Sie möchten eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sind aber schon krank?
Vereinfachte Gesundheitsfragen – Lösung oder neue Gefahr?
In solchen Fällen bieten einige Versicherungsgesellschaften regelmäßig Aktionen mit verkürzten bzw. vereinfachten Gesundheitsfragen an. Dies schien lange Zeit DIE Lösung für alle zu sein, die schon diverse Erkrankungen in die Beratung „mitbringen“.
Nun meldet sich ein Versicherungsmakler in seinem Blog und diversen Presseartikeln im VersicherungsJournal, bei Pfefferminzia und einigen weiteren zu Wort. Bei zwei seiner Kunden wurde die Leistung mit Verweis auf die „spontane Anzeigepflichtverletzung“ abgelehnt. Hebeln Versicherungen also mit einem Taschenspielertrick das Versicherungsvertragsgesetz aus?
Bergen vereinfachte Gesundheitsfragen nun den Wolf im Schafspelz?
Dieser Eindruck kann sich bei einem Laien nun schnell verfestigen – zumindest ohne den Sachverhalt zu kennen. Und ich gebe an dieser Stelle gerne zu, dass ich auch nur den Sachverhalt aus Blog und Presse kenne. Daher kann ich mich bei meiner Bewertung nur daran orientieren.
In den beiden Fällen handelt es sich um Kunden, die mit erheblichen Vorerkrankungen eine BU-Versicherung abschließen wollten. Bei dem einen geht es um eine MS (Multiple Sklerose) Erkrankung im fortgeschrittenen Stadium. Im anderen Fall um einen Kunden, der unter Diabetes Typ 2 und chronischer Niereninsuffizienz leidet.
Anhand der bis hier bekannten Angaben kann man davon ausgehen, dass beiden Kunden klar war, aufgrund des bisherigen Verlaufs alsbald berufsunfähig zu werden. Auch kommt der Umstand hinzu, dass der MS-Patient erst acht Jahre nach Ausbruch der Erkrankung einen Antrag auf Versicherung stellte – und zwei Jahre darauf Leistungen in Anspruch nehmen wollte.