Die Versicherungssumme der BU berechnen
Wie Sie den passenden BU-Schutz kalkulieren und dynamisch anpassen
Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente wird bei Antragstellung festgelegt. Häufig kursiert die Empfehlung, etwa 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens abzusichern. Diese Summe kann ausreichen, wenn das Gehalt hoch genug ist und Monat für Monat eine hohe Summe übrig bleibt. Das ist nach unserer Erfahrung allerdings erst ab Einkommen von über 80.000,- Euro pro Jahr der Fall.
Alle anderen sollten die BU-Rente in Höhe von mindestens ihrem Nettoeinkommen versichern.
Um die Höhe der BU-Rente zu ermitteln, ist eine genaue Kalkulation notwendig. Dabei werden alle monatlichen Einnahmen betrachtet. Das Gehalt entfällt, wenn Sie berufsunfähig werden. Sollten sie jedoch zusätzliche Einnahmen aus einer Vermietung oder Pacht beziehen, sinkt ihr Bedarf an die Rentenleistung, da diese weiterhin vorhanden sind.
Den verbleibenden Einnahmen werden dann die monatlichen Ausgaben gegenübergestellt. Dazu gehören die Fixkosten wie Miete, Versicherungen, Nebenkosten, Altersvorsorge, Internet etc. Außerdem die Lebenshaltungskosten (Nahrung, Kleidung, Unternehmungen). Um diese zu ermitteln, ist es ratsam, für einige Zeit ein Haushaltsbuch zu führen, in das alle Ausgaben eingetragen werden.
- Bei einer exakten Kalkulation sind Ansprüche an Versicherungen zu berücksichtigen, die im Falle einer Berufsunfähigkeit geltend gemacht werden können.
- Außerdem mögliche Beitragsbefreiungen für Verträge. Diese Kosten fallen dann nicht mehr an und reduzieren den Bedarf entsprechend.
Abschließend werden die monatlichen Ausgaben den verbleibenden Einnahmen gegenübergestellt. Die Differenz ergibt den Bedarf beziehungsweise die empfohlene Höhe der BU-Rente. Sind keine weiteren Einnahmen mehr vorhanden, muss die Rente mindestens den regelmäßigen Ausgaben entsprechen. In diesem Fall kann es wiederum sinnvoll sein, das Nettoeinkommen in voller Höhe abzusichern.
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass von der ausgezahlten BU-Rente noch Abzüge zu erwarten sind.
Inflation, Krankenversicherung und Vorsorge
Neben dem tatsächlichen Bedarf müssen weitere Faktoren berücksichtigt werden. Einerseits die Inflation, der sich durch den Einschluss einer dynamischen Rentenleistung entgegenwirken lässt. Dabei steigt die Rente regelmäßig an.
Wer berufsunfähig ist, muss weiterhin seine Krankenversicherung bezahlen. Bei gesetzlich Versicherten ist der Kassenbeitrag abhängig von ihrem Einkommen. Als Bemessungsgrenze gilt dabei die monatliche BU-Rente und etwaige weitere Leistungen. Privatversicherte zahlen hingegen ihre PKV wie gewohnt weiter. Hierbei müssen sie berücksichtigen, dass die Kosten für eine Privatversicherung durchschnittlich um 4,8 Prozent im Jahr steigen.
Wer in jungen Jahren berufsunfähig wird, hat zudem keine oder nur geringe Ansprüche an eine Altersrente. Daher müssen die Betroffenen privat vorsorgen. Abhilfe schaffen kann eine BU-Versicherung, die eine lebenslange Rentenleistung erbringt, wenn die Versicherten vor dem 40. Lebensjahr berufsunfähig werden. Da diese lebenslange BU-Rente nur von sehr wenigen Versicherungen angeboten wird und recht teuer ist, kann alternativ auch ein ausgeklügeltes Vorsorgesystem mit einer dynamischen Rentenversicherung inkl. Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit die passende Lösung sein.
Nachversicherungsgarantie zur Anpassung der Rentenleistung
Die meisten Versicherer bieten eine sogenannte Nachversicherungsgarantie. Diese wird in den Tarifbedingungen festgehalten und besagt, dass die Rentenleistung zu bestimmten Anlässen um einen maximalen Betrag angehoben werden kann, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist. Häufig sind die folgenden Anlässe vorgesehen:
- Geburt eines Kindes
- Immobilienerwerb / Hausbau
- Heirat
- Gehaltssteigerung um mindestens zehn Prozent
- Abschluss einer Ausbildung
- Einstieg in das Berufsleben
So kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Maschinenbaustudenten preiswert mit einer Versicherungssumme von 2.000 Euro abgeschlossen werden. Mit dem Abschluss seines Studiums hat er die Möglichkeit, die Rentenleistung zu erhöhen, ohne dass er Gesundheitsfragen beantworten muss. Sollte er zwischenzeitlich an schweren Vorerkrankungen leiden, haben diese keinen Einfluss auf seinen Versicherungsschutz. So kann er beispielsweise seine BU-Rente auf bis zu 3.000 Euro aufstocken. Heiratet er nach einigen Jahren oder bekommt ein Kind, kann er eine weitere Erhöhung vornehmen, sofern die Versicherung höhere Nachversicherungen anbietet. Allerdings gibt es aktuell mit zum Beispiel der Basler, der Nürnberger, der LV1871 oder der Alte Leipziger recht wenig Auswahl unter den Versicherungen, die über eine Rente von 3.000 Euro versichern.
Deswegen wählen über 80% unserer Kunden auch die sogenannte 2-Vertrags-Lösung.
- Hinweis: Um welchen Betrag die BU-Rente erhöht werden kann, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Einige Versicherer ermöglichen eine Erhöhung um 300 Euro, andere um bis zu 500 Euro. Für die zusätzliche Absicherung fällt ein Mehrbeitrag an, der zwar nicht vom Gesundheitszustand, aber vom Alter zum Zeitpunkt der Rentenerhöhung abhängig ist. Noch besser als eine Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist übrigens der Verzicht auf die gesamte Risikoprüfung. Dann fallen auch Fragen zum Rauchverhalten, BMI, Hobbys, Auslandsaufenthalten oder zum ausgeübten Beruf weg.