Grenzen der Erhöhung
Welche Fristen müssen bei der Nachversicherungsgarantie beachtet werden?
Die Fristen zur Ausübung der Nachversicherungsgarantie betragen in den meisten Fällen 12 Monate; einige Tarife haben jedoch noch eine deutlich strengere Frist von 6 Monaten in ihren Verträgen vereinbart.
Die gute Nachricht in jedem Fall ist, dass Sie nicht direkt vom Traualtar oder aus dem Kreißsaal bei uns anrufen müssen, damit wir die Erhöhung Ihrer BU-Rente auf den Weg bringen können. Grundsätzlich würde auch eine Frist von 6 Monaten ausreichen.
Dennoch bevorzugen wir die 12 Monate, weil wir bei unseren Kundinnen und Kunden routinemäßig einmal pro Jahr im Rahmen des BU-Profi-Jahreschecks nachfragen, was sich in dem letzten Jahr so alles verändert hat. Dabei lässt sich die Frist von 12 Monaten deutlich besser (eigentlich immer) einhalten, bei den sechs Monaten gehört schon etwas Glück dazu.
Unsere Empfehlung:
Fragen Sie im Zweifel einmal öfter bei uns an, wenn Sie vermuten, dass ein entsprechendes Ereignis eingetreten sein könnte. Wir helfen Ihnen dann, dieses korrekt einzuordnen und prüfen mit Ihnen, ob überhaupt ein Bedarf für eine Erhöhung Ihrer BU besteht und wie dieser am besten abgesichert werden kann.
Bis zu welchem Alter sind Nachversicherungen möglich?
Das Alter, bis zu dem eine ereignislose Nachversicherung genutzt werden kann, variiert am Markt deutlich. In der Regel ist aber mit 35 oder spätestens 40 Jahren Ende. Ganz wenige Ausnahmen gehen noch darüber hinaus. Einige Versicherungen lassen diese Tür mittlerweile sogar bis zum 50. Lebensjahr offen. Die Gothaer kennt gar keine Altersgrenze.
Bei der Nachversicherungsgarantie mit Ereignis sind die Versicherungen etwas großzügiger und erlauben diese in der Regel bis zum 50. oder sogar 51. Lebensjahr. Auch hier tut sich die Gothaer positiv hervor, die zwar auch das 51. Lebensjahr als Grenze hat, mindestens aber eine Erhöhung innerhalb der ersten 10 Jahre möglich macht. Wer seinen Vertrag mit 45 Jahren abschließt, kann somit sogar bis zum 55. Lebensjahr bei Ereignissen nachversichern.
Bis zu welcher BU-Rente ist eine Nachversicherung möglich?
Bei der Nachversicherungsgarantie müssen wir auf zwei Begrenzungen achten:
- Die maximale Erhöhung je Nachversicherung
- Die allgemeine Obergrenze
Bei der Grenze je Erhöhung schwanken die Versicherungen zwischen 250 Euro, über 500 Euro und 1.000 Euro bis zu 50% der letzten Rente (was sogar bis zu 1.500 Euro ausmachen kann). Für Ereignisse wie Abschluss des Studiums oder der Berufsausbildung und Eintritt ins Berufsleben gibt es zusätzlich bei einigen Versicherungen die Möglichkeit, die BU-Rente zu verdoppeln, oder sogar beim HDI die Rentenhöhe in einem Schritt von mindestens 500 Euro auf bis zu 3.000 Euro zu erhöhen.
Die allgemeine Obergrenze liegt bei schwachen BU-Tarifen dann bei 2.500 Euro und kann bei sehr starken Tarifen sogar auf bis auf über 4.000 Euro steigen.
Wenn diese allgemeine Obergrenze erreicht ist, bieten immer mehr Berufsunfähigkeitsversicherer eine Karrieregarantie an, mit der dann bei Einkommenssteigerungen weiter erhöht werden kann, bis – je nach Versicherer – 6.000 Euro, 7.500 Euro oder sogar über 8.000 Euro erreichbar sind.
Als Ausnahme gelten hier die Canada Life, die auf bis zu 10.000 Euro erhöht werden kann, und die Condor / R+V, bei der es theoretisch keine Obergrenze gibt.