Der Artikel erläutert die Unterschiede zwischen der abstrakten und der konkreten Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung:
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Abstrakte Verweisung: Hier kann der Versicherer die Leistung verweigern, wenn der Versicherte theoretisch in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, die seiner Ausbildung und Erfahrung entspricht und seiner bisherigen Lebensstellung nahekommt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versicherte diese Tätigkeit tatsächlich ausübt.
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Konkrete Verweisung: In diesem Fall prüft der Versicherer, ob der Versicherte nach Eintritt der Berufsunfähigkeit tatsächlich eine andere Tätigkeit ausübt, die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Ist dies der Fall, kann die BU-Rente eingestellt werden.
Der Artikel warnt vor versteckten Klauseln in Versicherungsverträgen, die trotz vermeintlichem Verzicht auf die abstrakte Verweisung diese unter bestimmten Bedingungen wieder einführen, beispielsweise nach längerer Berufspause. Es wird empfohlen, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und sich bei Unsicherheiten beraten zu lassen.
Die meisten Kunden, die über das Internet auf mich aufmerksam werden und einen Beratungstermin vereinbaren, haben schon versucht, sich auf mehreren Seiten im Internet „schlau“ über das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung zu machen. Das gelingt in aller Regelmäßigkeit nicht.
Einen Begriff schnappen aber beinahe alle auf: die abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Was das genau ist und warum wir die abstrakte Verweisung von der konkreten Verweisung in der BU unterschieden müssen, das lesen Sie im folgenden Artikel.
Die Abstrakte Verweisung
Berufsunfähigkeitsversicherung: Warum genaues Hinsehen bei der Verweisungspflicht zählt
Sie ist und bleibt wohl das vermeintlich wichtigste Kriterium bei der Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei findet man so gut wie keinen Tarif im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen mehr am Markt, der eine abstrakte Verweisbarkeit in den Versicherungsbedingungen vereinbart hat. Zumindest nicht auf den ersten Blick.
Leider gucken die meisten aber nur einmal hin – aber dazu gleich mehr.
Erst einmal geht es um die Frage: Was ist überhaupt eine abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wenn Sie zum Beispiel in einem handwerklichen Beruf als Tischler arbeiten und berufsunfähig werden, weil Sie mit allen Fingern der rechten Hand durch das Sägeblatt gerutscht sind, Sie aber theoretisch noch in einem kaufmännischen Beruf arbeiten könnten und deswegen keine BU-Rente bekommen – dann wurden Sie von der Versicherung abstrakt verwiesen.
Wichtig ist bei dieser abstrakten Verweisung im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung aber, dass Ihre Lebensstellung gewahrt bleiben muss. Wie diese auszusehen hat, ergibt sich zum einen (grob) aus der Rechtssprechung und zum anderen (im besten Fall detailliert) in den Versicherungsbedingungen.
Grob gesagt müssen Sie aber mindestens die Lebensstellung des Tischlers in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht im neuen Job wahren können. Wobei dies beim Jobwechsel vom Tischler zum kaufmännischen Angestellten wahrscheinlich ist.
Die versteckte abstrakte Verweisung
Wenn der Verzicht nur auf dem Papier steht – worauf Sie achten müssen
Auch wenn viele Versicherungsgesellschaften behaupten, auf eine abstrakte Verweisung in den Versicherungsbedingungen zu verzichten, findet sich in den allermeisten Bedingungswerken eine solche wieder. Gut versteckt, jedoch nicht minder „gefährlich“.
Einige Versicherungen führen eine abstrakte Verweisungsmöglichkeit bei vorübergehendem oder dauerhaftem Ausscheiden aus dem Berufsleben wieder ein. Befinden Sie sich also zum Beispiel in längerer Elternzeit, könnten Sie bei vielen BU-Versicherungen Gefahr laufen, im Leistungsfall auf eine theoretische Tätigkeit verwiesen zu werden.
Zum Beispiel die DBV (Deutsche Beamtenversicherung) behält sich die Möglichkeit einer abstrakten Verweisung für sämtliche Beamte auf Probe oder Beamte auf Widerruf vor.
Also passen Sie auf, denn nahezu allen Ratingagenturen oder Ersteller von „Bestenlisten“ haben entweder nicht gut aufgepasst oder sie wissen nicht, was sie da tun.
Die konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Was zählt: Theorie oder Praxis? – Wenn eine neue Tätigkeit zur Stolperfalle wird
Im Gegensatz zur abstrakten Verweisung, bei der es also nur darum geht, dass Sie als Versicherungsnehmer theoretisch einer Tätigkeit nachgehen könnten, geht es bei der konkreten Verweisung darum, ob Sie tatsächlich einer Tätigkeit nachgehen.
Nehmen wir wieder das Beispiel eines Tischlers. Wenn Sie zwar einer anderen Tätigkeit nachgehen könnten, dies aber nicht tun, können Sie von der Versicherung nicht konkret verwiesen werden.
Entscheiden Sie sich allerdings freiwillig dazu, nun in einen kaufmännischen Beruf einzusteigen, dann greift die konkrete Verweisung der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Und genau wie bei der abstrakten Verweisung gibt es bei der konkreten Verweisung gewisse Spielregeln, die zu beachten sind.
In guten BU-Bedingungswerken ist geregelt, dass Sie bis zu 80 % des Bruttoeinkommens Ihrer letzten Tätigkeit hinzuverdienen dürfen, ohne dass Sie Gefahr laufen, auf diese neue Arbeit verwiesen zu werden.
Aber Achtung: Bruttoeinkommen bezieht sich nicht immer auf das letzte Einkommen, bevor Sie berufsunfähig wurden. Einige BU-Versicherungen nehmen das durchschnittliche Bruttoeinkommen der letzten drei Jahre – auch bei Angestellten oder Auszubildenden.
Wenn Sie sich als Versicherungsnehmer nicht auf das sprichwörtliche Glatteis bewegen möchten und sicher gehen möchten, dass wirklich und dauerhaft ohne Wenn und Aber auf die abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung verzichtet wird, dann klicken Sie auf den unten stehenden Button und melden sich bei mir.
Die Grundfähigkeitsversicherung hat keine Verweisung
Klare Leistung ohne Umwege – kein Verweis auf andere Tätigkeiten möglich
Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es mit der Grundfähigkeitsversicherung. In dieser Versicherung gibt es für die Versicherung keine Möglichkeit, Sie auf eine andere Tätigkeit zu verweisen.
Wenn Sie hierbei mindestens eine der versicherten Fähigkeiten verloren haben, dann zahlt die Versicherung Ihre Rente. Egal, ob Sie in Ihrem aktuellen oder einem anderen Beruf arbeiten können.