergrenzen am Markt. Ohne Anlass: Alle drei Jahre ist eine anlasslose Erhöhung um 250 Euro möglich (mit je 3 Jahren Wartezeit).

    Für wen ist die LV 1871 Berufsunfähigkeitsversicherung gut geeignet?

    Besonders gut geeignet ist diese BU-Versicherung für Berufe in der MINT-Branche, Ingenieure, Ärzte und Rechtsanwälte. Zusätzlich profitieren Schüler besonders von den sehr starken Bedingungen. Einzigartig am Markt: Außerdem ist die LV 1871 der einzige Versicherer, der Schüler bereits ab dem 6. Lebensjahr mit einer echten BU-Police versichert.

    Abschließende Einordnung

    Unser Fazit zur Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871 heißt nicht Komfort, Premium, Exklusiv oder Super-Duper, sondern einfach nur Golden BU. Und aus unserer Sicht trifft diese Bezeichnung den Nagel auf den Kopf. Der Tarif ist schlicht und für viele Berufe sehr stark.

    Preis-Leistung:
    Preislich ist die LV 1871 nicht der günstigste Versicherer. Gleichzeitig sind die Vorteile aus unserer Sicht an vielen Stellen 5-10 Euro Mehrpreis im Monat auf jeden Fall wert.

    Wer besonders profitiert:

    • MINT-Berufe & Ingenieure: Sie profitieren sehr stark von den zahlreichen Nachversicherungsgarantien und der im Marktvergleich sehr hohen Obergrenze.
    • Ärzte: Hier bietet der Versicherer zahlreiche Vorteile bei der Infektionsklausel, der Umorganisationsklausel und der Nachversicherung.
    • Schüler: Für Schüler zählt die LV 1871 aus unserer Sicht aktuell zu den Top 3-4 am Markt und ist noch immer der einzige Versicherer, der schon ab der Grundschule vollen BU-Schutz bietet.

    Wo wir genau hinsehen müssen:

    • Selbstständige & Freiberufler: Wer nicht Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar oder Wirtschaftsprüfer ist, für den ist die LV 1871 nur bedingt geeignet. Hier stört uns noch die sperrige Karrieregarantie. Wer seinen Versicherungsschutz zum Beispiel auf mehrere Versicherer aufteilt, kann dieses Manko aber weitestgehend gut umgehen.
    • Beamte: Alle, die hingegen eine Karriere als Beamte planen oder bereits BaW (Beamter auf Widerruf), BaP (Probe) oder BaL (Lebenszeit) sind und denen eine Dienstunfähigkeitsklausel wichtig ist, finden bei anderen Versicherungen bessere und passendere Angebote.

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