Die tatsächliche Höhe der ausgezahlten BU-Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei privaten BU-Versicherungen (3. Schicht) wird nur ein geringer Ertragsanteil besteuert, abhängig von der Restlaufzeit des Vertrags. Im Gegensatz dazu unterliegen BU-Renten aus Rürup-Verträgen oder betrieblicher Altersvorsorge einer höheren Besteuerung, die bis 2040 auf 100 % ansteigt. Zusätzlich können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen, insbesondere wenn keine anderen sozialversicherungspflichtigen Einkünfte oder Renten bezogen werden. Es ist daher ratsam, die BU-Rente so zu kalkulieren, dass sie mindestens dem aktuellen Nettoeinkommen entspricht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Eine wichtige Frage, die ich mit meinen Kunden in jeder Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bespreche, lautet: „Mit welchen Abzügen muss ich bei meiner Berufsunfähigkeitsrente rechnen und was bleibt nach Steuern übrig?„
Leider gibt es keine pauschale Antwort, die für jeden passt. Es gibt dafür zu viele unterschiedlichen Punkte bei der Besteuerung der BU-Rente zu berücksichtigen.
In diesem Artikel zur Berufsunfähigkeitsrente finden Sie deswegen eine detaillierte Aufstellung, welche Steuern und Abzüge von Ihrer Berufsunfähigkeitsrente entstehen können, wann dies der Fall ist und worauf Sie sonst noch achten sollten.
Was bleibt von Ihrer BU-Rente nach Abzügen übrig?
Individuelle Steuer- und Abgabenlast bei Berufsunfähigkeit
Wie Sie in der Einleitung schon lesen konnten, wird es hier keine pauschale Antwort wie „Ihnen werden XY Prozent an Steuern abgezogen“ geben.
Es kommt immer auf Ihre persönliche Situation an – insbesondere auf:
- die Höhe Ihrer BU-Rente,
- Ihr Alter beim Eintritt der Berufsunfähigkeit,
- und ob Sie weitere Leistungen wie Krankengeld oder Erwerbsminderungsrente beziehen.
Erst wenn all diese Faktoren berücksichtigt sind, lässt sich sagen, wieviel Netto von Ihrer Berufsunfähigkeitsrente im Ernstfall übrig bleibt.
Wann müssen Sie auf Ihre BU-Leistung Steuern zahlen?
Steuerliche Behandlung abhängig von Vertragsart
Die steuerliche Behandlung der Berufsunfähigkeitsversicherung hängt davon ab, ob es sich um eine:
- selbstständige BU-Versicherung (3. Schicht),
- eine BU im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge oder
- eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung innerhalb einer Rürup-Rente (Basis-Rente)
- handelt.
BU-Leistung im Rahmen einer Rürup- bzw. Basis-Rente
Bei der Basis-Rente gilt die sogenannte Kohortenversteuerung. Maßgeblich ist das Kalenderjahr der erstmaligen Leistungsbeantragung.
Seit dem Jahr 2020 sind 80 % der BU-Rente steuerpflichtig. Dieser Anteil steigt jährlich um 1 %, bis im Jahr 2040 volle 100 % steuerpflichtig sind.
Beispiel: Werden Sie im Jahr 2025 berufsunfähig und beziehen Leistungen aus einer Rürup-Police, müssen Sie 85 % Ihrer BU-Rente versteuern.
Volle Steuern bei der BU aus Direktversicherungen
So unterschiedlich wird die BU-Rente besteuert
Wenn Sie eine Direktversicherung im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge über Ihren Arbeitgeber abgeschlossen haben, dann profitieren Sie zunächst von steuerfreien Beiträgen. Auch der BU-Anteil ist steuerfrei.
Die Kehrseite: Die BU-Rente ist zu 100 % steuerpflichtig. Sie wird wie ein Bruttoeinkommen behandelt und muss vollständig versteuert werden.
Kaum oder keine Steuern bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
Anders verhält es sich bei der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) in der sogenannten 3. Schicht.
Hier erfolgt die Besteuerung nach dem sogenannten Ertragsanteil für abgekürzte Leibrenten (§ 55 EStDV). Dieser ist abhängig von der restlichen Laufzeit des Vertrags ab dem Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit.
Beispieltabelle: Ertragsanteil je nach Leistungsdauer
Restliche Leistungsdauer Ihrer BU | Ertragsanteil in % | Restliche Leistungsdauer Ihrer BU | Ertragsanteil in % |
---|
1 Jahr | 0 % | 25 Jahre | 26 % |
2 Jahre | 1 % | 30 Jahre | 30 % |
5 Jahre | 5 % | 35 Jahre | 35 % |
10 Jahre | 12 % | 40 Jahre | 39 % |
15 Jahre | 16 % | 45 Jahre | 42 % |
20 Jahre | 21 % | 57 Jahre | 49 % |
Je länger Ihre BU-Rente gezahlt wird, desto höher ist der zu versteuernde Ertragsanteil – allerdings liegt er deutlich unter 100 % und macht diese Variante steuerlich attraktiver.
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis zu Ihrem 67. Lebensjahr abgeschlossen haben und Sie werden mit 47 Jahren berufsunfähig, dann müssen Sie 21 % von Ihrer BU-Rente versteuern.
Bei einer BU Rentenhöhe von 3.500,- Euro entspricht dies einem steuerpflichtigen Einkommen von 735,- Euro im Monat (21 % aus 3.500,- Euro).
Mit diesem Steuerrechner vom Finanzministerium können Sie sich Ihre Steuer genau ausrechnen
In unserem obigen Beispiel zur Berufsunfähigkeitsversicherung brauchen Sie keine Steuern auf Ihre Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen. Natürlich vorausgesetzt, dass Sie keine weiteren steuerpflichtigen Einkommen haben.
Steuern und Abzüge spielen damit in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (3. Schicht) eine untergeordnete Rolle.
Werden Krankenversicherungsbeiträge auf Ihre Berufsunfähigkeitsrente fällig?
Krankenversicherung im Leistungsfall: Das sollten Sie zur BU-Rente wissen
Auch in diesem Fall gibt es keine klare „Ja- oder Nein“-Antwort. Es kommt auf Ihre persönliche Situation an. Entscheidend ist, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind und ob Sie weitere Einkünfte wie z. B. eine Erwerbsminderungsrente beziehen.
Abzüge bei privater Krankenversicherung (PKV)
Sind Sie privat krankenversichert, bleibt Ihr Beitrag zur PKV im Fall einer Berufsunfähigkeit zunächst unverändert bestehen. Die Beiträge zum Krankentagegeld entfallen jedoch. Empfehlenswert ist, das Krankentagegeld auf eine Anwartschaft umzustellen:
- Kleine Anwartschaft: Rückkehr in den Tarif ohne neue Gesundheitsprüfung.
- Große Anwartschaft: Zusätzlich bleiben Ihre Alterungsrückstellungen erhalten.
Hinweis für Angestellte: Der Arbeitgeberanteil entfällt – Sie zahlen die Beiträge vollständig selbst.
Abzüge bei gesetzlicher Krankenversicherung (GKV)
In der GKV hängt die Beitragspflicht auf Ihre BU-Rente davon ab, ob Sie anderweitig versicherungspflichtig sind. Drei Fälle sind zu unterscheiden:
- Sie arbeiten trotz Berufsunfähigkeit in einem sozialversicherungspflichtigen Job: Keine GKV-Beiträge auf die private BU-Rente.
- Sie beziehen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente: Auch hier bleibt Ihre BU-Rente beitragsfrei.
- Sie haben keine weiteren Einkünfte: Dann müssen Sie den vollen Beitrag zur GKV auf Ihre BU-Rente selbst tragen – inklusive des Arbeitgeberanteils.
Wichtig: Planen Sie bei der Absicherungshöhe Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung immer auch mögliche Krankenversicherungsbeiträge mit ein!
Gerade in der Anfangszeit einer Berufsunfähigkeit ist es eher unwahrscheinlich, dass Sie wieder einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. Daher ist diese Vorsorge besonders wichtig.
Berufsunfähigkeitsrente – Berücksichtigen Sie Ihren Vermögensaufbau und Ihre Altersvorsorge!
Warum die BU-Rente allein für Ihre Zukunft nicht ausreicht
Wenn Sie berufsunfähig werden, dann zahlen Sie automatisch keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) oder Ihr Versorgungswerk ein. Die Folgen für Ihre Altersvorsorge können gravierend sein.
Um die Auswirkungen zu veranschaulichen, hier ein paar konkrete Zahlen:
- Verpassen Sie krankheitsbedingt 10 Jahre an Einzahlungen, wird Ihre gesetzliche Altersrente um etwa 25 % gekürzt.
- Fehlen sogar 20 Jahre, dann erhalten Sie zum Rentenbeginn nur noch etwa die Hälfte Ihrer regulären Rente.
Für Sie bedeutet das: Während der Berufsunfähigkeit müssen Sie deutlich mehr privat vorsorgen, als ohnehin bereits notwendig wäre.
Diese Regelung betrifft nicht nur gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, sondern ebenso:
- Selbstständige und Freiberufler ohne gesetzliche Rentenpflicht,
- Angestellte mit Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze,
- alle, die sich auf eine BU-Rente verlassen.
Fazit: Jeder sollte in der Lage sein, einen Teil seiner BU-Rente in die private Altersvorsorge zu investieren – sei es über ETF-Sparpläne, private Rentenversicherungen oder Immobilieninvestments.
Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsrente sein, damit genügend zum Leben bleibt?
Empfohlene Absicherungshöhe für den Ernstfall
Sie sehen also, dass die passende Berufsunfähigkeitsrente immer sehr individuell ist und von mehreren Aspekten abhängt.
Grundsätzlich empfehle ich: Setzen Sie die Berufsunfähigkeitsrente möglichst auf 100 % Ihres heutigen Nettoeinkommens. Da im Leistungsfall keine Beiträge mehr zur BU-Versicherung fällig werden (dank Beitragsbefreiung), haben Sie damit eine solide Basis geschaffen.
Darüber hinaus ist es sinnvoll, private Rentenversicherungen mit einer integrierten Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abzuschließen, damit im Fall einer BU auch die Altersvorsorge weiterläuft.
So können Sie:
- die zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge im Leistungsfall abdecken,
- und gleichzeitig die entfallenden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung kompensieren.