Beitragsüberprüfung ohne erneute Risikoprüfung
Allianz verbessert Tarifflexibilität bei Berufswechsel deutlich
Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, bestimmt der zum Zeitpunkt der Antragstellung ausgeübte Beruf maßgeblich die Höhe des Beitrags zur Versicherung. Wenn Sie Ihre Tätigkeit später verändern oder in einen anderen Beruf wechseln, sind Sie mit der neuen Tätigkeit versichert, der Beitrag verändert sich aber nicht.
Wenn Sie beim Abschluss Ihrer BU noch Schüler sind und später einen Beruf im Handwerk ausüben, erhöht sich das Risiko für den BU-Versicherer. Ihr Beitrag verändert sich hingegen nicht.
In die andere Richtung ist das allerdings genauso: Der Beitrag des Schülers bleibt auch dann bestehen, wenn Sie später einem eigentlich günstigeren Job mit geringem Risiko auf Berufsunfähigkeit nachgehen.
Gerade bei den Kammerberufen wie Architekten, Ärzten, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern, bei Unternehmensberatern und Consultants, sowie bei den Ingenieuren, Informatikern und Softwareentwicklern ist es eher die Regel als die Ausnahme, dass die Beiträge im späteren Berufsleben günstiger werden.
Auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung vom Dezember 2022 gab es schon eine Regelung, nach der Sie eine Überprüfung des Beitrags zur Berufsunfähigkeitsversicherung verlangen konnten.
Allerdings hat sich die Allianz in diesem Tarif noch vorbehalten, die Vergünstigung von einer neuen Risikoprüfung abhängig zu machen. Damit bestand kein sonderlich großer Vorteil im Vergleich zu einem kompletten Neuabschluss.