Wenige und sehr konkrete Angaben nötig
Die LV1871 bietet stark vereinfachte Risikofragen nicht nur für Ärzte
Für Medizinstudenten, die ihr Physikum noch vor sich haben und für Studierende mit anderen Studienrichtungen, aber auch für alle Ärzte, die eine gute Alternative suchen, bietet sich die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871 an.
Diese abgekürzten Gesundheitsfragen richten sich neben Medizinstudenten und Ärzten auch an nahezu alle weiteren Studiengänge sowie Berufe wie Architekten, IT-Berufe, Ingenieure, angestellte Unternehmensberater und auch Schülerinnen und Schüler in der Oberstufe.
Wichtig ist dabei, dass die zu versichernde Person unter 30 Jahre alt sein muss und die BU-Rente beim Abschluss auf maximal 1.500,- Euro mit 3% Beitragsdynamik begrenzt ist. Dies ist allerdings nicht so schlimm, da sie durch die Nachversicherungsgarantie auf bis zu 3.600,- Euro und dann noch über die Karriere-Garantie auf bis zu 7.200,- Euro erhöht werden kann. Diese maximale Obergrenze ist jedoch berufsindividuell und kann, je nach Fachrichtung, auch etwas geringer sein.
Weil die Zielgruppe für diese verkürzte Gesundheitsprüfung größer ist und sich nicht nur auf Ärzte und Medizinstudenten beschränkt, gibt es auch ein paar mehr Gesundheitsfragen im Rahmen der Risikoprüfung.
Wie viele Fragen Sie dabei beantworten müssen, hängt von der ersten Frage ab:
Wurden Sie in den letzten 5 Jahren von Ärzten, Heilpraktikern, Physio-, Psychotherapeuten oder sonstigen nichtärztlichen Therapeuten untersucht oder behandelt?
(Nicht anzugeben sind: akute Erkältungskrankheiten, akute Magen- ,Darm- und Harnwegsinfekte, unauffällige Vorsorgeuntersuchung, zahnärztliche Behandlungen, Schwangerschaft/Geburt, Impfungen)
Wenn Sie diese Frage mit einem "ja" beantworten müssen, öffnen sich insgesamt vier weitere Fragen.
- Wurden Ihnen in den letzten 6 Monaten Medikamente verabreicht oder verschrieben? Dabei sind Erkältungskrankheiten, Magen-Darm- und Harnwegsinfekte, Mittel zur Empfängnisverhütung und Impfungen nicht anzugeben.
- Waren Sie in den letzten 5 Jahren für mehr als 20 Kalendertage durchgehend krankgeschrieben oder sind aktuell arbeitsunfähig?
- Wurde bei einer der folgenden ärztlichen Untersuchungen innerhalb der letzten 12 Monate kontroll oder behandlungsbedürftige Ergebnisse festgestellt: Laboruntersuchung, Röntgen, CT, MRT, Ultraschall oder EKG?
- Sind Sie in den letzten 5 Jarhen untersucht oder behandelt worden wegen einer Herzerkrankung, Nierenerkrankung, Diabetes oder psychischer Beschwerden?
Unabhängig von diesen eventuellen zusätzlichen vier Fragen geht es weiter mit einer Frage nach stationären Aufenthalten
Haben innerhalb der letzten 10 Jahre Operationen, stationäre Krankenhaus- oder Kuraufenthalte stattgefunden bzw. sind solche für die nächsten 12 Monate ärztlich angeraten oder vorgesehen?
(Nicht zu berücksichtigen sind Operationen ohne Komplikationen und Folgen an Blinddarm, Mandeln oder der Nasenscheidewand; Maßnahmen der Reproduktionsmedizin; zahnärztliche Behandlungen, Schwangerschaft/Geburt.)
Es folgt eine Frage nach Krebserkrankungen
Wurde bei Ihnen jemals eine Krebserkrankung (z. B. bösartiger Tumor, Leukämie, Melanom) festgestellt?
In der darauffolgenden Frage geht es um Beschwerden innerhalb der letzten 6 Monte, auch wenn Sie deswegen möglicherweise nicht in Behandlung gewesen sind
Hatten Sie in den letzten 6 Monaten psychische Beschwerden, Beschwerden des Nervensystems oder des Gehirns, des Bewegungsapparates oder der Sinnesorgane?
Dazu gehören:
- Nervensystem/Gehirn: z.B. Lähmungen, Gefühlsstörungen
- Bewegungsapparat: z.B. Folgen von Knochenbrüchen, Verletzungen, Rückenschmerzen, Gelenkschmerzen
- Sinnesorgane: z.B. Sehstörung, Hörminderung, Fehlsichtigkeit größer als 5 Dioptrien
Und es wird noch nach dem Konsum von Drogen innerhalb der letzten 5 Jahre gefragt und ob Sie wegen des Konsums von Alkohols innerhalb der letzten 5 Jahre ärztlich beraten oder behadelt wurden.
Spannend ist dabei, dass neuerdings Cannabis explizit bei dieser Frage ausgeklammert wird. Cannabiskonsum muss nämlich nur dann angezeigt werden, wenn dieser innerhalb der letzten drei Monate erfolgte. Damit reagiert die LV 1871 bei diesen vereinfachten Gesundheitsfragen auf die Legalisierung.
Klar, hier haben Sie schon etwas mehr zu beantworten als bei den drei exklusiven Ärzte-Versicherungen. Dafür ist es aber auch wie beim HDI möglich auf eine oder mehrere Fragen mit "Ja" zu antworten, ohne, dass dann der volle Fragekatalog verlangt wird.
Zusätzlich wird hierbei auch nach bereits bestehendem BU-Versicherungsschutz gefragt und längeren Auslandsaufenthalten (über drei Monate) außerhalb der EU sowie Hobbys wie Motoradsport, Automobilsport, Bergsport, Flugsport, Tauchsport, Wassersport, Reitsport, Kampfsport, Gefährlicher Mannschaftssport und "sonstige Sportarten" - mit anderen Worten "alles" - gefragt.