Wie gut ist die Qualität der Fähigkeiten?
Stärken und Schwächen der Gothaer-Definitionen im Marktvergleich
Da wir nun wissen, welche Fähigkeiten für Kinder versichert sind, gucken wir uns einmal deren Qualität an.
Da diese Grundfähigkeitsversicherung bereits ab dem 6. Lebensmonat vollumfänglichen Versicherungsschutz für Kinder bietet, sind die meisten Grundfähigkeiten altersgerecht beschrieben. So gibt es in der Regel bis zum dritten oder mal bis zum sechsten Lebensjahr andere Voraussetzungen zur Zahlung der Leistung als in den Jahren danach.
Die Qualität der Fähigkeiten ist aus meiner Sicht jedoch insgesamt eher gemischt. Das Hören zum Beispiel ist mit einem Hörverlust von mindestens 60 dB im Vergleich zum Markt bei der Gothaer gut geregelt.
Beim Sprechen spricht die Gothaer Grundfähigkeitsversicherung davon, dass sich Ihr Kind im sozialen Umfeld gegenüber einem unbeteiligten Dritten nicht mehr verständigen können sollte. Aus meiner Sicht widerspricht sich diese Formulierung, denn ein unbeteiligter Dritter gehört nicht zum sozialen Umfeld.
Auch bei der Grundfähigkeit „Gehen“ gefällt mir die Definition der Gothaer nicht. Einmal, weil bei einer Strecke von 400 Metern eine Pause von maximal 60 Sekunden gemacht werden darf bzw. muss. Das ginge besser, indem man einfach auf diese Pause verzichtet. Fairerweise hat dies auch die Versicherung für Kids von der Alten Leipziger. Erschwerend kommt jedoch hinzu, dass ein Gehstock als Hilfsmittel zählt und wir damit nicht mehr von einem freien Gehen sprechen.
Auch das Treppensteigen ist im Vergleich zum Wettbewerb deutlich schlechter vom Versicherer formuliert.
Während Sie im Marktschnitt 12 Stufen hoch und runter gehen können müssen, sind es bei diesem Kölner Versicherer nur 6 Stufen. Zusätzlich ist auch hierbei wieder die Pause von bis zu 60 Sekunden definiert und der Handlauf gilt als Hilfsmittel.
Das ist nicht gut und hält im Marktvergleich aus meiner Sicht nicht besonders gut Stand.
Auch beim Knien und Bücken gibt es Licht und Schatten. Sehr gut definiert ist das Knien, denn wenn Sie nicht mehr mit BEIDEN Knien auf den Boden kommen und sich ohne fremde Hilfe nicht mehr aufrichten können, gibt es die Leistung.
Auch beim Bücken sollte es so sein, dass man mit den Fingern beider Hände nicht mehr auf den Boden kommen muss. Die Formulierung des Versicherers lässt jedoch Spielraum zur Interpretation. Das kann im Zweifel für unnötigen Streit sorgen.
Insgesamt gefällt mir die Regelung der unterschiedlichen Grundfähigkeiten der Gothaer in Summe nicht. Dafür gibt es aus meiner Sicht zu viele Mängel und auch ausreichend Beispiele am Versicherungsmarkt, wie es (teilweise wesentlich) besser geht.