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Was steckt hinter der Aussage „die BU-Rente zahlt bereits ab 25 % Berufsunfähigkeit“?
Wir überprüfen jetzt einmal, wie viel Wahrheit in den Aussagen steckt.
Was bedeutet „die BU-Rente zahlt bereits ab 25 % Berufsunfähigkeit“ in der Praxis?
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben und wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder eines (mehr als altersentsprechenden) Kräfteverfalls nicht mehr wie gewohnt in Ihrer Tätigkeit arbeiten können, dann stellen Sie bei Ihrer BU-Versicherung einen Leistungsantrag.
Im nächsten Schritt wird geprüft, ob Sie gemäß der Versicherungsbedingungen überhaupt berufsunfähig sind.
Grob zusammengefasst gibt es dabei zwei Wege zur Leistung: die qualitative Berufsunfähigkeit und die quantitative Berufsunfähigkeit.
Bei der quantitativen BU geht es also um die Frage, zu wie viel Prozent Sie, gemessen an Ihrer letzten Tätigkeit, noch arbeiten können. Wenn sich dabei herausstellt, dass Sie mindestens 50 % Ihrer letzten Tätigkeit nicht mehr arbeiten können, bekommen Sie die volle Berufsunfähigkeitsrente. So ist das zumindest der Regelfall.
Einige wenige Versicherer wie die Debeka und zum Beispiel die Swiss Life bieten als Alternative von dieser Standard-Regelung eine 25/75 %-Regel an. Dies bedeutet, dass Sie bereits ab 25 % Berufsunfähigkeit Ihre BU-Rente bekommen. Anders als bei der 50 %-Klausel, bei der mit Erreichen dieses Grades die volle Rente bezahlt wird, gibt es bei der 25/75-Regel nur Leistung im selben Verhältnis des Leistungsgrades.
Beispiel: Sind Sie zu 30 % berufsunfähig, bekommen Sie von einer BU-Rente in Höhe von 2.000 Euro auch lediglich 600 Euro. Erst ab 75 % BU-Grad wird dann die Berufsunfähigkeitsrente in voller Höhe fällig.
Was bringt die geringere Leistungsschwelle?
Allerdings möchte ich die Gegenfrage direkt hinterher stellen: Nehmen wir an, Ihr Grad der Berufsunfähigkeit liegt bei 40 %. Aus den Verträgen der LV1871, der Bayerischen, der Generali, der AXA, der Basler, vom Volkswohl Bund, von der Alte Leipziger und vielen anderen bekommen Sie keine Leistung.
Sehr wohl aber von der Debeka oder Swiss Life (sofern Sie dort die 25 %-Regel gewählt haben).
Und wenn wir davon ausgehen, dass Sie in Ihrem Beruf ein jährliches Bruttoeinkommen von 60.000 Euro haben, dann werden Sie auf ein monatliches Nettoeinkommen (je nach Steuerklasse und Familienstand) von ca. 3.000 Euro kommen. Diese 3.000 Euro sind Ihr Einkommen, von dem Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten und auch Altersvorsorge betreiben.
Da von einer privaten BU-Rente noch einige Abzüge zu erwarten sind, sollten Sie die 3.000 Euro in voller Höhe (am besten über eine Aufteilung auf zwei BU-Verträge) absichern.
In diesem Fall würden Sie auch aus der 25 %-Klausel lediglich 1.200 Euro im Monat erhalten. Bei 50 % Berufsunfähigkeit gäbe es anstelle der vollen BU-Rente in Höhe von 3.000 Euro auch nur die Hälfte – also 1.500 Euro.
Das Problem dabei: Bei sehr niedrigschwelligem Grad der Berufsunfähigkeit ist der Bedarf an Leistung eher gering. Bei steigender Quote steigt dann auch der Bedarf überproportional. Bei einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit ist in der Regel an ein sinnvolles Ausüben Ihrer Tätigkeit gar nicht mehr zu denken.
Das wiederum wird relativ schnell zu 100 % Einkommensverlust führen.
Fazit: Dass eine niederschwellige Leistung einen Vorteil bringt, glaube ich, steht außer Frage. Nur ist der Preis der späten vollständigen Leistung (erst ab 75 %) aus meiner Sicht zu hoch.