Welche Auswirkung hat die Angabe des Konsums von Cannabis auf die BU-Versicherung?
Wie reagieren BU-Versicherer seit der Legalisierung auf Cannabis-Konsum?
Seit der Cannabis-Legalisierung kommt zwar die Frage danach deutlich häufiger, aber auch vorher mussten sich die Versicherer mit diesem Thema beschäftigen. Denn das Rauchen von Marihuana ist auch vor April 2024 keine Seltenheit gewesen. Der Europäische Drogenbericht 2020 zeigt, dass bereits 4% der 18–64-Jährigen angeben innerhalb der letzten 12 Monate Cannabis zu sich genommen zu haben.
Dabei müssen wir beachten, dass dies zu diesem Zeitpunkt noch illegal gewesen ist und die Dunkelziffer daher wohl deutlich höher sein kann.
Da nun das „Schmuddel Image“ vom Tisch ist, wird der Handlungsdruck in der Risikoprüfung der Versicherung allerdings erhöht, denn nun kommt eben die Frage bei künftigen Kundinnen und Kunden auf „was passiert denn eigentlich, wenn ich die Risikofrage wahrheitsgemäß mit JA beantworte?“.
Die Versicherer haben dabei allerdings keine einheitliche Linie, was die Beantwortung dieser Frage pauschal schwer macht.
Einige BU-Versicherer sehen hier ein großes Problem und lehnen Anträge kategorisch ab. Andere Versicherer sind seit der Legalisierung noch in der Überlegung, wie man sich dem Thema nähern möchte. Und dann gibt es auch noch die Versicherungen, die sehr entspannt mit dem Thema Kiffen umgehen.
Zum Beispiel hat die Hannoversche in Ihrer BU gar kein Problem damit. Das Risiko wird ähnlich bewertet, wie der Alkoholkonsum auch: bestehen diesbezüglich keine gesundheitlichen Beschwerden und wurden deswegen noch keine Behandlungen im Abfragezeitraum durchgeführt und werden diese auch nicht beabsichtigt, steht dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung zu den normalen Konditionen nichts im Wege.
Wichtig ist hierbei aber, ob das Gras geraucht wird oder in anderer Form genommen wird. Wer sich hin und wieder eine „Tüte“ raucht, zählt entsprechend für den Beitrag als Raucher. Auch dann, wenn sonst keine weiteren Tabakwaren konsumiert wurden oder werden.
Wer aber entweder die letzten 12 Monate nicht gekifft (und auch sonst keine Zigarette, E-Zigarette oder ähnliches geraucht) hat oder das Cannabis in Form von Keksen oder Brownies zu sich nimmt, zahlt auch keinen Zuschlag.
Fangen Sie das Rauchen später wieder an, müssen Sie dies, im Gegensatz beispielsweise zu der BU von der Dialog oder der BU-Versicherung der Generali, nicht nachmelden und bleiben dauerhaft im Nichtraucher-Tarif.
Aktuell fragen wir mehrere Versicherungen am Markt an, um eine (möglichst verbindliche) Aussage zum Marihuana-Konsum zu erhalten, um diese dann hier zu ergänzen. Damit haben Sie dann eine Entscheidungshilfe, welche BU-Rente für Sie ohne Probleme möglich ist.