Bei der DBV reicht es aus, wenn Sie wegen festgestellter allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden. Damit verzichtet die Versicherung auf den Zusatz „ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen“. Aus meiner Sicht bietet es Ihnen zusätzliche Rechtssicherheit. Und darauf kommt es ja im Leistungsfall an.
Hervorzuheben ist außerdem, dass die Rente so lange bezahlt wird, wie Bezüge vom Dienstherrn nachgewiesen werden.
Warum das wichtig sein kann, wird an folgendem Beispiel deutlich:
Sie werden wegen einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Nach 10 Jahren hat sich Ihr Gesundheitszustand wieder vollständig gebessert und Sie können Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Allerdings hat Ihr letzter Dienstherr aktuell keine Verwendung mehr für Sie.
Daraus folgt, dass Sie zwar gesundheitlich wieder können, Ihr Dienstherr Sie aber trotzdem im Ruhestand belässt. Anders als viele andere Versicherungen ist das für die DBV kein Anlass die BU-Rente einzustellen.
Die DBV bietet zusätzlich noch die Möglichkeit einer sogenannten Teil-Dienstunfähigkeitsklausel (nicht zu verwechseln mit der Teilzeitklausel). Nach dieser Klausel erhalten Sie als Verwaltungsbeamter eine Rente, wenn Sie Ihre Arbeitszeit aus Gründen von begrenzter Dienstunfähigkeit um mindestens 20% reduzieren. Allerdings erhalten Sie durch dann nicht die volle BU-Rente, sondern nur den gleichen prozentualen Anteil, um den Ihre Arbeitszeit verkürzt wird.
Dieser Zusatz kostet einen Mehrbeitrag von 10%. Ob die Ergänzung für Sie wirklich sinnvoll ist, lässt sich nur individuell je nach persönlicher Situation entscheiden.
Die Bayerische mit ihrer Beamtenklausel
Mit dem letzten Update ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung hat auch Die Bayerische seit dem Jahr 2020 eine Dienstunfähigkeitsklausel aufgenommen, die auch ohne ausschließliche medizinische Gründe greift.