BU-Versicherung trotz psychischer Erkrankung: Keine Ausnahme, sondern machbar
Eine Annahme trotz psychischer Erkrankungen ist keine Ausnahme
Dennoch kann man die Frage stellen, ob diese Annahme bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz psychischer Vorbelastung möglicherweise eine Ausnahme oder gar ein Zufall gewesen ist.
Das mag zwar den Betroffenen in obiger Situation nicht interessieren, aber vielleicht, wenn Sie eine BU-Rente versichern möchten und ebenfalls unter einer psychischen Erkrankung wie Depression gelitten haben oder leiden.
Alleine in diesem Jahr hatten wir mehreren Kundinnen und Kunden mit höherem Risiko helfen können, eine BU-Rente abzusichern.
Besonders fällt mir dabei ein Fall ein, bei dem der Interessent selbst Ablehnungen bei verschiedenen Versicherungsmaklern und Versicherern erhalten hat und sich in letzter Not bei uns meldete, um gegebenenfalls noch eine Grundfähigkeitsversicherung zu bekommen.
Aufgrund eines Burn-outs vor wenigen Jahren inklusive Psychotherapie hielt er den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für aussichtslos.
In seiner Situation kam „erschwerend“ hinzu, dass aufgrund seines Einkommens eine BU-Rente von rund 6.000,- Euro im Monat angemessen wäre.
Das ist bei einem einzelnen Versicherer für Berufsunfähigkeit schon bei Menschen ohne erhöhtes Risiko nicht ohne ein zusätzliches ärztliches Zeugnis möglich. Bei derartigen Vorerkrankungen und Psychotherapie wird es natürlich nicht leichter.
Das Ergebnis: Wir haben die 6.000,- Euro Gesamtrente mit jeweils 3.000,- Euro bei Die Bayerische und 3.000,- Euro beim HDI versichern können.
In beiden Fällen OHNE Ausschlussklauseln und somit mit voller Absicherung im Fall von Berufsunfähigkeit.
Neben diesen beiden recht komplexen Vorgängen konnten wir in diesem Jahr ebenfalls zahlreiche weitere Kundinnen und Kunden mit psychischen Erkrankungen helfen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen – und das sehr oft auch komplett ohne Ausschluss.
Unter anderem eine Kundin mit Psychotherapie während der Corona-Zeit aufgrund der Mehrfachbelastung wegen Kinderbetreuung (Homeschooling), Haushalt und Arbeit oder ein Kunde, der gegen Platzangst in gewissen Situationen medikamentös behandelt wird.
Bei beiden Kunden gab es ebenfalls eine Versicherung zur Absicherung von Berufsunfähigkeit – ohne Ausschlüsse.