Wie lange Berufsunfähigkeitsversicherung – Muss die BU immer bis 67 Jahren laufen?
Warum eine Laufzeit bis zum regulären Renteneintrittsalter unerlässlich ist
Klare Antwort: JA!
Für dieses Endalter bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es viele einfache und ein paar komplexe Gründe.
Einfache Gründe für eine BU-Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr
Laut einer Auswertung von Statista aus dem Jahr 2009 (hier war es noch möglich, abschlagsfrei mit 65 Jahren in Altersrente zu gehen), liegt das Risiko, bis zur Rente berufsunfähig zu werden bei einem 30-jährigen Mann bei 41 %. Bei einer 30-jährigen Frau liegt die Wahrscheinlichkeit der Berufsunfähigkeit dabei bei 37 %.
Bei einem 20-jährigen Mann ist das Risiko für Berufsunfähigkeit mit 43 % und bei einer Frau mit 38 % sogar noch einmal deutlich höher. Hier trifft die Berufsunfähigkeit fast jeden ZWEITEN MANN und mehr als jede DRITTE FRAU!
Diese Statistik zeigt uns sehr deutlich, dass das Risiko, im Laufe des Erwerbslebens berufsunfähig zu werden, eher abnimmt. Immer noch auf einem extrem hohen Niveau, aber es nimmt ab.
Bei der Überlegung, Ihre BU-Rente doch nur bis zu Ihrem 65. oder gar 62. Lebensjahr abzuschließen, kommt häufig der Gedanke, „die letzten paar Jahre bis zur Rente bekomme ich irgendwie überbrückt” ins Spiel.
Das ist allerdings zum einen reine Theorie (dazu kommen wir gleich) und zum anderen basiert das auf der Annahme, dass Sie erst sehr spät im höheren Alter berufsunfähig werden. Wenn Sie aber bereits mit 40 Jahren berufsunfähig werden, dann geht diese Rechnung einer kürzeren Versicherungsdauer in keinem Fall mehr auf.
In diesem Fall zahlen Sie höchstwahrscheinlich keine BU-Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung oder ins Versorgungswerk ein, weswegen sich Ihr Anspruch an die spätere Altersrente drastisch reduziert (10 Jahre Berufsunfähigkeit kosten rund 25 % Rentenanspruch).
Wollen Sie dann Ihre Altersrente auch noch vor dem (aktuell) 67. Lebensjahr beziehen, kommen zusätzlich noch einmal 3,6 % Abzug pro Jahr hinzu, dass Sie früher in Rente gehen wollen. Damit hätten Sie trotz des guten Glaubens, mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihren Lebensstandard gehalten zu haben, die Armut nur verschoben.
Bei diesen Berechnungen zur Berufsunfähigkeit gehen wir übrigens von dem sehr günstigen (aber auch unwahrscheinlichen) Fall aus, dass Sie auch in 30 Jahren noch abschlagsfrei mit 67 in Rente gehen können.