So finden Sie als Apotheker die passende Berufsunfähigkeitsversicherung
Wie finden Sie als Apotheker die passende BU-Versicherung?
Ratingagenturen wie Franke und Bornberg, Morgen & Morgen, Infinma oder Premium Circle sowie Magazine wie Finanztest / Stiftung Warentest, Focus Money oder Ökotest veröffentlichen regelmäßig Bewertungen und Testberichte zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Diese Informationen sind zwar nicht falsch – aus meiner Sicht reichen sie jedoch nicht aus, wenn es um den bedarfsgerechten Schutz für Akademiker in Kammerberufen und speziell für Apothekerinnen und Apotheker geht.
Deshalb gehen wir jetzt gezielt auf die Punkte ein, die Sie als Apotheker bei Ihrer BU-Versicherung unbedingt beachten sollten – und auf die häufigsten Fehler, die Sie dabei vermeiden sollten.
Auswahl der passenden BU-Versicherung
Wie schon erwähnt, empfehle ich Ihnen, die Auswahl der passenden Versicherung nicht anhand von bunten Siegeln oder Tabellen zu treffen. Auch nicht nach Leistungsquoten oder Prozessquoten und schon gar nicht danach, wie freundlich der Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler ist. Übrigens auch dann nicht, wenn es Ihr Schwippschwager, Cousin oder Ihre Tante ist.
Kern der Auswahl sollten die Versicherungsbedingungen sein und die Erfüllung möglichst ALLER BU-Profi MUST HAVES. Diese Kriterien bilden die Basis für einen guten BU-Schutz.
Sind alle diese Punkte zur Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllt, dann wird es sehr individuell.
Absicherung von freiberuflichen Apothekern
Wenn Sie als Apotheker bereits selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind oder dies für die kommenden Jahre geplant haben, ist eine gute Regelung zur Umorganisation und zur Verweisung wichtig.
Wünschenswert ist es, wenn die Versicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit vollständig auf die Prüfung einer Umorganisation Ihres Betriebs verzichtet. Hierbei gibt es einige BU-Tarife wie zum Beispiel von der LV1871, von der Nürnberger oder der Dialog, in denen bei Apothekern komplett auf diese Prüfung verzichtet wird.
Andere Tarife der Versicherer verzichten auf eine mögliche Umorganisation, wenn Sie weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigen. Hierbei bewerten zum Beispiel die Alte Leipziger ausschließlich solche Mitarbeiter, die einen akademischen Abschluss in einem Heilberuf haben.
Die Baloise verzichtet hingegen auf diese Möglichkeit, wenn Sie keinen Mitarbeiter mit derselben Tätigkeit wie der Ihren beschäftigen.
Sie sehen schon an diesem einen Punkt in den Versicherungsbedingungen, wie uneinheitlich der Markt der Versicherungen sein kann. Je nachdem, wie wichtig Ihnen eine solche Klausel ist, kann sich die Wahl des perfekten BU-Tarifs deutlich unterscheiden.
Und wenn Sie sich als Apotheker doch dafür entscheiden, Ihren Betrieb umzuorganisieren, dann bieten Versicherungen wie die Cosmos, die Debeka, die LVM, die Bayerische und einige weitere KEINE finanzielle Hilfe an.
Dabei kann es von großem Vorteil sein, wenn Sie als Starthilfe fürs Weiterarbeiten durch die Veränderung Ihres Arbeitsplatzes bis zu sechs BU-Monatsrenten bekommen.
Der Sinn oder Unsinn der Infektionsklausel
Über die Sinnhaftigkeit der Infektionsklausel kann man sicherlich streiten, denn auch ohne diese Regelung führt ein infektionsbedingtes Tätigkeitsverbot so oder so zur mittelbaren Berufsunfähigkeit. Trotzdem mag ich es, wenn Dinge gut und sauber geregelt sind und somit das Potenzial für Diskussionen im Leistungsfall deutlich reduzieren.
Dabei haben bereits heute die meisten BU-Versicherungen eine Infektionsklausel für alle Berufe (und nicht nur für Ärzte) in ihren Tarifen enthalten.
Allerdings fordern dabei nach wie vor die meisten ein vollständiges Tätigkeitsverbot. Und das ist wirklich schwer zu erreichen. Denn das würde bedeuten, dass sich das Verbot auch auf Tätigkeiten im Büro bezieht.
Besser ist es daher, wenn bereits ein teilweises Tätigkeitsverbot von mindestens 50 % zur vollen Leistung im Fall der Berufsunfähigkeit ausreicht. Erfreulicherweise wird dies von immer mehr Versicherern angeboten.
Um ein paar Beispiele zu nennen: Allianz, AXA / Deutsche Ärzteversicherung, Barmenia, Canada Life, HDI, Hannoversche, Swiss Life / Klinikrente, Volkswohl Bund und noch einige mehr.
Ausreichend Nachversicherungsgarantien und Erhöhungsmöglichkeiten
Da sich das Gehalt von Apothekern in den ersten Berufsjahren teilweise deutlich erhöhen kann, haben Berufsstarter ganz andere Anforderungen als diejenigen, die schon seit einigen Jahren im Beruf stehen.
Wenn Sie gerade aus dem Praktischen Jahr herauskommen, starten Sie im Durchschnitt mit rund 3.500,- bis 4.000,- Euro monatlichem Bruttoeinkommen. Das kann allerdings je nach Arbeitgeber variieren, zum Beispiel, wenn Sie in einem Krankenhaus arbeiten und hier ein Tarifvertrag gilt.
Wichtig ist es für Sie, dass Sie die Möglichkeit haben, Ihre Berufsunfähigkeitsrente problemlos und schnell an künftige Einkommenssprünge anzupassen. Mindestens sollte die Versicherung dabei auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichten. Besser ist es allerdings, wenn der Versicherer komplett auf die Risikoprüfung verzichtet.
Achten Sie auf jeden Fall auch darauf, dass die Rentenhöhe in der Versicherung überhaupt erhöht werden kann. Bei einer Absicherung von 2.500,- Euro Berufsunfähigkeitsrente ist bei vielen Anbietern Schluss. Bezogen auf Ihr Einkommen reicht das perspektivisch schon nach wenigen Jahren nicht mehr.
Und auch, wenn Sie als Apotheker bereits mitten im Berufsleben stehen und die ersten Einkommenssteigerungen mitgemacht haben, sollten Sie sich die Möglichkeiten von zukünftigen Erhöhungen sichern. In beiden Fällen macht es daher für Apotheker besonders viel Sinn, die Berufsunfähigkeitsrente auf mehrere Versicherer aufzuteilen.
Aber Achtung: Hierbei müssen die gewählten Versicherungen unbedingt miteinander “harmonieren” und aufeinander abgestimmt sein.
Dabei ist auch die Berufsunfähigkeitsrente relevant, die Sie zu Beginn versichern wollen.
Um einmal ein Beispiel zu nennen: Die BU-Versicherung von der Baloise können Sie ohne neue Risikoprüfung auf bis zu 4.000,- Euro Monatsrente hochziehen.
Bei der LV1871 können Sie als Apotheker über die Nachversicherungsgarantie plus die Karriere Garantie auf eine monatliche BU-Rente von insgesamt 6.200,- Euro kommen.
Zusammen wären also über beide Versicherer bis zu 10.200,- Euro Absicherung möglich.
Aber: Je nach Höhe der Berufsunfähigkeitsrente zu Beginn können Sie dieses Potenzial gar nicht ausschöpfen.
Bei der Baloise können Sie innerhalb der ersten 12 Jahre maximal das Dreifache Ihrer Startrente versichern, somit sollte die Rente zu Beginn bei mindestens 1.350,- Euro liegen. Bei der LV1871 gilt der Hauptgrund für eine Nachversicherung – die Gehaltserhöhung – nur dann, wenn diese mit einer Beförderung, einem Arbeitgeberwechsel oder einer Gehaltserhöhung einhergeht. Erst dann, wenn Sie die Obergrenze von (im Fall von Apothekern) 3.100,- Euro erreicht haben, können Sie dort bei Gehaltssteigerungen über 5 % recht einfach nachversichern.
Also sollten Sie auch bei der LV1871 mit einer möglichst hohen Rente starten, um die 3.100,- Euro schnell zu erreichen.
Damit eignet sich diese Konstellation am besten dann, wenn Sie entweder schon gut 70.000,- Euro und mehr im Jahr verdienen oder wenn Sie bei Abschluss noch im Pharmazie-Studium sind – dann nämlich gelten zusätzliche Regelungen bei Berufsstart.
Für frische Berufsstarter können dann andere Kombinationen deutlich besser geeignet sein.
BU für Apotheker – Auch die Beitragsdynamik ist wichtig
Ebenfalls sollten Sie als Apotheker beim Abschluss Ihrer BU Versicherung auf den Einschluss einer möglichst hohen Beitragsdynamik achten, um einen dauerhaften und gleichmäßigen Inflationsausgleich zu haben.
Auch dabei gibt es große Unterschiede bei den Anbitern der Berufsunfähigkeitsversicherung: bei vielen Versicherern stoppen die Erhöhungen, sobald Sie Ihr 55. Lebensjahr erreicht haben. Nur sehr wenige BU-Tarife bieten eine Dynamik über das 60. Lebensjahr hinaus an und noch weniger wirklich bis zum Ablauf der Versicherungsdauer.