Mehr Versicherungsschutz – weniger Gesundheitsfragen
Vereinfachte Risikoprüfung bis 2.500 € BU-Rente für viele Ingenieure
Apropos Gesundheitsfragen: Was bringt einem die beste Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn es bei der Antragstellung am aktuellen Gesundheitszustand scheitert bzw. der Versicherungsschutz nur mit hohen Zuschlägen oder unschönen Ausschlussklauseln möglich ist?
Bisher gab es für Ingenieure schon vereinfachte Gesundheitsfragen. Allerdings für viele Ingenieurberufe lediglich bis zu 1.500 Euro BU-Rente und für einige wenige, wie Maschinenbau- und Elektroingenieure, bis zu 2.000 Euro.
Ab September 2024 gelten für alle Ingenieure, die in den Berufsgruppen 1+ und 1++ zu finden sind, vereinfachte Gesundheitsfragen bis zu 2.500 Euro Berufsunfähigkeitsrente.
Auf diese Verbesserung freuen können sich zum Beispiel Ingenieure aus den Bereichen Maschinenbau, Elektrotechnik, Mechatronik und Automatisierungstechnik.
Wie sehen die vereinfachten Risikofragen bei der LV 1871 a.G. für Ingenieure aus?
Natürlich sind (vermeintlich) vereinfachte Gesundheits- und Risikofragen nicht immer von Vorteil. Es gibt Beispiele aus unserem Heilberufe-Konzept, bei denen Ärzte und Medizinstudenten von deutlich reduzierten Gesundheitsfragen profitieren – und es gibt solche (z. B. die aktuelle Aktion der ERGO BU), bei denen kein echter Vorteil erkennbar ist.
Im Fall dieser Ingenieur-BU gelten bis 2.500 Euro folgende Fragen:
- Wurden Sie in den letzten 5 Jahren von Ärzten, Heilpraktikern, Physio-, Psychotherapeuten oder sonstigen nicht-ärztlichen Therapeuten untersucht oder behandelt?
Dabei spielen akute Erkältungen, akute Magen-, Darm- und Harnwegsinfekte, Vorsorgeuntersuchungen ohne krankhaften Befund, zahnärztliche Behandlungen, Schwangerschaften, Geburten und Impfungen keine Rolle.
Außerdem geht es bei dieser Frage um Untersuchungen und Behandlungen – nicht um „hatten Sie Beschwerden”. Rückenschmerzen vor 3 Jahren, die nicht untersucht oder behandelt wurden, müssen hier also nicht angegeben werden.