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Lohnt sich eine Grundfähigkeitsversicherung für Kinder?

    Die Grundfähigkeitsversicherung hat sich in nur wenigen Jahren von einer “Versicherung, wenn die BU zu teuer ist oder aus gesundheitlichen Gründen nichts wird”, zu einer echten Absicherungslösung neben der Berufsunfähigkeitsversicherung entwickelt.

    Dies gilt insbesondere für Kinder!

    Die Grundfähigkeitsversicherung hat sich in nur wenigen Jahren von einer “Versicherung, wenn die BU zu teuer ist oder aus gesundheitlichen Gründen nichts wird”, zu einer echten Absicherungslösung neben der Berufsunfähigkeitsversicherung entwickelt.

    Dies gilt insbesondere für Kinder!

    Warum die Grundfähigkeitsversicherung für Kinder besonders lohnenswert ist und worauf die Eltern beim Abschluss unbedingt achten sollten, habe ich in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.

    Bevor Sie mit dem Lesen dieses Beitrags anfangen, kann ich Ihnen eine Antwort schon vorwegschicken: Die Grundfähigkeitsversicherung bietet viel mehr als “nur” einen hervorragenden Versicherungsschutz für Ihre Kinder. Vorausgesetzt Sie beachten ein paar wichtige Dinge bei der Auswahl der richtigen Versicherungsgesellschaft und des richtigen Grundfähigkeiten-Tarifes.

    Was zeichnet die Grundfähigkeitsversicherung für Kinder aus?

    Einfachere Leistungsbedingungen sorgen für kindgerechten Schutz

    Wenn Sie Ihr Kind versichern möchten, dann möchten Sie sichergehen, dass es im Fall der Fälle auch schnell und “unbürokratisch” die versprochene Leistung gibt.

    Die Grundfähigkeitsversicherung hat hier sehr gute Voraussetzungen, denn es gibt recht einfache Leistungsauslöser. Zumindest in der Theorie.

    Achten Sie darauf, wie die Versicherung die Grundfähigkeiten definiert!

    Beispiele zeigen: Die genaue Definition entscheidet über die Leistung

    In der Praxis gibt es dann teilweise gewaltige Unterschiede:

    Kann Ihr Kind durch einen Unfall oder eine Krankheit für die kommenden sechs Monate zum Beispiel keine 400 Meter mehr am Stück gehen, ohne dabei eine Pause machen zu müssen, dann gibt es bei einigen Versicherungen schon Geld. Bei anderen erst dann, wenn die gleiche Strecke trotz einer Pause von bis zu einer Minute nicht mehr möglich ist.

    Und wieder andere Versicherungen verlangen, dass Ihr Kind auch bei Verwendung eines Rollators nicht mehr in der Lage ist, eine 400 Meter lange Distanz zu überwinden.

    Ein weiteres Beispiel ist die Fähigkeit „sprechen“. Während es bei den einen Versicherungen die Grundfähigkeitsrente erst gibt, wenn Ihr Kind von seinem sozialen Umfeld, sprich Ihnen, nicht mehr verstanden werden kann, zahlen die besseren Tarife bereits dann die volle Leistung, wenn bereits ein Dritter nicht mehr versteht, was Ihr Kind sagen möchte.

    Bei Kindern ist dabei wichtig, dass der Spracherwerb bereits vollständig abgeschlossen gewesen ist.

    Wie Sie aus den obigen beiden Beispielen sehen, kommt es nicht nur darauf an, welche Fähigkeiten jeweils mitversichert sind, sondern vor allem darauf, WIE diese definiert sind. So können Sie sicherstellen, dass Sie Ihrem Kind auch eine wirklich gute Absicherung mit auf den Weg geben.

    Bitte achten Sie auch darauf, dass die Fähigkeit nicht dauerhaft verloren sein muss, sondern hierbei analog einer BU-Versicherung sechs Monate ausreichen.

    Versicherungsschutz schon (fast) ab der Geburt

    Warum ein früher Einstieg in die Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll sein kann

    Sie möchten Ihrem Kind möglichst früh die Eintrittskarte in eine finanziell sichere Zukunft kaufen? Das ist eine super Idee!

    Bis zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie sich damit allerdings bis zum 6. Geburtstag Ihres Sprösslings gedulden.

    Die Grundfähigkeitsversicherung hingegen können Sie schon deutlich eher abschließen und damit gleich zwei große Vorteile sichern:

    • Die Beiträge sind bei einem frühen Eintritt deutlich günstiger als in späteren Jahren
    • Die Gesundheitsfragen der Grundfähigkeitsversicherung lassen sich in der Regel noch problemlos beantworten, da Kinder meist deutlich gesünder sind als Teenager und Erwachsene

    Aktuell hat die Grundfähigkeitsversicherung der Alte Leipziger in puncto frühen Abschluss die Nase vorn: Schon mit dem dritten Geburtstag lässt sich ein vollwertiger Grundfähigkeitsschutz abschließen. Da die Alte Leipziger Ihre Grundfähigkeitsversicherung zum Dezember 2023 noch einmal grundlegend verbessert hat, gibt es nun auch noch einmal verbesserte Wechselmöglichkeiten in die BU-Versicherung.

    Und wenn Ihr Kind noch keine drei Jahre alt ist und Sie ihm die oben aufgeführten Vorteile sichern möchten, dann können Sie bereits zum 7. Lebensmonat eine Einmalleistung bei unter anderem Pflegebedürftigkeit oder einer Krebserkrankung abschließen. Dieser wandelt sich dann mit Abschluss des dritten Lebensjahres automatisch um.

    Reicht Ihnen die Absicherung in den ersten drei Lebensjahren nicht aus, kann der Fähigkeitenschutz Kids von der Gothaer eine sehr gute Wahl sein. Hierbei sind auch für Kinder unter einem Jahr echte Grundfähigkeiten abgesichert. Allerdings ist die Wechseloption in einen späteren BU-Vertrag nicht ganz so gut, wie bei der Alten Leipziger.

    Sind Ihre Kinder schon ein paar Jahre älter, dann bieten unter anderem die Nürnberger, die Basler und auch die Grundfähigkeitsversicherung von die Bayerische passende Alternativen an.

    Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung OHNE neue Gesundheitsfragen dank BU-Option

    Wie Sie Ihrem Kind heute alle Möglichkeiten für später offenhalten

    Ich erwähne es immer wieder: Die Grundfähigkeitsversicherung und die BU-Versicherung sind zwei sehr unterschiedliche Möglichkeiten, Ihre Existenz abzusichern. Dabei gibt es aus meiner Sicht kein “besser oder schlechter”.

    Genau das könnte Ihnen heute die Entscheidung erschweren, eine Entscheidung für Ihr Kind zu treffen, mit der er oder sie die nächsten 60 – 70 Jahre leben muss.

    Genau deswegen freut es mich, dass es mittlerweile einige GF-Tarife gibt, die eine kostenlose Wechseloption in eine Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten. Das bedeutet, dass Ihre Tochter oder Ihr Sohn später selbst entscheiden kann, ob die Grundfähigkeitsversicherung oder doch lieber die Berufsunfähigkeitsversicherung die beste Absicherung für sie oder ihn bietet.

    Der Clou dabei: Bei dem Wechsel müssen in der Regel KEINE neuen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Sogar mit Vorerkrankungen wie einer Neurodermitis, Rückenproblemen, psychischen Erkrankungen, Heuschnupfen, einem heftigen Verlauf einer COVID-19-Infektion und sogar nach einer Krebserkrankung steht dem Wechsel in die BU nichts im Wege.

    Die einzigen KO-Kriterien für den Wechsel sind eine bereits vorliegende Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit oder wenn Ihr Kind bereits die Grundfähigkeitsrente in Anspruch genommen hat. Außerdem darf es in der GF-Versicherung beim Abschluss keine Erschwernisse wie Ausschlüsse oder Zuschläge gegeben haben.

    Damit bietet diese BU-Option eine erstklassige Möglichkeit, mit der Sie Ihren Liebsten alle Möglichkeiten für die Zukunft offenhalten können.

    Übrigens bietet auch hier die Grundfähigkeitsversicherung der Alte Leipziger den frühestmöglichen Wechsel zum 10. Lebensjahr in eine BU für Schüler an. Der weitere Zeitpunkt für einen Umtausch ist dann der Abschluss der Berufsausbildung bzw. des Studiums.

    Nur wenige Gesundheitsfragen machen den Abschluss leicht(er)

    Warum Vorerkrankungen seltener ein Hindernis sind als bei der BU-Versicherung

    Hat Ihr Kind bereits Vorerkrankungen und Sie machen sich deswegen Sorgen, ob Sie Ihr Kind noch versichert bekommen?

    Krankheiten oder Unfallfolgen, die in der Berufsunfähigkeitsversicherung durchaus zu einem Leistungsausschluss oder einem Zuschlag führen können, sind in der Grundfähigkeitsversicherung oft problemlos versicherbar.

    Das liegt einmal daran, dass die Gesundheits- und Risikofragen deutlich kürzer ausfallen und dabei vieles gar nicht angegeben werden muss und zum anderen, dass die Bewertung von Vorerkrankungen in vielen Fällen nicht so sehr ins Gewicht fällt.

    Gerade psychische Krankheiten müssen bei der Grundfähigkeitsversicherung oft gar nicht angegeben werden oder auch eine COVID-19-Erkrankung ist noch in der akuten Phase versicherbar, sofern keine Behandlungen deswegen erfolgen.

    Über den Autor

    Guido Lehberg

    Geschäftsführer 

    DER BU-Profi

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    Guido Lehberg

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