Welche Optionen sind in einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Zusatzbausteine im Überblick – was bringt wirklich Mehrwert?
Anstatt sich auf inhaltliche Verbesserungen zu konzentrieren, die leider eher schwerfällig am Markt wahrgenommen werden, verstehen es einige Versicherungen, zusätzliche Optionen als Verbesserungen zu verkaufen – gegen Mehrbeitrag versteht sich. Aber lohnen sich diese Add-on’s?
Volle Leistung schon bei Krankschreibung
Die AU-Klausel (Arbeitsunfähigkeitsklausel) ist vor vielen Jahren von der Condor Lebensversicherung eingeführt worden – damals noch als fester Bestandteil im Vertrag. Damals noch belächelt und nicht selten verpönt, gibt es heutzutage kaum noch einen Anbieter, der diese Klausel nicht anbietet.
Wer so eine Vereinbarung in seinem Vertrag hat, bekommt auch dann schon die volle Leistung, wenn er über einen Zeitraum von 6 Monaten eine durchgängige Arbeitsunfähigkeit nachweisen kann. Es muss also nicht zwingend eine Berufsunfähigkeit per Definition vorliegen. Das hört sich gut an. Allerdings wird diese Leistung in einem neuen Vertrag für maximal 36 Monate gezahlt – bei den meisten Versicherungen sogar nur halb so lange.
Verdopplung und lebenslange Rente im Pflegefall
Eine weitere Option ist die Pflegeklausel. Hierbei erhalten Sie im Pflegefall eine Verdopplung Ihrer Rente bis zum Ablauf der Versicherung. Danach wird die Leistung dann in einfacher Höhe weiter gezahlt – natürlich inklusive Rentenerhöhungen aufgrund einer Leistungsdynamik oder auch der Gewinnanteile.
Gehören Sie zu denjenigen, die bis zum 67. Lebensjahr noch nicht pflegebedürftig sind, haben Sie die Möglichkeit, eine Pflegerentenversicherung ohne Gesundheitsfragen abzuschließen. Allerdings zu den dann gültigen Rechnungsgrundlagen – und das wird die Sache sehr stark verteuern.
Verzicht auf Beitragserhöhungen
Auf dem deutschen Versicherungsmarkt werden Sie zu 99 % auf Berufsunfähigkeitsversicherungen stoßen, die zwei Beiträge nennen: den Zahlbeitrag und den Tarifbeitrag. Wogegen der erstgenannte Betrag stark von den Risikogewinnen einer Versicherung abhängt und sich somit auch erhöhen kann, ist der Tarifbeitrag erst einmal garantiert.
Es gibt da allerdings den §163 im Versicherungsvertragsgesetz. Dieser besagt, dass der eigentlich garantierte Beitrag doch erhöht werden kann. Hierfür gibt es allerdings klare Regeln, und der Paragraph darf nur dann angewendet werden, wenn das Versicherungskollektiv zu kollabieren droht.
Wer sich dennoch vor dieser Möglichkeit schützen möchte, sucht entweder eine BU-Versicherung, die generell auf die Anwendung dieser Erhöhung verzichtet, oder bucht sich den Verzicht auf den §163 gegen Mehrbeitrag hinzu.
Welche dieser Optionen in Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Es kommt hier natürlich auf Ihre speziellen Wünsche an. Grundsätzlich gilt für mich aber die Formel: erst müssen die Bedingungen im Kern passen, dann Laufzeit und Rente – und danach können wir über die Optionen reden.