Nachweis einer Berufsunfähigkeit
Wie der Prüfprozess abläuft – und was viele dabei übersehen
Worauf der Bericht aber eingeht, ist die lange Zeit, in der die Nürnberger den Antrag auf BU-Leistung prüft: Zehn Monate!
Leider „vergessen“ die Redakteure hierbei zu erwähnen, dass damit nicht die Zeit gemeint ist, die die Versicherung zur Prüfung aller Unterlagen gebraucht hat – sondern die Zeit zwischen der erstmaligen Meldung und dem Ergebnis der Leistungsprüfung.
Dazwischen passiert unter anderem Folgendes:
- Der Kunde meldet sich bei seiner Versicherung und sagt: „Ich bin berufsunfähig.“
- Die Versicherung schickt Fragebögen zur beruflichen Tätigkeit, zum Gesundheitszustand, zum Einkommen usw. an den Kunden.
- Der Kunde muss diese Unterlagen ausfüllen und Arztberichte beifügen, aus denen hervorgeht, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht.
- Je nach Alter des Vertrags darf die Versicherung außerdem prüfen, ob beim Abschluss alle Gesundheits- und Risikofragen korrekt beantwortet wurden.
Wenn sich der Kunde hierbei mehr Zeit lässt – wovon bei psychischen Erkrankungen auszugehen ist – können dadurch mehrere Monate vergehen.
Es liegt also nicht allein in der Hand der Versicherung.
Oder glaubt wirklich jemand, dass Frau Rothenburg sich einfach so gefallen ließ, 10 Monate auf eine Entscheidung zu warten, ohne bei der Versicherung anzurufen oder die Medien einzuschalten?
Irgendwie ist sie ja doch an WISO geraten. Warum denn nicht schon früher, wenn die Nürnberger wirklich so lange gebraucht hätte?
Der Nachweis wurde nicht erbracht
Ein weiteres Problem ist das Krankheitsbild. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Kundin am Anfang – wegen des Mobbings – versucht hat, ihren Arbeitsplatz zu wechseln.
So schwer und abstoßend Mobbing auch ist – es muss nicht zwingend zur Berufsunfähigkeit führen. Es kann zwar Auslöser sein, reicht als Nachweis aber nicht aus.
Oder ganz platt gesagt: Wenn ich jeden Tag mit meinem Kopf 20-mal gegen die Wand haue, dann tut das sau weh.
Aber deswegen bin ich noch nicht berufsunfähig.
Wenn dann aber durch das tägliche Wiederholen mein Gehirn den Geist aufgibt, dann kann das durchaus zu einer Berufsunfähigkeit führen.
So ist das auch mit dem Mobbing. Und das muss ich als Kunde meiner Versicherung auch richtig erklären – und (das ist ganz wichtig) medizinisch belegen.
Es gibt einfach wichtige Regeln, wenn Sie Ihre BU-Rente beantragen wollen.
Leider geht der WISO-Bericht auch nicht auf die Übergänge zwischen Krankengeld, möglichem Krankentagegeld und der BU-Rente ein.
Darauf weist z. B. mein geschätzter Kollege Walter Benda in seinem Blog „ZDF WISO zur Berufsunfähigkeit: alles Verbrecher“ hin.
Auch das sollte im gesamten Prozess beachtet werden.