BU-Empfehlung für Ärzte
Warum Mediziner eine spezielle Absicherung mit Infektionsklausel benötigen
Auch Ärztinnen und Ärzte haben besondere Anforderungen an eine BU-Versicherung.
Aus meiner Sicht sollte eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung speziell für Mediziner eine Infektionsklausel haben, die bereits bei einem teilweisen Tätigkeitsverbot aufgrund einer Infektion die volle BU-Rente zahlt.
Bei anderen Klauseln ist das Problem, dass das Berufsverbot 100 % Ihrer Tätigkeit betreffen muss.
Gerade bei Ärzten, die neben der Arbeit mit Patienten auch im Büro Berichte schreiben müssen, ist es fast unmöglich, auf dieses vollständige Verbot zu kommen.
Da bei der Bayerischen bereits dann die BU-Rente in voller Höhe gezahlt wird, wenn es Ihnen verboten ist, mindestens 50 % Ihrer bisherigen Tätigkeit für mindestens die nächsten 6 Monate zu arbeiten, erhöht dies Ihre Leistungswahrscheinlichkeit im Fall einer Berufsunfähigkeit deutlich.
Außerdem ist die Infektionsklausel mittlerweile nicht mehr auf Ärzte begrenzt. Damit profitieren jetzt auch andere Berufe im Gesundheitswesen wie Krankenschwestern oder Altenpfleger sowie Berufe in der Nahrungsmittelproduktion davon.