Vereinfachter Leistungsnachweis wird weiter vereinfacht
Volle BU-Rente bei voller Erwerbsminderung ohne weitere Voraussetzungen
Die Leistungsprüfung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch mal etwas länger dauern. Je nach Ursache für den Verlust der Arbeitskraft sprechen wir da von mehreren Monaten. Und es müssen einige Unterlagen zusammengestellt, eingereicht und geprüft werden. Unter anderem die ausführliche Diagnose vom behandelnden Facharzt, eine umfassende Tätigkeitsbeschreibung des zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Berufes, Einkommensnachweise und je nach Leistungsfall einiges mehr.
Abhilfe können dabei Zusatzoptionen wie die Arbeitsunfähigkeitsklausel sein, die bei der Baloise eine von der BU unabhängige Zahlung in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente auslöst und für immerhin bis zu 36 Monaten gezahlt wird.
Dieser Baustein kostet allerdings einen kleinen Obolus.
Kostenfrei hingegen ist der vereinfachte Leistungsnachweis in dem Fall, dass Sie eine volle, unbefristete Erwerbsminderungsrente aus der Sozialversicherung erhalten.
Wer die Regelungen des §43 VI Sozialgesetzbuch kennt, die zur vollen Erwerbsminderung führen, der weiß auch, dass in einem solchen Fall auch recht sicher eine Berufsunfähigkeit im Sinne der BU-Bedingungen vorliegt.
Wenn also die Deutsche Rentenversicherung zu dem Entschluss gekommen ist, dass Ihnen eine unbefristete, volle Erwerbsminderungsrente aus gesundheitlichen Gründen zusteht, dann schließt sich die Baloise ohne eigene Prüfung, ob Sie auch berufsunfähig sind, an.