Warum eine Unfallversicherung auch mit BU-Schutz Sinn macht
Beispiel für einen typischen Leistungsfall der privaten Unfallversicherung
Alle sieben Sekunden passiert laut Statistischem Bundesamt ein Unfall. Zum Glück führt aber nicht jeder davon zu schlimmen Verletzungen.
Bei dieser Häufigkeit kommt es dann aber doch immer mal wieder zu bleibenden gesundheitlichen Schäden, einer sogenannten Invalidität.
Stellen Sie sich vor, Sie können durch einen schweren Unfall Ihre Beine nicht mehr bewegen: Was müsste sich dann für Sie in Ihrem Alltag alles ändern?
- Sind Ihre Küche und Ihr Badezimmer barrierefrei? Wie kommen Sie eventuell in den 2. oder 3. Stock in Ihrem Haus?
- Können Sie mobil bleiben und weiterhin mit Ihrem Auto oder Ihrem Fahrrad fahren?
- Gibt es eventuell eine Prothese, mit der Sie sich weiterhin fast ohne Einschränkungen bewegen können? Wenn ja, wird diese von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bezahlt? Wie viel Absicherung haben Sie dort für Körperersatzstücke?
Diese und viele weitere Fragen beeinflussen ab diesem Zeitpunkt Ihren Alltag. Nun brauchen Sie dringend Geld, um diese finanziellen Belastungen bewältigen zu können.
Natürlich kann es gerade in den ersten Monaten nach dem Unfallereignis auch zu einer Berufsunfähigkeit und damit zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente kommen. Von dieser monatlichen Rente müssen Sie jedoch noch einige Abzüge wie zum Beispiel die Altersvorsorge einplanen.
Was dann von Ihrer BU-Rente übrig bleibt, brauchen Sie in der Regel, um Ihre bisherige Lebensstellung aufrecht halten zu können. Da ist dann kein Geld für einen behindertengerechten Umbau und weitere Leistungen übrig.
Genau für diesen Fall ist die private Unfallversicherung konzipiert und sinnvoll. Aus der Unfallversicherung erhalten Sie in erster Linie – sofern Sie vieles beim Abschluss richtig gemacht haben – eine hohe Versicherungssumme ausgezahlt, um die finanziellen Schäden aufzufangen.
Je nach Grad Ihrer Invalidität und Qualität des Tarifs der Unfallversicherung kommen so schnell 300.000,- Euro bis zu einer halben Million Euro zusammen, wenn Sie mindestens ein Bein nicht mehr in vollem Umfang bewegen können.
Diese Leistung der Unfallversicherung ist übrigens vollkommen unabhängig davon, ob Sie in Ihrem Beruf eingeschränkt sind, ob Sie nach sechs Wochen, drei Monaten oder gar nicht mehr in Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit arbeiten können oder jetzt eine andere Tätigkeit ausüben.
Je nach Ihrer beruflichen Tätigkeit kann es also sein, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung gar nicht leisten muss – Sie aber trotzdem finanzielle Unterstützung von Ihrer Unfallversicherung bekommen.
Mit anderen Worten: JA, eine private Unfallversicherung als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll, wichtig und richtig. Vorausgesetzt, Sie beachten die folgenden Punkte!