Was versichert eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Leistungsumfang und Sonderklauseln verständlich erklärt
Regelmäßige Leserinnen und Leser unserer Artikel zur Berufsunfähigkeitsversicherung wissen bereits bestens über das Leistungsversprechen der BU-Versicherung Bescheid.
Der BU-Schutz greift dann, wenn Sie aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder eines (mehr als altersentsprechenden) Kräfteverfalls in Ihrem zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf für mindestens 50 % berufsunfähig sind.
Wollen Sie Ihre Leistung aus der BU beantragen, müssen Sie zur Prüfung eine Tätigkeitsbeschreibung anfertigen, wie ganz konkret Ihr Arbeitsalltag ausgesehen hat, bevor Sie gesundheitliche Einschränkungen hatten.
Im nächsten Schritt folgt dann der Abgleich, welche Tätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich sind. Sofern Sie dabei auf mindestens 50 % kommen oder unabhängig von den 50 Prozent, beim Verlust von wichtigen Kerntätigkeiten, erhalten Sie Ihre BU-Rente.
Die Frage, ob Sie noch in einem anderen Beruf arbeiten könnten, stellt sich dabei so gut wie gar nicht mehr, da so gut wie alle Versicherer für Berufsunfähigkeit auf die abstrakte Verweisung verzichten.
Wenn Sie allerdings einen neuen Beruf tatsächlich ausüben, kann der Versicherer prüfen, ob Sie Ihre Lebensstellung vor Eintritt der Berufsunfähigkeit zurückerlangt haben. Dies nennt man konkrete Verweisung.
Neben diesem Ur-Leistungsversprechen bieten die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen noch weitere, vereinfachte Zugänge zur BU-Leistung.
Zum Beispiel zahlen einige Versicherungen temporäre Renten bei Krebserkrankungen, Rollstuhlbedarf, Verlust der Sehkraft oder der Fähigkeit zu hören.
Durch die AU-Klausel, die in den meisten BU-Verträgen hinzugewählt werden kann, gibt es das Geld bereits bei Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit über mindestens sechs Monate. Auch diese Leistung ist je nach Versicherung auf maximal 36 Monate begrenzt.
Dann gibt es noch die Infektionsklausel, bei der die Leistung aus dem BU-Vertrag ausgelöst wird, sobald Sie in Ihrem Beruf aufgrund einer Infektion laut Infektionsschutzgesetz nicht mehr arbeiten dürfen. Dies kann vor allem für Ärzte und medizinisches Fachpersonal interessant sein.
Bei Beamtinnen und Beamten kann auch die Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen als Leistungsauslöser ausreichen, sofern eine Dienstunfähigkeitsklausel im Vertrag enthalten ist.
Und dann haben wir da noch die BU-Rente im Pflegefall. Je nach Formulierung in den Versicherungsbedingungen erhalten Sie Ihre monatliche Rente unabhängig von einer Berufsunfähigkeit zum Beispiel beim Verlust von Pflegepunkten (ADL) oder Erreichen eines Pflegegrades sowie in einigen Tarifen auch im Fall von Demenz ab Stufe 5 der GDS-Reisberg-Skala.