BU inklusive Grundfähigkeitsversicherung
Gute Idee mit Luft nach oben bei der Umsetzung
An der Berufsunfähigkeitsversicherung von Generali hatte ich leider nicht viel Gutes finden können. Aber ein Thema habe ich dort lobend hervorgehoben: die Idee, eine (abgespeckte) Grundfähigkeitsversicherung in die BU zu integrieren.
Auch die ERGO bzw. die DANV hat diese Idee aufgegriffen und in der Berufsunfähigkeitsversicherung umgesetzt. Die Rentenzahlung bei Verlust einer Grundfähigkeit ist allerdings auf insgesamt 24 Monate begrenzt. Trotzdem ist dies aus meiner Sicht eine gute Schnittstelle, um das häufige (falsche) Argument zu behandeln, dass Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmensberater und Co. gar nicht BU werden könnten, weil so viel passieren müsse.
Dass dies nicht so ist, zeigt das Beispiel eines Kunden von mir, der als Ingenieur berufsunfähig wurde – und auch einer Verwaltungsbeamtin, die sogar nur wenige Monate nach Versicherungsbeginn ihre BU-Leistung brauchte.
Der Gedanke, dass Sie eine Fähigkeit schneller verlieren können, als berufsunfähig zu werden, ist gar nicht so falsch. Und genau deswegen gefällt mir die Idee dieser Kombination von Berufsunfähigkeitsversicherung und Grundfähigkeitsversicherung sehr gut.
Beim genauen Hinblicken auf die Bedingungen stelle ich dann nach der ersten Begeisterung fest, dass lediglich Hören, Sehen und Sprechen als Fähigkeiten versichert sind. Außerdem bekommen Sie Ihre Rente auch dann, wenn Sie mindestens 6 Monate vollständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
Dazu sind die Bedingungen im Vergleich zu guten Grundfähigkeitsversicherungen nicht besonders gut formuliert. Die Idee ist also gut, die Umsetzung könnte deutlich besser sein bei der DANV!