Irrtum 1
"Man kann die Berufsunfähigkeit selbst verhindern"
Falsch! Diese Behauptung gehört zu den häufigsten Irrtümern. Eine Berufsunfähigkeit kann auch trotz einem gesunden Lebensstil eintreffen. Die Ursachen einer Berufsunfähigkeit sind vielfältig, mit rund 20% bei Menschen mit psychischen Erkrankungen, danach folgen Erkrankungen die den Bewegungsapparat betreffen und Krebs. Infektionskrankheiten, Nervenerkrankungen, chronische Krankheiten, Erkrankungen der Haut oder des Herz-Kreislauf-Systems und viele weitere "runden" die Ursache für eine Berufsunfähigkeit ab.
Das Risiko lässt sich also sicherlich vermindern, aber niemals ausschließen oder auf ein überschaubares Maß reduzieren.
Irrtum 2
"Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich sofort geschützt bin!"
Die Berufsunfähigkeitsversicherung bringt in der Regel keine Wartezeiten mit sich. Soll heißen, dass Sie als Versicherter ab Beginn der ersten Sekunde im Versicherungsfall den Versicherungsschutz genießen und die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente erhalten.
Irrtum 3
"Mit dem abschließen der Berufsunfähigkeitsversicherung kann ich noch warten"
Wie in den meisten Versicherungen ist es bei der BU-Versicherung ebenfalls ratsam, diese früh genug abzuschließen um sich abzusichern. Je älter Sie werden, desto höher sind die Beiträge. Der richtige Zeitpunkt ist jetzt. Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich.
Warten bis zum ersten Schlaganfall ist keine Option, denn vor Abschluss des BU-Schutzes werden Gesundheitsfragen gestellt. Ein gesunder Mensch wird wohlmöglich ganz problemlos versichert, wo hingegen ein Mensch mit Schlaganfall nicht ganz problemlos - wahrscheinlich kann dieser sich auch auch weniger günstig versichern lassen. Im schlimmsten Fall sogar gar nicht.
Viele Interessenten in unserer Beratung erzählen uns, dass Sie es im Nachgang bereuen ihre BU-Police nicht eher schon abgeschlossen zu haben, da Vorerkrankungen und / oder das höhere Alter für teurere Beiträge oder Ausschlüsse sorgen.
Irrtum 4
"Meine Unfallversicherung schützt mich doch vor allem, oder?"
Eine Unfallversicherung schützt Sie in erster Linie vor den finanziellen Folgen von Unfällen. Sie deckt jedoch keine Risiken ab, die durch Erkrankungen entstehen. Im Gegensatz dazu ist die Berufsunfähigkeitsversicherung speziell auf den Schutz vor den Folgen von Erkrankungen ausgerichtet, die zur Berufsunfähigkeit führen können. Sollte also eine Berufsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit eintreten, auch wenn eine Unfallversicherung besteht, entfällt der Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung, da diese ausschließlich Unfälle abdeckt.
Eine Unfallversicherung ist als Ergänzung zur BU jedoch ratsam und wir von uns als Zusatz ausdrücklich empfohlen.
Irrtum 5
"Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann ich mir finanziell nicht leisten"
Haben Sie sich schon mal einen Überblick verschafft, wofür Sie Ihr Geld ausgeben?
Das deutsche Bundesamt beobachtet jährlich das Konsumverhalten der Menschen die in Deutschland leben. Monatlich stecken die Deutschen mit 6,2% (Stand: 2022) mehr Geld in Gastronomie-Besuche oder in ihre Freizeitgestaltung 8,6%, als in ihre Gesundheit mit nur 4,1%. In die Gesundheit zu investieren ist sinnvoll und vor allem nachhaltig, denn sie ist unser wichtigstes Gut. Es ist keineswegs erforderlich, vollständig auf Freizeitvergnügen zu verzichten. Dennoch kann man durchaus gezielt sparen, um in die eigene Gesundheit zu investieren und sich damit langfristig absichern.
Außerdem sollten Ihnen klar sein: Wenn Sie sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht (schwer) leisten können, dann können Sie es sich erst recht nicht leisten darauf zu verzichten.
Irrtum 6
"Ist es verpflichtend eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen?"
Nein! Das Abschließen einer BU-Versicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Anders wie bei den Sozialversicherungen wie bei der Pflegeversicherung, der Krankenversicherung oder der Rentenversicherung (inklusive Erwerbsminderungsrente) und der Arbeitslosenversicherung.
Bei Selbstständigen und Freiberuflern kann sich die Versicherungspflicht lediglich auf die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung beschränken, wobei dann auch in jedem Fall Wahlfreiheit bei der Auswahl der Krankenversicherung besteht (Private Krankenversicherung oder Gesetzliche Krankenversicherung).
Bei Kammerberufen besteht ebenfalls keine Pflicht zur Einzahlung in die Gesetzliche Rentenversicherung. Stattdessen müssen Sie Beiträge in eine Berufsständische Versorgung einzahlen woraus neben einer Altersrente auch eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt werden kann. Die Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk ist jedoch gänzlich anders zu bewerten wie die Private BU-Versicherung.
Beim Abschluss einer BU-Versicherung steht Ihnen im Leistungsfall eine monatliche BU-Rente zu. Diese private Rente unterstützt Sie finanziell erheblich bei der Existenzabsicherung.
Während die Erwerbsminderungsrente, welches eine staatliche Unterstützung ist, die nur in bestimmten Fällen gezahlt wird und keine Absicherung Ihrer Lebensstellung enthält und die BU-Rente aus dem Versorgungswerk nur bei vollständigen Verlust Ihrer Arbeitskraft leistet.