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    Zusammenfassung

    Für wen ist 'BU für Ärzte mit vereinfachten Gesundheitsfragen' gedacht?

    • Sie möchten als Ärztin/Arzt eine BU abschließen, aber die Gesundheitsfragen sind Ihr Engpass (Vorerkrankungen, laufende Behandlungen oder dokumentierte Diagnosen).

    • Sie wollen nicht 30 Seiten Gesundheitshistorie aus 5–10 Jahren aufbereiten, sondern einen Abschlussweg mit wenigen, klaren Fragen.

    • Sie brauchen eine schnelle, eindeutige Entscheidung: Wenn alle Fragen mit „Nein“ beantwortet werden können, ist eine Direktentscheidung möglich.

    • Wenn Sie eine Frage nicht verneinen können, brauchen Sie einen Plan B, ohne unnötige Ablehnungen zu riskieren: anonyme Risikovoranfrage.

    Wenn mindestens ein Punkt auf Sie zutrifft, sind Sie hier richtig. Hier geht es um Ärzte-Konzepte mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen und verkürzten Abfragezeiträumen.

    Den Leitfaden zur „BU für Ärzte“ finden Sie hier: Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte 

     

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    Alle Details zur BU ohne Gesundheitsfragen für Ärzte im Video

    Warum_ist_die_Berufsunfähigkeitsversicherung_für_angehende_Ingenieure_so_wichtig

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    BU-Versicherung der Allianz

    Stark veinfachte Gesundheitsfragen über den GVP / VdH

    Die Allianz bietet ihre BU- und Grundfähigkeitsversicherung für bis zu 1.750,- Euro mit einer extrem vereinfachten Gesundheitsprüfung an.

    Diese Regelung gilt für alle Ärzte und Zahnärzte der Human- und Veterinärmedizin sowie für Apotheker. Medizinstudenten der entsprechenden Fachrichtungen können immerhin bis zu 1.000,- Euro BU-Rente oder Grundfähigkeiten-Rente mit vereinfachten Gesundheitsfragen absichern.

    Da die normalen Nachversicherungsgarantien ohne erneute Risikoprüfung durch die Versicherung auch bei den vereinfachten Gesundheitsfragen vollständig erhalten bleiben, können Sie die BU-Rente bei bestimmten Ereignissen um bis zu drei mal zu je 500,- Euro erhöhen.

    Hinzu kommt noch die Möglichkeit, anstelle der Reduzierung vom BU-Tarifbeitrag auf den Nettobeitrag, die Überschüsse als sogenannte Bonusrente zu verwenden. Damit kann die monatliche Berufsunfähigkeitsrente von den 1.750,- Euro auf rund 2.250,- Euro gesteigert werden. Wenn Sie dieses Modell der Berufsunfähigkeitsversicherung wählen, können Sie inklusive der Nachversicherungsoption somit auf eine Gesamtrente von rund 4.500,- Euro kommen und diese über die Beitragsdynamik noch weiter steigern.

    Eine so hohe BU-Absicherung mit so einer einfachen Gesundheitsprüfung ist aus meiner Sicht aktuell einmalig auf dem Markt. Weiterer Vorteil der BU-Versicherung sind die mittlerweile sehr guten Versicherungsbedingungen der Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Was müssen Sie bei den BU-Gesundheitsfragen angeben?

    Neben Angaben zur beruflichen Tätigkeit fragt die Allianz im Rahmen der Risikoprüfung der Versicherung nach Freizeitaktivitäten mit einem Verletzungsrisiko, das über das des Breitensports hinausgeht. Als Beispiele sind hier Motorradfahren, Wintersport, Klettern und Bergsport, Reiten, Motorsport und das Fliegen genannt. Mit anderen Worten: Hier sollten wir im Rahmen der Risikovoranfrage lieber alles angeben, was über das „Lesen, Klavier Spielen oder Singen“ hinausgeht. Damit ist diese Frage zur Risikoprüfung der BU nicht besonders gut gestellt. Anders sieht es bei den Gesundheitsfragen aus.

    Hier müssen lediglich die folgenden drei Fragen gegenüber der Versicherung beantwortet werden:

    1. Sind Sie derzeit arbeitsunfähig?
    2. Wurde bei Ihnen jemals eine Erwerbsminderung, BU, ein GdB oder GdS oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit festgestellt?
    3. Haben oder hatten Sie in den letzten 2 Jahren eine Krankheit oder Verletzung, die länger als 6 Wochen (auch medikamentös) behandelt wurde?

    Konkretisiert wird die Frage der Berufsunfähigkeitsversicherung dann noch um Behandlungen, die nicht angegeben werden müssen wie zum Beispiel Heuschnupfen ohne Asthma, Erkältungskrankheiten, Operationen am Blinddarm, Mandeln oder Nasenscheidewand oder Sportverletzungen ohne Folgen.

    Können Sie diese drei einfachen Fragen der Versicherung zur Gesundheit verneinen, steht Ihrem BU-Versicherungsschutz bis zu 2.250 Euro nichts mehr im Wege.

    Da bei dieser BU-Versicherung NICHT nach weiteren BU- oder Grundfähigkeitenrenten gefragt wird, lässt sich dieser BU-Tarif auch wunderbar im Rahmen einer Zwei-Vertrags-Lösung anwenden.

    Der Nachteil: Wenn Sie eine der drei Fragen mit “ja” beantworten müssen, ist eine umfassendere Gesundheitserklärung nötig.

    BU-Versicherung vom HDI

    Wenige Gesundheitsfragen und die Möglichkeit einer Risikovoranfrage

    Da sich der HDI unter anderem auf die Berufsunfähigkeitsversicherung für Kammerberufe spezialisiert hat, verwundert es nicht, dass es auch für Ärzte und Medizinstudenten eine BU mit nur wenigen Gesundheitsfragen gibt.

    Für Ärzte sind bis zu 2.500 Euro mit den stark vereinfachten Risikofragen möglich und Medizinstudenten können sich mit bis zu 2.000 Euro BU-Schutz absichern. 
    Sollte keine ergänzende Police mögich sein, reicht dies bereits als eine vollwärtige Absicherungslösung (zumindest für den Anfang) aus. 

     

    Studenten sind erst ab dem Physikum versicherbar

    Frische Medizinstudentinnen und Medizinstudenten können die vereinfachten Gesundheitsfragen vom HDI jedoch noch nicht nutzen. Eine der Grundvoraussetzungen für diesen Aktionsantrag ist das bestandene Physikum. 

    Die vereinfachten Gesundheitsfragen unterscheiden sich von denen der Allianz gleich an mehreren Stellen. Risikofragen zu Hobbys entfallen komplett, wodurch auch gefährlichere Hobbys wie Tiefseetauchen, Reiten mit Wettbewerben, Fallschirmspringen und so weiter kein Problem darstellt. Das vermeidet in dem einen oder anderen Fall auch mal einen Risikozuschlag oder sogar eine Ablehnung. Gut so!

    Seit Mitte 2025 hat der HDI eine weitere Verbesserungen an den abgeküzrten Gesundheitsfragen vorgenommen. Bisher wurde nach einem Hirntumor, einer Krebserkrankung, Diabetes, einer HIV-Infektion, Multiple Sklerose, Epilespsie, Rheuma, Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn und einem Schlaganfall unbegrenzt (hatten Sie JEMALS) gefragt. 

    Diese Frage wurde nun deutlich entschärft und der Versicherer erkundigt sich nur noch nach den letzten 10 Jahren. 

    Die gleiche Änderung gilt auch für die Anerkennung eines Grad der Behinderung (GdB), eines Grad der Schädigungsfolgen (GdS), einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Auch diese Frage beschränkt sich nun auf die letzten 10 Jahre beziehungsweise auf die letzten zwei Jahre, wenn lediglich ein Antrag darauf gestellt wurde, der aber nicht zu Anerkennung führte. 

    Neben den Fragen zu den gerade genannten ganz schweren Erkrankungen möchte die HDI Lebensversicherung noch wissen, ob Sie in den letzten drei Jahren zur Untersuchung, Beratung oder Behandlung bei einem Kardiologen, Orthopäden oder Psychater, Psychologen oder Psychotherapeut gewesen sind oder wegen Beschwerden der Psyche einen Arzt aufgesucht haben.

    In der letzten Frage geht es darum, ob Ihnen in den letzten drei Jahren mehr als 12 Behandlungen beim Therapeuten wegen Erkrankungen des Bewegungsapparates verordnet wurden. 

    Nicht anzugeben sind somit alle Arten von Massagen oder Behandlungen, zu denen Sie auf eigene Rechnung gewesen sind und streng genommen könnten man sogar diejenigen Behandlungen ausklammern, die aufgrund eines Unfalls verordnet wurden, da ein Unfall keine Erkrankung ist. 

    Die wesentliche Besonderheit und der ganz erhebliche Unterschied zu den vereinfachten Gesundheitsfragen von der Allianz besteht aber darin, dass eine JA-Antwort nicht automatisch den K.O. für die abgekürzte Gesundheitsprüfung bedeutet. 
    Darauf können wir dann im Rahmen einer annonymen Risikovoranfrage eingehen und beim HDI anfragen und müssen nicht zeitgleich andere Themenbereiche oder längere Abfragezeiträume beantworten. 
    Auch das macht diese Fragen sehr praxisorientiert und Kundenfreundlich. 

    Qualitativ gibt es bei der HDI Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Medizinstudenten wenig zu meckern. Allerdings gibt es zwei besondere Abweichungen gegenüber des Standard-Bedingungswerkes, was die Nachversicherungsgarantien betrifft.

    Die anlasslose Erhöhungsoption kann nicht genutzt werden. Sie können die BU-Rente aber zum Beispiel bei einer Gehaltssteigerung von mindestens zehn Prozent, bei Heirat, Geburt und vielen weiteren Ereignissen nach oben anpassen. 

    Damit kommen wir auch schon zur zweiten Abweichung: für die spezialle Ärzte-BU vom HDI gibt es keine Karriere-Garantie

    Seit dem Update aus dem Juni 2025 hatte der HDI nämlich eingeführt, dass nach dem Erreichen der Obergrenze für die Nachverischerung von 3.000 Euro weitere Erhöhungen bei Einkommenssteigerungen von mehr als fünf Prozent (beim Angestellten) bzw. zehn Prozent (im Schnitt der letzten 2 Jahre beim Selbstständigen / Freiberufler) im gleichen Verhältnis mögich sind. 
    Damit lässt sich die Berufsunfähigkeitsrente auf bis zu 6.000 Euro erhöhen.

    Leider ist bei Nutzung der vereinfachten Risikoprüfung für Ärzte und Medizinstudenten bei den altbekannten 3.000 Euro erstmal Schluss. Über die Beitragsdynamik kann aber auch darüberhinaus noch ein Inflationsausgleich sichergestellt werden. 

     

    Besonderes Highlight für Medizinstudenten

    Der HDI bietet gerade für Medizinstudenten noch ein besonderes Highlight an, was in Kombination mit den startk vereinfachten Gesundheitsfragen entweder ideal für eine Zwei-Vertrags-Lösung geeignet ist und auch als günstiger Einstieg, wenn es während des Studiums finanziell mal knapp ist:

    Wer mit mindestens 500 Euro BU-Rentenhöhe startet, der kann nach dem Studium und der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit als Arzt, die Berufsunfähigkeitsrente direkt und ohne neue Risikoprüfung auf bis zu 2.500 Euro hochfahren. 

    DIE BU-Profi BU

    Berufsunfähigkeitsversicherung mit nur einer Gesundheitserklärung

    Als DER BU-Profi bieten wir für Ärzte und Medizinzstudenten mit einem deutschen Versicherer ein Unschlagbares Angebot an:

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit sehr starken Leistungen und bis zu 2.250 Euro BU-Rente mit nur einer kurzen Gesundheitserklärung.

    Wenn Sie aktuell nicht arbeitsunfähig krankgeschrieben sind, in den letzten 24 Monaten vor Versicherungsbeginn nicht länger als zusammenhängend 14 Tage krankgeschrieben gewesen sind und keinen Grad der Behinderung, keinen Grad der Schädigungsfolgen, keine Minderung der Erwerbsfähigkeit, keinen Pflegegrade haben und weder Berufsunfähig, noch Erwerbsunfähig sind, dann erfüllen Sie alle Voraussetzungen.

    Also zusammengefasst:

    • Sind Sie heute arbeitsunfähig bzw. krankgeschrieben?
    • Waren Sie innerhalb der letzten 2 Jahren vor Versicherungsbeginn für länger als 2 Wochen ununterbrochen krankgeschrieben / arbeitsunfähig?
    • Bestehen Gesundheitsstörungen, die zur Anerkennung einer Behinderteneigenschaft oder einem Pflegegrad geführt haben?
    • Besteht eine vollständige oder teilweise Erwerbsminderung oder eine Anerkennung oder Beantragung dessen?

    Dieses Angebot richtet sich dabei sowohl an Ärzte (Humanmediziner, Tierärzte und Zahnärzte), wie auch an Medizinstudenten und Apotheker. 

    Und da außer der oben genannten Gesuneheitserklärung keine weiteren Fragen gestellt werden (auch nicht zum Einkommen, zu bestehenden Versicherungen, zur Berufsständischen Versorgung und zu Hobbys), lässt sich diese Lösung in vielen Situationen sinnvoll einsetzen. 
    Zum Beispiel lassen sich so im Rahmen einer Zwei-Vertrags-Lösung Medizin-Studenten mit bis zu unglaublichen 4.250 Euro versicherung. Oder für Oberärzte, die in einer Bedarfsgerechten Absicherung sehr oft an den theoretischen Anwarteschaften der Versorgungswerke scheitern.

    Sie möchte auch von unsere

    exklusiven Ärzte BU profitieren?

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    Es gibt bei dieser besonderen Lösung allerdings auch einige Besonderheiten, über die wir sprechen sollten:

    • Eine garantierte Rentensteigerung kann bis zu drei Prozent eingeschlossen werden
       
    • Auch eine AU-Klausel ist möglich um im Leistungsfall noch schneller an Ihre BU-Leistung zu kommen
       
    • Nachversicherungsgarantien sind in diesem Fall (anders als bei Allianz und HDI) nicht möglich
       
    • Dafür gibt es eine Beitragsdynamik mit bis zu fünf Prozent um die BU-Rente mindestens an die Inflation anzugleichen

     

    Wer ist dieser geheimnisvolle Versicherer?

    Sie haben es sicherlich gemerkt: anders als bei den BU-Angeboten mit wenigen Gesundheitsfragen für Ärzte von der Allianz und dem HDI haben wir es bei diesem Angebot bisher vermieden den Namen der Versicherungsgesellschaft zu nennen.

    Das hat auch einen einfachen Grund: 

    Da uns dieses spezielle Ärztekonzept relativ exklusiv für unsere Kundinnen und Kunden zur Verfügung steht, möchten wir Diskussionen mit anderen Versicherungsmaklern oder Vertrieben vermeiden.

    Natürlich nennen wir Ihnen in der Beratung Ross & Reiter und Sie bekommen alle Vorvertraglichen Informationen inklusive der Versicherungsbedingungen und des Angebots vor Antragsunterschrift ausgehändigt. 
    An dieser Stelle können wir Ihnen auf jeden Fall schon versichern, dass es sich um einen Versicherer handelt, der bereits seit vielen Jahrzehnten im BU-Markt tätig ist und bereits über einen sehr guten Bestand an Verträgen und die entsprechende Expertiese verfügt. 
    Auch die Versicherungsbedingungen sind qualitativ exzellent und bieten insbesondere für Ärzte noch ein paar Besonderheiten.

    Tragen Sie sich am besten einfach einen Termin bei uns ein und lassen sich dazu beraten. 

    Weitere Tarife

    Welche BU-Tarife mit einfacher Gesundheitprüfung gibt es sonst noch für Ärzte?

    Außer den drei oben genannten Lösungen, die sich exklusiv an die Zielgruppe der Heilberufe richtet, gibt es am Markt noch weitere Möglichkeiten zumindest mit wenigen Gesundheitsfragen und verkürzten Abfragezeiträumen an einen hochwertigen BU-Schutz zu kommen. 

    Diese sind zwar deutlich Umfangreicher bezogen auf die Gesundheits- und Risikofragen, können aber durchaus als attraktive zu den reinen Ärzte-Konzepten in Frage kommen (zum Beispiel aufgrund der sehr umfangreichen Nachversicherungsmöglichkeiten oder weiterer Bedingungshighlights) und sind möglicherweise auch für diejenigen interessant, die in die exklusiven Tarif nicht reinkommen. Entweder aufgrund des Berufsbildes oder weil Sie gerade erste mit dem Medizinstudium begonnen haben. 

     

    BU-Versicherung der LV 1871

    Vereinfachte Gesundheitsfragen auch für Ärzte und Medizinstudenten

    Für Medizinstudenten, die ihr Physikum noch vor sich haben und für Studierende mit anderen Studienrichtungen, aber auch für alle Ärzte, die eine gute Alternative suchen, bietet sich die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871 an. 

    Diese abgekürzten Gesundheitsfragen richten sich neben Medizinstudenten und Ärzten auch an nahezu alle weiteren Studiengänge sowie Berufe wie Architekten, IT-Berufe, Ingenieure, angestellte Unternehmensberater und auch Schülerinnen und Schüler in der Oberstufe.

    Wichtig ist dabei, dass die zu versichernde Person unter 30 Jahre alt sein muss und die BU-Rente beim Abschluss auf maximal 1.500,- Euro mit 3% Beitragsdynamik begrenzt ist. Dies ist allerdings nicht so schlimm, da sie durch die Nachversicherungsgarantie auf bis zu 3.600,- Euro und dann noch über die Karriere-Garantie auf bis zu 7.200,- Euro erhöht werden kann. Diese maximale Obergrenze ist jedoch berufsindividuell und kann, je nach Fachrichtung, auch etwas geringer sein. 

    Weil die Zielgruppe für diese verkürzte Gesundheitsprüfung größer ist und sich nicht nur auf Ärzte und Medizinstudenten beschränkt, gibt es auch ein paar mehr Gesundheitsfragen im Rahmen der Risikoprüfung

    Wie viele Fragen Sie dabei beantworten müssen, hängt von der ersten Frage ab:

    Wur­den Sie in den letz­ten 5 Jah­ren von Ärz­ten, Heil­prak­ti­kern, Phy­sio-, Psy­cho­the­ra­peu­ten oder sons­ti­gen nicht­ärzt­li­chen The­ra­peu­ten un­ter­sucht oder be­han­delt?
    (Nicht an­zu­ge­ben sind: aku­te Er­käl­tungs­krank­hei­ten, aku­te Ma­gen- ,Darm- und Harn­wegs­in­fek­te, un­auf­fäl­li­ge Vor­sor­ge­un­ter­su­chung, zahn­ärzt­li­che Be­hand­lun­gen, Schwan­ger­schaft/Ge­burt, Imp­fun­gen)

    Wenn Sie diese Frage mit einem "ja" beantworten müssen, öffnen sich insgesamt vier weitere Fragen. 

    1. Wurden Ihnen in den letzten 6 Monaten Medikamente verabreicht oder verschrieben? Dabei sind Erkältungskrankheiten, Magen-Darm- und Harnwegsinfekte, Mittel zur Empfängnisverhütung und Impfungen nicht anzugeben. 
       
    2. Waren Sie in den letzten 5 Jahren für mehr als 20 Kalendertage durchgehend krankgeschrieben oder sind aktuell arbeitsunfähig?
       
    3. Wurde bei einer der folgenden ärztlichen Untersuchungen innerhalb der letzten 12 Monate kontroll oder behandlungsbedürftige Ergebnisse festgestellt: Laboruntersuchung, Röntgen, CT, MRT, Ultraschall oder EKG?
       
    4. Sind Sie in den letzten 5 Jarhen untersucht oder behandelt worden wegen einer Herzerkrankung, Nierenerkrankung, Diabetes oder psychischer Beschwerden?

    Unabhängig von diesen eventuellen zusätzlichen vier Fragen geht es weiter mit einer Frage nach stationären Aufenthalten

    Ha­ben in­ner­halb der letz­ten 10 Jah­re Ope­ra­tio­nen, sta­tio­nä­re Kran­ken­haus- oder Kur­auf­ent­hal­te statt­ge­fun­den bzw. sind sol­che für die nächs­ten 12 Mo­na­te ärzt­lich an­ge­ra­ten oder vor­ge­se­hen?
    (Nicht zu be­rück­sich­ti­gen sind Ope­ra­tio­nen ohne Kom­pli­ka­tio­nen und Fol­gen an Blind­darm, Man­deln oder der Na­sen­schei­de­wand; Maß­nah­men der Re­pro­duk­ti­ons­me­di­zin; zahn­ärzt­li­che Be­hand­lun­gen, Schwan­ger­schaft/Ge­burt.)

    Es folgt eine Frage nach Krebserkrankungen 

    Wur­de bei Ih­nen je­mals eine Krebs­er­kran­kung (z. B. bös­ar­ti­ger Tu­mor, Leuk­ämie, Me­la­nom) fest­ge­stellt?

    In der darauffolgenden Frage geht es um Beschwerden innerhalb der letzten 6 Monte, auch wenn Sie deswegen möglicherweise nicht in Behandlung gewesen sind

    Hat­ten Sie in den letz­ten 6 Mo­na­ten psy­chi­sche Be­schwer­den, Be­schwer­den des Ner­ven­sys­tems oder des Ge­hirns, des Be­we­gungs­ap­pa­ra­tes oder der Sin­nes­or­ga­ne?
    Dazu ge­hö­ren:
    - Ner­ven­sys­tem/Ge­hirn: z.B. Läh­mun­gen, Ge­fühls­stö­run­gen
    - Be­we­gungs­ap­pa­rat: z.B. Fol­gen von Kno­chen­brü­chen, Ver­let­zun­gen, Rü­cken­schmer­zen, Ge­lenk­schmer­zen
    - Sin­nes­or­ga­ne: z.B. Seh­stö­rung, Hör­min­de­rung, Fehl­sich­tig­keit grö­ßer als 5 Di­op­tri­en

    Und es wird noch nach dem Konsum von Drogen innerhalb der letzten 5 Jahre gefragt und ob Sie wegen des Konsums von Alkohols innerhalb der letzten 5 Jahre ärztlich beraten oder behadelt wurden.

    Spannend ist dabei, dass neuerdings Cannabis explizit bei dieser Frage ausgeklammert wird. Cannabiskonsum muss nämlich nur dann angezeigt werden, wenn dieser innerhalb der letzten drei Monate erfolgte. Damit reagiert die LV 1871 bei diesen vereinfachten Gesundheitsfragen auf die Legalisierung. 

    Klar, hier haben Sie schon etwas mehr zu beantworten als bei den drei exklusiven Ärzte-Versicherungen. Dafür ist es aber auch wie beim HDI möglich auf eine oder mehrere Fragen mit "Ja" zu antworten, ohne, dass dann der volle Fragekatalog verlangt wird. 

    Zusätzlich wird hierbei auch nach bereits bestehendem BU-Versicherungsschutz gefragt und längeren Auslandsaufenthalten (über drei Monate) außerhalb der EU sowie Hobbys wie Motoradsport, Automobilsport, Bergsport, Flugsport, Tauchsport, Wassersport, Reitsport, Kampfsport, Gefährlicher Mannschaftssport und "sonstige Sportarten" - mit anderen Worten "alles" - gefragt. 

     

    Nürnberger BU-Versicherung

    Kürze Abfragezeiträume - für Jungmediziner interessant

    Auch die BU4Future der Nürnberger bietet für Ärzte, Studenten und junge Menschen bis zum 30. Lebensjahr Versicherungsschutz mit weniger Gesundheitsfragen an.

    Diese sind dann zwar für fast jeden Beruf zu haben, aber deshalb auch umfangreicher als die drei vorhin genannten von der Allianz, dem HDI und sogar von der LV1871.

    Hierbei werden unter anderem sehr umfangreich die Freizeitrisiken und Hobbys abgefragt und auch die Angaben zum Gesundheitszustand greifen sehr weit.

    • Die letzten 12 Monate wird nach der Einnahme von verschreibungspflichtigen Medikamenten gefragt sowie danach, ob Sie länger als 14 Tage ununterbrochen arbeitsunfähig gewesen sind.
    • Wenn Sie in den letzten drei Jahren Beschwerden hatten oder in ärztlicher Behandlung waren, wegen Herz- oder Kreislauf- sowie Gefäßerkrankungen, Lunge, Bronchien oder Zwerchfell, Erkrankungen von Stoffwechsel, Blut, Lymphknoten oder Schilddrüse, Gehirn oder Nerven, Einschränkungen des Bewegungsapparates oder Funktionsstörungen der Organe oder Sinnesorgane oder wegen psychischer Erkrankungen, müssen Sie dies angeben.
    • Für die letzten 5 Jahre wird nach Operationen, Krankenhaus-, Kur- oder Entzugsaufenthalten gefragt sowie nach Erkrankungen des Immunsystems und bösartigen Tumoren, schweren Infektionen oder einem Suizidversuch.

    Zwar geht dieser Fragekatalog sehr in die Tiefe, aber die Abfragezeiträume sind mit 3 Jahren beziehungsweise 5 Jahre für stationäre Aufenthalte und Operationen teilweise deutlich verkürzt.

    Auch hier gilt: es muss passen. Wenn das allerdings der Fall ist, sichern Sie sich mit diesem Tarif auch einen sehr hochwertigen Versicherungsschutz, der für Ärztinnen und Ärzte einige Besonderheiten zu bieten hat. 

     

    Interesse an unserer Berufsunfähigkeitsversicherung

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    BU-Versicherung der Baloise

    Überarbeitete BU-Fragen für junge Mediziner

    Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung der Baloise ist sowohl für Ärzte als auch für Medizinstudenten interessant und bietet für versicherte Personen bis zum 30. Lebensjahr einen Katalog mit weniger Gesundheits- und Risikofragen für die Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Bisher waren diese Gesundheitsfragen an einigen Stellen noch sehr weit gefasst (zum Beispiel wurde unter anderem nach Missempfindungen gefragt). Dies hat die Baloise nun geändert und bietet in einem neu gefassten Frage-Setting deutlich präzisere Fragen.

     

    Mit diesen vereinfachten Gesundheitsfragen können sich nicht nur Ärzte und Rechtsanwälte, sondern jeder unter 30 Jahren mit bis zu 2.000,- Euro BU-Rente versichern. Über die Nachversicherungsgarantien kann die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsfragen auf 4.000 Euro erhöht werden. Ist diese Rentenhöhe erreicht, geht es über die Karrieregarantie weiter.

    Und genau an diesem Punkt unterscheidet die Baloise zwischen Kammerberufen (wie zum Beispiel Ärzten) und allen anderen Tätigkeiten. 
    Während die maximale BU-Rentenhöhe bei allen Berufen über die Karriereganrantie auf 6.000 Euro begrenzt ist (das ist im Marktvergleich schon ein passabler Wert), lässt sich diese für Ärzte auf bis zu 7.500 Euro nachversichern.

    Mehr geht dann noch über die Beitragsdynamik, die ohne summerische Obergrenze bis zu fünf Jahre vor Versicherungsende läuft.

    Weitere sehr wichtige Vereinfachung bei den Risikofragen für Ärzte: es wird nicht mehr nach den Anwartschaften aus der Berufsständischen Versorgung gefragt. 

    Natürlich sind auch diese Gesundheitsfragen nicht mit der Allianz, dem HDI und unserer besonderen Ärzte-BU zu vergleichen. Aber die Abfragezeiträume sind deutlich verkürzt und in der Kombination mit den sehr starken Nachverischerungsgarantien bietet die Baloise eine sehr gute Lösung für viele Ärzte und Medizinstudenten an. 

    Pro und Kontra

    Was sind die Vor- und Nachteile einer BU mit vereinfachten Gesundheitsfragen für Ärzte?

    Pro

    Geringeres Risiko für Falschangaben oder dass Angaben vergessen werden
    Schnellerer Antragsprozess
    Schnellere Bearbeitung im Leistungsfall, weil die Prüfung der Vorvertraglichen Anzeigepflicht geringer ausfällt
    Weniger Ausschlüsse von Vorerkrankungen
    Keine Risikozuschläge auf den Beitrag
    Erheblich "Datenschonender" als ein normaler Antrag
    Einfacher Zugang zur BU-Versicherung
    Hervorragende Versicherungsbedingungen

    Kontra

    Einige Nachversicherungsgarantien sind nicht möglich
    Diese Konzepte stehen ausschließlich bestimmten Berufsgruppen zur Verfügung

    Unser Fazit 

    Für wen eignet sich die BU-Versicherung (fast) ohne Gesundheitsfragen für Ärzte und Medizinstudenten?

    In unseren Beratungen und Gesprächen mit Kunden und Interessenten können wir immer wieder feststellen, dass es zwei Gruppen von Menschen gibt:

    • Die eine Gruppe fühlt sich zu Unrecht zu krank und wir können durch eine sauber aufbereitete Risikovoranfrage eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Einschränkungen bekommen. Auch ohne Aktionsanträge und vereinfachte Risikoprüfungen.
    • Eine andere Gruppe fühlt sich zu Recht nicht mehr ganz gesund. Wenn Sie wirklich zu dieser Gruppe gehören und Arzt oder Medizinstudent sind, dann bieten die Allianz, der HDI und auch der „anonyme“ Versicherer sehr gute Möglichkeiten, sich doch noch zu versichern.

    Wichtig ist aber ausnahmslos immer:

    • Lesen Sie sich genauestens die Risiko- und Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung durch 
    • Stellen Sie im Zweifelsfall eine gut aufbereitete Risikovoranfrage 
    • Achten Sie auch auf die Versicherungsbedingungen und die Nachversicherungsmöglichkeiten. Eine Rente, die immer bei 1.000,- Euro bleibt, bringt Ihnen eben auch nichts.

    Wir können festhalten, dass die BU-Konzepte mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen auf jeden Fall für viele Ärztinnen und Ärzte sämtlicher Fachgebiete und Medizinstudierende eine sehr gute Option sein können. 

    Unter anderem dann, wenn Vorerkrankungen im Wege stehen könnten und auch dann, wenn es einfach schnell und einfach gehen soll. 
    Ein Allheilmittel sind sie aber auch nicht und je nach persönlicher Situation kann es sogar sinnvoll sein über den normalen Weg einer annonymen Risikovoranfrage die Möglichkeiten abzuklären.

    Melden Sie sich einfach bei uns und lassen sich kostenfrei beraten, welche Lösung für Sie am besten geeignet ist. 

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