Der Artikel kritisiert die pauschalen und teils falschen Empfehlungen, die Verbraucherschutzorganisationen in Bezug auf die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) geben. Dabei geht es insbesondere um:
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vereinfachte Aussagen zur Notwendigkeit bestimmter Klauseln,
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pauschale Tarifempfehlungen ohne echte Bedarfsanalyse,
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und fehlende Differenzierung bei komplexen Leistungsdetails.
Der Autor macht deutlich: Was als neutrale Verbraucherinformation daherkommt, kann im Ernstfall zu finanziellen Einbußen oder sogar zur Leistungsverweigerung führen. Besonders kritisch sieht der Artikel die mangelnde Praxiserfahrung vieler Verbraucherschützer, die selten Leistungsfälle begleiten und daher wichtige Details übersehen. Die Empfehlung lautet: Bei der BU lieber auf spezialisierte Experten setzen als auf vermeintlich neutrale Allgemeinratschläge.
Verbraucherschutz – das ist ein wohlklingender Begriff
Zwischen Idealbild und Realität
Und Verbraucherschutz ist tatsächlich enorm wichtig, denn bei der großen Anzahl an Handelswaren und Finanzprodukten am Markt ist es sehr schwer, den Überblick zu behalten. Da braucht es Institutionen, die den Verbraucher schützen.
Die Verbraucherzentralen haben sich diese Aufgabe auf die Fahne geschrieben. Sie wirken dabei ehrenamtlich und unabhängig. Ganz ohne wirtschaftliches Interesse und fachlich extrem versiert.
Dass dieser Eindruck aber des Öfteren täuscht, beweist wieder einmal ein aktuelles Beispiel:
Wrong Way: Am 25.08. schrieben die Kieler Nachrichten einen Artikel, der sich pünktlich zum Start des neuen Ausbildungsjahres mit der Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz befasst.
Als Experten verlässt man sich auf Michael Herte von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Föllige Ahnungslosigkeit?
Wenn ausgerechnet der Verbraucherschutz beim Thema BU versagt
Bei der Aufzählung der wichtigsten Versicherungen liegt Herte mit der Krankenversicherung und der Privathaftpflichtversicherung sehr richtig. Dann allerdings kommt er auf die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu sprechen und rät Studenten und Berufseinsteigern vom Abschluss erst einmal ab.
„Grund: Die Police beziehe sich direkt auf einen Beruf – ob dieser nach der Ausbildung tatsächlich ausgeübt werde, sei aber nicht gewiss.“ – sagt er zur Begründung. Und liegt damit aber sowas von falsch.
Hätte er auch nur ein einziges Mal die Versicherungsbedingungen einer BU-Versicherung gelesen, wäre ihm aufgefallen, dass stets der „zuletzt ausgeübte Beruf, wie er ohne gesundheitliche Einschränkungen ausgestaltet war“ versichert ist. Mit anderen Worten: Der Versicherungsschutz folgt selbstverständlich bei einem Berufswechsel – und sogar bei einer Änderung der Ausgestaltung seines Berufes.
Das sollte man zumindest wissen – zumindest wenn man Verbraucher in solchen Themen berät. Oder?
Nur eine Ausnahme?
Wenn Beratung teuer wird – und trotzdem nicht passt
VerbraucherSCHUTZ setzt natürlich in erster Linie Ehrlichkeit und Neutralität, aber selbstverständlich auch Fachwissen und Kompetenz voraus.
Handelt es sich bei den Aussagen von Herrn Herte vielleicht nur um einen Einzelfall? Wie gehen Verbraucherzentralen mit dem Thema um? Ist eine kompetente und verlässliche Beratung sichergestellt?
Ein Beispiel aus meinem Kundenkreis spricht leider eine andere Sprache: Bevor einer meiner Kunden das Gespräch mit mir führte, ließ er sich gegen ein Honorar von knapp 100 Euro in einer Verbraucherzentrale etwas zum Thema BU-Versicherung erzählen.
Mit einem stattlichen Einkommen von gut 2.000 Euro netto im Monat hoffte der Dipl.-Ingenieur auf einen kompetenten Rat.
Fazit: Pauschal und ohne nach seinem Verdienst zu fragen, wurde ihm zu einer Monatsrente von 1.000 Euro geraten. Einen Bedingungsvergleich gab es ebenfalls nicht. Es wurde stattdessen ausschließlich nach dem nicht garantierten Zahlbeitrag verglichen, und ohne weitere Rückfragen erhielt der Interessent die drei günstigsten Anbieter auf einem Zettel notiert.
Sie dürfen drei Mal raten, warum er nach diesem Erlebnis ein Gespräch mit mir gesucht hat.
Der Blick in die sprichwörtliche Röhre
Wer haftet, wenn der Verbraucherschutz versagt?
Gefährlich wird es für jene Verbraucher, die dem falschen Rat der Verbraucherzentrale folgen und mit zu geringen und oftmals qualitativ schlechten Absicherungen aus so einem Gespräch rausgehen. Tritt der Leistungsfall ein, lässt die Erkenntnis über den zu geringen oder nicht vorhandenen Schutz nicht lange auf sich warten.
Gut, wenn man in so einem Fall jemanden für die Falschberatung verantwortlich und sogar haftbar machen kann.
Der oft von Verbraucherzentralen als geldgeil und unfähig beschimpfte Versicherungsmakler – weil er Provisionen für seine Arbeit erhält – müsste jetzt voll für den Schaden des Verbrauchers aufkommen. Reichen seine finanziellen Mittel nicht, besteht zwingend eine sogenannte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die hier einspringt.
Anders ist dies jedoch bei den Verbraucherzentralen: Für keine hier getroffene Aussage müssen die Mitarbeiter oder die VBZ haften. Die Rechnung zahlt also immer der Verbraucher alleine.
Ist das Verbraucherschutz?
Was muss sich ändern?
Qualifikation, Transparenz und Haftung als Grundlage für echten Verbraucherschutz
Koch ist keine geschützte Bezeichnung. Nur weil sich jemand so nennt, muss er noch längst nicht kochen können. Im schlimmsten Fall bleibt das Essen der Gäste stehen.
Bei Versicherungen und Finanzdienstleistungen ist es ähnlich. Auch hier kann sich im Prinzip jeder „Experte“ nennen und wilde Meinungen verbreiten. Jedoch sind die Konsequenzen in vielen Fällen schwer und weitreichend. Ganze Existenzen können auf dem Spiel stehen.
Wer nun also noch gewerblich Verbraucher in solch wichtigen Fragen berät – also Geld für seine Arbeit nimmt –, der sollte auch über klar definierte und ständig überprüfte Qualifikationen und Fachwissen verfügen. Und er muss auch ohne Ausnahme für sein Handeln haften.
Hier sind aus meiner Sicht zum einen die Verbraucher gefragt: Informieren Sie sich vor einem Beratungsgespräch über den Status des Beraters. Ist er unabhängig oder gebunden? Zahlen Sie ihn über ein Honorar oder durch eine Provision? Haftet er für sein Tun und Unterlassen?
Um meinen Status vor dem ersten Gespräch klarzustellen, erhalten meine Kunden mit der Terminvereinbarung eine ausführliche Erstauskunft, in der unter anderem diese Fragen beantwortet werden.
Zum anderen ist aber auch die Politik gefragt, den Verbraucherschutz komplett neu und transparent zu organisieren. Da die Verknüpfungen zwischen VBZ und Politik jedoch sehr eng sind, ist dieser Weg noch ein außerordentlich weiter.