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Fähig oder unfähig? Hierauf kommt es in der Grundfähigkeitsversicherung an

    Die Grundfähigkeitsversicherung ist im Aufwind und etabliert sich bereits als neue feste Größe neben der Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Zurecht, wie ich finde!

    Allerdings kommt es, wie auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der Grundfähigkeitsversicherung besonders auf das Kleingedruckte an.

    Die Grundfähigkeitsversicherung ist im Aufwind und etabliert sich bereits als neue feste Größe neben der Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Zurecht, wie ich finde!

    Allerdings kommt es, wie auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der Grundfähigkeitsversicherung besonders auf das Kleingedruckte an.

    Dabei gilt das Motto: Je schwerer Sie eine Fähigkeit in gesunden Tagen erfüllen können, desto leichter haben Sie es, eine Leistung im Fall von Krankheit oder Unfall aus der Grundfähigkeitsversicherung zu bekommen.

    Das Leistungsversprechen der Grundfähigkeitsversicherung

    Klare Kriterien für eine verlässliche Leistungsbewertung

    Um die Notwendigkeit der richtigen Definition der einzelnen Fähigkeiten besser verstehen zu können, gucken wir uns einmal das Leistungsversprechen der GFV an.

    Sie erhalten die Rente dann, wenn Sie eine der versicherten Fähigkeiten über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten nicht mehr ausüben können.

     

    Dabei spielt es, anders als in der Berufsunfähigkeitsversicherung, keine Rolle, ob Sie weiter in Ihrem Beruf arbeiten können oder ob Sie einen anderen Beruf konkret ausüben. Es gibt somit weder eine abstrakte Verweisung, noch eine konkrete Verweisung.

    Beispiele für diese Fähigkeiten sind folgende

    Die meisten Versicherer am Markt bieten in Ihren Tarifen mittlerweile die meisten dieser Fähigkeiten an und denken sich zusätzlich noch weitere Fähigkeiten aus.

     

    Doch Fähigkeit ist nicht gleich Fähigkeit. Ob es im Leistungsfall Geld gibt oder nicht, entscheidet die genaue Definition in den Bedingungen.

     

    Hier wollen wir uns am Beispiel der sehr guten Grundfähigkeitsversicherung von der Baloise einmal ein paar Unterschiede im Detail angucken.

    Grundfähigkeit Hören

    Unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe für den Hörverlust

    Bei der Grundfähigkeit HÖREN gibt es grundsätzlich zwei Arten von Formulierungen am Markt. Bei der einen geht es um den Verlust des Hörvermögens in Dezibel, bei der anderen um den Verlust in Prozent.

    Die Baloise fordert für die Leistung einen Hörverlust von 60 Dezibel, wogegen ein Vergleichstarif am Markt einen Hörverlust von 80 % benötigt.

    Als Nicht-Mediziner ist es sehr schwer, den Unterschied festzustellen.

     

    Glücklicherweise gibt es von der WHO eine gute Übersicht, die den Unterschied deutlich macht.

    Bei der Einteilung nach Dezibel (wie im Fall der Baloise) sprechen wir über eine Leistung bei dem Übergang zwischen einer mittleren Beeinträchtigung zur starken Beeinträchtigung.

     

    Im Beispiel des Resthörvermögens von 20 % befinden wir uns bereits bei einem “an Taubheit grenzenden” Hörverlust.

    Grundfähigkeit Sprechen

    Die Bedeutung der Sprache für unsere zwischenmenschliche Kommunikation

    Die Grundfähigkeit sprechen zu können zeichnet uns Menschen aus. Kein anderes Lebewesen kommuniziert durch eine echte Sprache, die sich in vielen Millionen Jahren immer weiter entwickelt hat.

    Umso tragischer ist es, wenn uns diese Fähigkeit zum Beispiel durch einen Schlaganfall verloren geht.

    Bei diesem Versicherer wird die Grundfähigkeitsrente bezahlt, wenn Sie von Ihrem sozialen Umfeld nicht mehr verstanden werden können.

    Im Fall der Baloise erhalten Sie die Rente schon, wenn ein unabhängiger Dritter Sie nicht mehr versteht.

     

    Der Unterschied ist klar: Das soziale Umfeld, bestehend aus zum Beispiel Eltern, Kindern oder auch Ehepartnern, versteht sich durch den häufigen und jahrelangen Kontakt in der Regel sogar dann noch, wenn ein unabhängiger Dritter kein Wort mehr verstehen kann.

     

    Wer mit einem Schlaganfall im Krankenhaus liegt, kann in vielen Fällen noch mit seinem sozialen Umfeld kommunizieren, während es mit Ärzten und Krankenschwestern schwer wird.

     

    Im Fall der Baloise würde dann bereits Geld bezahlt werden, im anderen Fall nicht.

    Grundfähigkeit Knien und Bücken

    Komplexe Bewegungsabläufe mit weitreichenden Folgen bei Einschränkungen

    Die Grundfähigkeit, sich hinzulegen oder sich zu bücken, kommt einem sehr leicht vor, ist allerdings eine komplexe Angelegenheit.

    Mehrere Muskeln, Gelenke und Bänder sind an diesem Prozess beteiligt und so kann bereits ein Knieschaden oder ein Bandscheibenvorfall Auslöser dafür sein, dass Sie sich nicht mehr hinknien oder bücken können.

    Auch hierbei kommt es auf die Definition der Grundfähigkeitsversicherung an, ob Sie Ihre Rente erhalten oder nicht.

    Bei der Baloise gibt es Geld, wenn es nicht mehr möglich ist, mit BEIDEN Knien oder den Fingerspitzen BEIDER Hände auf den Boden zu kommen und es direkt danach wieder nach oben zu schaffen.

    Bei anderen Versicherern müssen die Beschwerden hingegen so schlimm sein, dass es nicht einmal mehr möglich ist, mit mindestens einem Finger (einer Hand) den Boden zu berühren.

     

    Probieren Sie das einmal zu Hause aus. Wenn beide Hände noch einige Zentimeter vom Boden entfernt sind, ist es ein Leichtes, die Fingerspitzen einer Hand zum Boden zu bringen.

    Grundfähigkeit Treppe steigen

    Unterschiedliche Anforderungen beim Auf- und Absteigen

    Auch das Treppensteigen gehört zu den sehr komplexen Grundfähigkeiten. Vorausgesetzt, diese Fähigkeit meint sowohl das hinauf- wie hinabsteigen der Treppe. Denn Treppe hoch beansprucht den Körper auf eine gänzlich andere Art als die Treppe runter.

    Bei diesem Versicherer erschweren gleich mehrere Kriterien die Leistung: Können Sie noch hinauf- ODER hinabsteigen, gibt es keine Rente. Auch darf das Treppengeländer als Hilfsmittel genutzt werden und Sie müssen bis zu einer Minute Pause machen dürfen.

    Auch die Grundfähigkeitsversicherung von der Baloise hat das Kriterium mit der Pause in den Bedingungen verankert. Allerdings gilt hierbei das Treppengeländer nicht als Hilfsmittel und es ist Voraussetzung, dass Sie noch hinauf- und hinabsteigen können.

     

    Aus meiner Sicht ist diese Klausel ebenfalls sehr gut definiert, wenn das Treppengeländer als Hilfsmittel dient, dafür aber die Zulässigkeit einer Pause entfällt.

    Beides sollte jedoch nicht miteinander kombiniert werden.

    Grundfähigkeit Gehen

    Ein alltäglicher Bewegungsablauf mit versicherungstechnischer Relevanz

    Auch das Gehen ist eine sehr komplexe und damit wichtige versicherte Grundfähigkeit.

    Damit nicht der Eindruck entsteht, dass ich mir bewusst Fähigkeiten der Baloise aussuche, bei denen dieser Versicherer besonders stark ist, habe ich hier auch einmal eine Fähigkeit der Baloise, die bei anderen Versicherungen etwas besser gelungen ist.

    Der Versicherer aus Hamburg hat in dieser Fähigkeit auch die Anforderung einer Pause enthalten. Gehen Sie noch 200 Meter, machen eine kurze Pause von bis zu einer Minute und schaffen danach weitere 200 Meter, gibt es für Versicherte noch keine GF-Rente gezahlt.

    Wenige andere Versicherer am Markt haben das bereits gelöst, ohne eine Pause zur Bedingung zu machen.

    Das zeigt: Nobody is perfect. Auch nicht in der Grundfähigkeitsversicherung.

    Die wichtigste Grundfähigkeit: der Verlust der Fahrlizenz

    Mobilität als Schlüssel zur Selbstständigkeit im Alltag

    Der Verlust der Fahrlizenz für den Pkw ist aus meiner Sicht eine der wichtigsten Grundfähigkeiten, denn die Fahrlizenz ist bereits bei vergleichsweise kleinen Einschränkungen schnell verloren.

    Beispiele hierfür können ein stark eingeschränktes Sehvermögen oder eine Epilepsie sein. Auch Schwindelanfälle gehören zu den möglichen Ursachen.

    Definiert der Versicherer jedoch den Verlust der Fahrlizenz so, dass “keinerlei Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr” mehr geführt werden dürfen, dann bedeutet das, dass selbst ein Pedelec mit über 25 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit nicht mehr verwendet werden DARF, bevor Sie auch nur einen Cent von der Versicherung sehen.

    Besser macht es auch hier zum Beispiel die Baloise, indem konkret der Verlust der Fahrlizenz Klasse B oder auch Klasse A benannt ist.

     

    Zusätzlich ist es wichtig, dass auch die freiwillige Abgabe aus medizinischen Gründen zur Leistung führt. Ein Führerschein wird nämlich nicht so leicht von Seiten der Behörden eingezogen, ohne dass es bereits zu einem Unfall oder Auffälligkeiten im Straßenverkehr gekommen ist.

    Welche Grundfähigkeitsversicherung ist die beste?

    Ein Vergleich führender Anbieter und die Bedeutung individueller Beratung

    Schauen wir uns jetzt an, welche Grundfähigkeitsversicherung die beste ist.

    Insgesamt bleibt die Erkenntnis, dass keine Grundfähigkeitsversicherung am Markt perfekt ist und in allen Fähigkeiten als Sieger hervorgeht.

    Für einen besseren Überblick habe ich mir deswegen einen Scorewert gebildet, der aufzeigt, wie viele Fähigkeiten im Verhältnis zum Wettbewerb jeweils in der marktführenden Ausprägung versichert sind.

    Aus den insgesamt von uns bewerteten 35 Fähigkeiten (noch nicht dabei sind berufsspezifische Fähigkeiten sowie Bausteine, wie der Psyche-Baustein oder die AU-Klausel) gehen dabei aktuell folgende Versicherer als “Sieger” hervor:

    • die Alte Leipziger, mit einem Scorewert von 71 % marktführende Fähigkeiten
    • die Baloise mit einem Scorewert von 69 % marktführende Fähigkeiten
    • die Bayerische, mit einem Scorewert von 60 % marktführende Fähigkeiten

    Jeweils im bestmöglichen Tarif bzw. mit allen Auswahlen aller verfügbaren Fähigkeiten.

    Aus meiner Sicht lässt sich aktuell mit diesen drei Versicherern nahezu jeder Bedarf bei der Grundfähigkeitsversicherung abbilden.

    Im Detail gibt es jedoch Unterschiede, die je nach Bedarf den passenden Anbieter herausfiltern. Zum Beispiel bieten die Baloise und die Bayerische als sinnvolle Ergänzung eine AU-Klausel an, die es bei der Alten Leipziger nicht gibt.

    Die Alte Leipziger hingegen versichert Kinder bereits ab einem Alter von einem halben Jahr. Die BU-Option unterscheidet sich dann jedoch in der Flexibilität bei allen drei Versicherern wieder.

    Ganz konkret geht es aus meiner Sicht also nicht ohne eine individuelle Beratung, in der der genaue Bedarf und die Qualität der Fähigkeiten berücksichtigt werden.

    Über den Autor

    Guido Lehberg

    Geschäftsführer 

    DER BU-Profi

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    Guido Lehberg

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