Was ist Cash+?
Einmalzahlung als innovativer Zusatzbaustein bei Berufsunfähigkeit
Neben den Bausteinen AU-Klausel, garantierte Rentensteigerung, die Vereinbarung einer lebenslangen Pflegerente und einer Einmalleistung bei Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall oder einem schweren Unfall gibt es nun einen weiteren Baustein in der Berufsunfähigkeitsversicherung der Baloise.
Hierbei handelt es sich um eine Kapitalzahlung bei erstmaliger Berufsunfähigkeit in Höhe von wahlweise 12 oder 36 monatlichen BU-Renten.
Bei einer BU-Rente von 2.000,- Euro bedeutet das, dass im Fall einer Berufsunfähigkeit entweder ein Einmalbeitrag in Höhe von 24.000,- Euro beziehungsweise 72.000,- Euro ausgezahlt wird.
Wichtig ist hierbei, dass die Leistung der dreifachen Jahresrente (Cash+3) auf maximal 72.000,- Euro begrenzt ist und bei einer Berufsunfähigkeit ab dem 50. Lebensjahr anstelle der dreifachen-, die einfache Jahresrente ausgezahlt wird. Bei Cash+1 greift diese Begrenzung erst bei 90.000,- Euro.
Wichtig ist im Zusammenhang mit den Grenzen von 72.000,- Euro und 90.000,- Euro, dass diese lediglich beim Vertragsabschluss der BU-Versicherung gelten.
Wenn sich Ihre Berufsunfähigkeitsrente durch die Beitragsdynamik erhöht, „atmet“ die Begrenzung mit.
Schließen Sie eine BU-Rente in Höhe von 2.000,- Euro mit Cash+3 ab und vereinbaren eine Dynamik von jährlich 5 %, dann hat Ihre BU-Rente nach 5 Jahren eine Höhe von 2.552,56 Euro. Werden Sie nun berufsunfähig, erhalten Sie neben der monatlichen Rente ein einmaliges, steuerfreies Kapital in Höhe von 91.892,16 Euro ausgezahlt. Die Begrenzung auf 72.000,- Euro gilt dann nicht mehr.
Da dies in den Blogbeiträgen anderer Versicherungsmakler teilweise anders dargestellt wird, habe ich dies von der Baloise noch einmal schriftlich verifizieren lassen.